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Armin Schwertfeger

Unionspräsident der DU a.D.

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1

Freitag, 23. Januar 2009, 17:13

Witfield, U.S. Deputy Attorney General ./. Franklin, Governor of Peninsula

Beim Supreme Court ging nachfolgende Klage ein.


- The Deputy Attorney General -
Astoria City | January 20th, 2009



Antragssteller:
United States of Astor
vertreten durch Chester J. Witfield, Deputy Attorney General

Antragsgegner:
State of Peninsula
vertreten durch Paul T. Franklin, Governor

Anträge:
Es wird beantragt,
1. festzustellen, dass Article Two, Section 3 der Constitution of the State of Peninsula gegen Art. VI, Sec. 1, Ssec. 3 i.V.m. Art. VI. Sec. 1, Ssec. 1 der United States Constitution verstößt,
2. ferner festzustellen, dass Article Two, Section 3 der Constitution of the State of Peninsula daher gem. Art. V, Sec. 3, Ssec. 3 U.S. Constitution formal und sachlich nicht mit dieser vereinbar und die betreffende Norm daher nichtig ist.

Begründung:
Der State of Peninsula hat durch Article Two, Section 3 seiner Constitution i.d.F. vom 27.04.2006 festgelegt:

"Der Gouverneur ernennt unmittelbar nach seiner Wahl einen Vertreter, der ihn bei Abwesenheit vertritt. Scheidet der Gouverneur aus dem Amt aus übernimmt der Vertreter das Gouverneursamt für die restliche Amtszeit. Scheidet der Vertreter ebenfalls aus oder ist keiner ernannt, so übernimmt der Senator die Vertretung und sorgt für eine Neuwahl des Gouverneurs für die restliche Amtszeit."

Die Constitution of the State of Peninsula schreibt also vor, dass ein lediglich ernannter und weder unmittelbar vom Volke gewählter noch von diesem bestätigter Lieutenant-Governor, zum vollwertigen Governor aufsteigt, wenn der bisherige Amtsinhaber sein Amt niederlegt.

Die U.S. Constitution schreibt jedoch in Art. VI, Sec. 1, Ssec. 3 vor:

"Die Regierungen der Bundesstaaten, an deren Spitze jeweils ein Gouverneur stehen soll, müssen direkt vom Volke nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl legitimiert sein."


Article Two, Section 3 der Constitution of the Free State of Peninsula als Staatsrecht widerspricht somit anderslautendem Bundesrecht, das gem. Art. VI. Sec. 1, Ssec. 1 U.S. Constitution jedwedem Staatenrecht vorgeht.

Da vorgenannte Norm der Verfassung des State of Peninsula mit der Verfassung der Vereinigten Staaten formal und sachlich nicht vereinbar ist, ist die Feststellung der Nichtigkeit dieser Norm geboten.



- Deputy Attorney General -


Die Klage wurde dem Antragsgegner ordnungsgemäß zugestellt.

Der Antragsgegner wurde aufgefordert, unter Einhaltung einer Frist bis zum 01.02.2009 20:00 Uhr ausschließlich schriftlich auf die Klage zu erwidern, bevor das Gericht über die Zulassung zur Entscheidung beschließen wird.

Das Gericht wird für die Entscheidung über die Erteilung eines Writ of Certiorari ausschließlich Einlassungen zu Zulässigkeitsproblemen berücksichtigen. In der Klageerwiederung vorgebrachte Argumente betreffend der Begründetheit der Klage wird das Gericht im Falle der Erteilung des Writs bei der Entscheidung über die Begründetheit der Klage dann selbstverständlich berücksichtigen.
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General


"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

Jacob A. Wirtz

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2

Sonntag, 1. Februar 2009, 18:42

Your Honor,

Ich zeige hiermit Vertretungsmacht für den beklagten Bundesstaat an.

Die vorliegende Klage ist erhoben worde, ohne dass der Bundesstaat Peninsula vorher durch die Klägerin auf diesen Missstand hingewiesen wurde. Wenn mir die Bemerkung gestattet ist: Der Sinn der Klage ohne vorherige Information des Bundesstaates erschließt sich mir nicht. Vielleicht kann der Vertreter der Klägerin mich hier aufklären.

Der Bundesstaat Peninsula hat bereits reagiert und berät nun eine Änderung der betreffenden Passage.

Ich beantrage, die Hauptverhandlung nicht zu eröffnen, bis die Beratungen über eine Verfassungsänderung im peninsulanischen Parlament abgeschlossen ist.

Hilfsweise beantrage ich die Eröffnung des Hauptverfahrens, da ich ohnehin in naher Zukunft mit Gegenstandsloswerdung der Klage durch Handeln des peninsulanischen Gesetzgebers rechne.
Attorney at law
Powell Wirtz Rauhut & Gideon

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What's Up?
Derzeit mal wieder im Kapitol tätig...
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3

Sonntag, 8. Februar 2009, 23:59

RE: The United States of Astor vs. The State of Peninsula


- The Attorney General -
Astoria City | February 8th, 2009



Your Honor,

mit der Verabschiedung des 1st Amendment zur Constitution of the State of Peninsula betrachten die Vereinigten Staaten den Grund für diese Klage als entfallen und sehen daher keine Notwendigkeit mehr in der Führung eines Prozesses.

Im Verfahren United States of Astor vs. The State of Peninsula erkläre ich namens der Antragstellerin daher hiermit die Rückname der Klage.


Yours sincerely,

Ulysses S. Finnegan jr.
United States Attorney General
Ulysses S. Finnegan jr.

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VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General

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4

Montag, 9. Februar 2009, 01:45

Da fragt man sich wieso man nicht einfach mit einem Hinweis zum Chairman der State Assembly gekommen ist, sondern direkt eine Klage einreichen musste.
Paul T. Franklin
CEO of the Franklin Corp.


Armin Schwertfeger

Unionspräsident der DU a.D.

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5

Montag, 9. Februar 2009, 19:27



Im Verfahren

The United States of Astor versus The State of Peninsula

ergeht folgender

BESCHLUSS



Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe:
Die Klage wurde vom Antragsteller zurückgenommen.


Astor City, 09.02.2009

Armin Schwertfeger
Chief Justice
Armin Schwertfeger
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Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
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