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der Antragsteller hatte nun fünf Tage um sich zu äußern. Ich bezweifle, dass er das überhaupt noch tun wird, da er Zeit hatte sich in anderen Debatten und auch der Öffentlichkeit zu äußern. Ich spreche mich daher gegen eine Verlängerung aus, sofern der Antragsteller nicht innerhalb der nächsten Stunden zu erkennen gibt, dass ihm die Debatte nicht komplett egal ist.
Mr. Speaker, ich werde in der vorliegenden Form nicht zustimmen und bin auch nicht unbedingt geneigt einen Sinn in einer Verlängerung dieser schweigeminute zu erkennen.