Aber, wenn die Bemerkung erlaubt ist, Ihre neue Frisur steht Ihnen überaus gut.
Vielen Dank.
Und zum Thema Gewaltenteilung: Ich vertrete hier ein nach Bund und Staaten differenziertes und abgestuftes Modell:
Der Präsident, der Vizepräsident und die Minister haben nichts im Kongress zu suchen.
Ebenso wenig gehören Gouverneure in den Kongress, oder die Bundesregierung.
Selbstverständlich sollen aber der Präsident, der Vizepräsident, die Minister und die Kongressmitglieder in den Parlamenten ihrer Heimatstaaten über die lokale Politik ihrer Wohnorte mitbestimmen können.
Und anders als der Präsident, sein Vizepräsident und seine Minister, sollen die Gouverneure auch direkt Gesetzesvorlagen in die Parlamente ihrer Staaten einbringen, und diese dort vertreten, verteidigen und verhandeln können.
Sowie notfalls ihre Stimme abgeben, wenn über eine Regierungsvorlage sonst niemand abgestimmt hat, oder eine Abstimmung einen Stimmengleichstand ergibt.
Die unterschiedliche Bewertung begründet sich für mich durch die unterschiedlichen Rollen und Eigenschaften von sowohl Präsident und Gouverneuren, als auch Kongress und Parlamenten der Bundesstaaten: Der Präsident verfügt als oberster Exekutivbeamter der ganzen Nation über eine Reihe von Befugnissen, etwa in der Außen- und Verteidigungspolitik. Im stehen ein Stab von Vollzeitmitarbeitern zur Seite, sowie der Kongress als Vollzeitparlament gegenüber.
Die Gouverneure hingegen sind zumeist die einzigen Vollzeitbeamten ihrer Staaten. Sie haben, anders als der Präsident, nur innenpolitische Befugnisse, und ihnen stehen bloß Parlamente mit nebenberuflichen Abgeordneten gegenüber.
Hauptaufgabe des Präsidenten ist nicht die Förderung der Gesetzgebung auf Bundesebene, aber Hauptaufgabe der Gouverneure ist die Förderung der Gesetzgebung in ihren Staaten.
Dem Präsidenten kann es so gut wie nicht passieren, dass ein von ihm initiierter Gesetzentwurf vom Kongress nicht behandelt wird. Dem Gouverneur eines Staates kann das mit dem Parlament seines Staates schlicht passieren.
Die Verantwortung dafür, dass es im Bund voran geht, liegt auf mehreren Schultern: Denen des Präsidenten, evtl. seines Kabinetts, sowie des Kongresses.
Die Verantwortung dafür, dass es mit einem Staat vorangeht, liegt auf den Schultern des Gouverneurs.
Das ist eben der Unterschied.