Madam President,
das Gesetz sieht ja bereits jetzt vor, daß mindestens 50% der Gelder projektbezogen an nicht-staatliche Antragssteller zur Verfügung gestellt wird. Das ist auch - wie hier richtig festgestellt wurde - sinnvoll zur Förderung privater Initiativen. Der Punkt, warum ich hier trotzdem nach wie vor eine Rolle für USAID als Durchführungsorganisation sehe ist, daß eine solche Projektausschreibung zwar viele Vorteile bietet, aber in der Zielbestimmung ungenau bleibt. Wenn ich z.B. einen Tender "Förderung der Zivilgesellschaft" ausschreibe, werden sich diverse Organisationen mit völlig unterschiedlichen Programmen bewerben. Eine Prüfung wird dann das beste, d.h. gemessen an Erfolgsindikatoren und der Planungssolidität auswählen. Dies kann dann aber ein Programm zur Förderung von Minderheiten, aber auch zur Unterstützung von lokalen Gewerkschaften sein. Die Diversität hinter den Programmen ist ja durchaus gewollt, aber die direkte Durchführung durch USAID ermöglicht eben auch eine sehr zielgenaue Aufgabendefinition. Dies schließt nicht aus, bzw. macht es sogar zwingend notwenig, daß Unteraufträge dann auch ausgeschrieben werden.
Dennoch ist es natürlich möglich, wenn dies die Mehrheit des HAuses befürwortet, die Quote für ausgeschriebene Projektmittel von derzeit 50 auf z.B. 2/3 zu erhöhen.