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Raymond Anderson

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1

Montag, 3. Juni 2013, 18:47

On the Presidential Veto (House Election Amendment)


ASTORIA CITY, June 3rd, 2013


Presidential Veto on the House Election Amendment


Good evening,

ich darf mich zunächst kurz vorstellen: Mein Name ist Raymond Anderson, ich stamme aus Castle Rock in Assentia und bin seit gestern Chief of Staff des Weißen Hauses unter President Robert O'Neill. Bis zur Ernennung eines Director of Communications und eines Press Secretary werde ich die Briefings des Weißen Hauses übernehmen.

President O'Neill hat soeben dem Congress mitgeteilt, dass er gegen das House Election Amendment seinen Einspruch erklärt. Dies erfolgt nicht aus einer Ablehnung der Wiedereinführung des Mehrheitswahlrechtes für das House of Representatives heraus, denn der President war in der Vergangenheit und bleibt auch weiterhin ein Verfechter dieses Systems.

Der Congress hat in der verabschiedeten Bill jedoch keinerlei Übergangsregelungen für das momentane House of Representatives getroffen. Die momentan zwei vakanten Mandate, die auch nach den neuen Regeln vakant bleiben würden, könnten nicht durch Nachrücker nachbesetzt werden. Eine explizite Nachwahl wäre jedoch auch nicht mehr vorgesehen. Den verfassungswidrigen Zustand eines House mit weniger als fünf gewählten Mitgliedern würde eine Inkraftsetzung des House Election Amendment wohlmöglich zum Dauerzustand machen.

Der President bittet den Congress darum, diesen Fehler in seiner Bill zu beheben und einen geänderten Entwurf zu beschließen. Dann wird er es unterzeichnen.

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Marc Peterson

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2

Montag, 3. Juni 2013, 18:58

Mr. Anderson, viel Erfolg in diesem Weißen Haus.

Zum Veto des Präsidenten bleibt nur zu sagen: Art. III Sec. 5 FEA bleibt in Tatbestand und Rechtsfolge unverändert - und dieser verlangt bei Vakanzen eine Nachwahl. Das Amendment hat darauf absolut keine Auswirkungen. Könnten Sie mir und den Menschen in Astor bitte die wahren Vorbehalte für das Veto nennen, da die angegeben offenkundig unbegründet sind?
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Raymond Anderson

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3

Montag, 3. Juni 2013, 19:26

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Scheibenkleister, verlesen! :rolleyes Ich habe da ein "Sec. 5" statt eines "Sec. 4" gelesen und ging davon aus, dass Sec. 5 SSec. 1 geändert wurde. Aber jetzt ist das Ei gelegt, mein Kopf ist in der Schlinge... ^^

Mr. Speaker, vielen Dank.

Ich habe mich da anscheinend versehen. Sie verzeihen, ich kann die Handschrift meines neuen Assistenten kaum lesen. ;)

Der Rechtsberatungsdienst des Weißen Hauses unter White House Counsel Lang hatte auf meine Anfrage festgestellt, dass der Federal Election Act nicht vorsieht, dass ein Mandat, dass bereits vor zwei oder drei Monaten vakant gefallen ist, nachzuwählen sei. Der Präsident hat deswegen vor wenigen Minuten auch die Ausschreibung einer Nachwahl gestoppt.

Grund für den Einspruch ist daher der verfassungswidrige Zustand eines House mit weniger als fünf Mitgliedern. Dieser Zustand wird durch das House Election Amendment nicht behoben. Der President bittet den Congress darum, diese Regelungslücke mit seiner Bill so schnell wie möglich zu beheben und einen geänderten Entwurf zu beschließen. Dann wird er es unterzeichnen.

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Quinn Michael Wells

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4

Montag, 3. Juni 2013, 19:29

Mr. Anderson, hat der Präsident also das Gesetz quasi abgelehnt, weil er gerne auch noch eine andere Sache geklärt gewusst hätte, nicht, weil es an dem Gesetz an sich inhaltliche Probleme gegeben hätte? Oder verstehe ich Sie jetzt falsch?

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Raymond Anderson

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5

Montag, 3. Juni 2013, 20:06

Ich sage es einmal so: Der Congress ist jetzt verpflichtet zu handeln, indem er das Veto schlicht überstimmt oder aber eine Änderung vornimmt. Die Gelegenheit, eventuell noch rechtzeitig für eine Nachwahl in diesem Monat die Rechtslage zu ändern ist hier ungleich eher gegeben als wenn der Präsident in aller Öffentlichkeit bittet, dass ein Congressman oder Senator sich dieses Anliegens annimmt.

Der Präsident hat keine Vertrauten im Kongress - dort ist nach der Ausbürgerung von Mr. Chavez niemand mehr aus seiner Partei vertreten - , sodass er nicht "einfach so" dafür sorgen kann, dass ein Problem durch eine Bill gelöst wird. Auf dem jetzt gewählten Wege kann er es schon. Das ist nicht ideal, aber es schadet niemandem, wenn das House Election Amendment eventuell später in Kraft tritt. Es würde seine Wirkung ohnehin erst zur nächsten regulären Wahl des House of Representatives entfalten.

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6

Montag, 3. Juni 2013, 20:13

Danke für Ihre Aussage, Mr. Anderson. Ich verstehe jetzt die Beweggründe von President O'Neill, und auch wenn ich sein Handeln in dieser Form nicht unbedingt gut finde halte ich es doch für immerhin zielführend. Insofern habe ich auch erstmal keine weiteren Fragen. ;)

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Marc Peterson

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7

Montag, 3. Juni 2013, 20:21

Mr. Anderson,

der Präsident beklagt eine Regelungslücke, die das Bundeswahlamt bereits im Zuge einer Analogie gefüllt hat. Gibt es besondere Gründe, warum zu Lasten des demokratischen Souveräns, der nun nicht seine Vertreter nachwählen kann, an dieser Rechtsübung nun nicht mehr festgehalten wird?
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Raymond Anderson

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8

Montag, 3. Juni 2013, 20:26

Mr. Anderson,

der Präsident beklagt eine Regelungslücke, die das Bundeswahlamt bereits im Zuge einer Analogie gefüllt hat. Gibt es besondere Gründe, warum zu Lasten des demokratischen Souveräns, der nun nicht seine Vertreter nachwählen kann, an dieser Rechtsübung nun nicht mehr festgehalten wird?

Mr. Speaker, ja, es gibt Gründe, von einer angeblichen Rechtsübung abzuweichen.

Im Gesetz steht ausdrücklich, dass " in dem Monat, der auf den Monat des Entstehens der Vakanz folgt, eine Nachwahl durchzuführen" ist. Der "Monat des Enstehens der Vakanz" ist ein klar definierter Zeitraum, der nicht im Wege einer Analogie ausgelegt werden kann. Die damalige Auslegung betrifft den anderen Sachverhalt einer Nachfristsetzung im selben Monat und kann daher nicht herangezogen werden.

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9

Montag, 3. Juni 2013, 20:31

Interessant, wie der Präsident an den Worten dieser Norm klebt, bei der Gewaltenteilung jedoch nicht ...
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Raymond Anderson

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10

Montag, 3. Juni 2013, 20:38

Sie sagen es: Gewaltenteilung. Ich würde eher sagen: Gewaltenverschränkung. An die hält sich der Präsident, immerhin spricht er nicht Recht oder erlässt Gesetze. Was wir allerdings nicht haben ist die von Ihnen gewünschte Gewaltentrennung, denn dazu bedürfte es unter anderem der Streichung des präsidialen Einspruches und des parlamentarischen Bestätigungsprinzips für exekutive Beamte.

Aber ich will an dieser Stelle keine Grundsatzdiskussion führen. Ich hoffe, Sie haben für die Kongressdebatte zum Einspruch des Präsidenten ein paar Anregungen mitnehmen können, Mr. Speaker.

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Montag, 3. Juni 2013, 20:41

Ja eben ... Vergewaltenteiligung ...
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Sookie Stackhouse

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12

Montag, 3. Juni 2013, 20:45

Ich hoffe, Sie haben für die Kongressdebatte zum Einspruch des Präsidenten ein paar Anregungen mitnehmen können, Mr. Speaker.


Nun, ich zumindest konnte das. Ich denke, ich verstehe die Besorgnisse des Präsidenten und habe dem Kongress bereits einen Weg aufgezeigt, diesen abzuhelfen.

Und wenn der Präsident jetzt noch eine Anregung aus unserer Verfassung mitnehmen kann, in welcher da geschrieben steht:
    "Die legislative und die exekutive Gewalt des Staates sollen voneinander und insbesondere von der richterlichen Gewalt getrennt und unterschieden sein",
dann sind wir sicherlich alle glücklich.

(Und diese Anregung bezieht sich gar nicht einmal auf die aktuelle Nominierung eines Verteidigungsministers, hier liegt das Kind nun einmal bereits im Brunnen, und auch bei den beiden vorherigen Anläufen, das verfassungsrechtliche Gebot der Gewaltentrennung einfachgesetzlich umzusetzen, waren ja Ausnahmeregelungen für Ernennungen durch bereits amtierende Präsidenten vorgesehen, woran ich auch im nächsten Anlauf nichts würde ändern wollen.)
Sookie Stackhouse (D)


Raymond Anderson

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13

Montag, 3. Juni 2013, 20:59

Ich möchte anlässlich der Wortbeiträge von Mr.Peterson darauf hinweisen, dass der Präsident sich nicht geirrt hat, ich habe mich schlicht und folgenschwer verlesen. Der Sachverhalt ist aber der selbe: Durch seinen Einspruch möchte der Präsident erreichen, dass der Kongress so bald wie möglich eine Regelung erlässt, dass in diesem Monat - und auch in der Zukunft, wenn sich eine Vazanz im Folgemonat nicht durch Wahl beheben lässt - eine Nachwahl für vakante Mandate im Repräsentantenhaus stattfinden kann.

Die Congressmen können sich dieses Themas natürlich verschließen, das würde aber bedeuten, dass die von der Constitution vorgeschriebene unverzügliche Neuwahl wegen eines einfachen Gesetzes nicht stattfinden wird.

Madam Senator Stackhouse, die Anregung hat der Präsident schon vorher gehört, allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass unsere Bundesverfassung an genau zwei Stellen eine personelle Trennung der Staatsgewalten vorgesehen hat: Bei den Ämtern des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie bei den Bundesrichtern. Eine Ausdehnung dieser personellen Gewaltentrennung auf andere Ämter und Mandate ist an keiner Stelle vorgesehen.
Die Bundesverfassung bricht, wie ich bereits erwähnt habe, ohnehin mit diesen Prinzipien, denn sonst gäbe es den präsidentiellen Einspruch nicht, die Bestätigung von Exekutivbeamten durch den Senat und schon gar nicht die Wahl von Richtern durch den Senat auf Vorschlag des Präsidenten.

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Montag, 3. Juni 2013, 21:05

Eine Frage an Sie hätte ich dann doch noch, Mr. Anderson. So wie ich das in der Verfassung lese, hat der Kongress jetzt ohnehin zunächst einmal über die unveränderte Form der vom Präsidenten zurückgewiesenen Bill abzustimmen. Da über die Bill eine große Einigkeit herrschte, ist doch davon auszugehen dass sie angenommen wird und die vom Präsidenten vorgeschlagene Änderung durch ein anderes Gesetz in Kraft treten kann, oder? Was wäre dann jetzt anders als wenn der Präsident einfach sein Veto zurücknähme, die Bill unterzeichnen würde - die ja von der Mehrheit der Kongressabgeordneten und offenbar inhaltlich auch vom Präsidenten gewollt ist - und entweder selbst einen Gesetzentwurf entsprechend seiner Vorstellung erstellen würde, um ihn über ein Kongressmitglied einzubringen oder abwarten würde wie der Kongress mit dem öffentlich vorgebrachten Vorschlag umgeht?

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Sookie Stackhouse

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15

Montag, 3. Juni 2013, 21:09

Madam Senator Stackhouse, die Anregung hat der Präsident schon vorher gehört, allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass unsere Bundesverfassung an genau zwei Stellen eine personelle Trennung der Staatsgewalten vorgesehen hat: Bei den Ämtern des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie bei den Bundesrichtern. Eine Ausdehnung dieser personellen Gewaltentrennung auf andere Ämter und Mandate ist an keiner Stelle vorgesehen.
Die Bundesverfassung bricht, wie ich bereits erwähnt habe, ohnehin mit diesen Prinzipien, denn sonst gäbe es den präsidentiellen Einspruch nicht, die Bestätigung von Exekutivbeamten durch den Senat und schon gar nicht die Wahl von Richtern durch den Senat auf Vorschlag des Präsidenten.


Und an genau wie vielen Stellen spricht die Verfassung überhaupt explizit von der Existenz von Bundesministern?

Ach, wissen Sie was, ehe Sie lange und vergeblich suchen müssen, sage ich es Ihnen: an keiner Stelle. Entsprechend wäre es wohl höchst seltsam, würde sie ausdrücklich erwähnen, dass Ämter die sie ansonsten gar nicht erwähnt mit anderen Funktionen unvereinbar sind, finden Sie nicht? Für alle durch Gesetz geschaffenen, aber in der Verfassung nicht erwähnten Ämter und Funktionen gilt eben die Generalklausel des Art. I, Sec. 4.

Und was die von Ihnen zitierten Beispiele angeht, so sagt Ihnen doch sicherlich der Begriff des Lex specialis etwas?

Als Grundsatz normiert die Verfassung eine personelle Trennung und funktionale Teilung der Gewalten. Gleichrangig damit sind bestimmte, diese Teilung - aber wohlgemerkt nicht Trennung! - durchbrechende Verfassungsvorschriften.

Dass die vor der mit Bestimmungen zur Legislative, Exekutive und Judikative gefüllten Klammer stehende Bestimmung der Gewaltentrennung für vom einfachen Gesetzgeber geschaffene exekutive Funktionen nicht gelten soll, ist eine reichlich seltsame Idee.
Sookie Stackhouse (D)


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Montag, 3. Juni 2013, 21:18

Der Kongress wird entscheiden, wie er es für richtig hält. Sollte er die Bill ohne Änderung erneut beschließen, wird sie Gesetz. Dann aber die Verantwortung dafür, dass Nachwahlen nach geltendem Gesetz - an das sich der Präsident halten wird - nicht stattfinden können, beim Repräsentantenhaus und beim Senat. Die Alternative dazu ist, eine geänderte Bill zu beschließen, welche die aufgezeigte Problematik löst. Diese würde unverzüglich vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Madam Senator: Sie haben Recht, die Bundesverfassung sieht Bundesminister nicht vor. Sie spricht schlicht von den vom "Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger[n]". Ich sprach von "Exekutivbeamten", das kommt dem schon recht nahe.

Im Übrigen verlieren wir uns hier jetzt in eine juristische Grundsatzdebatte, der niemand lange wird folgen können, auch ich nicht. Ich könnte jetzt sagen, dass Personen nicht Gewalten sind, aber ich habe den Eindruck, dass Sie das anders sehen.

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Montag, 3. Juni 2013, 21:36

Diese juristische Grundsatzdebatte ist aber nun einmal zu führen, denn sie dient schließlich keinem anderen Zweck, als die Beachtung unserer Verfassung durchzusetzen.

Nicht in der gegenwärtigen Causa McQueen, denn wie ich an anderer Stelle bereits sagte, soll die Bestätigung des Senators soweit es in meiner Macht liegt aus Gründen der politischen Opportunität nicht scheitern.

Aber gelöst ist das Problem damit nicht, sondern seine für alle Seiten verbindliche gesetzliche Lösung nur vertagt.
Sookie Stackhouse (D)


Raymond Anderson

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18

Sonntag, 9. Juni 2013, 21:53

Ladies and Gentlemen,

das von beiden Häusern des Kongresses in geänderter Form beschlossene House Election Amendment wurde vom Präsidenten soeben unterzeichnet. Es ist damit ab sofort Gesetz.

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Sookie Stackhouse

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Sonntag, 9. Juni 2013, 23:28

Ein wie ich finde aller zwischenzeitlichen Frotzeleien zum Trotz gelungenes Beispiel der Zusammenarbeit zwischen Kongress und Weißem Haus, dem in kommenden Monaten hoffentlich noch weitere folgen werden!
Sookie Stackhouse (D)


Arjun Narayan

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Montag, 10. Juni 2013, 23:51

Dem kann man sich nur anschließen, Madam Senator.

XXXIV. President of the United States
Former Governor of Serena