Mr. President,
1. Wie mir aus glaubwürdiger Quelle berichtet wurde, hat das Federal Bureau of Investigation am heutigen Tage eine E-Mail eines Unternehmers an eine Reihe von Immobilienmaklern in Astoria City abgefangen, gelesen und deren weitere Analyse veranlasst - wer hat diese Maßnahme auf welcher Rechtsgrundlage angeordnet?
Eingangs möchte ich daran erinnern, dass es für die Strafverfolgung in Astor und die Möglichkeit der mir unterstellten Behörden die Rechte und Freiheiten unserer Bürger zu verteidigen, hilfreich wäre, wenn mögliche Beweise für Rechtsverstöße den Behörden ausgehändigt würden. Auch die Verfolgung von Straftaten durch Angehörige der Polizei obliegt der Staatsanwaltschaft. Nach meinem Kenntnisstand - und auf diesen beziehen sich alle meine Antworten - gab es aber im hier wohl angesprochenen Fall keine Rechtsverletzung durch die Polizei. Abschließend kann ich aber garnicht einschätzen, über was Sen Fox genau spricht, denn ich kenne ja ihre Quelle nicht.
Zu Ihrer Frage im einzelnen: Eine solche Maßnahme gab es nicht. Womöglich bezieht sich Ihre fragwürdige Quelle aber auf einen Vorgang, bei dem ein Ermittler des FBI, der verdeckt als Immobilienmakler tätig war, eine verdächtige Mail empfangen hat. Diese Mail hat der Ermittler an seinen Vorgesetzten weitergeleitet. Dies stützt sich auf das Recht jedes Bürgers bei rechtlicher Unsicherheit die Strafverfolgungsbehörden unseres Landes hinzuzuziehen.
Die von Ihnen dargestellte Maßnahme gab es nicht. Insoweit hat sie auch niemand angeordnet. Auch das von mir beschriebene Verhalten des FBI-Ermittlers erfolgte nicht auf ausdrückliche Anweisung sondern gewissermaßen unter Inanspruchnahme des gesunden Menschenverstandes.
2. Lagen zum Zeitpunkt des Abfangens dieser E-Mail konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Absender oder einer der Empfänger dieser E-Mail einer Straftat im Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgung des FBI verdächtig ist?
Eine solche Maßnahme gab es nicht. Die Ermittlungen des FBI-Mitarbeiters richteten sich auf organisierte Kriminalität, was in den Zuständigkeitsbereich der Behörde fällt. Der Wortlaut der von mir hier angesprochenen Mail legte nach Auffassung der Behörde einen Anfangsverdacht auf eine Beteiligung an organisierter Kriminalität nahe.
3. Falls nein, passiert es öfter, dass das FBI E-Mails oder andere Dokumente unbescholtener Bürger abfängt?
Nein.
4. Falls das wiederum ja, nach welchen Kriterien werden die Betroffenen ausgewählt?
Diese Frage erübrigt sich durch die Kausalschranke im ersten Satzteil.
5. Werden die Betroffenen überhaupt und wenn ja wann von dieser Maßnahme in Kenntnis gesetzt?
"Diese Maßnahme" gab es nicht. Über das Prüfen der von mir angeführten e-mail wird der Absender informiert, sobald sich der Verdacht als haltlos erweist oder Strafanzeige erstattet wird, soweit dies die weiteren Ermittlungen gegen ihn oder in seinem Umfeld nicht gefährdet. Da der Absender die Nachricht an einen Mitarbeiter des FBI geschickt hat, ist eine direkte Information nicht geboten da es sich nicht um einen ermittelnden Eingriff in seine Rechte handelt.