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1

Montag, 13. Oktober 2008, 23:55

The people (U.S.) ./. Ronald Anderson




Im Verfahren
The United States of Astor vs. Mr. Ronald Anderson

wurde die folgende Klage eingereicht:



- The Attorney General -
Astoria City | October the 12th, 2008


Indictment

Dem Unternehmer Robert Anderson wird folgendes zur Last gelegt:

Der Angeklagte
ist am Dienstag, den 07.10.2008 in die Geschäftsräume der AuraTrans eingedrungen und hat von dort aus die Übereignung aller Betriebe sowie von Geldern an das ihm gehörende Unternehmen sowie von Geldern an Einwohner der Vereinigten Staaten im sechsstelligen Bereich bewirkt.
Der Angeklagte behauptete nach dieser Handlung, es hätte ein Gespräch mit dem Vorstand der AuraTrans gegeben, welches von Seiten der AuraTrans bisher nicht bestätigt wurde.

Die Ermittlungsbehörden gehen daher davon aus, dass AuraTrans als aurorisches Staatsunternehmen einem Verkauf an Ihre Firma nicht zugestimmt hätte, da AuraTrans selbst über große Kapitalreserven verfügte, bevor diese Gelder vom Konto der AuraTrans verschwanden.

Der Angeklagte hat bisher von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht,
sodass die genannten Anschuldigungspunkte der Vorermittlungen zur Anklage gebracht werden müssen,
um im Verlauf der Hauptverhandlung die Wahrheit zu ergründen.

Er wird daher wegen Trespass in Tateinheit mit Burglary angeklagt,
Straftaten gemäß Ch. I Sec. 4, III Sec. 5 USPC.


Beweismittel:
1. Aussage des Angeklagten
2. Aussage des Angeklagten

Beantragte Zeugenaussagen:
1. Director of the Federal Reserve Bank
2. Technical Administrator of the Federal Reserve Bank



Attorney General



Die Klage wurde dem Angeklagten ordnungsgemäß zugestellt.
Die Vertreter der Parteien werden aufgefordert, sich in diesem Gerichtssaal unverzüglich anwesend zu melden. Beabsichtigt der Angeklagte, einen Verteidiger zu benennen, so ist durch den Angeklagten eine Vollmacht zur Niederschrift des Gerichtes in diesem Forum oder auf dem Postwege in schriftlicher Form bei Gericht vorzulegen.


Die Verteidigung erhält gem. Art. II Section 1 Subsection 4 des Federal Procedure Act die Gelegenheit, innerhalb der nächsten 72 Stunden - ausschließlich schriftlich - bedenken gegen die Zulässigkeit der Anklage vorzubringen, bevor das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahren beschließen wird.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Alexander Xanathos

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2

Dienstag, 14. Oktober 2008, 00:01

Your Honor,

ich melde mich für Vertretung der Anklage hiermit anwesend.
Alexander Xanathos
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3

Dienstag, 14. Oktober 2008, 08:45

Your Honor,

ich melde mich anwesend. Ich möchte auf zwei Dinge hinweisen: Mein Vorname lautet Ronald und nicht Robert. Zudem hat mein Verteidiger Mr Wirtz die absolute Vollmacht.
Ronald Anderson
-----------------------------
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4

Dienstag, 14. Oktober 2008, 19:02

Your Honor,
Die Anklage gegen meinen Mandanten ist formal unzureichend, entbehrt jeglicher Grundlage und ist damit als unzulässig zurückzuweisen.

Ich stelle zunächst fest:
a. Die Anklage behauptet: „Der Angeklagte hat bisher von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht“. Dies ist unwahr. Ich habe im Namen meines Mandanten in einer Befragung durch die Ermittlungsbehörden alle erhobenen Vorwürfe als unwahr bezeichnet und zurückgewiesen.
b. Klage wird erhoben wegen, ich zitiere, „Trespass in Tateinheit mit Burglary ... Straftaten gemäß Ch. I Sec. 4, III Sec. 5 USPC“. Der United States Penalty sieht für den Straftatbestand der „Burglary“ (gemeint ist wohl Einbruch, dieser würde aber stets in Tateinheit mit „Trespass“ erfolgen, kann also nicht gemeint sein – das Gesetz bleibt hier sehr unklar) vor, dass „bewegliche Sachen“ weggenommen werden – das wiederum wird meinem Mandanten aber nicht vorgeworfen; stattdessen werden ihm Manipulation an Geräten sowie wie auch immer gearteter Diebstahl unbeweglicher Sachen vorgeworfen.
c. Die Klage erwähnt, ich zitiere „Ihre (sic) Firma)“. Mir ist nicht klar, ob Euer Ehren eine Firma besitzen und was diese mit der hier diskutierten Frage zu tun hat. Oder ist die Firma meines Mandanten gemeint?
d. Alle Vorwürfe werden gegenüber einem „Robert Anderson“ erhoben. Aufgrund umfangreicher Vorermittlungen habe ich zwar Grund zur Annahme, dass mein Mandant gemeint ist, bitte aber den Attorney General nochmals um Klarstellung. Da mein Mandant die ihm vorgeworfenen Vergehen ebenso wenig begangen hat wie ein (mir derzeit noch unbekannter) Mr. Robert Anderson, könnte durchaus auch dieser gemeint sein.

Die Klageschrift spezifiert also weder, wer genau beklagt ist, noch was ihm warum vorgeworfen wird. Aufgrund dieser formalen Mängel ist die Anklage in dieser Form unzulässig.

Ich möchte anschließend einige Bemerkungen zur Erfolgsaussicht der Klage machen: Die Klage wirft meinem Mandaten vor, er sei unrechtmäßig in die Geschäftsräume der Firma AuraTrans eingedrungen und habe von dort aus Manipulationen an den Geschäftskonten der AuraTrans vorgenommen.

Ich lege hiermit vor: Ein Schreiben der AuraTrans an meinen Mandanten sowie eine eidesstattliche Versicherung von Aenea Third, CEO der AuraTrans. Aus beiden geht zweifellos hervor, dass die von der Anklage erhobenen Behauptungen unwahr sind.

Ich stelle also fest: Mein Mandant sowie die AuraTrans, die nach der Version des Attorney General ja geschädigt sein müsste, geben unabhängig voneinander an, dass alle Transfers und Überschreibungen freiwillig erfolgt sind und dass die Behauptungen der Anklage unwahr damit sind. Der vorliegende Schriftverkehr stützt dies. Die Anklage stellt keinen einzigen Beweis für Ihre Behauptungen in Aussicht, sondern äußert lediglich eine vage Spekulation („Die Ermittlungsbehörden gehen daher davon aus, dass AuraTrans als aurorisches Staatsunternehmen einem Verkauf an Ihre Firma nicht zugestimmt hätte, da AuraTrans selbst über große Kapitalreserven verfügte, bevor diese Gelder vom Konto der AuraTrans verschwanden.“)

Alle von der Klage aufgestellten Behauptungen sind damit völlig aus der Luft gegriffen und entbehren jeder Grundlage. Es gibt keinerlei Hinweise auf rechtswidriges Verhalten meines Mandanten. Die Klage hat damit keinerlei Erfolgsaussicht und hätte nie über das Stadium der Vorermittlungen hinauskommen dürfen. Sie ist daher nun vom Gericht als unzulässig zurückzuweisen.

Anhang:
1. Dokument 1 Schriftverkehr zwischen CEO der AuraTrans und meinem Mandanten.
2. Dokument 2 Eidesstattliche Versicherung.
Attorney at law
Powell Wirtz Rauhut & Gideon

Alexander Xanathos

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5

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 15:59

Your Honor,
Defense Attorney,

angesichts der angehangenen Dokumente, deren Echtheit ich nicht bezweifle,
beantrage ich hiermit beim ehrenwerten Gericht die Einstellung des Strafverfahrens.
Mit einer solchen würde natürlich auch die Einstellung der Ermittlungen einhergehen.


Ich bitte um die Erlaubnis einer persönlichen Note:
1. Es war ein verfahrensunerheblicher Tippfehler im Vornamen, deshalb verfahrensunerheblich, weil die Post per PN übermittelt wurde. Derzeit besteht ja nichteinmal die Pflicht des Beschuldigten, seine Personalien anzugeben, zu überprüfen bzw. zu korrigieren.
2. Mr. Anderson hat von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Was ein Verteidiger dahingehend sagt, ist mir egal und ich muss nach derzeitiger Rechtslage auch nicht darauf eingehen, zumal es sich um Vorermittlungen handelte.
3. Die angeführten Fakten, welche sich aus den Anhängen erschließen, hätte ich mir im vorgerichtlichen Verfahren gewünscht, statt nur ein patziges "haltlos" als Antwort zu erhalten. Eine Gegendarstellung wäre schön gewesen. Aber wie gesagt, derzeit ist das ja sowieso alles noch unverbindlich, weil vom Gesetz noch gar nicht vorgesehen.
Alexander Xanathos
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6

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 21:33



In dem Strafverfahren

The United States of Astor

versus

Ronald Anderson
- Angeschuldigter -

über den

Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari

darauf gerichtet, ein Verfahren über die in der Anklageschrift vom 12.10.2008 genannten Handlungen des Angeklagten zu eröffnen,


hat das Gericht am 15.10.2008 entschieden:

I. Ein Writ of Certiorari wird nicht erteilt.
II. Mit der Verweigerung des Writ of Certiorari ist das Ermittlungsverfahren beendet.


So wurde es angeordnet.



Begründung:

1. Die Parteien beantragen übereinstimmend die Ablehnung der Erteilung eines Writ of Certiorari. Das Gericht erkennt keinen Grund, den übereinstimmenden Anträgen nicht zu folgen.
2. Mit der Verweigerung der Eröffnung des Hauptverfahrens ist das Anklagerecht der Staatsanwaltschaft verbraucht, das Ermittlungsverfahren somit hinfällig und ohne weitere Maßnahme beendet.

Astoria City, 15.09.2008

Ulysses S. Finnegan jr.
Chief Justice
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