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Romy C. Lanter-Davis

Former Vice President of the United States

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1

Mittwoch, 6. Mai 2009, 20:22

2009/05/004 Diplomacy Bill


The United States of Astor
The President of Congress

Astoria City, 6th of May 2009


Honorable Members of Congress,

der Senator of Freeland, Norman Hodges hat folgenden Antrag in den Kongress eingebracht.

Die Discussion dauert bis Sonntag, den 10.5.2009 - 20:30 Uhr

gez.
Romy Lanter-Davis
President of Congress




Diplomacy Bill


ARTICLE I. FUNDAMENTALS AND DEFINITIONS


Sec. 1 - Definition of Terms
Im Sinne dieses Gesetzes gilt als
1. Botschafter jede Person, die von einem ausländischen Staat gemäß dessen Recht und Gesetz und mit Beglaubigungsurkunde seines Staatsoberhauptes als Botschafter in die Vereinigten Staaten entsandt und als solcher vom Präsidenten der Vereinigten Staaten akkreditiert worden ist;
2. Staatsgast jede Person aus einem ausländischen Staat, die in ihrem Herkunftsland Staatsoberhaupt, Regierungsmitglied oder Mitglied eines Parlaments ist, auch ohne seitens der Vereinigten Staaten gesondert akkreditiert worden zu sein;
3. United States Ambassador jede Person, die solcher vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt und vereidigt wurde. U.S. Ambassador sind in ihrer Botschafterfunktion den Weisungen des Department of State unterworfen. Sie gelten formalrechtlich als Vertreter des Präsidenten der Vereinigten Staaten beim Staatsoberhaupt des Empfangsstaates;
4. United States Ambassador-at-Large jede Person, die die Vereinigten Staaten in mehr als einem Empfangsstaat vertritt. Für sie finden die Bestimmungen über Ambassadors Anwendung;
5. United States Delegate jede Person, die als Vertreter der Vereinigten Staaen bei einer internationalen Organisation, in der sie Mitglied sind, vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt wurde. Für sie finden, soweit nicht anders bestimmt, die Bestimmungen über Ambassadors Anwendung.
6. United States Minister Resident jede Person, die als solcher vom Department of State entsandt wurde. Sie gelten formalrechtlich als Vertreter eines Ambassadors im Empfangsstaat, wenn ein solcher nicht entsandt wurde oder abwesend ist. Für die Aufsicht über die Minister Residents ist der Secretary of State oder ein von ihm benannter Angehöriger des Department of State verantwortlich.

Sec. 2 - Diplomatic Immunity
(1) Diplomatische Immunität im Gebiet der Vereinigten Staaten genießen
1. Staaten. Für Hoheitsakte ihrer diplomatischen Vertretungen besteht vollständige diplomatische Immunität;
2. Staatsgäste. Sie sind bei Reisen in den Vereinigten Staaten sakrosankt;
3. Botschafter für ihre amtlichen und privaten Handlungen.
(2) Gebäude und Fahrzeuge einer diplomatischen Vertretung sind sakrosankt. Ihre Sakrosanz darf ohne Zustimmung des Botschafters nur verletzt werden, um Menschenleben im Falle eines Unglücks zu retten.
(3) Diplomatische Immunität genießende Institutionen werden seitens der Vereinigten Staaten juristisch nicht belangt, sondern unterliegen dem Recht und Gesetz des Sendestaates.

Sec. 3 - Restrictions of Diplomatic Immunity
(1) Eine Verletzung der Rechtsordnung der Vereinigten Staaten durch einen Staatsgast oder Botschafter ist rechtswidrig. Das Department of State hat im Falle einer Verletzung der Rechtsordnung der Vereinigten Staaten das Recht,
1. Staatsgäste zur „Persona non grata“ zu erklären und zum Verlassen der Vereinigten Staaten aufzufordern;
2. Botschafter zur „Persona non grata“ zu erklären und beim Sendestaat ihre Abberufung zu verlangen.
(2) Die Rechtsordnung der Vereinigten Staaten im Sinne dieses Gesetzes umfasst die Rechtsordnungen des Bundes und der Bundesstaaten.
(3) Der Secretary of State hat das Recht, die diplomatische Immunität eines Gebäudes einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Gerichtes für zwölf Stunden eingeschränkt aufzuheben, um flüchtige Kriminalverbrecher zu verfolgen. Die eingeschränkte Aufhebung der diplomatischen Immunität erlaubt keine Durchsuchungen und keine Beschlagnahmungen irgendeiner Art, keine Festnahme von Personen mit Ausnahme des Verfolgten, keine Zeugenbefragungen ohne Zustimmung des Botschafters und keine sonstigen Maßnahmen, die über das Ergreifen der Verfolgten hinausgehen.
(4) Eine Beleidigung oder Herabwürdigung von Verfassungsorganen oder von Mitgliedern von Verfassungsorganen der Vereinigten Staaten oder der Bundesstaaten kann eine Verletzung der Rechtsordnung der Vereinigten Staaten im Sinne dieses Gesetzes darstellen, wenn dies vom Secretary of State festgestellt wird.

Sec. 4 - Diplomatic Corps
(1) Das Diplomatic Corps besteht aus den akkreditierten Botschaftern anderer Staaten in den Vereinigten Staaten. Das Diplomatic Corps kann einen Doyen als offiziellen Vertreter erwählen.
(2) Der Secretary of State ist Vertreter der Vereinigten Staaten im Diplomatic Corps. Bei der Wahl eines Doyens enthält der Secretary of State sich der Stimme.

Sec. 5 - United States Foreign Service
(1) Der Foreign Service besteht aus
1. dem Secretary of State, der den Foreign Service leitet,
2. den Ambassadors,
3. den Delegierten bei internationalen Organisationenen, in denen die Vereinigten Staaten Mitglied sind,
4. den Minister Residents.
(2) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann an den Sitzungen des Foreign Service teilnehmen.
(3) Der Secretary of State kann weitere Mitglieder des Foreign Service berufen.


ARTICLE II. UNITED STATES FOREIGN SERVICE


Sec. 1 - Responsibilities
(1) Ambassadors repräsentieren die Vereinigten Staaten als Nation. Ihr Ansehen zu mehren, ist oberste Pflicht eines jeden Ambassador.
(2) Die Informationspflichten eines Ambassadors umfassen die Information des Empfangsstaates über
1. Ergebnisse der Präsidentschafts-, Repräsentantenhaus- und Senatswahlen,
2. personelle Veränderungen in den Ämtern des Präsidenten der Vereinigten Staaten, des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten und des Secretary of State,
3. militärische Einsätze der Streitkräfte der Vereinigten Staaten.
Die Ambassadors informieren darüber hinaus über Neuigkeiten, deren Weiterleitung vom Secretary of State angewiesen wurde.
(3) Weitere Berichtspflichten der Ambassadors sowie Regelungen zur Autorisierung von Stellungnahmen können vom Secretary of State bestimmt werden.
(4) Der Nachweis der Weiterleitung ist durch die Ambassadors unaufgefordert zu erbringen.
(5) Die Berichtspflichten eines Ambasadors gegenüber dem Departmenf of State umfassen die
1. Ergebnisse von Wahlen zum Staatsoberhaupt und zum Parlament im Empfangsstaat,
2. Ernennung und Entlassung von Regierungschefs und Außenministern Empfangsstaat,
3. militärischen Operationen des Empfangsstaates,
4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
Die Berichte werden, sofern nicht vom Secretary of State anders angewiesen, im Foreign Service erstattet.
(6) Ist eine Botschaft der Vereinigten Staaten nicht mit einem Botschafter besetzt, gehen die Informationspflichten auf den Minister Resident über. Für Minister Residents besteht keine Nachweis- oder Berichtspflicht.

Sec. 2 - Special Responsibilities of Delegates
(1) Die Berichtspflichten eines Delegates gegenüber dem Departmenf of State umfassen die Information über
1. von anderen Staaten eingebrachte Anträge,
2. Kandidaturen für Ämter,
3. die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen,
4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
(2) Bringt ein ausländischer Staat einen Antrag in die Organisation ein, schlägt der zuständige Delegate dem Secretary of State mit einem Bericht darüber zugleich eine Haltung der Vereinigten Staaten zum Antrag vor.


ARTICLE III. DIPLOMATIC RELATIONS


Sec. 1 - Principles of Foreign Relations
(1) Die Vereinigten Staaten sind um freundlichen und friedlichen Umgang mit allen Nationen bemüht, sofern diese sich ebenfalls dazu bereit zeigen. Vorrang in den diplomatischen Beziehungen genießen alliierte Staaten und solche, mit denen ein Botschafteraustausch stattfindet.
(2) Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten.
(3) Mit Staaten, in denen die Menschenrechte nach der Universal Declaration of Human Rights systematisch verletzt werden, schließen die Vereinigten Staaten keine Allianzen. Ziel der Politik der Vereinigten Staaten ist es, aktiv zu einer Verbesserung der Situation beizutragen.

Sec. 2 - Recognition of Foreign States
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten erklärt formell die Anerkennung von ausländischen Staaten als souverän.
(2) Die Vereinigten Staaten erkennen ausländische Staaten gemäß den geltenden internationalen Übereinkünften, bei denen die Vereinigten Staaten Vertragspartner sind, als souverän an.
Romy Christina Lanter-Davis

XXIII Vice President of the United States
Former Speaker of Congress

Norman Howard Hodges

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2

Donnerstag, 7. Mai 2009, 14:54

Madam Speaker,

kurz einige Erläuterungen zu diesem Entwurf aus der Feder von President McGarry. In den Augen des Kabinetts bedarf das außenpolitische Handeln der Vereinigten Staaten dringend einer gesetzlich festgeschriebenen Regelung, um Willkür zu verhindern und der US-Außenpolitik mehr Konstanz zu verleihen. Darum auch dieses recht umfangreiche Gesetz.

Article I gibt einige Begriffsdefinitionen und regelt ferner die diplomatische Immunität ausländischer Botschafter. Ferner werden das Diplomatic Corps - als Vereinigung aller ausländischen Botschafter in Astor - und der US Foreign Service näher beschrieben.

Article II widmet sich dann ganz dem Foreign Service. Dem Secretary of State und dem Präsidenten wird damit Rechtssicherheit bei der Behandlung der U.S. Ambassadors gegeben, da die Informationspflicht der Botschafter und Delegierten schriftlich fixiert wird.

Article III schließlich wird den auswärtigen Beziehungen der Vereinigten Staaten mehr Konstanz verleihen, indem eindeutige Regelungen aufgestellt werden, wie die Vereinigten Staaten mit fremden Ländern umgehen, welche grundsätzlichen Prinzipien für die US-Außenpolitik gelten, außerdem, wie fremde Staaten anerkannt werden.

Alles in allem ein umfangreiches Gesetz, das der Administration Rechtssicherheit gibt und zugleich den momentan eher willkürlich "regierten" Bereich der Außenpolitik transparenter und dauerhafter macht. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Entwurf. Thank you.

Jenson Wakaby

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3

Donnerstag, 7. Mai 2009, 19:14

Madam Speaker,

ich begrüße den Antrag des ehrenwerten Senators von Freeland.
sig.
Jenson Wakaby
Shenghei Tigers - ABA-Champions 2007/II and 2008/I
- Winner of the Superbowl III 2008 - Winner of the FBA-Trophy 2008 & 2009

Owner of the "Three Lions" in Shenghei



4

Freitag, 8. Mai 2009, 17:23

Madam Speaker, im Großen und Ganzen ein gelungener Entwurf. Eine Anmerkungen habe ich jedoch und bitte um Stellungnahme durch den Antragsteller.

Ist es auch vorgesehen, dass der Präsident der Vereinigten Staaten eine Person zur Persona non grata erklären kann oder soll dies allein dem DoS vorbehalten sein?

Ich danke.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Norman Howard Hodges

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5

Freitag, 8. Mai 2009, 20:56

Madam Speaker,

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Ist es auch vorgesehen, dass der Präsident der Vereinigten Staaten eine Person zur Persona non grata erklären kann oder soll dies allein dem DoS vorbehalten sein?


Dem Wortlaut des Gesetzes ist nur eine Zuständigkeit des Secretary of State zu entnehmen. Ich halte dies aber - und danke für den Einwand des ehrenwerten President of Senate - für einen Mangel des Entwurfs und würde mich dafür einsetzen, dass das Recht, eine Person zur Persona non grata zu erklären, allein dem Präsidenten zusteht. Ich sehe es als seine Aufgabe als Staatsoberhaupt an.

Richard D. Templeton

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6

Sonntag, 10. Mai 2009, 00:30

Madam Speaker,

zunächst einmal störe ich mich an der Formulierung, Staaten könnten "diplomatische Immunität" genießen. Staaten sind Völkerrechtssubjekte, aber keine natürlichen oder juristischen Personen, auf die eine Immunität vom Wortsinn her zutreffen könnte.

Ich halte des Weiteren die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zur diplomatischen Immunität für nicht im Einklang mit den hergebrachten Traditionen des Völkerrechts.

Zu Allererst möchte ich anmerken, dass sich die diplomatische Immunität nicht nur auf den Botschafter selbst, sondern auch auf die ständigen Mitarbeiter und ggf. Familienmitglieder beziehen sollte. Nur so kann die Arbeit in einer diplomatischen Vertretung ohne Beeinflußung durch den Empfangsstaat gesichert werden.

Ich beziehe mich weiterhin insbesondere auf Art. I Sec. 3, der die Erklärung von Botschaftern zur persona non grata vorsehen. Dies widerspricht in dieser Form jedoch eindeutig der diplomatischen Immunität, die ein Botschafter offensichtlich inne hat. Zulässig und richtig wäre meines Ermessens nur, dem Botschafter die Akkreditierung zu entziehen und ihn danach im Wege der Erklärung zur persona non grata auszuweisen.

Zudem habe ich Bedenken gegenüber der Formulierung von Art. I Sec. 3 Ssec. 3. des Entwurfs. Ich möchte den werten Kolleginnen und Kollegen nur in Erinnerung rufen, welche Reaktion eine solche Regelung bei uns - zurecht - auslösen würde, würde ein Staat dies mit einer von den Vereinigten Staaten eingerichteten Botschaft tun. Nein, die Exterritorialität einer Botschaft muss - basierend auf der völkerrechtlichen Anerkennung des Botschaftsstaates - unantastbar sein. Vereinbarungen über die Auslieferung von Kriminellen müssen ausschließlich auf bilateralem Wege erfolgen. Dies sage ich nochmals ausdrücklich auch unter dem Hintergrund, dass die Vereinigten Staaten eine solche willkürliche Regelung eines anderen Staates definitiv nicht anerkennen würden.

Die Gefahr der Willkür, die Art. I Sec. 2 Ssec. 4 besteht, ist außerdem offensichtlich. Die völkerrechtlichen Verwicklungen, die diese Regelung hervorrufen wird, werden von besondere Schwere sein. Ich plädiere daher ausdrücklich dafür, diese Regelung zu entschärfen, sie kontrollierbar zu machen oder ganz entfallen zu lassen.

Auf Article I, Section 4 kann ich mir hingegen keinen Reim machen. Ich bitte den Antragssteller, dem Kongress dessen Sinn und Hintergrund näher zu erläutern.

Die Regelungen von Article III halte ich zudem - das möchte ich betonen - für überflüssig, zum Teil auch für hinderlich.

Sec. 1 Ssec. 1 behandelt Absichtserklärungen, die m.E. unnötig sind. Ssec. 2 verwirrt inbesondere im Zusammenspiel mit Sec. 2, dazu gleich mehr. Und Ssec. 3 halte ich inbesondere wegen des Verweises auf eine rechtlich vollkommen unverbindliche, durch den Kongress der Vereinigten Staaten lediglich durch Resolution begrüßte Universal Declaration of Human Rights für unpassend. Wenn die Federal Administration eine offizielle Ratifikation dieser Resolution wünscht, um sie völkerrechtlich anzuerkennen, dann soll sie es auf diesem Wege tun. Bis dahin gehört diese Subsection gestrichen, da sie gegenwärtig die Rechte des Kongresses verletzt.

Section 2 des Article III hinegen offenbart einige Schwierigkeiten des Verfassers bei der Defintionsfindung. Ich möchte keine lange und breite Abhandlung beginnen, daher nur so viel: Wenn ein Völkerrechstsubjekt für die Vereinigten Staaten bereits als "Staat" gilt, dann schließt das unweigerlich bereits die Anerkennung von dessen Souveränität mit ein. Ich verweise insoweit auf die entsprechende Konvention über die Völkerrechtssubjekte, die hier als einschlägig gelten kann.

Die Subsection 2 dieser Section halte insoweit übrigens für hinderlich, da nach diesem eine Anerkennung ausschließlich auf vertraglicher Grundlage erfolgen kann. Dies hieße, gegenwärtig sämtliche Staaten, mit denen die Vereinigten Staaten keinen entsprechenden Vertrag geschlossen haben, würden von uns nicht anerkannt werden, die Staaten, mit denen entsprechende Exekutivabkommen geschlossen wurden, eingeschlossen. Ich glaube kaum, dass diese Regelung im Interesse unseres Landes ist und auch hier spreche mich für eine ersatzlose Streichung aus.

Insgesamt offenbart der Entwurf also einige Ecken und Kanten, die es zu schleifen gilt, ehe ich ihm meine Zustimmung geben kann.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
Former XXV. President of the United States
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7

Sonntag, 10. Mai 2009, 12:49

Madam Speaker, ich danke dem Ehrenwerten Senator von Savannah für seine ausführliche Analyse und bin gespannt auf die Erwiderung des Senatoren von Freeland, da Senator Templeton einige sehr interessante Punkte angesprochen hat.

13th and 24th President of the United States of Astor

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8

Sonntag, 10. Mai 2009, 19:19


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 10th of May 2009


Right Hounorable Members of Congress,

die Aussprache wir aufgrund der noch zu klärenden Punkte einmalig verlängert.
Sie dauert nun bis Freitag, den 15.05.2009, 19:20 Uhr.


sig.

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9

Donnerstag, 14. Mai 2009, 00:14


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 14th of May 2009


Right Hounorable Members of Congress,

die Aussprache wir aufgrund der angekündigten Abwesenheit des Antragstellers verlängert.
Sie dauert nun bis Dienstag, den 19.05.2009, 00:00 Uhr.


sig.

The President of Senate

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10

Dienstag, 19. Mai 2009, 18:16

Mr Hodges? Die Aussprachezeit ist abgelaufen. Wird hier nun noch Stellung bezogen oder hofft die Regierung auf ein Durchwinken in dieser Sache? Ich für meinen Teil werde das garantiert nicht tun und ich denke die Kollegen ebenfalls nicht. Schon allein vor dem Hintergrund, dass man sich hier zu den Fragen der Kongressmitglieder nicht äußert.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Norman Howard Hodges

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11

Dienstag, 19. Mai 2009, 22:22

Mr. President,

ich entschuldige mich für die fehlenden Antworten auf die Fragen des Honorable Senator of Savannah. Seine Kritikpunkte sind stichhaltig, weshalb ich darum bitte, dass die Administration eine überarbeitete Fassung vorlegen kann, so sie dies wünscht. Ich werde dann eine erneute Aussprache zu dem Entwurf beantragen.

Romy C. Lanter-Davis

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12

Dienstag, 19. Mai 2009, 22:31

Darf ich das als Rücknahme des vorliegenden Antrages verstehen?
Romy Christina Lanter-Davis

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13

Dienstag, 19. Mai 2009, 22:35

Das dürfen Sie, Madam Speaker.

Romy C. Lanter-Davis

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14

Dienstag, 19. Mai 2009, 22:54


The United States of Astor
The President of Congress

Astoria City, 19th of May 2009


Honorable Members of Congress,

der Antragsteller hat den Antrag zurückgezogen.
Damit ist die Aussprache geschlossen.

gez.
Romy Lanter-Davis
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