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1

Freitag, 6. Oktober 2006, 10:56

BA 2006/10/003 2nd Citizenship Amendment Bill

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 6th of October 2006


Der Senator of Hybertina, Miss Christina J. Wellington, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis 11.10.2006 - 22Uhr!



Zitat

2nd Citizenship Amendment Bill

Article I [Changes in Sec. 2]


Section I

Section 2 ß 3 des Citizenship Act wird wie folgt neu gefasst:

"Wer aus Gründen des religiösen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses gehindert ist, eine religiöse Eidesformel zu benutzen, leistet den in ß 2 vorgesehenen Eid mit folgendem Wortlaut: 'Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle.'"

Section II

Der bisherige ß 3 wird ß 4.

Article II [Entry into Force]

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

13th and 24th President of the United States of Astor

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2

Freitag, 6. Oktober 2006, 11:14

Mr. Speaker,
Gentlemen,

ich denke, ich kann mich in der Begründung meines Antrages kurzfassen: das geltende Staatsbürgerschaftsgesetz ist insoweit verfassungswidrig, als dass es den Erwerb der US-astorischen Staatsbürgerschaft an die zwingende Voraussetzung der Leistung eines Eides knüpft, in welchem der oder die Einbürgerungswillige "einer Nation unter Gott" die Treue zu geloben hat.

Dies verletzt die verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Religionsausübung gleich zweifach: zum einen zwingt es Menschen, die sich zu einer Religionsgemeinschaft bekennen, welche keine Gottheit, keine personal greifbare Gottheit oder mehrere Gottheiten kennt, in ihrem Eid die Existenz einer, personalen Gottheit, welcher zudem durch ihren Bezug zu den Vereinigten Staaten eine gewisse Handlungs- und Entscheidungsfreiheit zugeschrieben wird, anzuerkennen, sie werden somit zur Verleugnung ihres jeweiligen religiösen Bekenntnisses gezwungen.

Zum anderen bedeutet die Freiheit des religiösen Bekenntnis und der Religionsausübung, wie sie unsere Bundesverfassung gewährleistet zwingend auch das Recht, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören, keine religiösen Praktiken auszuüben, und die Existenz jedweder Gottheit zu bestreiten. Stellt man diese Menschen nun vor die Wahl, in ihrem Eid die Existenz einer zudem näher charakterisierten, aus der Eidesformel folgend personalen, handlungsfähigen Gottheit, anzuerkennen, oder auf die US-astorische Staatsbürgerschaft zu verzichten, so verletzt man ihr Recht auf Religionsfreiheit und freie Religionsausübung.

Anhaltspunkte dafür, dass diese Recht erst US-astorischen Staatsbürgern zukommen sollen, bietet die Verfassung nicht, sie gelten für jedermann, der der Staatsgewalt der US-Behördne unterworfen ist, somit bereits für den Antragsteller um die US-astorische Staatsbürgerschaft, da zwischen ihm und der US-Einwanderungsbehörde in dieser Sache ein Über-Unterordnungsverhältnis besteht.
Christina Jane Wellington

George W. Hayes

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3

Freitag, 6. Oktober 2006, 13:03

Herr Präsident,
sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

ist es möglich, zu dieser Frage ein gerichtliches Gutachten einzuholen?

Ich verstehe die Argumentation von Senatorin Wellington und halte Ihren Antrag für die logische Konsequenz Ihrer Schlussfolgerungen, aber ich frage mich, ob die Religionsfreiheit tatsächlich durch den umstrittenen Passus angegriffen wird.

Sie sehen - ich selbst bin mir nicht sicher und ich könnte mir vorstellen, dass es dem einen oder andere Kollegen ebenso geht. Ich würde daher empfehlen, dass der Kongress sich in diesem - in der Tat sehr wichtigen - Fall ein gerichtliches Gutachten besorgt, um diese Frage tatsächlich endgültig zu klären.

Vielen Dank.

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4

Freitag, 6. Oktober 2006, 13:05

Ich halte generell nichts von Eidesleistungen bei der Einbürgerung, aber gegenüber der bisherigen Rechtslage, die in einer sehr bedenklichen Weise ein religiöses Bekenntnis verlangt und die mir verfassungsrechtlich ebenfalls spanisch vorkommt, ist das ein Fortschritt.

Citizen and Senator of Freeland
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5

Freitag, 6. Oktober 2006, 13:44

Wenn unbedingt ein Eid sein muss (ich bin da Herrn Muffleys Ansicht), warum ersetzen wir den umstrittenen Eid nicht durch den Vorschlag von Frau Wellington?

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6

Freitag, 6. Oktober 2006, 14:03

Den Eid ganz abzuschaffen wäre mir persönlich sogar noch lieber als nur eine nichtreligiöse Version zuzulassen, aber da die Eidesleistung erst vor Kurzem vom Kongress eingeführt wurde, hielt ich es für aussichtsreicher, diese wie ich annahm nur "übersehene" Ergänzung einzufügen. Einen Antrag auf Wiederabschaffung dieses Eides würde ich jedenfalls uneingeschränkt unterstützen!

Zur Idee des Senator Hayes von Assentia: ich halte sie aus zweierlei Gründen für schlecht: zum einen sollte mein Antrag gerade eine quälende Verfassungsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof ubürokratishc vermeiden: Mr. Abizad kann oder möchte den Eid in seiner aktuell allein verbindlichen Form nicht leisten, verwehrt man ihm deshalb die Bestätigung seiner Einbürgerung, wird er das Oberste Bundesgericht anrufen - ein Prozess von unbestimmter Dauer, begleitet von den üblichen Diskussionen über gesellschaftliche Juristenphobie, juristische Verkomplizierung und Überbürokratisierung. An und für sich ließe sich der Antrag rechtzeitig beschließen und in Kraft setzen, um uns allen dieses Drama zu ersparen.

Zum anderen erzeugt es die bizarre Situation, dass der Oberste Bundesrichter Mr. Finnegan erst auf Grund seiner isolierten Überlegungen ein Gutachten aufsetzt, welches zu einem konkreten Ergebnis führt, und sich dann kurz darauf mit der gleichen Frage in einem Prozess auseinandersetzen muss, in welchen nun auch Parteivorträge einfließen - da er die Frage aber bereits wissenschaftlich erörtet hat, verbleibt das Problem, wie unbefangen er noch, bzw. wie befangen er schon ist? Kann er noch unvoreingenommen in der Sache entscheiden? Wenn nicht, was dann? Und wie schnell ließe sich das "Dann" realisieren?

Auch in diesem Hause gibt es juristisch und/oder justizpolitisch erfahrene Mitglieder, weshalb ich es für besser hielte, Mr. Hayes legt seine Zweifel an der Verfassungswidirgkeit dieser Norm hier einmal auf den Tishc, damit wir sie diskutieren und hoffentlich ausräumen können. Sollte das nicht gelingen, steht es ihm immer noch frei, gegen die Vorlage zu stimmen.
Christina Jane Wellington

7

Freitag, 6. Oktober 2006, 14:15

Dieser Eid wurde damals eingeführt, weil der Großteil der Congressmen ihn für überaus traditionell und dem Akt der Einbürgerung gemäß für höchst statthaft hielten. Ich bin immer noch der Meinung, dass eine Nation wie die unsere, die auf Jahre und Jahrzehnte lange Tradition zurückblicken kann, von seinen zukünftigen Bürgern einen Eid auf das Land, welches sie anstreben anzugehören leisten sollten. Einen solchen Eid abzuleisten muss jeden zukünftigen Bürger mit Stolz erfüllen. Es ist eine Privileg einer so stolzen Nation wie der unseren angehören zu dürfen - und damit ist es ein ebenso großes Privileg einen solchen Eid für das Vaterland ableisten zu dürfen.

Eine Abschaffung dieses Eides unterstütze ich in keinster Weise. Es wäre eine Schande und eine absolute Vernichtung der Werte, an die wir glauben.

In der ehemaligen Debatte um diesen Eid, ist bereits das Thema der "religiösen Formel" angesprochen worden. Genau wie heute, wurde diese Thematik debattiert und schlussendlich einigte man sich darauf, den Eid so zu übernehmen, wie er jetzt vorliegt. Ich gestehe, dass ich eigentlich - im Angesicht der ersten Diskussion um dieses Thema, diesen Antrag zunächst nicht unterstützen wollte. Ich sehe aber ein, dass es zukünftige Mitbürger geben wird, die sich religiös gesinnt nicht auf Gott berufen möchten. Daher unterstütze ich die Regelung, die Ms Wellington hier vorschlägt und bitte die ehrenwerten Congressmen sich nicht an dem Eid als solchen zu vergreifen, sondern einfach eine Ausweichregelung wie hier vorgestellt zu erlauben.

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George W. Hayes

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8

Freitag, 6. Oktober 2006, 14:24

Zitat

Original von Christina J. Wellington

Zur Idee des Senator Hayes von Assentia: ich halte sie aus zweierlei Gründen für schlecht: zum einen sollte mein Antrag gerade eine quälende Verfassungsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof ubürokratishc vermeiden: Mr. Abizad kann oder möchte den Eid in seiner aktuell allein verbindlichen Form nicht leisten, verwehrt man ihm deshalb die Bestätigung seiner Einbürgerung, wird er das Oberste Bundesgericht anrufen - ein Prozess von unbestimmter Dauer, begleitet von den üblichen Diskussionen über gesellschaftliche Juristenphobie, juristische Verkomplizierung und Überbürokratisierung. An und für sich ließe sich der Antrag rechtzeitig beschließen und in Kraft setzen, um uns allen dieses Drama zu ersparen.



Ja, ausgehend von Ihrer Position ist das richtig. Aber ihr Antrag liegt in der "verfassungswidrigkeit" des bestehenden Eides begründet. Wenn ein gerichtliches Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass dem nicht zwingend so ist, würde ich behaupten, dass man im Kongress ein anderes Ergebnis bekommt, als ohne Gutachten.

Zitat


Zum anderen erzeugt es die bizarre Situation, dass der Oberste Bundesrichter Mr. Finnegan erst auf Grund seiner isolierten Überlegungen ein Gutachten aufsetzt, welches zu einem konkreten Ergebnis führt, und sich dann kurz darauf mit der gleichen Frage in einem Prozess auseinandersetzen muss, in welchen nun auch Parteivorträge einfließen - da er die Frage aber bereits wissenschaftlich erörtet hat, verbleibt das Problem, wie unbefangen er noch, bzw. wie befangen er schon ist? Kann er noch unvoreingenommen in der Sache entscheiden? Wenn nicht, was dann? Und wie schnell ließe sich das "Dann" realisieren?


Nein, diese "bizarre Situation" muss nicht notwendigerweise eintreten. Wenn das Gericht in einem möglichen Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die bisherige Form verfassungswidrig ist, dann wird es anschließend wohl kaum zu einem Prozess kommen.
Im übrigen gehe ich für meinen Teil davon aus, dass unser Oberster Gerichtshof jederzeit unbefangen Argumente abwägen kann und sich daraus ein qualifiziertes Urteil ergibt.

Zitat


Auch in diesem Hause gibt es juristisch und/oder justizpolitisch erfahrene Mitglieder, weshalb ich es für besser hielte, Mr. Hayes legt seine Zweifel an der Verfassungswidirgkeit dieser Norm hier einmal auf den Tishc, damit wir sie diskutieren und hoffentlich ausräumen können. Sollte das nicht gelingen, steht es ihm immer noch frei, gegen die Vorlage zu stimmen.


Das mag ja sein, Senatorin, aber "juristisch erfahrene" Politiker ersetzen in meinen Augen kein gerichtliches Gutachten, weshalb ich nach wie vor zu diesem rate.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (6. Oktober 2006, 14:24)


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9

Freitag, 6. Oktober 2006, 16:58

Ich unterstütze den Antrag von Ms.Wellington.

Meiner Meinung nach soll der Antragsteller auf Staatsbürgerschaft zwischen einen religiösen und einen neutralen Eid aussuchen dürfen.
Scott Adam Cheung
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George W. Hayes

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10

Freitag, 6. Oktober 2006, 17:00

Da die Sachlage hier anscheinend doch sehr klar ist - klarer als ich angenommen habe - , verzichte ich auf ein richterliches Gutachten um den Gesetzgebungsprozess nicht unnötig zu blockieren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (6. Oktober 2006, 17:00)


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11

Samstag, 7. Oktober 2006, 12:54

Was mir gerade so auffällt, meine Damen und Herren, ist die Tatsache, dass dieser Antrag korrekterweise 3rd Citizenship Amendment Bill heißen sollte. So etwas sollte eigentlich nicht passieren ...

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12

Samstag, 7. Oktober 2006, 12:56

So wollte ich ihn auch ursprünglich nennen, bis mir auffiel, dass die schon einmal eingebrachte "2nd Citizenship Amendment Bill" abgelehnt wurde - wäre diese Vorlage nun als "3rd" nummeriert, fehlte bei der Verkündung die Nr. 2 ;)
Christina Jane Wellington

13

Samstag, 7. Oktober 2006, 13:02

Zitat

Original von George W. Hayes
Was mir gerade so auffällt, meine Damen und Herren, ist die Tatsache, dass dieser Antrag korrekterweise 3rd Citizenship Amendment Bill heißen sollte. So etwas sollte eigentlich nicht passieren ...


Das ist nicht ganz korrekt. Der erste 2nd wurde nicht angenommen. Also ist dieser hier erneut als 2nd zu kennzeichnen.

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Samstag, 7. Oktober 2006, 13:13

Ich unterstütze den Antrag ebenfalls.

George W. Hayes

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15

Samstag, 7. Oktober 2006, 13:42

Zitat

Original von Christina J. Wellington
So wollte ich ihn auch ursprünglich nennen, bis mir auffiel, dass die schon einmal eingebrachte "2nd Citizenship Amendment Bill" abgelehnt wurde - wäre diese Vorlage nun als "3rd" nummeriert, fehlte bei der Verkündung die Nr. 2 ;)


Verzeihung, das habe ich nicht bedacht. Asche auf mein Haupt. ;)

16

Donnerstag, 12. Oktober 2006, 17:26

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 12th of October 2006


Die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmungen werden eingeleitet.

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