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John E. Prescott

Former President of the United States

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Mittwoch, 15. April 2009, 18:56

Abstimmung neue Verfassung

Folgender Antrag liegt dem Volksrat zur Abstimmung vor:

Zitat



Verfassung des Freistaats Freeland
La constitution de Frélande / Constitution of the Free State of Freeland




Préambule / Preamble

Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Freeland,

im Willen, nach den Verfehlungen der Vergangenheit in Zukunft unter gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung unsere Vielfalt in Einheit zu leben und unsere demokratische Rechtsordnung zu erhalten, um Freiheit und Würde des Einzelnen und Frieden und Harmonie der Gesellschaft sicherzustellen,

im Bewusstsein, dass nur der Erhalt unseres kulturellen und natürlichen Reichtums den künftigen Generationen ein reichhaltiges Leben sichert und dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst,

geben uns in freier Selbstbestimmung folgende Verfassung:


Chapter I: Bases / Basics

Article 1 [La Rèpublique / The Free State]
(1) Der Freistaat Freeland ist ein Bestandteil der Vereinigten Staaten von Astor und erkennt deren Verfassung sowie den Vorrang von Bundesgesetzen vor Staatsgesetzen an.
(2) Die Staatshauptstadt des Freistaates Freeland ist die Stadt Gareth.

Article 2 [Egalité de la langue / Equality of Language]
Um die Kultur Freelands zu erhalten, sind alle Gesetze und Verordnungen von Freeland so weit in Albernisch und Barnstorvisch zu fassen, dass sie von den Muttersprachlern beider Sprachen verstanden werden können. Auch Ortsbezeichnungen sind in Albernisch und Barnstorvisch zu fassen.

Chapter II: Les Droit Fondamentals / Basic Rights

Article 3 [Citoyenneté / Citizenship]
Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor besitzt und seinen Hauptwohnsitz gemäß den Bundesgesetzen in Freeland hat.

Article 4 [Les Droit Fondamentals de E.U. / Basic Rights of the U.S.]
Die in Art. II, Sec. 1 bis 7 der U.S. Constitution bestimmten Menschen- und Bürgerrechte sind Bestandteil dieser Verfassung und der staatlichen Ordnung Freelands.

Article 5 [Liberté de Mouvement / Freedom of Movement]
Alle Bürger Freelands genießen Freizügigkeit auf dem gesamten Staatsgebiet Freelands.

Article 6 [Droit de Asile / Right of Asylum]
(1) Politisch Verfolgte genießen Asyl in Freeland, soweit sie nicht durch einen anderen Bundesstaat der Vereinigten Staaten nach Freeland gelangt sind.
(2) Das Recht auf Asyl endet mit dem Ende der politischen Verfolgung in dem Herkunftsland des Asylanten.
(3) Asylrecht und dessen Aberkennung sind von den Gerichten auszusprechen.

Article 7 [Droit de Pétition / Right of Petition]
Alle Bürger des Freistaates Freeland haben das Recht, sich jederzeit schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die staatlichen Einrichtungen, Behörden, Ministerien und den Gouverneur zu wenden.

Article 8 [Indépendance de Université / Independence of Universities]
Das Recht der Hochschulen, ihre sie allein betreffenden Angelegenheiten ohne Einmischung des Staates zu regeln, bleibt gewahrt.


Chapter III: Conseil Populaire / People's Council

Article 9 [Base / Basic]
(1) Der Volksrat ist die legislative Gewalt des Freistaates Freeland. Er setzt sich aus den Präfekten der Departements zusammen.
(2) Der Volksrat tagt ständig öffentlich in der Staatshauptstadt. Auf Antrag mindestens eines Mitglieds kann die Aussprache oder Abstimmung über einen Gesetzesantrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dem Antrag ist stattzugeben.
(3) Der Volksrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.

Article 10 [Président / President]
(1) Der Präsident des Volksrats wird für die Dauer von drei Monaten vom Volksrat aus seiner Mitte gewählt. Ebenso wählt der Volksrat für die gleiche Amtszeit den Stellvertreter des Präsidenten aus seiner Mitte.
(2) Der Präsident des Volksrates leitet dessen Sitzungen. Er nimmt Anträge der Mitglieder des Volksrats entgegen, beginnt und beendet Aussprachen und Abstimmungen.
(3) Ist der Präsident des Volksrates länger als vier Tage abwesend, so übernimmt sein Stellvertreter die Aufgaben des Präsidenten. Scheidet der Präsident des Volksrates durch Ende der Mitgliedschaft im Volksrat oder durch Rücktritt vorzeitig aus dem Amt oder ist er länger als einundzwanzig Tage ohne Abmeldung abwesend, so rückt der Stellvertreter in das Amt des Präsidenten nach, bis ein neuer Präsident und ein neuer Vizepräsident gewählt wurden. Fallen das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Volksrates gleichzeitig vakant, so übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied des Volksrates das Amt des Präsidenten, bis ein neuer Präsident und ein neuer Vizepräsident gewählt sind.
(4) Tritt eine Vertretungsregelung nach Section 3 in Kraft, sind die Wahlen zum Präsidenten und zum Vizepräsidenten des Volksrates unverzüglich anzusetzen.

Article 11 [Législature / Legislature]
(1) Jedes Mitglied des Volksrates hat das Recht, Gesetzesanträge in den Volksrat einzubringen.
(2) Der Präsident des Volksrates hat über jeden eingebrachten Gesetzesantrag eine dreitägige Aussprache einzuleiten, die bei Bedarf durch den Präsidenten beliebig verlängert werden kann.
(3) Der Präsident des Volksrates hat nach der Aussprache über einen Gesetzesantrag die Abstimmung über diesen einzuleiten. Sie dauert fünf Tage oder solange, bis eine unumstößliche Mehrheit der Stimmen erreicht wurde.
(4) Damit ein Gesetz als vom Volksrat angenommen gilt,
a) muss sich mindestens ein Drittel der Mitglieder des Volksrates an der Abstimmung beteiligt haben;
b) muss die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf "Aye" lauten.
(5) Vom Volksrat beschlossene Gesetze müssen vom Präsidenten des Volksrates dem Gouverneur vorgelegt werden. Der Gouverneur hat binnen sieben Tagen das Gesetz zu unterzeichnen und zu veröffentlichen. Tut er dies nicht oder verweigert er die Unterschrift, so kann das Gesetz nur in Kraft treten, wenn das Gesetz vom Volksrat nach erneuter Aussprache mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird.


Chapter IV: Le Gouverneur / The Governor

Article 12 [Base / Basic]
(1) Die exekutive Gewalt des Staates und der Regierung des Freistaates Freeland wird durch den obersten Exekutivbeamten ausgeübt, welcher als Governor of the Free State of Freeland tituliert wird.
(2) Der Gouverneur ernennt die Staatsbeamten, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Der Governor kann jeden Amtsträger, welchen er ernennt, ebenfalls wieder aus dem Amt entlassen, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
(3) Der Gouverneur ist der Oberbefehlshaber der Nationalgarde des Staates. Er ist der oberste Dienstherr der Staatspolizei und der weiteren Sicherheitskräfte des Staates.
(4) Der Gouverneur überwacht und leitet die Verwaltung; er sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze. Er verordnet alle zur Ausführung der Gesetze und der Verwaltung und Regierung des Staates im Rahmen der Gesetze notwendigen Bestimmungen durch Executive Orders und übt in allen Bereichen, welche ausschließlich der Exekutive zugeteilt sind, die Rechtssetzung auf diesem Wege aus.
(5) Der Gouverneur hat das Recht, jederzeit von jedem Staatsbeamten Rechenschaft über dessen Amtsführung zu verlangen und zu erhalten.

Article 13 [Élection / Election]
(1) Der Gouverneur des Freistaates Freeland wird für eine Amtszeit von drei Monaten von den Bürgern von Freeland gewählt, welche das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Er tritt sein Amt immer am ersten Tag des Monats an, welcher auf seine Wahl folgt. Die Wahlen sind so anzusetzen, dass die Amtszeit des amtierenden Governors am ersten Tag des vierten Monats nach seinem Amtantritt endet.
(2) Das passive Wahlrecht zum Gouverneur des Freisstaates Freeland besitzt, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor gemäß Article 5 dieser Verfassung besitzt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens dreißig Tagen im Freisstaat Freeland hat.
(3) Der Gouverneur des Freistaates Freeland darf nicht gleichzeitig des Amt des Präsidenten des Volksrates oder das Amt eines Richters am State oder Federal Supreme Court ausüben.

Article 14 [Succession au Gouverneur / Succession to the Governorship]

(1) Ist der Gouverneur länger als vier Tage abwesend, so übernimmt der Stellvertretende Gouverneur die Aufgaben des Gouverneurs bis zu dessen Rückkehr.
(2) Ist der Gouverneur länger als einundzwanzig Tage ohne Abmeldung abwesend oder erfüllt er die Voraussetzungen des Article 13 Section 3 nicht mehr, so rückt der Stellvertretende Gouverneur automatisch in das Amt des Gouverneurs auf, bis ein neuer Gouverneur und ein neuer Stellvertretender Gouverneur gewählt sind.
(3) Sind weder der Gouverneur noch der Stellvertretende Gouverneur fähig oder berechtigt, ihr Amt auszuüben, so übernimmt der Präsident des Volksrates das Amt des Gouverneurs, bis ein neuer Gouverneur und ein neuer Stellvertretender Gouverneur gewählt sind.
(4) Ein auf diese Weise ins Amt gelangter Gouverneur führt das Amt bis zum Ende der regulären Amtszeit des ausgeschiedenen Gouverneurs aus.


Chapter V: Direction / Administration

Article 15 [Ministères / Ministries]
(1) Ministerien sind oberste Behörden des Freistaates Freeland.
(2) Jedes Ministerium wird von einem Minister geleitet, der vom Gouverneur ernannt wird.
(3) Ministerien können nur durch Gesetz geschaffen werden. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind gesetzlich genau festzulegen.
(4) Die Minister bilden gemeinsam mit dem Gouverneur die Staatsregierung des Freistaats Freeland. Sie tagt ständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Staatshauptstadt.

Article 16 [L'autorités / Authorities]
(1) Staatsbehörden sind Behörden des Freistaates Freeland, die dem Gouverneur oder einem Ministerium unterstellt sind.
(2) Staatsbehörden werden von einem Direktor geleitet, der vom Gouverneur oder dem Minister, dem die Staatsbehörde untersteht, ernannt wird.
(3) Staatsbehörden können nur durch Gesetz geschaffen werden. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind gesetzlich genau festzulegen.

Article 17 [Serment professionnel / Oath of Office]
(1) Alle Staatsbeamten des Freistaates Freeland haben vor dem versammelten Volksrat den folgenden Amtseid abzuleisten:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde."
(2) Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung bei der Eidesleistung ist zulässig.

Article 18 [Disposition / Orders]
(1) Verordnungen sind Anweisungen des Gouverneurs oder eines Ministers an eine ihm untergeordnete Behörde.
(2) Eine Verordnung regelt die Art und Weise, wie ein vom Volksrat beschlossenes Gesetz auszulegen und umzusetzen ist.
(3) Verordnungen dürfen der Verfassung der Vereinigten Staaten, den Bundesgesetzen, der Verfassung von Freeland und den Gesetzen des Freistaates nicht zuwiderlaufen. Sie können vom Gericht aufgehoben werden, wenn sie von ihm für gesetzeswidrig erkannt werden.

Article 19 [Budget de l'État / State Budget]
(1) Die Hoheit über die Staatsfinanzen des Freistaates Freeland liegt beim Volksrat. Nur er darf Ausgaben der Staatskasse beschließen und durch Gesetz Steuern erheben.
(2) Steuern dürfen nur
a) auf das Einkommen von natürlichen Personen;
b) auf Erträge von juristischen Personen;
c) auf das Vermögen von natürlichen Personen;
d) auf das Kapital von juristischen Personen
erhoben werden.
(3) Der Freistaat Freeland hält seine Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht.

Article 20 [Departements / Countys]
(1) Der State of Freeland teilt sich in die Departements (oder Countys) New Winland, Varon, Isle de Gareth, Côte de Morbinaux und Garonnac.
(2) Die Einwohner eines Departements wählen für die Dauer von drei Monaten einen Präfekten (oder Commissioner).
(3) Ist nur ein Bürger in einem Departement wohnhaft, so kann sich dieser Bürger zum Präfekten seines Departements ausrufen.
(4) Die Präfekten haben die Aufgabe, ihr Departement im Volksrat zu vertreten und sind allgemein für die Verwaltung ihres Departements zuständig, soweit solche Aufgaben nicht in die Kompetenz des Gouverneurs fallen. Die Verwaltung Freelands ist dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend aufzubauen.
(5) Weitere Rechte der Departements und der Präfekten sind durch Gesetz zu regeln.


Chapter VI: Juridiction / Jurisdiction

Article 21 [Supreme Court of the Free State of Freeland]
(1) Die rechtsprechende Gewalt des Freistaates Freeland wird durch den Supreme Court of the Free State of Freeland ausgeübt, der seinen Sitz in der Staatshauptstadt hat.
(2) Der Supreme Court des Freistaates Freeland ist das oberste Gericht für alle Fragen des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes des Freistaates Freeland.
(3) Der Supreme Court übernimmt keine Aufgaben, welche durch Staatsgesetz oder aufgrund von bundesrechtlichen Bestimmungen der Bundesgerichtsbarkeit zugewiesen sind.
(4) Der Supreme Court entscheidet endgültig in allen Fragen, welche der Staatsgerichtsbarkeit zugeordnet sind. Er hat das Recht, Staatsgesetze und andere staatliche Rechtsakte, welche er als mit dieser Verfassung im Widerspruch sieht, ganz oder in Teilen aufzuheben.

Article 22 [Membre du Cour suprême / Members of the Supreme Court]
(1) Der Supreme Court besteht aus einem Chief Justice. Wenn es durch Gesetz bestimmt wird, können ferner zwei Associate Justices hinzukommen.
(2) Die Mitglieder des Supreme Court werden durch den Gouverneur mit der Zustimmung des Volksrates ernannt. Sie können danach nur noch auf dem Wege eines Impeachments ihres Amtes enthoben werden.
(3) Die Mitglieder des Supreme Court amtieren auf Lebenszeit. Ihre Amtszeit endet mit ihrem Tod, mit dem freiwilligen Rücktritt oder mit der Amtsenthebung.

Article 23 [Substitution de Cour suprême / Substitution of the State Supreme Court]
(1) Für den Fall, dass der Supreme Court des Staates nicht besetzt oder nicht funktionsfähig ist, können durch Gesetz des Volksrates oder durch Executive Order des Gouverneurs die Aufgaben des Gerichtes an den United States Supreme Court übertragen werden.
(2) Eine solche Übertragung von Amtsbefugnissen ist nur für die Dauer der Funktionsunfähigkeit des Supreme Court zulässig und auf ein Mindestmaß zu beschränken, kann jedoch ebenfalls nur für einen bestimmten Zeitraum oder einen bestimmten Rechtsstreit durchgeführt werden.


Chapter VII: Réglementation final / Final Provisions

Article 24 [Entrée en vigueur / Entry into Force]
Diese Verfassung tritt für den Freistaat Freeland in Kraft, sobald sie in einer Volksabstimmung von der Mehrheit der Bürger Freelands angenommen wurde.

Article 25 [Ajouts de la Constitution / Constitutional Amendments]
Diese Verfassung kann nur durch Gesetz, das den genauen Wortlaut der Verfassung ändert und durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen im Volksrat verabschiedet wird, geändert werden.

Article 26 [Réglementation pour situation d'urgence / Emergency Orders]
(1) Sollte die Anzahl der Einwohner Freelands auf eins sinken, so kann der verbliebene Bürger Freeland sich zum Übergangsgouverneur ausrufen und durch Notverordnungen regieren, die den Fortbestand und die Sicherheit Freelands gewähren und für mehr Bürger sorgen sollen.
(2) Steigt die Anzahl der Einwohner wieder, so sind alle Notverordnungen vom Volksrat zu prüfen und gegebenenfalls zu verwerfen. Die Amtszeit und die Befugnisse des Übergangsgouverneurs enden mit dem Amtsantritt eines ordentlich gewählten Gouverneurs.

Article 27 [Conseil Populaire / People's Council]
Bis zu einer abzuhaltenden Neuwahl der Präfekten aller Departements bleiben der gegenwärtige Volksrat und alle Präfekten im Amt.
[/quote]

Bitte stimmen sie mit

Aye, Nay oder Abstention.
John E. Prescott [D-FL]
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Mittwoch, 15. April 2009, 19:14

Aye

Georges Laval

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Mittwoch, 15. April 2009, 21:08

Varon dire oui à la constitution.

Aye.

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John E. Prescott

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Donnerstag, 16. April 2009, 08:19

Aye
John E. Prescott [D-FL]
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Bastian Vergnon

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Donnerstag, 16. April 2009, 17:04

Aye
Salute
Bastian Vergnon


John E. Prescott

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Montag, 20. April 2009, 10:09

Ich schl1esse die Abstimmung.

Der vorgeschlagene Entwurf wurde be1 4 Aye, 0 Nay und 0 Abstent1ons vom Volksrat angenommen.

Gemaess der Best1mmungen der Verfassung 1st daher nun e1ne Volksabst1mmung durchzufuehren.
John E. Prescott [D-FL]
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Norman Howard Hodges

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Montag, 20. April 2009, 14:00

:applaus

Georges Laval

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Montag, 20. April 2009, 18:44

Soll ich dazu gleich das USEO kontaktieren? Das würde ich für die optimale Lösung haten.

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Georges Laval« (20. April 2009, 18:47)


Norman Howard Hodges

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Montag, 20. April 2009, 20:58

Damit wäre ich einverstanden.

Georges Laval

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Mittwoch, 22. April 2009, 20:57

Ich habe das USEO per PN nun kontaktiert.

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