Your Honor,
ich melde mich in dieser Sache als Prozessbevollmächtigte des Beklagten und übereiche - für die Wartezeit auf den Vertreter der Klägers
- schon einmal folgenden Schriftsatz nebst Vollmacht:
Statement of Defense
In dem Prozess Libertas ./. the President of the Senate benantragt der Beklagte, die Klage Reasoning :
Der Kläger war vor 10. Dezember 2014, 0 Uhr, gemäß Article I Section 4 Subsection 2 No. 1 Federal Election Act nicht zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar.
Die Verfassung der Vereinigten Staaten trifft selbst keinerlei Bestimmungen, wer zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist. Somit wäre rein von Verfassungs wegen selbst ein ausländischer Staatsangehöriger wählbar, der sich noch niemals in seinem Leben in den Vereinigten Staaten aufgehalten hat und deren Staatsgebiet zwecks seiner Angelobung überhaupt erstmals betritt.
Das kann nicht der Willen der Verfassung sein. Es liegt vielmehr auf der Hand, dass diese davon ausgeht, dass diese hinsichtlich des passiven Wahlrechts zum Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten durch einfaches Gesetz ergänzt wird. Also durch einfaches Gesetz geregelt wird, wer - ob in einer regulären Wahl, oder einer Nachwahl - zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist.
Eine solche Regelung hat der Gesetzgeber in Gestalt des Federal Election Act getroffen, welcher bestimmt, dass zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist, wer seit mindestens 28 Tagen die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt.
Es ist schon denklogisch nicht haltbar anzunehmen, dass der Federal Election Act als notwendiges verfassungsergänzendes Gesetz hier differenzieren will, wer unter welchen Umständen - also entweder in einer regulären Wahl durch von den Bevölkerungen der Bundesstaaten bestimmten Wahlleute oder einer Nachwahl durch den Senat der Vereinigten Staaten - zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist.
Denn egal durch welches Verfahren ein Vizepräsident der Vereinigten Staaten in sein Amt gewählt wird, seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sind stets die gleichen. Es wäre denklogisch widersinnig anzunehmen, dass nur ein durch von den Bevölkerungen der Bundesstaaten bestimmte Wahlleute bestimmter Vizepräsident Staatsbürger der Vereinigten Staaten und das seit mindestens einem bestimmten Zeitraum sein muss, ein auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten vom Senat nachgewählter Vizepräsident jedoch jede beliebige (unterstellt aber mindestens geschäftsfähige) Person sein könnte. Für eine solche Differenzierung bietet schon die Verfassung keinen vernünftigen Grund, und ein solcher lässt sich ebenso wenig aus dem Federal Election Act als verfassungsergänzendem Gesetz herleiten.
Vielmehr bestimmen schon Article I Section 1 Subsection 1 und 2 Federal Election Act, dass dieses Gesetz für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen auf Bundesebene gilt, und dass dazu u. a. die Wahl des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gehört. Damit stellt dieses Gesetz klar, dass es die notwendigen und in der Verfassung nicht enthaltenen Regelungen trifft, wer genau zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist. Der Kläger erfüllt diese Bedingungen erst seit dem 10. Dezember 2014, 0 Uhr.
Zur Begründung einer Ausnahme von den Bestimmungen gemäß Article I Section 2 Subsection 2 No. 1 Federal Election Act kann er sich dabei aus zweierlei Gründen nicht auf frühere entsprechende Entscheidungen des Kongresspräsidiums berufen:
Denn erstens ist dieses gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten gar nicht befugt, Recht zu schöpfen. Das können nur der Kongress als Ganzes durch den Beschluss von förmlichen Gesetzesvorschlägen, die Administration und ihr nachgeordnete Stellen im Rahmen der Gesetze durch Exekutivanordnungen sowie nach den Prinzipien des Gemeinen Rechts die Gerichte durch die Schaffung von Präzedenzfällen, soweit kein gesetzlich kodifiziertes Recht entgegensteht. Das Kongresspräsidium allein kann durch Entscheidungen zum Geschäftsgang keine Präzedenzfälle setzen, und der Kongress kann solche auch nicht konkludent bestätigen, indem er über einen rechtswidrige Beschlussvorschlag abstimmt. Nur der Kongress als Ganzes kann Recht setzen, indem er eine nach dem im Zeitpunkt der Abstimmung fömnlich zulässige Beschlussvorlage mit der erforderlichen Mehrheit annimmt, oder die Gerichte, indem sie eine Rechtsfrage entscheiden, die gesetzlich nicht kodifiziert ist.
Und zweitens gibt es - auch gestützt auf das verfassungsrechtliche Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz - keine "Gleichheit im Unrecht." Selbst wenn 99 nach dem Gesetz nicht zum Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbare Personen dem Senat oder auch dem Volk zur Wahl gestellt wurden, kann die 100. nach dem Gesetz ebenso wenig wahlberechtigte und darum als Kandidat zurückgewiesene Person gestützt auf diese Vorgänge nicht verlangen, ebenso zur Wahl gestellt zu werden.
Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz darf niemandem verwehrt werden, was einem anderen gewährt wurde und das ihm gemäß dem Gesetz ebenso zusteht. Niemand kann gestützt auf dieses Prinzip jedoch verlangen, dass ihm gewährt wird, was ihm gemäß dem Gesetz nicht zusteht, nur weil es anderen, denen es ebenso nicht zustand, gewährt wurde. Denn dabei wird nicht zu seinen Ungunsten das Gesetz gebrochen, sondern wurde das Gesetz zu Gunsten anderer gebrochen. Das hebt das Gesetz jedoch nicht auf. Niemand hat Anspruch darauf, durch Unrecht begünstigt zu werden, weil zuvor bereits andere durch Unrecht begünstigt wurden.
Der Beklagte hat mit seiner Entscheidung so gehandelt, wie Verfassung und Gesetze ihn alternativlos zu handeln verpflichten. Die Klage ist somit abzuweisen.
Jill Valentine
Attorney-at-Law POWER OF ATTORNEY
Hiermit bevollmächtige ich
Attorney-at-law Jill Valentine
mich in der Angelegenheit
Libertas vs. the President of the Senate
in vollem Umfang rechtlich zu vertreten.
Daryll K. Sanderson
President of the Senate
December 9th, 2014