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1

Samstag, 22. April 2006, 18:55

[Discussion] BA 2006/04/003: Standing Orders of Congress

Der Represantative, Alricio Scriptatore, bringt folgenden Entwurf für eine Geschäftsordnung des Kongresses ein:

Zitat

Standing Orders of Congress, United States of Astor


Section I -Generals

Article 1 -The Congress
1) Der Kongress der Vereinigten Staaten übt die legislative Gewalt aus. Er besteht aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat und tagt in dafür bereitgestellten Gebäuden auf dem Capitol Hill.
2) Der Kongress gibt sich in einer Gesamtheit gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor, Article III, Section 1 (5), diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.

Section II -Chairmanship

Article 2 -President of the House of Representatives
1) Das House of Representatives wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten der die Sitzungsleitung inne hat.
2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
3) Die Wahl des Präsidenten des HoR wird immer dann durchgeführt, wenn
a) sich ein neues Repräsentantenhaus konstituiert oder
b) das Amt vakant ist
4) Die Wahl des Präsidenten des Repräsentantenhauses wird durch den Senatspräsidenten durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitglieder am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist die Wahlleitung.

Article 3 -President of the Senate
1) Der Senat wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten der die Sitzungsleitung inne hat.
2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
3) Die Wahl zum Präsidenten des Senats wird immer dann durchgeführt, wenn
a) eine Frist von fünf Monaten nach der Wahl des Senatspräsidenten abgelaufen ist oder
b) das Amt vakant ist
4) Die Wahl des Präsidenten des Senats wird durch den Präsidenten des Repräsentantenhauses durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitglieder am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist die Wahlleitung.

Article 4 -President of Congress
1) Der Präsident des Repräsentantenhauses ist gleichzeitig Präsident des Kongresses.
2) Der Präsident des Senats ist gleichzeitig stellvertretender Präsident des Kongresses.
3) Der Kongresspräsident vertritt den Kongress nach außen, sorgt für die Einhaltung dieser Standing Orders und leitet die Aussprachen gerecht und unparteiisch.
4) Der Kongresspräsident hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des Kongresses, sofern dies den Fortgang der Arbeit und die Ordnung des Hauses betrifft.
5) Der Kongresspräsident nimmt die Anträge der Abgeordneten entgegen, macht sie allen Abgeordneten zugänglich und leitet innerhalb den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen die Aussprache ein.
6) Der Vizepräsident des Kongresses vertritt den Kongresspräsidenten bei Abwesenheit oder Verwaisung des Amtes bis zur Neubesetzung und übernimmt dessen Aufgaben.

Article 5 -Vacancies
1) Im Falle der Verwaisung eines der beiden ƒmter des Kongresspräsidiums werden durch das verbliebene Präsidiumsmitglied unverzüglich Neuwahlen für das zu besetzende Amt durchgeführt.
2) Für den Fall, dass das Präsidium vollständig abwesend sein wird, ist von einem Mitglied des Präsidiums unter den anwesenden Congressmen ein Vertreter auszuwählen, der bis zur Rückkehr eines der Präsidiumsmitglieder die Sitzungsleitung im Kongress übernimmt. Sollte das Präsidium vollständig verwaist sein, oder kein Vertreter benannt worden sein, übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitglieder am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist, als Präsident bzw. Vizepräsident pro tempore die Sitzungsleitung. Sind unter den Anwesenden mehrere Mitglieder gleichlange ununterbrochen Mitglied, so übernimmt dasjenige Mitglied, welches am längsten Staatsbürger ist.

Section III - Congressmen

Article 6 -Rights and duties
1) Die Mitglieder des Kongresses sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Kongresses zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
2) Jedes Mitglied des Kongresses folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
3) Jedes Mitglied des Kongresses darf eine Anfrage an die Regierung oder ein einzelnes Regierungsmitglied stellen, welche innerhalb von einer Woche öffentlich im Kongress beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten, haben sich jedoch nach dem Ressort des betreffenden Mitglieds zu richten. Es sind höchstens fünf Einzelfragen zu einem Thema zulässig.

Section IV -Course of business

Article 7 -Discussions
1) Der Kongress tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
2) Anträge für Aussprachen über Beschlussanträge müssen im Office of the President gestellt werden. Die Aussprachen werden im Kongress vom Kongresspräsidenten eröffnet und beendet.
3) Aussprachen dauern mindestens 48 und höchstens 168 Stunden. Der Kongresspräsident hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Kongresses im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen.
4) Eine Verlängerung einer Aussprache ist auf Antrag von mindestens 1/4 der Kongressabgeordneten möglich.
5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag von 1/4 der Kongressabgeordneten die Aussprache vorzeitig beendet werden. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit eines vorzeitigen Endes einer Aussprache, kann der Kongresspräsident die Aussprache bis zur gesetzten Frist geöffnet lassen.
6) Beschlussanträge sind vom Kongresspräsidenten in der Form "[Discussion]BA Jahr/Monat/fortlaufende Nummer" zu kennzeichnen, wobei zu Anfang jeden Monats mit der fortlaufenden Nummer 001 zu beginnen ist.

Article 8 -Votes
1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
3) Das Repräsentantenhaus und der Senat stimmen getrennt in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten ab. Die Abstimmungen werden von dem Mitglied der Kammer geleitet, welches im Kongresspräsidium Einsitz hat. Ist das eine Mitglied des Präsidiums abwesend, leitet das anwesende Mitglied die Abstimmungen in beiden Kammern.
4) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
a) die erforderliche Mehrheit erreicht ist oder
b) nicht mehr erreicht werden kann oder
c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist
5) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
b) die Kongressmitglieder die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben.

6) Die Frag muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
7) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]BA Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.

Section V -Code of behavior

Article 9 -Rules of the House
1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Kongresses sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Kongresses und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
3) Rederecht im Kongress haben die Mitglieder des Kongresses. Andere Personen müssen beim Kongresspräsident Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.

Article 10 -Etiquette
1) Die Kongressmitglieder richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Präsidenten des Kongresses der als Mister Speaker zu titulieren ist.
2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Kongressmitglieder in ihren Reden auch namentlich an die anderen Kongressabgeordneten wenden. Hierbei sind stets voller Amtstitel und Name zu gebrauchen. Repräsentanten werden als Mister/Madame Represantative [Name] angesprochen. Senatoren werden als Mister/Madam Senator [Name] angesprochen.
3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Kongresspräsident. Er spricht sich hierbei mit dem Vizepräsidenten des Kongresses ab. Der Kongresspräsident ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Section VI -Sanctions

Article 11 -Admonishments
1) Der Kongresspräsident spricht Verwarnungen aus, wenn
a) ein Mitglied des Kongresses gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen die Hausordnung, verstößt oder
b) ein Mitglied des Kongresses wiederholt gegen die Pflicht zur Teilnahme am Geschäftsgang des Kongresses verstößt.
2) Eine Verwarnung ist im Kongressgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.

Article 12 -Monetary
1) Der Kongresspräsident kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
3) Der Sanktion durch Ordnungsgeld geht immer eine Abstimmung über die Höhe in der betreffenden Kammer des Kongresses voraus, die immer durch den Kongresspräsidenten durchzuführen ist.
4) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
5) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.

Article 13 - Prohibition of access
1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Kongresspräsident berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Kongressmitglieder. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit beider Kongresskammern.
3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
4) Verstößt ein Besucher des Kongresses gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Kongresspräsident ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 13 (2) und (3).
5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Kongresses ist der Kongresspräsident berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit Beginn der konstituierenden Sitzung des neuen Repräsentantenhauses.
6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.

Section VII - Final provisions

Article 14 -Validity
1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr gemäß Section I, Article 1 (2) und Section IV, Article 8 zugestimmt wurde.
2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.


Die Aussprache dauert bis Mittwoch, den 26.04.2006, 19 Uhr!

13th and 24th President of the United States of Astor

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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (24. April 2006, 20:00)


2

Samstag, 22. April 2006, 18:57

Honourable Member of Congress,

vorliegend mein Entwurf für eine Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses. Es ist ein Mix aus alten bewährten Artikeln der ehemaligen GO, sowie einigen Neuen Artikeln, die verfassungswidirige oder unlogische Artikel der ehemaligen GO ersetzen.

Ich habe desweiteren die Sanktionsmöglichkeiten für den Kongresspräsidenten besser aufgeschlüsselt um sie deutlicher zu machen.

Außerdem wurden einige Regeln zur Etiquette im Kongress eingefügt.

Ich hoffe die vorliegende Fassung stößt auf breite Zustimmung.

13th and 24th President of the United States of Astor

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3

Samstag, 22. April 2006, 18:58

In unserer letzten GO hatten wir einen Passus, dass Abstimmungen mindestens 24 Stunden dauern, auch wenn die notwendige Mehrheit bereits erreicht ist, um allen Abgeordneten eine Stimmabgabe zu ermöglichen.

Ich bitte um Wiederaufnahme dieses Passuses.

Gruss
Klaus Peter

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4

Samstag, 22. April 2006, 19:06

Honourable Member of Congress,

ich möchte anregen das man vielleicht die Formatierung des Gesetzes in Chapter/Article/Section ändert so wie ich es schon bei meinen beiden Anträgen gemacht habe.
Zachary Buchanan

5

Sonntag, 23. April 2006, 13:17

Zitat

Original von Zachary Buchanan
Honourable Member of Congress,

ich möchte anregen das man vielleicht die Formatierung des Gesetzes in Chapter/Article/Section ändert so wie ich es schon bei meinen beiden Anträgen gemacht habe.


Honourable Members of Congress,

ich danke für den Vorschlag, lehne ihn jedoch ab. Ich bin immer noch der festen Meinung und Überzeugung, dass ein Gesetz aus vielen Artikeln besteht, welche sich durch das ganze Werk fortlaufend durchziehen. Um einzelne Artikel, die der selben Sache angehören zusammenzufügen schreibt man diese in eine Section die einen Titel bekommt der darauf hinweist, welche Art Artikel sich unter dieser Sektion befinden.
Einen Artikel in viele Sektionen zu unterteilen ist in meinen Augen daher nicht nachzuvollziehen.

Um es zu verdeutlichen, kann man ein Gesetz auf ein großes Unternehmen überführen.

Das Gesetz stellt die ganze Firma dar.
Anschließend kommen die Sektionen - die ganzen Abteilungen die es in der Firma gibt.
Und schließlich kommen die vielen, vielen Artikel - die die Arbeiter in den einzelnen Sektionen (Abteilungen) darstellen.

Gesetz - Firma
Section - Abteilungen
Artikel - Mitarbeiter

Ich hoffe ich konnte jetzt vermitteln, dass ich es für richtiger halte es in dieser Form (Gesetz/Section/Artikel) zu formulieren.

Natürlich gibt es nirgendwo festgeschrieben eine Richtlinie und daher lasse ich dem ehrenwersten Senator von Hybertina auch seine Meinung, es andersherum zu machen, bleibe aber bei meinen Entwürfen bei dieser Fassung.


Zitat

Zitat von Klaus Peter
In unserer letzten GO hatten wir einen Passus, dass Abstimmungen mindestens 24 Stunden dauern, auch wenn die notwendige Mehrheit bereits erreicht ist, um allen Abgeordneten eine Stimmabgabe zu ermöglichen.

Ich bitte um Wiederaufnahme dieses Passuses.

Gruss
Klaus Peter


Ich werde einen entsprechenden Passus in den Entwurf aufnehmen.

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6

Sonntag, 23. April 2006, 13:28

Wenn wir uns aber eine Richtlinie für die Formatierung geben wollen, welche Richtlinie wäre nicht ''besser'' als die Verfassung unseres Landes. Sie ist quasi eine Verschmelzung unserer beider Vorschläge. Wenn wir uns darauf einigen könnten wäre diese doch harmlose Sache schnell aus der Welt geschafft.
Zachary Buchanan

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7

Sonntag, 23. April 2006, 14:00

RE: [Discussion] BA 2006/04/003: Standing Orders of Congress

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Section II -Chairmanship

Article 2 -President of the House of Representatives
[...]
3) Die Wahl des Präsidenten des HoR wird immer dann durchgeführt, wenn
a) sich ein neues Repräsentantenhaus konstituiert
b) das Amt vakant ist


Aufzählungen sollten immer mit klarstellenden Bindewörtern verbunden werden, hier also "oder". Auch wenn sich der Sinn hier ohne Bindewort recht gut erschließt, sollte man darauf nicht verzichten, um Streit über merkwürdige Interpretationen von vornherein zu vermeiden.

Zitat


a) eine Frist von fünf Monaten nach der Wahl des Senatspräsidenten abgelaufen ist
b) das Amt vakant ist


dito.

Zitat


Article 4 -President of Congress
1) Der Präsident des Repräsentantenhauses ist gleichzeitig Präsident des Kongresses.
2) Der Präsident des Senats ist gleichzeitig stellvertretender Präsident des Kongresses.
[...]
6) Der Vizepräsident vertritt den Kongresspräsidenten bei Abwesenheit oder Verwaisung des Amtes bis zur Neubesetzung und übernimmt dessen Aufgaben.


Zu 1 und 2: Ich halte wenig von Nacherzählungen der Verfassung.
Zu 6: "Vizepräsident" ist im astorischen Staatsrecht nicht eindeutig (der Vizepräsident ist ja eigentlich nicht gemeint).

Zitat


3) Jedes Mitglied des Kongresses darf einmal monatlich eine Anfrage an die Regierung oder ein einzelnes Regierungsmitglied stellen,


Warum nur einmal monatlich? Wenn ich eine Frage gestellt habe und zufällig eine Woche später ein Thema aufkommt, dass wiederum eine sinnvolle Frage aufwirft, warum soll ich dann daran gehindert sein, sie zu stellen? Wir sollten unser Fragerecht nicht selbst kastrieren.

Wenn die Regierung meint, jemand würde unangemessen viele Fragen stellen, dann soll sie die Beantwortung verweigern. Es sollte aber nicht Sinn der Kongress-GO sein, die Rechte der Regierung zu schützen, sondern im Gegenteil die Rechte der Abgeordneten und Senatoren.

Zitat

5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag von 1/4 der Kongressabgeordneten die Aussprache vorzeitig beendet werden.


Das verstehe ich nicht. Soll 1/4 genügen, um eine Aussprache abzuwürgen? Oder soll etwa wirklich darüber abgestimmt werden? Das wird in der deutlichen Mehrzahl der Fälle länger dauern als die restliche Aussprache.

Zitat

2) Das Repräsentantenhaus und der Senat stimmen getrennt in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten ab. Die Abstimmungen werden von dem Mitglied der Kammer geleitet, welches im Kongresspräsidium Einsitz hat. Ist das eine Mitglied des Präsidiums abwesend, leitet das Anwesende Mitglied die Abstimmungen in beiden Kammern.


Typo.

Zitat


3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
a) die erforderliche Mehrheit erreicht ist
b) nicht mehr erreicht werden kann
c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist


Bindewort (s.o.)

Zitat

4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt. Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.


Dazu sollte die Möglichkeit kommen, als Abstimmungsoptionen deutlich gekennzeichnete Alternativen (z.B. 'Option I', 'Option II') einzuführen.

Zitat


3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Kongresspräsident. Er spricht sich hierbei mit dem Vizepräsidenten des Kongresses ab. Der Kongresspräsident ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


Verstöße gegen die Etikette zu sanktionieren, finde ich haarsträubend.

8

Sonntag, 23. April 2006, 15:59

Zitat

Original von Desiderio V. Adelmar
Aufzählungen sollten immer mit klarstellenden Bindewörtern verbunden werden, hier also "oder". Auch wenn sich der Sinn hier ohne Bindewort recht gut erschließt, sollte man darauf nicht verzichten, um Streit über merkwürdige Interpretationen von vornherein zu vermeiden.


Einverstanden. Ich sehe zwar eigentlich keine zwingende Notwendigkeit für ein Bindewort, da jeder neue Satz mit einem neuen Aufzählbuchstaben beginnt und somit als Einzelsatz durchaus zu lesen ist, werde aber ein Bindewort einfügen.


Zitat

Zu 1 und 2: Ich halte wenig von Nacherzählungen der Verfassung.
Zu 6: "Vizepräsident" ist im astorischen Staatsrecht nicht eindeutig (der Vizepräsident ist ja eigentlich nicht gemeint).


Zu 1 und 2: Das mag sein, ich halte es aber für das Gesamtbild dieses Artikels für erforderlich.

Zu 6: Wird geändert in der Vizepräsident des Kongresses.

Zitat

Warum nur einmal monatlich? Wenn ich eine Frage gestellt habe und zufällig eine Woche später ein Thema aufkommt, dass wiederum eine sinnvolle Frage aufwirft, warum soll ich dann daran gehindert sein, sie zu stellen? Wir sollten unser Fragerecht nicht selbst kastrieren.

Wenn die Regierung meint, jemand würde unangemessen viele Fragen stellen, dann soll sie die Beantwortung verweigern. Es sollte aber nicht Sinn der Kongress-GO sein, die Rechte der Regierung zu schützen, sondern im Gegenteil die Rechte der Abgeordneten und Senatoren.


Man könnte den Artikel neutraler formulieren und Platz für mehr Fragen schaffen. Ich werde das übernehmen.

Zitat

Das verstehe ich nicht. Soll 1/4 genügen, um eine Aussprache abzuwürgen? Oder soll etwa wirklich darüber abgestimmt werden? Das wird in der deutlichen Mehrzahl der Fälle länger dauern als die restliche Aussprache.


Niemand spricht von abwürgen. Man kann natürlich eine Kontrollfunktion einfügen, die es dem Kongresspräsidenten erlaubt eine Aussprache, die offensichtlich Ñabgewürgt" werden soll trotzdem bis zum regulären Ende weiter zu führen.

Zitat

Typo.


Anwesend ist in diesem Fall ein Adjektiv und wird klein geschrieben.


Zitat

Dazu sollte die Möglichkeit kommen, als Abstimmungsoptionen deutlich gekennzeichnete Alternativen (z.B. 'Option I', 'Option II') einzuführen.


Keine schlechte Idee. Werde den Artikel dahingehend erweitern.

Zitat

Verstöße gegen die Etikette zu sanktionieren, finde ich haarsträubend.


Ich nicht. Wir sind hier in einem angesehenen Haus, mit weit reichenden Pflichten und Aufgaben für die gesamten Vereinigten Staaten. Wir sind Präsent und haben uns dementsprechend zu verhalten. Jemand der das nicht kann muss in seine Schranken gewiesen werden.

13th and 24th President of the United States of Astor

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9

Sonntag, 23. April 2006, 16:14

Habe die angekündigten Erweiterungen und ƒnderungen übernommen und im Antrag mit rot markiert.

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10

Sonntag, 23. April 2006, 16:38

Zitat

Original von Alricio Scriptatore

Zitat

Typo.

Anwesend ist in diesem Fall ein Adjektiv und wird klein geschrieben.


Ganz genau - im Text ist es aber groß ;)

Zitat

Ich sehe zwar eigentlich keine zwingende Notwendigkeit für ein Bindewort, da jeder neue Satz mit einem neuen Aufzählbuchstaben beginnt und somit als Einzelsatz durchaus zu lesen ist, werde aber ein Bindewort einfügen.


Es geht auch nicht darum, dass kein ganzer Satz zu erkennen ist, sondern um die Frage, ob "und" oder "oder" gemeint ist in einer Aufzählung - und das lässt sich häufig ohne Bindewort nur schwer ermitteln und deswegen zu unnötigem Streit führen - auch wenn es im den vorliegenden Fällen nicht so problematisch wäre.

Für Ordnungsmaßnahmen bei wirklich ordnungswidrigem Verhalten habe ich volles Verständnis. Aber ob man Strafen für mangelhafte Ehrbezeugung vor dem Speaker verhängen muss? Naja, ich kann damit leben, aber demokratisch überzeugend finde ich das nicht.

11

Sonntag, 23. April 2006, 16:43

Zitat

Original von Desiderio V. Adelmar
Ganz genau - im Text ist es aber groß ;)


Entschuldigung. Weil Sie es im Zitat groß geschrieben haben, dachte ich, dass sei schon die Verbesserung von Ihnen ;)

13th and 24th President of the United States of Astor

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12

Montag, 24. April 2006, 19:10

Zitat


Zitat

Das verstehe ich nicht. Soll 1/4 genügen, um eine Aussprache abzuwürgen? Oder soll etwa wirklich darüber abgestimmt werden? Das wird in der deutlichen Mehrzahl der Fälle länger dauern als die restliche Aussprache.


Niemand spricht von abwürgen. Man kann natürlich eine Kontrollfunktion einfügen, die es dem Kongresspräsidenten erlaubt eine Aussprache, die offensichtlich Ñabgewürgt" werden soll trotzdem bis zum regulären Ende weiter zu führen.


Aber das halte ich für kritisch, denn wer der Präsident des Hauses zufällig zur selben Fraktion gehört, wie die Fraktion, die Aussprache abwürgt, wird dieser unter Ümständen dem Ende der Ausprache nicht gegenstehen, obwohl es vielleicht nötig ist.

Ich halte ein Viertel der Abgeordneten für zu niedrig, bin da eher für die Hälfte.

Ich fürchte ich bin bei dem Passus der Mindestabstimmungsdauer verkehrt verstanden worden. Ich meinte mind. 24 Stunden ab Abstimmungsbeginn und nicht nach Erreichen der erforderlichen Mehrheit.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Peter

13

Montag, 24. April 2006, 20:02

Zitat

Original von Klaus PeterAber das halte ich für kritisch, denn wer der Präsident des Hauses zufällig zur selben Fraktion gehört, wie die Fraktion, die Aussprache abwürgt, wird dieser unter Ümständen dem Ende der Ausprache nicht gegenstehen, obwohl es vielleicht nötig ist.

Ich halte ein Viertel der Abgeordneten für zu niedrig, bin da eher für die Hälfte.


Ich bete, dass alle kommenden und jetzigen Kongresspräsidenten Ihr Amt in Ehren halten und sich solcher Maßnahmen nicht annehmen.

Ich finde diese Regelung für einen guten Kompromiß, denn je nach Mehrheiten, hilft auch die Hälfte der Abgeordneten nicht.


Zitat

Ich fürchte ich bin bei dem Passus der Mindestabstimmungsdauer verkehrt verstanden worden. Ich meinte mind. 24 Stunden ab Abstimmungsbeginn und nicht nach Erreichen der erforderlichen Mehrheit.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Peter


In der Tat. Habe es im Antrag wieder verbessert.

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14

Montag, 24. April 2006, 23:27

Zitat

Original von Alricio Scriptatore

Zitat

Original von Klaus PeterAber das halte ich für kritisch, denn wer der Präsident des Hauses zufällig zur selben Fraktion gehört, wie die Fraktion, die Aussprache abwürgt, wird dieser unter Ümständen dem Ende der Ausprache nicht gegenstehen, obwohl es vielleicht nötig ist.

Ich halte ein Viertel der Abgeordneten für zu niedrig, bin da eher für die Hälfte.


Ich bete, dass alle kommenden und jetzigen Kongresspräsidenten Ihr Amt in Ehren halten und sich solcher Maßnahmen nicht annehmen.

Ich finde diese Regelung für einen guten Kompromiß, denn je nach Mehrheiten, hilft auch die Hälfte der Abgeordneten nicht.


Tja ich bete nicht, aber wahrscheinlich ist mein Glaube an die Menschen nur schlechter als der Ihre. Aber gerade bei knappen Mehrheiten könnte die Mehrheit so jede Diskussion im Keim ersticken und so auch eine politische Diskussion ausserhalb des Kongresses behindern.

Gruss
Klaus Peter

15

Dienstag, 25. April 2006, 15:05

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Ich hoffe ich konnte jetzt vermitteln, dass ich es für richtiger halte es in dieser Form (Gesetz/Section/Artikel) zu formulieren.


Bisher wurde es so gehendhabt, dass entweder das Gesetz nur aus Sections und Paragraphen bestand oder aber, wenn es zur Unterteilung nötig ist, aus Articles, Sections und Pargraphen, wie in der Verfassung. Warum man sich nicht daran halten kann, sehe ich definitiv nicht ein.

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16

Dienstag, 25. April 2006, 16:57

Zitat

Original von Jerome Davenport

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Ich hoffe ich konnte jetzt vermitteln, dass ich es für richtiger halte es in dieser Form (Gesetz/Section/Artikel) zu formulieren.


Bisher wurde es so gehendhabt, dass entweder das Gesetz nur aus Sections und Paragraphen bestand oder aber, wenn es zur Unterteilung nötig ist, aus Articles, Sections und Pargraphen, wie in der Verfassung. Warum man sich nicht daran halten kann, sehe ich definitiv nicht ein.


Wie wäre es denn wenn wir uns einfach mal, schon mit Verabschiedung dieses Gesetzes auf eine Formatierung einigen würden die für alle bindend ist.
Zachary Buchanan

17

Mittwoch, 26. April 2006, 20:52

Die Aussprache ist beendet. Wir schreiten zur Abstimmung.

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