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Ich habe diese Bill eingebracht, weil ich der Meinung bin, dass die derzeitige Rechtslage aufgrund des Assentian Economic Concessions Act nur unzureichend ist, um den Anforderungen an die Volkswirtschaft Assentias gerecht zu werden.
Der komplette Article II befasst sich mit der Situation, welche gegeben sein würde, falls sich kein privates Unternehmen findet, das Rohstoffe fördern will oder kann.
Ansonsten stellt dieser Article vor allem die derzeitig möglichen Aktivitäten dar. Dies ist aufgrund des Rechtsstaatsprinzips geboten, welches für staatliches Handeln stets ein Gesetz vorsieht.
Article III klärt das Verfahren und den Inhalt von Konzessionen.
Der Unterschied zum bisherigen Assentian Economic Concessions Act besteht vor allem darin, dass die Konzession keines Vertrages mehr bedarf, sondern ihre Vergabe als Verwaltungsakt angesehen wird.
Außerdem sollen Konzessionen nicht ausgeschrieben, sondern versteigert werden.
Auch die Begrenzung auf assentische Unternehmen habe ich aufgegeben. Assentia sollte zum Wohle der Volkswirtschaft in Union wie im Staate nicht zu enge Grenzen ziehen. Lediglich eine Pflicht zu einer Niederlassung in Assentia bleibt verankert.
Ansonsten stehe ich für Ihre Fragen zur Verfügung.
Den AECA durch ein völlig neu erfundenes Gesetz zu ersetzen finde ich etwas gewagt. Die Rahmenbedingungen haben sich ja seit der Einführung dieses Gesetzes ja nicht grundlegend verändert. Falls es dem Wunsch der Mehrheit dieses Hauses jedoch entspricht, dass man diesen Weg einschreitet, anstatt das was vorhanden ist zu verbessern, dann soll es so sein.
Dem Article II stehe ich positiv gegenüber. Mit diesem Verfahren wird tatsächlich der effektive Abbau aller Ressourcen gewährleistet.
Mit der Tatsache, dass Konzessionen neu durch die Staatsregierung (Governor) und nicht mehr durch die State Assembly vergeben werden sollen, kann ich mich nicht anfreunden. Hier sollte das bestehende Gesetz beigehalten werden. Es geht schliesslich um viel Geld.
Bei der Einführung des AECA gehörte ich zu den Befürwortern der ausschliesslichen Konzessionsvergabe an assentische Unternehmen. Ich bin nicht abgeneigt gesamtastorischen Unternehmen ebenfalls solche Konzessionen zu überlassen, aber ein gewisser Schutz vor "Ausbeutung" muss gewahrt werden. Eine modifizierte Gesetzespassage müsste die Bevorzugung heimischer Unternehmen beim Auswahlverfahren beinhalten. Es darf nicht immer der Meistbietende den Zuschlag erhalten, man muss die heimische Wirtschaft mit allen Mitteln unterstützen. Die Gefahr, dass sich bei einer Versteigerung finanzstarke ausserstaatliche Firmen durchsetzen, ist mit der bestehenden Vorlage zu gross.
ich kann Mr. Carbone nur in allen Punkten zustimmen. Ich sehe ein, dass diese Bill besser geeignet ist, um den Herausforderungen der assentischen Wirtschaft zu entsprechen, jedoch gebe auch ich zu bedenken, dass die Vergabe der Konzessionen zumindest durch die Assembly abgesegnet werden muss. Es geht hier um die natuerlichen Ressourcen, die unser Heimatstaat zur Verfuegung hat - da muss ein gesamtassentisches Stimmungsbild abgefragt werden.Auch der Bevorzugung assentischer Unternehmen stehe ich positiv gegenueber.
Ich bitte den Antragssteller die entsprechenden Passagen noch einmal zu ueberarbeiten.
Die Interpretation des derzeit bestehenden Gesetzestextes in Art. II Sec. 2 Assentian Economic Concessions Act erlaubt gewisse Zweifel über die Notwendigkeit einer Entscheidung der Assembly in Bezug auf Konzessionen:
Rechtfertigung im parlamentarischen Miteinander und Billigung sind ebenso zwei verschiedene Sachen wie Vorschlagsrechte und zwingende Einbringungsplfichten.
Nach meiner Meinung gäbe das oben genannte Gesetz sogar dem Governor das Recht, die Sache quasi als Chefsache durchzusetzen.
Aber in diesem Punkt verwehre ich mich natürlich nicht und werde mir einen Änderungsvorschlag überlegen.
Zu den Kritiküunkten des Chairmans möchte ich sagen, dass ich mir durchaus vorstellen könnte, den Text dahingehend zu ändern, dass Gebote von Assentiern so lange zu bevorzugen sind, bis ein nichtassentisches Gebot das Gebot außergewöhnlich übersteigt, also min. um das doppelte.
Einen weiteren Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Praktikabilität einer Assembly Entscheidung.
Denn Fakt ist, wenn die Assembly bei jeder Konzession einen Beschluss herbeiführen will, dann wird sie ja bald nichts anderes mehr zu tun haben, um es ein wenig flach auszudrücken.
Ich möchte an dieser Stelle einen anderen Vorschlag machen:
Wie wäre es, wenn die Assembly diesem Gesetz für einen bestimmten Zeitraum Gültigkeit verleiht, quasi als staatliche Testphase?
Und nach deren Ende nimmt die Assembly dann die notwendigen Änderungen vor, falls sie mit Entwicklungen unzufrieden ist.
Prüblematisch dabei wären allerdings die derzeit leeren Kassen des Staates. Es müsste ein Kredit aufgenommen werden, um die Anfangsinvestitionen leisten zu können.
ich könnte mich mit Ihrer vorgeschlagenen Variante der Bevorzugung assentischer Unternehmen durchaus anfreunden.
Was die Problematik des Mehraufwandes für die State Assembly betrifft, so ist das zurzeit die einzige Möglichkeit um eine totale Transparenz zu gewährleisten. Wie es schon Mr. McBryde ausgedrückt hat: es geht um unsere natürlichen Ressourcen. Dieser Mehraufwand ist meiner Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt gerechtfertigt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird uns, auch dank der dann gemachten Erfahrungen, möglich sein, eine entlastende Lösung zu erarbeiten.
Um einen Kredit kommen wir wohl nicht herum und sollten dementsprechende Angebote einholen.