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1

Freitag, 6. Oktober 2006, 14:28

BA 2006/10/004 Judical Procedure

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 6th of October 2006


Der Senator of Freeland, Mister Merklin D. Muffley, ersucht um eine Grundsatzdiskussion zum Thema Judical Procedure.

Die Aussprache dauert bis Mittwoch, den 11.10.2006 - 22Uhr!

13th and 24th President of the United States of Astor

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2

Freitag, 6. Oktober 2006, 15:26

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 6th of October 2006


Hiermit wird Mister Ulysses S. Finnegan jr. in vorliegender Discussion BA 2006/10/004 bis zum Ende der Aussprache oder bis zum Entzug durch das Präsidium befristetes Rederecht verliehen.

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3

Freitag, 6. Oktober 2006, 18:53

Ziel des Antrages ist die Ausarbeitung eines Verfahrensrechts für den Supreme Court. Die bislang geltenden Prozessordnungen, insbesondere die ZPO, sind der gegenwärtigen Situation nicht mehr angemessen und insbesondere für Verfassungsverfahren nur wenig geeignet; die von Chief Justice Finnegan erlassenen Verfahrensregeln können nur ein Provisorium bleiben; aus rechtsstaatlichen Gründen wäre eine gesetzliche Regelung wünschenswert.

Mr President, Sie haben übrigens meine Ausführungen zum Thema Gutachten missverstanden. Es ging mir nicht darum, im konkreten Fall ein Gutachten anzufordern; gemeint war vielmehr, dass der Judicial Procedure Act, auf den diese Initiative abzielt, eine gesetzliche Grundlage für solche Gutachten enthalten soll.

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4

Freitag, 6. Oktober 2006, 22:53

Mr President,

vielen Dank für die Erteilung des Rederechtes. Ich begrüße die Idee des Verfahrensrechtes für den Supreme Court. Zwar liegt eine gewisse Autonomie des Supreme Court meiner Meinung nach in seinem Status als Verfassungsorgan begründet, nichts desto trotz halte ich eine Verfahrensordnung, welche einen praktikablen Rahmen für die einzelnen Verfahrenstypen vorgibt und eine rechtliche Grundlage setzt, für sinnvoll und notwendig - die Anordnung des Gerichtes ist in der Tat nur als Provisorium gedacht, ich hielte sich aber im Sinne der Rechtssicherheit für sinnvoller, als einfach im luftleeren Raum zu operieren, wie dies wohl derzeit sonst der Fall wäre.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses S. Finnegan jr.« (6. Oktober 2006, 22:54)


5

Sonntag, 8. Oktober 2006, 15:01

Mister Muffley, Mister Finnegan,

ich denke keiner der hier anwesenden Congressmen - mit Ausnahme von Madam Senator Wellington - hat so viel Fachwissen wie Sie beide. Vielleicht beginnen Sie einfach mit Ihren Vorstellungen - am besten so einfach gestrickt wie möglich, damit sich auch nicht versierte an der Diskussion beteiligen können.

13th and 24th President of the United States of Astor

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6

Sonntag, 8. Oktober 2006, 15:40

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Mr President, Sie haben übrigens meine Ausführungen zum Thema Gutachten missverstanden. Es ging mir nicht darum, im konkreten Fall ein Gutachten anzufordern; gemeint war vielmehr, dass der Judicial Procedure Act, auf den diese Initiative abzielt, eine gesetzliche Grundlage für solche Gutachten enthalten soll.


Mitnichten, werter Herr Senator. Ich habe sehr wohl verstanden, worum es Ihnen ging. Allerdings lehne ich eine solche Regelung strikt ab. Wenn wir dazu übergehen, jeden Gesetzesentwurf durch den Gerichtshof auf Stimmigkeit zur Verfassung oder bestehenden Gesetzen prüfen zu lassen, können wir den Richter gleich bitten die Gesetze zu verfassen. Die Gefahr, dass hier Legislative und Exekutive zu sehr verwischt werden, ist mit einer solchen Regelung viel zu hoch und kann für ein Staatensytem wie das unsrige nicht akzeptabel sein.

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7

Sonntag, 8. Oktober 2006, 15:53

Es soll doch nicht bei jedem Entwurf ein Gutachten angefordert werden. Was mir vorschwebt, ist ganz einfach eine Klausel, dass der Kongress ein Gutachten anfordern kann, wenn er es für nötig hält. Das ist immer noch besser (weil zügiger), als erst ein Gesetz zu verabschieden und sich dann hinterher vor dem Gericht mit den verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten rumzuschlagen.

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George W. Hayes

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8

Sonntag, 8. Oktober 2006, 17:37

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Es soll doch nicht bei jedem Entwurf ein Gutachten angefordert werden. Was mir vorschwebt, ist ganz einfach eine Klausel, dass der Kongress ein Gutachten anfordern kann, wenn er es für nötig hält.


Auf der anderen Seite müßte bereits heute jeder einfache Bürger - und auch jeder Kongressabgeordneter - die Möglichkeit haben, ein Gutachten selbst einzuholen. Von daher ist es vielleicht tatsächlich richtig, dass eine spezielle Klausel, speziell für den Kongress überflüssig ist.

Ich spreche mich im übrigen auch eindeutig dagegen aus, eine solche Klausel aufzunehmen. Es verlangsamt im Zweifel den Gesetzgebungsprozess deutlich und kann dazu führen, dass der eine oder andere, aus einer privaten Ablehnung hinaus ständig das Gericht anruft, um den Prozess bewusst zu verlängern.

edit: Oder es muss zumindest eine strikte Richtlinie geben. Ich könnte mir evtl.vorstellen, wenn mindenst je zwei aus beiden Häusern den Antrag auf ein Gutachten zustimmen, ein solches einholen zu lassen. Aber ich würde vorschlagen, das wir hier einmal die genauen Formulierungsvorschläge unser Justiz-Experten abwarten.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (8. Oktober 2006, 17:43)


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9

Sonntag, 8. Oktober 2006, 18:15

Nun, meine Herren, ich werde meine Anmerkungen auf das Thema des juristischen Verfahrens begrenzen, zum Thema Gutachten kann und möchte ich aus verschiedenen Gründen derzeit nicht Stellung nehmen.

Was mir für ein Verfahrensgesetz vorschwebt, ist in jedem Falle die Aufstellung eines Rahmens für die verschiedenen Verfahrensarten, die wir haben:
- Verfassungsprozesse: hier wäre eine nach der bereits vom Gericht verfügten Anordnung zur Prozessführung nach Meinung des Gerichtes sehr wünschenswert
- Strafprozesse: mit allen notwendigen Regelungen, es wäre wohl vollständig neu zu erarbeiten
- Zivilprozesse und sonstige Prozesse: hier kann man sicherlich zum Teil auf die Bestimmungen des Strafrechtes rekurieren. Ich sehe hier nicht, warum unser Rechtssystem großen Unterschiede zwischen einem normalen Zivilverfahren und einem Verwaltungsverfahren machen sollte, immerhin kommt es im Endeffekt wohl weitgehend auf das selbe rau - immerhin ist auch die ähnlichkeit zu Verfassungsstreitigkeiten sehr eng, vielleicht lässt sich auch dabei etwas machen.

Dann wäre natürlich noch gewisse, allgemeinverbindliche Dinge wie Writs of Mandamus (einstweilige Anordnungen), Haft, Ordnungsmaßnahmen sowie die Writs of Certiorari (Annahmeverfahren für Prozesse) zu regeln.
So weit möglich, sollten jedoch Punkte, die für alle Verfahren gleichermaßen gelten, "vor die Klammer" gezogen werden, um sich Mehrfachnennungen zu erspraren.
Ulysses S. Finnegan jr.

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10

Sonntag, 8. Oktober 2006, 21:35

Ich hab hier mal einen - noch längst nicht vollständigen - Teilentwurf gebastelt, der die Anregungen von Justice Finnegan berücksichtigt und den ich einfach mal hier poste:

Judicial Procedure Act

Chapter One: Jurisdiction in the United States

Article 1: Fundamentals

Die Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten von Astor wird vom Supreme Court als Gerichtshof des Bundes ausgeübt. Er hat, je nach den im konkreten Fall zu behandelnden Rechtsfragen, sowohl Bundesrecht als auch Staatsrecht anzuwenden.

Article 2: Composition

(1)Der Supreme Court besteht aus dem obersten Bundesrichter (Chief Justice) als Einzelrichter. Er wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Verfassung vom President of the United States vorgeschlagen und bedarf der Bestätigung durch Beschluss des Senate.
(2)Nach erfolgter Bestätigung wird der Chief Justice vom President ernannt und leistet den folgenden Eid: Ñ"Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."
(3)Bekennt sich der Richter zu einer Religionsgemeinschaft, deren Angehörigen das Gesetz die Verwendung einer anderen Beteuerungsformel gestattet, so kann er diese gebrauchen. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerungsformel geleistet werden.

Chapter Two: General Provisions for all Procedures

Article 3: Initialization of the Procedure

(1)Das Verfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung einer Klageschrift, in Strafsachen einer Anklageschrift, beim Gericht eingeleitet. Sie muss einen formulierten Antrag über eine Entscheidung, die vom Gericht begehrt wird, und eine Darstellung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die der Antrag gestützt wird, enthalten.
(2)Das Gericht prüft von Amts wegen die Zulässigkeit der Klage/Anklage. Kommt es zum Ergebnis einer Unzulässigkeit, hat es dem Kläger/Ankläger seine Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit mitzuteilen und eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Wird der Mangel nicht binnen dieser Frist behoben, ist die Klage/Anklage durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen.
(3)Kommt das Gericht zum Ergebnis der Zulässigkeit, ist die Klage dem Beklagten, in Strafsachen dem Angeklagten, zuzustellen unter Setzung einer angemessenen Frist, binnen derer Bedenken bezüglich der Zulässigkeit geltend gemacht werden können. Geschieht dies nicht, hat das Gericht durch Beschluss die Hauptverhandlung zu eröffnen (writ of certiorari). Werden Zulässigkeitsbedenken erhoben, hat das Gericht diese zu prüfen und bei einer Unzulässigkeit der Klage/Anklage diese durch Beschluss als unzulässig abzuweisen, bei Zulässigkeit durch Beschluss die Hauptverhandlung zu eröffnen.

Article 4: The Trial

(1)Die Hauptverhandlung wird vom Chief Justice geleitet. Er sitzt dem Verfahren vor, erteilt und entzieht das Wort und achtet auf die Einhaltung der Ordnung, die er nötigenfalls durch Verhängung von Ordnungsmitteln (Ordnungsgeld, Ordnungshaft, Verweisung aus dem Saal) durchsetzt.
(2)Die Hauptverhandlung ist öffentlich und findet in den Courtrooms im Bundesforum statt.

Article 5: Right to be heard

Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör. Dem Kläger/Ankläger gebührt stets das erste und dem Beklagten/Angeklagten das letzte Wort in der Hauptverhandlung.

Article 6: Evidence

(1)Das Gericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.
(2)Als Beweis kommen alle Tatsachen, Zeugenaussagen und sonstigen Umstände in Betracht, die zur Erforschung der Wahrheit dienlich sind.
(3)Außer in Strafsachen bedürfen Tatsachen keines Beweises, soweit sie von dem Gegner desjenigen, der sich behauptet, zugestanden oder nicht bestritten werden.
(4)Die Parteien haben das Recht, durch Beweisanträge die Erhebung und Berücksichtigung eines von ihnen angetretenen Beweises zu verlangen. Das Gericht kann den Antrag nur zurückweisen, wenn er nicht sachdienlich ist und allein der Verschleppung des Verfahrens dient.
(5)Das Gericht würdigt die Beweisaufnahme und zieht die sich daraus ergebenden Schlüsse.

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Donnerstag, 12. Oktober 2006, 19:01

Das schaut, soweit ich das beurteilen kann, doch schon recht gut aus.

edit: Ich beantrage nachträglich eine Verlängerung der Aussprache. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass der Kongress evtl. der falsche Ort ist, um ein Gesetz vollständig neu zu erarbeiten. Vielleicht sollten sich die Rechtsexperten einmal außerhalb des Kongresses mit Richter Finnegan jr. treffen, um das Ganze einmal konkret vorzubereiten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (12. Oktober 2006, 19:04)


12

Freitag, 13. Oktober 2006, 23:52

Zitat

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Astoria City, 13th of October 2006


Die Aussprache wird bis auf weiteres unbefristet verlängert.

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Samstag, 14. Oktober 2006, 01:07

Ich schließe mich dem Vorschlag Senator Hayes an.

Senator Muffley, wollen Sie mich nicht auf meiner Ranch in New Alcantara einmal besuchen kommen, dann könnten wir dort - unter Hinzuziehung anderer Interessierter - genauer über dieses Thema reden?
*so* Wäre dann halt ein Thread im NA-Subforum, ich halte das für passender als das hier zu machen. *so*
Ulysses S. Finnegan jr.

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Samstag, 14. Oktober 2006, 12:05

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 14th of October 2006


Die Aussprache ist beendet.

Die Diskussion wird außerhalb des Kongresses weitergeführt[/b].

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (14. Oktober 2006, 12:05)