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Luciano Marani

I am Nixon ... by number

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Dienstag, 10. Januar 2012, 16:56

Electoral Sleaze Resovling Amendment

Madam President,

ich bringe folgenden Entwurf ein und erbitte eine Aussprache.

Electoral Sleaze Resovling Amendment

Section 1
Article IV des Federal Election Act wird um folgende Section ergänzt:
    "Sec. 4. Vacancy.
    (1) Verliert ein Mitglied des Senats während der Wahlperiode sein Mandat, so ist der vakante Senatsitz im Sinne von Art. III, Sec. 4, Ssec. 5 der Verfassung der Vereinigten Staaten gemäß dem Recht des betroffenen Bundesstaates neu zu besetzen.
    (2) Hat ein Bundesstaat keine rechtlichen Regelungen für die Neubesetzung eines vakanten Senatssitzes geschaffen, wird eine Neuwahl innerhalb einer Woche durch die nach diesem Gesetz zuständige Behörde ausgeschrieben. Der so neu gewählte Senator amtiert bis zum Ende der Amtsperiode seines Vorgängers."
Section 2
Article V des Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "Sec. 1. Resaons for the Loss of Seat.
    (1) Ein Mitglied des Kongresses verliert sein Mandat durch:
    1. öffentlich erklärten unwiderruflichen Verzicht der Übernahme des Mandates,
    2. öffentlich erklärten unwiderruflichen Rücktritt vom Mandat,
    3. Tod,
    4. Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft.
    (2) Ein Kongressmitglied verliert sein Mandat ebenfalls durch mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses. Die entsprechende Feststellung ist durch das Kongresspräsidium zu treffen. Der Entzug gilt rückwirkend zu dem Tag, an dem die Frist von vierzeh Tagen vollendet war. Wortmeldungen, die nach Vollendung der Frist im Kongress geschrieben werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluss auf den Entzug des Mandats.
    (3) Der Mandatsverlust auf Grund von Inaktivität ist nur möglich, wenn es innerhalb der vierzehntägigen unangekündigten Abwesenheit mindestens eine ordentliche Sitzung des Kongresses oder der Kammer, welcher der Betreffende angehört, gegeben hat. Eine ordentliche Sitzung ist dabei jedwede Diskussion, Abstimmung, jedwede Anhörung oder Befragung und jedweder andere gesetzmäßige Vorgang, bei dem die Angehörigen des Kongresses im Plenum oder in ihren Kammern zur Beratung zusammentreten.
    (4) Abstimmungen einer oder beider der Kammern des Kongresses, an denen ein Mandatsträger, der sein Mandat gemäß diesem Gesetz bereits verloren hat, teilnimmt, sind erst zu beenden, wenn der Verlust des Mandates rückwirkend festgestellt wurde. Die Abstimmungsoption des Mandatars, der sein Mandat für verlustig erklärt wurde, ist nicht zu beachten."
Section 3
Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Luciano Marani

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2

Samstag, 28. Januar 2012, 04:18

*räusper* Wie ist der Stand?
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States