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1

Montag, 29. Mai 2006, 18:24

[Electoral Office] Pr‰sidentschaftswahl

U.S. Electoral Office
- Der Direktor -

Das Electoral Office setzt hiermit den Termin für die neue Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten fest

auf den 17. bis 21. Juni 2006 (jeweils 18 Uhr).

Wahlvorschläge sind einzureichen bis zum 3. Juni, 18 Uhr.

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2

Montag, 29. Mai 2006, 20:28

Ich weise ganz unverbindlich und als Privatperson auf Art IV s 4 (2) Const über, den man so lesen könnte, als ob bei gescheiterter Wahl keine Wiederholung stattfindet, sondern eine Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten durch den Kongress.

Aber wenn die Wahl wegen Rechtswidrigkeit für nichtig erklärt werden sollte, muss sie natürlich wiederholt werden.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

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3

Montag, 29. Mai 2006, 20:32

Hm, guter Einwand ;)

Tatsächlich ist nicht Voraussetzung, dass es Stimmengleichheit gibt, sondern nur, dass kein Wahlvorschlag eine notwendige Mehrheit erreicht - und das ist der Fall.

Die Wahlausschreibung wird hiermit zurückgezogen.

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4

Dienstag, 30. Mai 2006, 10:27

Hat eigentlich irgendjemand eine Glaskugel, die sagt, was zu tun ist, wenn der Wahlvorschlag im Kongress auch keine Mehrheit erlangen würde?

Beiträge: 3 631

Beruf: Betriebsleiter Anderson Company Ultd. Albernia / Nationaltrainer der astorischen Fußballnationalmannschaft

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5

Dienstag, 30. Mai 2006, 10:55

Im Zweifelsfall:

Zitat

Election Act

Paragraph III: Presidential Election

ß 11 Procedure of Elections

(4) Sollte auch im dritten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so werden Repräsentantenhaus und Senat zu einer gemeinsamen Abstimmung berufen, in der sie den Präsidenten wählen. Kommt es auch hier zum Gleichstand, hat der Senatspräsident die entscheidende Stimme.
--------------------------------------
Best regards
Dwain Anderson

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6

Dienstag, 30. Mai 2006, 11:44

Ja, diese gemeinsame Abstimmung wird aber nicht so sehr viel bringen, weil die Verfassung keinen Weg daran vorbei lässt, dass ein Kandidat die Mehrheit der Mitglieder in beiden Kammern benötigt.

Ich sehe auch nicht, dass der Kongresspräsident mit seiner entscheidenden Stimme dafür sorgen könnte, dass eine nicht vorhandene Mehrheit in beiden Kammern plötzlich zustande kommt. Ganz abgesehen von der Frage, was denn sein soll, wenn es gar keinen Gleichstand, sondern eine Mehrheit gegen den Vorschlag gibt.

Mir riecht es eher danach, dass im Election Act ein Wahlverfahren modelliert worden ist, das nicht wirklich zu den Bestimmungen der Verfassung passt.

Naja, warten wir es ab. Vielleicht gibt es ja auch eine Mehrheit.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Desiderio V. Adelmar« (30. Mai 2006, 11:47)


7

Dienstag, 30. Mai 2006, 12:31

Zitat

Original von Desiderio V. Adelmar
Mir riecht es eher danach, dass im Election Act ein Wahlverfahren modelliert worden ist, das nicht wirklich zu den Bestimmungen der Verfassung passt.


Na was, das kommt davon, dass diese Fassung nicht die gültige ist. Aber manche brauchen halt etwas länger...

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8

Dienstag, 30. Mai 2006, 13:56

Ich warte ja sehnsüchtig darauf, dass Sie den Entwurf, den Sie abgelehnt haben, nochmal selbst in den Kongress einbringen, damit er auch die Zustimmung der Reps finden kann...