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Freitag, 3. Januar 2014, 14:28

Freeland Security Force Bill

The Free State of Freeland
The Speaker of the State Assembly


Honorable Members of the State Assembly!

Foldende Antrag wurde von Assemblywoman Grey eingereicht.
Die Aussprache dauert 96 Stunden.
Der Antragssteller steht die erste Rede zu.


Freeland Security Forces Act

Article I - General Provisions

Section 1 – Purpose
(a) Dieses Gesetz regelt die Struktur der Sicherheitsbehörden in Freeland.

Article II – Freeland Fire Department (FFD)

Section 1 – Duties
Das FFD ist für die Brandbekämpfung, die Hilfe bei Katastrophensituation sowie die Ersthilfe bei Unfällen zuständig.

Section 2 – Structure
(1) Oberster Dienstherr des FFD ist der Gouverneur.
(2) In jeder Stadt und jeder Gemeinde muss ein Fire Section eingerichtet werden.
(3) Den Fire Sections steht ein Chief vor, der innerhalb der seiner Section weisungsbefugt ist.

Section 3 – Special Teams
Die Fire Sections müssen entsprechend ihrer geographischen Lage Spezialabteilungen in den Bereichen Höhenrettung oder Rettungstaucher einrichten.

Section 4 – Training
(1) Das FFD sorgt für eine angemessene Grundausbildung sowie eine Spezialausbildungen entsprechend der unterschiedlichen Einsatzgebiet.
(2) Bestimmungen über Ausrüstung der FFD obliegen der Staatsregierung.

Article III – Freeland Constabulary (FC)

Section 1 – Duties
Die Constabulary ist für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Strafverfolgung und die Terrorabwehr in Freeland zuständig.

Section 2 – Structure
(1) Oberster Dienstherr der Costabulary ist der Governor.
(2) In jeder Stadt und in jeder Gemeinde muss ein Constabulary Section eingerichtet werden.
(3) Jeder Section steht ein Chief Constable vor, der innerhalb seiner Section weisungsbefugt ist.

Section 3 – Criminal Prosecution
(1) Die Criminal Investigation Divison (CID) sind für die Verfolgung von Straftaten, die auf dem Gebiet Freelands begangen wurden, zuständig.
(2) In jeder großen Stadt muss eine Criminal Investigation Division eingerichtet werden, die gleichzeitig für die umliegende Region zuständig ist.

Section 4 – Special Weapons an Technics Division (SWAT)
(1) Für die Abwehr von terroristischen Aktionen ist die SWAT-Division zuständig.
(2) Sie hat ihren Sitz in Gareth.
(3) Aufgaben der SWAT-Division sind die Befreiung von Geiseln bei Geiselnahmen, die Aushebung verbarrikadierter Personen, Scharfschützeneinsätze sowie die Auflösung aller anderen von der Constabulary als hoch risikoreich eingestuften Situationen.

Section 5 – Training and Equipment
(1) Das Constabulary sorgt für eine angemessene Grundausbildung und eine Spezialausbildung entsprechend der unterschiedlichen Einsatzgebiete.
(2) Bestimmungen über die Ausrüstung obliegen der Staatsregierung.

Article IV - Governor's Guard

Section 1 - Duties
Die Gouverneursgarde hat die Aufgabe des Schutzes von Einrichtungen und Bediensteten des Freistaates Freeland.

Section 2 - Structure
(1) Oberster Dienstherr der Gouverneursgarde ist der Gouverneur.
(2) Sie besteht aus 1 000 Mann Berufsgardisten sowie 1 000 Mann Reservisten, welche bei der Mobilmachung eingezogen werden.
(3) Sie hat ihren Sitz in Gareth

Section 3 – Training and Equipment
(1) Die Gouverneursgarde sorgt für eine angemessene Grundausbildung und eine Spezialausbildung entsprechend der unterschiedlichen Einsatzgebiete.
(2) Bestimmungen über Ausrüstung der Gouverneursgarde obliegen der Staatsregierung.

Article V - Final Provisions

Section 1 - Invalidation of Acts
Der Freeland Security Forces Act vom 20. Oktober 2009 tritt außer Kraft.
Elizabeth Grey, M.D.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Elizabeth Grey« (3. Januar 2014, 14:41)


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Freitag, 3. Januar 2014, 14:38

Honorable Members of the Assembly,

ich habe mich mit diesem Entwurf um eine umfangreiche Neufassung des Freeland Security Forces Act vom 20. Oktober 2009 bemüht.

Bei der Benennung der Kräfte habe ich mich dabei an den bisherigen Bezeichnungen orientiert. So sollen die Sicherheitskräfte Freelands in Zukunft aus dem Freeland Fire Department, der Freeland Constabulary sowie der Gouverneursgarde bestehen. Da die Nationalgarde vor kurzem in einem eigenen Gesetz strukturiert wurde, findet sich keinen Erwähnung mehr im vorliegenden Entwurf. Ich orientierte mich zudem am NAFPD Act des ehemaligen Gouverneurs von New Alcantara, Richard Grey.

Komplett an diesem Gesetz sind das Freeland Fire Department als Feuerwehr des Freistaats, die Einrichtung einer Kriminalpolizei mit der Crime Forces, die ich wohl noch in Crime Investigation Division (CID) umbenennen werde, sowie eine Anti-Terror-Einheit mit der SWAT-Division. Zudem wird Freeland in Bezirke aufgeteilt, die sich an den Präfekturen orientieren können aber nicht müssen. Abschließend wird die Ausbildung und Ausrüstung der jeweiligen Sicherheitskräfte sichergestellt.

Für Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge bin ich jederzeit offen.
Elizabeth Grey, M.D.

Wesley Marcel Martin

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3

Samstag, 4. Januar 2014, 11:03

Madam Speaker, Mitglieder des währten Hauses,
ich unterstütze diese Reform, wenn ich es auch für ein wenig zu klein halte, besonders weil keine Beschränkungen der Befugnisse der Garde der Gouverneursgarde und der Polizei als ganzes fehlt. Zu diesem Zweck würde ich, wenn es die währte Kollegin nicht noch selbst einbauen möchte, einen eigenen Antrag formulieren und einbringen, damit Sie jetzt nicht den gesamten Antrag umschreiben müssen, außer Sie wollen das selbst machen, in diesem Falle würde ich mich als Berater zur Verfügung stellen.
Zum anderen Frage ich mich was die Gouverneursgarde jetzt genau ist, wenn es sich um die Sicherheitskräfte der Staatsregierung und Parlamente sowie nach meiner Auslegung der Gereichte handelt warum gibt es dann Reservisten? Reservisten sollte es wenn überhaupt nur in der Armee geben, im Notfall sollte man sich dann halt an den Reservisten der Nationalgarde bedienen. Das hat meiner Meinung nach mehr Sinn als wenn man die Reservisten der Gouverneursgarde und Nationalgarde trennt. Aber die Strukturierung ist gut und die Verordnung überall Feuerwehr und Polizei ist eine gute Idee.
SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Im RL ist das ja mitunter nicht so.


Alles in allem hat dieser Antrag meine Zustimmung, aber ich kann mit dem Begriff: Gouverneursgarde nicht so ganz was anfangen, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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4

Samstag, 4. Januar 2014, 12:50

Honorable Members of the Assembly,

mich würde interessieren, wo Assemblyman Martin den Entwurf noch ausweiten möchte. Ich entscheide gerne über die Übernahme von Erweiterungen, wenn ich weiß, um welche Erweiterungen es sich handelt.

Was die Gouverneursgarde betrifft so handelt es sich sozusagen um eine freelandische Entsprechung zum Secret Service. Sie übernimmt Aufgaben im Personen- und Objektschutz. Den Aufbau der Garde habe ich aus dem ursprünglichen Gesetz übernommen, hänge aber nicht daran, den Reservistenstatus beizubehalten.
Elizabeth Grey, M.D.

Wesley Marcel Martin

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5

Samstag, 4. Januar 2014, 12:54

Madam Speaker, Ehrenwerte Versammlung,
ich meinte mit dem Ausbau dieses Gesetzes das wir den Sicherheitskräften der Polizei und vielleicht auch Garde grenzen in Ihren Befugnissen auch durch dieses Gesetz setzen.

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Samstag, 4. Januar 2014, 12:59

Assemblyman Martin,

es geht in diesem Entwurf um die Aufgaben und die Strukturen der Sicherheitskräfte in Freeland. Mögliche Grenzen werden den Sicherheitskräften schon über die Grundrechte oder andere Gesetze aufgezeigt. Ich bin aber wie gesagt offen für einen Erweiterungsantrag Ihrerseits um zu sehen, welche konkreten Änderungen Sie gerne vornehmen würden.
Elizabeth Grey, M.D.

Wesley Marcel Martin

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7

Samstag, 4. Januar 2014, 15:21

Madam Speaker,
Das ist mir aus einer anderen Rolle bestens bekannt. Ich bin nur der Meinung das man das nicht oft genug erwähnen kann, aber zu oft ist schlecht das ist auch wieder war, in diesem Falle würde ich die Reservistenfrage noch einmal geklärt wissen, denn es ist wirklich die Frage ob man damit nicht die Nationalgarde um mögliche Reservisten für Krisenzeiten beraubt. (Jetzt mal etwas "dramatischer" ausgedrückt)

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Lucius R. Barrymore

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Montag, 6. Januar 2014, 00:45

Madam Speaker,

ich bin gegen den Entwurf in dieser Form, und zwar aus dem einfachen Grund, dass ich die Einrichtung von Fire Departments für eine Aufgabe der Kommunen halte. Der Freistaat sollte hier allerhöchstens zum gemeinsamen Vorteil aller Feuerwehren zentrale Schulungs- und Beschaffungsämter einrichten, aber keinesfalls für die Errichtung einer Feuerwehr in jeder Gemeinde zuständig sein. Die lokalen Amtsträger kennen die Notwendigkeiten vor Ort am Besten. Im Sinne der subsidiären Verwaltung, die der Freistaat gewährleisten soll, sollten sie daher auch die entsprechenden Zuständigkeiten haben und nicht vom Gouverneur eine Feuerwehr vor den Latz geknallt bekommen.

Ganz ähnlich sehe ich das bei der Constabulary. Es ist astorische Tradition, dass die Gemeinden selbst Polizeien einrichten. Der Freistaat sollte, wenn er eine Constabulary als Staatspolizei errichtet, sich hierbei auf gemeindeübergreifende Arbeit wie z.B. Autobahnsicherheit etc. beschränken. Ganz bestimmt heiße ich es nicht gut, wenn der Gouverneur in jeder Gemeinde des Freistaates eine Polizeistation unterhält, deren Beamte ihm untergeordnet sind. Das weitet die Machtfülle des Gouverneurs, der ja bereits über die Nationalgarde verfügt, über alle Maßen aus.

Mit den Bestimmungen zur Governor's Guard bin ich soweit einverstanden. Ich bin jedoch auch auf die Ergänzungen des geschätzten Kollegen Martin gespannt.
Lucius Raymond Barrymore (D/FL)
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Wesley Marcel Martin

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9

Montag, 6. Januar 2014, 01:22

Mr. Barrymore,
das darf ich doch als Kompliment entgegennehmen? Und war der Gouvernor nicht schon immer Leiter der Exekutiven Gewalt im Staat (?), es kann ja sein das ich mich irre dann korrigieren sie mich bitte, geschätzter Kollege. Außerdem sieht der Antrag doch "Spezialausbildungen" gemäß Ihres Gebietes vor, auch wenn manches klar vorgegeben wird dann ist der Antag dünn genug aufgebaut, sodass die Freiheit der Gemeinden klar erhalten bliebt. Für eine Debatte stehe ich gerne offen :D

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Lucius R. Barrymore

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Montag, 6. Januar 2014, 01:38

Mr. Barrymore,
das darf ich doch als Kompliment entgegennehmen? Und war der Gouvernor nicht schon immer Leiter der Exekutiven Gewalt im Staat (?), es kann ja sein das ich mich irre dann korrigieren sie mich bitte, geschätzter Kollege. Außerdem sieht der Antrag doch "Spezialausbildungen" gemäß Ihres Gebietes vor, auch wenn manches klar vorgegeben wird dann ist der Antag dünn genug aufgebaut, sodass die Freiheit der Gemeinden klar erhalten bliebt. Für eine Debatte stehe ich gerne offen :D
Mr. Martin,

der Entwurf sieht vor, dass das Freeland Fire Department dem Gouverneur unterstellt ist und in jeder Stadt und Gemeinde eine Außenstelle hat. Damit soll der Freistaat in JEDER Gemeinde eine Feuerwehr unterhalten, die zentral organisiert dem Gouverneur untersteht. Natürlich könnte eine Gemeinde trotzdem eine Feuerwehr einrichten, aber wozu? Zumal diese dann nicht die Unterstützung in der Ausbildung und Ausrüstung vom Freistaat erhalten würde, die ich fordere. Die vorgeschlagene Regelung ist schlicht organisatorischer Wahnsinn und ein klarer Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip.

Genauso sieht es mit der Constabulary aus. Der Freistaat sollte sich auch hier auf das Angebot an die Kommunen beschränken, Ausbildung und Ausstattung gemeinsam zu bewerkstelligen, und eine Staatspolizei einrichten, die für die gemeindeübergreifende Strafverfolgung und den Schutzdienst auf staatseigenem Gebiet zuständig ist. Er sollte keinesfalls (!) in jeder Gemeinde eine Polizeistation unterhalten. Die Zuständigkeiten der Staatspolizei müssen klar beschränkt sein, im Normalfall sollten die Gemeindepolizeien ermitteln und erst an die Staatspolizei abgeben, wenn sie überfordert oder auf Grund von Gebietsüberschreitungen nicht mehr zuständig sind.

Der Gouverneur mag Chef der Exekutive des Staates sein, aber das heißt ganz bestimmt nicht, dass er der Dienstherr jeder Behörde im Freistaat sein muss. Das entspricht nicht der astorischen Tradition und nicht dem Subsidiaritätsprinzip.
Lucius Raymond Barrymore (D/FL)
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Montag, 6. Januar 2014, 11:39

Assemblyman Barrymore,

ich kann Ihre Einwände gut verstehen und würde gerne einen Kompromissvorschlag machen:

Anstatt die Struktur in dieser Weise festzulegen und quasi von oben vorzuschreiben, wird die Verantwortung zur Einrichtung an die Kommunen gegeben. Allerdings wird sowohl eine Kontrollfunktion der Staatsregierung hinzugefügt, eine Staatspolizei hinzugefügt und die die grundsätzliche Strukturvorgabe beibehalten, damit in Gareth nicht ein Sheriff tätig wird, in Seaford ein Chief Constable und in Suffrande ein State Trooper. Zusätzlich würde ein Angebot zur zentralen Ausbildung hinzugefügt werden.

Sollte dies auf Zustimmung stoßen, würde ich den Entwurf entsprechend überarbeiten und dabei auch die Reservisten der Gouverneursgarde streichen.
Elizabeth Grey, M.D.

Lucius R. Barrymore

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Montag, 6. Januar 2014, 11:41

Madam Speaker,

ich bin gespannt auf diesen neuen Entwurf und gleichermaßen zuversichtlich, dass er meine Zustimmung ermöglichen wird.
Lucius Raymond Barrymore (D/FL)
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Montag, 6. Januar 2014, 12:37

Honorable Members of the Assembly,

ich lege hiermit einen überabeiteten Entwurf vor:

Freeland Security Forces Act

Article I - General Provisions

Section 1 – Purpose
(a) Dieses Gesetz regelt die Struktur der Sicherheitsbehörden in Freeland.

Article II – Fire Departments

Section 1 – Duties
Die Fire Departments sind für die Brandbekämpfung, die Hilfe bei Katastrophensituation sowie die Ersthilfe bei Unfällen zuständig.

Section 2 – Structure
(1) Die Einrichtung von Fire Departments obliegen den Kommunen.
(2) Die oberste Amtsaufsicht obliegt der Staatsregierung
(3) Jedem Fire Department steht ein Chief vor, der innerhalb seiner Section weisungsbefugt ist.

Section 3 – Training
Die Staatregierung bietet eine einheitliche, angemessene Grundausbildung sowie Spezialausbildungen entsprechend der unterschiedlichen Einsatzgebiete an.


Article III – Freeland State Police (FSP)

Section 1 – Duties
(1) Die State Police ist die Polizeibehörde des Bundesstaates
(2) Sie ist zuständig für kommunenüberschreitende Aufgaben und die Terrorbekämpfung.
(3) Bei anderen Aufgaben wird die State Police nur auf Anfrage der jeweiligen Constabulary aktiv.

Section 2 – Structure
(1) Oberster Dienstherr der State Police ist der Gouverneur
(2) Die State Police hat ihren Hauptsitz in Gareth und unterhält einen weiteren Sitz in New Banstorvia
(3) Der State Police steht ein Commissioner vor.

Section 3 – Special Weapons an Technics Division (SWAT)
(1) Für die Abwehr von terroristischen Aktionen ist die SWAT-Division zuständig.
(2) Sie hat ihren Sitz in Gareth.
(3) Aufgaben der SWAT-Division sind die Befreiung von Geiseln bei Geiselnahmen, die Aushebung verbarrikadierter Personen, Scharfschützeneinsätze sowie die Auflösung aller anderen von der State Police als hoch risikoreich eingestuften Situationen.

Section 5 – Training and Equipment
(1) Die State Police sorgt für eine angemessene Grundausbildung und eine Spezialausbildung entsprechend der unterschiedlichen Einsatzgebiete.
(2) Bestimmungen über die Ausrüstung obliegen der Staatsregierung.

Article IV - Freeland Constabularies

Section 1 – Duties
Die Freeland Constabularies sind zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und die Strafverfolgung in Freeland.

Section 2 – Structure
(1) Die Einrichtung von Constabulary Sections obliegen den Kommunen.
(2) Die oberste Amtsaufsicht obliegt der Staatsregierung
(3) Jeder Constabulary Section steht ein Chief Constable vor, der innerhalb seiner Section weisungsbefugt ist.

Section 3 – Training
Die Staatregierung bietet eine einheitliche, angemessene Grundausbildung sowie Spezialausbildungen entsprechend der unterschiedlichen Einsatzgebiete an.

Article V - Governor's Guard

Section 1 - Duties
Die Gouverneursgarde hat die Aufgabe des Schutzes von Einrichtungen und Bediensteten des Freistaates Freeland.

Section 2 - Structure
(1) Oberster Dienstherr der Gouverneursgarde ist der Gouverneur.
(2) Sie besteht aus 1000 Mann Berufsgardisten.
(3) Sie hat ihren Sitz in Gareth

Section 3 – Training and Equipment
(1) Die Gouverneursgarde sorgt für eine angemessene Grundausbildung und eine Spezialausbildung entsprechend der unterschiedlichen Einsatzgebiete.
(2) Bestimmungen über Ausrüstung der Gouverneursgarde obliegen der Staatsregierung.

Article VI - Final Provisions

Section 1 - Invalidation of Acts
Der Freeland Security Forces Act vom 20. Oktober 2009 tritt außer Kraft.


Folgende Änderungen habe ich dabei aufgenommen:

1. Die Einrichtung von Constabularies als Ortspolizei und Fire Departments liegt bei den Kommunen. Lediglich deren Struktur wird in diesem Gesetz definiert. Ebenso liegt die oberste Amtsaufsicht bei der Staatsregierung.

2. Als zusätzliche Behörde wurde die State Police hinzugefügt, die bei grenzüberschreitenden Aufgaben und auf Anfrage der Constabularies tätig wird. Offen ist hierbei, ob die Strafverfolgung weiterhin bei der Ortspolizei oder besser bei der State Police aufgehoben ist. Ich wäre hierbei für Rückmeldungen der Assemblymen dankbar.
Elizabeth Grey, M.D.

Lucius R. Barrymore

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Montag, 6. Januar 2014, 12:59

Madam Speaker,

dieser Entwurf erscheint mir wesentlich besser. Allerdings möchte ich die Antragstellerin fragen, weshalb die Amtsaufsicht über die Fire Departments und Constabulary Sections bei der Staatsregierung liegen sollte. Meines Erachtens sind die Kommunen in der Einrichtung ihrer Behörden frei und an die Weisungen der Staatsregierung nicht gebunden. Welchem Zweck soll diese Oberaufsicht dienen?

Was die Frage nach der Strafverfolgung angeht, so denke ich, dass bei lokaler Kriminalität wie beispielsweise Einbruchdiebstahl und ähnlichem die Zuständigkeit bei den Kommunalpolizeien richtig angesiedelt ist. Das Gesetz sollte eventuell vorsehen, dass bei Delikten aber einem gewissen Grad, wie im FPC festgelegt, die Kriminalpolizei des Staates hinzugerufen werden sollte, welche wiederum nach eigenem Ermessen das FBI informieren kann. Auf diese Weise wäre eine angemessene und gleichartige Untersuchung von Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit und gegen den Staat zu erreichen.

Ich möchte außerdem vorschlagen, der Gouverneursgarde keine komplett feste Zahl von Bediensteten vorzuschreiben. Eine Ober- und Untergrenze hielte ich für sinnvoller, damit die Garde nach eigenem Ermessen entscheiden kann, wieviele Gardisten sie tatsächlich braucht. Die exakte Zahl könnte sich auch aus dem Staatshaushalt ergeben, wobei mir bewusst ist, dass ein solcher nur noch selten aufgestellt wird. Die genaue Festlegung der Zahl 1000 in einem Strukturgesetz halte ich jedenfalls für verfehlt.
Lucius Raymond Barrymore (D/FL)
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Montag, 6. Januar 2014, 13:18

Assemblyman Barrymore,

mir geht es darum, dass die Fire Departments und Constabularies nicht als Staaten im Staate agieren können, sondern auch einer gewissen Aufsicht unterworfen sind, die tätig werden kann, wenn Unregelmäßigkeiten eintreten sollten. Das hoffen wir natürlich alle nicht, als Sicherheitsmechanismus halte ich das aber für erforderlich.

Bezüglich des Strafrechts würde ich eine einheitliche Regelung bevorzugen, also entweder die State Police oder die jeweilige Constabulary. Bei grenzüberschreitenden Verbrechen würde nach dem jetzigen Entwurf ohnehin die State Police aktiv werden.

Den Vorschlag zur Gouverneursgarde nehme ich gerne auf.
Elizabeth Grey, M.D.

Lucius R. Barrymore

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Montag, 6. Januar 2014, 13:22

Madam Speaker,

die Ausführungen zur Amtsaufsicht haben mich überzeugt, ich gehe soweit damit konform.

Ich halte momentan Rücksprache mit einigen Juristen, um zu klären, wie die Zuständigkeitsfrage am besten zu lösen wäre, und bitte um Nachsicht, mir dafür noch einige Zeit zu reservieren. Das Ziel soll es ja schließlich sein, dass wir die Strafverfolgung in Freeland auf eine juristisch sichere und logische Basis stellen. Insbesondere die Verfolgung von Vergehen gegen das Bundesstrafrecht wirft in meinen Augen die Frage auf, welche staatliche Ebene hierfür zuständig sein müsste.
Lucius Raymond Barrymore (D/FL)
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Wesley Marcel Martin

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Dienstag, 7. Januar 2014, 01:29

Madam Speaker, hohes Haus,
Ich würde sagen, das wenn 2 Constabularys zuständig sind sollte ein Kollegialprinzip greifen und die State Police erst-einmal die Aufsicht führen und dann aktiv werden wenn sie es für notwendig hält, wenn sich z.B. ständige Streitigkeiten Entwickeln etc.. Aber das ist sowieso kein Antrag sondern nur eine Bemerkung meinerseits. Ich wollte außerdem Fragen ob man SWAT und die Garde nicht vielleicht irgendwie verbinden könnte, auf diese Idee bin ich durch meinen werten, wortgewandten Kollegen Mr. Barrymore gekommen als er den Haushalt erwähnte, ich sehe da aber auch kaum eine Möglichkeit und wollte die Idee einfach nur einbringen.

Zudem wollte ich noch erwähnen das ich die Aufsicht über die Behörden aus den bereits von der Antragstellerin erwähnten Gründen und einigen die man daraus ableiten kann eindeutig befürworte.

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Lucius R. Barrymore

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Dienstag, 7. Januar 2014, 10:50

Madam Speaker,

ich habe mir erlaubt, einen überarbeiteten Entwurf aufbauend auf Ihrem Vorschlag vorzubereiten. Ich möchte kurz auf die wesentlichen Änderungen eingehen:

- Der Zuständigkeitsbereich jeder Polizeibehörde wird vom Gesetz genau abgegrenzt. Constabulary Departments sind nur auf dem Gebiet ihrer Kommune zuständig. Die State Police ist auf allen Verkehrsflächen und in Einrichtungen des Freistaates zuständig und außerdem für den Fall, dass eine Untersuchung das Gebiet mehrerer Constabulary Departments betrifft. Die Gouverneursgarde hat nur polizeiliche Kompetenzen, wo es zur Erfüllung ihres Auftrages erforderlich ist. Diese klare Abgrenzung verhindert ein Kompetenzgewirr.
- Ein kompletter Artikel befasst sich mit den Kompetenzen zur Strafverfolgung. Der Bund hat durch den Empowerment Act die Staaten ermächtigt, entweder selbst Straf-, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsgesetze aufzustellen oder aber die Bundesgesetze dieses Thema betreffend auszuführen. Mein Entwurf bestimmt, dass die Polizeibehörden des Freistaates die Bundesstrafgesetze in den geeigneten Fällen ausführen. Dabei ist auch klar geregelt, wann die nächsthöhere Behörde informiert und hinzugezogen werden muss.
- Die Constabulary Sections habe ich im Sinne einer einheitlichen Verwaltungsnomenklatur in Constabulary Departments umbenannt. Die SWAT-Division habe ich von Special Weapons and Technics Division in Special Weapons and Tactics Division umbenannt, das entspricht meines Wissens dem Vorbild.
- Die Bestimmungen zur Ausrüstung und Ausbildung sind nur noch bei den Fire und Constabulary Departments enthalten, denn nur dort ist es erforderlich, dass das Gesetz eine Kooperation der Staatsregierung mit untergeordneten Behörden vorschreibt. Dass die State Police und die Gouverneursgarde sich ausbilden und ausrüsten, ist logisch und bedarf keiner Erwähnung.
- Der Commissioner der State Police wird vom Gouverneur ernannt, diese Bestimmung habe ich hinzugefügt. Die Chiefs der Fire und Constabulary Departments werden laut Gesetz nach den Regeln der Kommune ernannt oder gewählt, das können wir m.E. getrost den Gemeinden überlassen. In jedem Fall herrscht so Klarheit, wer wen ins Amt bringt.
- Der Entwurf sagt, dass sich alle Polizeibehörden und Feuerwehren uneingeschränkte Amtshilfe leisten. Das ist m.E. eine notwendige Bestimmung, die für die alltägliche Arbeit den notwendigen Spielraum lässt. Die Kompetenzen sind dennoch klar abgegrenzt.

Ich bin für Verbesserungsvorschläge immer offen und würde es begrüßen, wenn mein Entwurf in Erwägung gezogen würde.
Freeland Security Forces Bill

Article I - General Provisions

Section 1 - Purpose
(1) Dieses Gesetz regelt die Struktur der Sicherheitsbehörden in Freeland.
(2) Es soll zitiert werden als Freeland Security Forces Act.

Article II - Fire Departments

Section 1 - Duties
Die Fire Departments sind für die Brandbekämpfung und -prävention, die Hilfe bei Katastrophensituationen sowie die Ersthilfe bei Unfällen zuständig.

Section 2 - Structure
(1) Die Einrichtung von Fire Departments obliegt den Kommunen.
(2) Die oberste Amtsaufsicht über alle Fire Departments obliegt der Staatsregierung, die auf einheitliche Ausbildungs- und Ausrüstungsstandards hinwirkt.
(3) Jedes Fire Department steht unter der Leitung eines Chiefs, der nach den Vorschriften der Kommune in sein Amt kommt und innerhalb seines Departments weisungsbefugt ist.

Section 3 - Cooperation
(1) Die Staatsregierung bietet eine einheitliche, angemessene Grundausbildung sowie den unterschiedlichen Einsatzgebieten entsprechende Spezialausbildungen an.
(2) Die Staatsregierung kooperiert mit den Fire Departments bei der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und wirkt auf eine einheitliche Ausrüstung hin.
(3) Sind auf Grund der Schwere eines Brandes, einer Katastrophe oder eines Unfalls mehrere Fire Departments an einem Einsatz beteiligt, so übernimmt die Staatsregierung die Koordination dieses Einsatzes. Die Fire Departments leisten sich gegenseitig uneingeschränkte Amtshilfe.

Article III - Freeland State Police

Section 1 - Duties
(1) Die Freeland State Police (FSP) ist eine Polizeibehörde des Freistaates.
(2) Aufgabe der State Police ist
a) die schutz- und kriminalpolizeiliche Arbeit auf allen Verkehrsflächen, in Liegenschaften, Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen des Freistaates sowie auf Flächen, die nicht in die Zuständigkeit eines Constabulary Departments fallen;
b) die Strafverfolgung bei Taten, die das Gebiet mehrerer Constabulary Departments betreffen;
c) die Unterstützung der Constabulary Departments bei der Strafverfolgung auf deren Anfrage;
d) die Bekämpfung organisierter Kriminalität und des Terrorismus im Freistaat.
(3) Die State Police besitzt polizeiliche Kompetenzen nur auf den in Ssec. 2 (a) genannten Flächen. Im Zuständigkeitsbereich eines Constabulary Departments besitzt die State Police nur polizeiliche Kompetenzen, wenn die Umstände aus Ssec. 2 (b) und (c) zutreffen oder ein begründeter Verdacht vorliegt, dass eine polizeiliche Tätigkeit zur Erfüllung von Ssec. 2 (d) erforderlich ist.

Section 2 - Structure
(1) Oberster Dienstherr der State Police ist der Gouverneur.
(2) Die State Police hat ihren Hauptsitz in Gareth und unterhält einen weiteren Sitz in New Barnstorvia. Die Einrichtung von Außenstellen richtet sich nach den Erfordernissen des Dienstes.
(3) Der State Police steht ein Commissioner vor, der vom Gouverneur ernannt wird.

Section 3 - Special Weapons and Tactics Division (S.W.A.T.)
(1) Für die Abwehr terroristischer Gefahren ist die SWAT-Division zuständig.
(2) Sie hat ihren Sitz in Gareth.
(3) Aufgaben der SWAT-Division sind
a) die Beendigung von Geiselnahmen;
b) die Aushebung verbarrikadierter Personen;
c) Scharfschützeneinsätze;
d) die Auflösung aller anderen von der State Police als hoch risikoreich eingestuften Situationen.

Article IV - Constabulary Departments

Section 1 - Duties
(1) Die Constabulary Departments sind zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Strafverfolgung in ihrem Zuständigkeitsgebiet.
(2) Das Zuständigkeitsgebiet eines Departments erstreckt sich auf die Fläche der Kommune, welche es eingerichtet hat. Nur innerhalb dieses Gebietes hat das Department polizeiliche Kompetenzen.

Section 2 - Structure
(1) Die Einrichtung von Constabulary Departments obliegt den Kommunen.
(2) Die oberste Amtsaufsicht obliegt der Staatsregierung, die auf einheitliche Standards in der Ausbildung, Ausrüstung und Vorgehensweise der Departments hinwirkt.
(3) Jedem Constabulary Department steht ein Chief Constable vor, der nach den Vorschriften der Kommune in sein Amt kommt und innerhalb des Zuständigkeitsgebiets weisungsbefugt ist.

Section 3 - Training and Equipment
(1) Die Staatsregierung bietet eine einheitliche, angemessene Grundausbildung sowie den unterschiedlichen Einsatzgebieten entsprechende Spezialausbildungen an.
(2) Die Staatsregierung kooperiert mit den Constabulary Departments bei der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und wirkt auf eine einheitliche Ausrüstung hin.

Article V - Governor's Guard

Section 1 - Duties
(1) Aufgabe der Gouverneursgarde ist der Schutz von Einrichtungen und Bediensteten des Freistaates.
(2) Die Gouverneursgarde hat polizeiliche Kompetenzen in allen Gebäuden, die von Einrichtungen des Freistaates genutzt werden, sowie auf jedem Gebiet, auf dem zur Zeit des Einsatzes ein Bediensteter des Freistaates nach dem Ermessen der Garde besonderen Schutzes bedarf.

Section 2 - Structure
(1) Oberster Dienstherr der Gouverneursgarde ist der Gouverneur.
(2) Die Garde besteht aus mindestens 800, höchstens 1200 Berufsgardisten.
(3) Die Garde hat ihren Sitz in Gareth.

Article VI - Criminal Investigations

Section 1 - Empowerment
Die in diesem Gesetz genannten Strafverfolgungsbehörden sind gem. Sec. 3 Ssec. 2 des Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act für die Ausführung der Strafgesetze des Bundes in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich unter Vorbehalt der in Sec. 2 Ssec. 2 des o.g. Gesetzes bestimmten Ausnahmen zuständig.

Section 2 - Administrative assistance
(1) Die in diesem Gesetz genannten Strafverfolgungsbehörden leisten sich gegenseitig uneingeschränkt Amtshilfe.
(2) Es ist die Pflicht jedes Constabulary Departments, bei drohender Überschreitung seiner Kompetenzen und Kapazitäten die State Police hinzuzuziehen.
(3) Die State Police informiert nach eigenem Ermessen die zuständigen Polizeibehörden des Bundes und zieht sie hinzu, insbesondere in Fällen, die Sec. 2 Ssec. 2 des Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act betreffen.

Article VII - Final Provisions

Section 1 - Invalidation
Der Freeland Security Forces Act vom 20. Oktober 2009 tritt außer Kraft.
Lucius Raymond Barrymore (D/FL)
U.S. Senator of the Free State of Freeland
Member of the State Assembly of Freeland



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19

Dienstag, 7. Januar 2014, 17:28

Honorable Members of the State Assembly,

ich mache mir den Entwurf von Assemblyman Barrymore zu eigen und danke ihm für die Erarbeitung des Entwurfs.

Weiterhin verlängere ich die Aussprache um 24 Stunden, damit der aktualisierte Entwurf adäquat diskutiert werden kann.
Elizabeth Grey, M.D.

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20

Samstag, 11. Januar 2014, 15:57

The Free State of Freeland
The Speaker of the State Assembly


Honorable Members of the State Assembly!

Die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmung wird eingeleitet.
Elizabeth Grey, M.D.