Madam President,
ich habe zwar Verständnis für die Beweggründe, jedoch erhebe ich hiermit Beschwerde gegen dieses Vorgehen.
Das
Gesetz besagt: Art. IV Section 2:
(a) Die Mitglieder der Federal Administration sind verpflichtet auf Befragungen innerhalb von 168 Stunden nach Eröffnung durch das Kongresspräsidium öffentlich zu antworten, sofern nicht besondere Umstände eine Verlängerung der Antwortfrist notwendig machen.
(b) Das Kongresspräsidium hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Rederechte vergeben werden.
(c) Fragen an die Administration werden durch einen Vertreter der Administration beantwortet.
Diese besondere Umstände sind meiner Meinung nach nicht ersichtlich.
Der Antrag wurde am 03.04. eingebracht und war seit dem "in der Welt".
Offiziell eröffnet wurde die Befragung am 06.04. womit die siebentägige Frist zu laufen begann.
Zu jenem Zeitpunkt war der Secretary of Commerce bereits abgemeldet.
Der Präsident meldete sich am 09.04. ab, der Vizepräsident und die Attorney General beide am 12.04.
Zu Gunsten der Administration sehe ich das so, dass mit diesen Amtsträgern auch ihre Stabsmitarbeiter abgemeldet sind.
Astor ist derzeit führungslos und der Speaker sollte unmittelbar die Regierungsgeschäfte übernehmen! Doch das nur am Rande.
Doch zurück zur Pflicht der Beantwortung:
Ich sehe es nicht als zulässig an, eine Frist zu verlängern, nur weil sich einen Tag vor Fristverstreichung auch der letzte infrage kommende Amtsträger der Administration abgemeldet hat. 6 Tage sind ungenutzt verstrichen. 9 Tage seit die Befragung bekannt war.
Ich fordere daher das Kongresspräsidium dazu auf, unmittebar auf die Beantwortung der Fragen zu drängen.