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Edmund S. Malroy

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1

Freitag, 23. Januar 2009, 02:15

Diskussion: 2nd Constitutional Amendment Bill

My fellow Councillors,

es wurde Aussprache zum folgenden Antrag erbeten:

2nd Constitutional Amendment Bill

Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:

    Amendment I [Ratification and Incorporation of Constitutional Amendments]

    (1) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten Verfahren vom Kongress gebilligt wurden, sollen unverzüglich das ebenda niedergelegte Bestätigungsverfahren in den Bundesstaaten durchlaufen, wobei die Bestätigung stets der gesetzgebenden Körperschaft eines Staates obliegen soll, sofern seine Gesetze keine Volksabstimmung vorsehen. Erfahren sie die Bestätigung in der nach besagtem Verfahren notwendigen Anzahl der Bundesstaaten nicht, so sollen sie als gescheitert und nichtig erachtet werden. Das Bestätigungsverfahren für einen Zusatzartikel soll in jedem Bundesstaat nur einmalig durchgeführt werden; sein Ergebnis ist bindend und endgültig.
    (2) Zusatzartikel, die bereits vor dem Inkrafttreten dieses Zusatzartikels vom Kongress gebilligt, aber nicht in der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten bestätigt wurden, sollen als gescheitert und nichtig erachtet werden.
    (3) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten und durch diesen Zusatzartikel modifizierten Verfahren vom Kongress und der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten gebilligt wurden, sollen der Verfassungsurkunde im Anhang beigefügt werden. Dabei sollen sie – folgend dem Datum ihres Inkrafttretens – fortlaufend mit römischen Ziffern nummeriert und mit in albernischer Sprache abgefassten Titeln in eckigen Klammern versehen werden, die knapp den Inhalt ihrer jeweiligen Bestimmungen zusammenfassen.

    Amendment II [Congressional Election of the President and of the Vice President]

    (1) Geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auf den Kongress über, so sollen für die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten stets getrennte Wahlgänge stattfinden, wobei zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt sein soll, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder im Repräsentantenhaus auf sich vereinigt, und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder im Senat auf sich vereinigt.
    (2) Repräsentantenhaus und Senat sollen für den Fall, dass bei der Volkswahl zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigt, nur unter den Kandidaten der beiden Wahlvorschläge mit den meisten Elektorenstimmen oder im Falle des Gleichstandes einer entsprechenden Anzahl wählen dürfen.
    (3) Fallen die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gleichzeitig vakant oder ist das Ergebnis der Volkswahl nicht zweifelsfrei feststellbar, so sollen Repräsentantenhaus und Senat gemäß dem in der ersten Sektion dieses Zusatzartikels niedergelegten Verfahren handeln, wobei Kandidaten für die Ämter des Präsidenten und dies Vizepräsidenten von allen Mitgliedern des Kongresses vorgeschlagen werden dürfen.
    (4) Fällt das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten vakant, so soll der Senat auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten für dessen verbleibende Amtszeit einen neuen Vizepräsidenten wählen. Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Senats auf sich vereinigt.


Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.


Ich setze die Dauer der Aussprache gemäß der Geschäftordnung zunächst auf 96 Stunden fest; sie endet folglich am Dienstag, den 27. Januar, 2:15 Uhr (vorbehaltlich eventuell zu beantragender Verkürzungen oder Verlängerungen der Aussprachedauer).
EDMUND S. MALROY [D]
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Edmund S. Malroy

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2

Freitag, 23. Januar 2009, 02:25

My fellow Councillors,

zur Begründung:

Der Kongress der Vereinigten Staaten hat kürzlich einmütig die obenstehenden Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten beschlossen.

Die in ihnen enthaltenen Vorschriften (in Amendment I) präzisieren zum einen die Praxis bei künftigen Änderungen der Bundesverfassung und haben zudem zur Folge, dass das unselige "Amendment I" zur Neuregelung der Sukzession des Präsidenten - dem dieses Haus zu Recht seine Zustimmung verweigerte - endgültig vom Tisch ist.

Ferner regelt der zur Debatte stehende Verfassungszusatz (in Amendment II) die Wahl von Präsident und Vizepräsident durch den Kongress für den Fall, dass kein Ticket bei der Volkswahl eine absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigen kann, in sinnvoller Weise neu.

Ich kann daher nur Zustimmung zu diesem Antrag empfehlen.
EDMUND S. MALROY [D]
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Edmund S. Malroy

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3

Samstag, 24. Januar 2009, 18:00

My fellow Councillors,

ich beantrage gemäß Art. V Sec. 2 der Geschäftsordung ein vorzeitiges Ende der Aussprache. Jeder der ehrenwerten Councillors hat gemäß selbiger Rechtsnorm Gelegenheit, binnen 24 Stunden Einspruch zu erheben und die Debatte in Gang zu halten, wenn er noch weiteren Beratungsbedarf sieht.
EDMUND S. MALROY [D]
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Edmund S. Malroy

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Dienstag, 27. Januar 2009, 09:14

My fellow Councillors,

hiermit schließe ich die Aussprache; die Abstimmung wird eingeleitet.
EDMUND S. MALROY [D]
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