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Claire Gerard

Out of Congress

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1

Montag, 10. Dezember 2012, 12:11

S. 2012-074: Reform of Questioning Amendment Bill




Honorable Members of Congress:

Die Senatorin für Serena, Mrs. Claire Gerard, hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Die Antragstellerin hat das erste Wort.



Vice President of Congress



Reform of Questioning Amendment Bill

Sec. 1 - Purpose
Dieses Gesetz ändert den Congressional Investigations and Questioning Act.

Sec. 2 - Amendment
Article IV wird wie folgt neugefasst:
    Article IV – Questioning

    Section 1 - Extent of Questioning
    (a) Jedes Kongressmitglied darf einmal pro Woche eine Befragung an ein Mitglied der Federal Administration gemäß Section 1 (2) dieses Gesetzes einleiten. Eine Befragung der Administration als Ganzes ist unzulässig.
    (b) Jede Befragung ist schriftlich beim Kongresspräsidium einzureichen. Das Kongresspräsidium hat den Befragten umgehend über die Befragung zu informieren.
    (c) Jede Befragung darf höchstens 5 Einzelfragen umfassen.
    (d) Es ist dem Fragestellern und den anderen Kongressmitgliedern erlaubt während der Befragung Nachfragen zu stellen, um präzisere Antworten zu erlangen.
    (e) Es dürfen pro Kongressmitglied höchstens drei Nachfragen gestellt werden.

    Section 2 - Duty of response
    (a) Der Befragte ist verpflichtet auf Befragungen innerhalb von 168 Stunden nach der Übermittlung der Fragen an das Mitglied der Administration durch das Kongresspräsidium öffentlich zu antworten, sofern nicht besondere Umstände eine Verlängerung der Antwortfrist notwendig machen.
    (b) Das Kongresspräsidium hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Rederechte vergeben werden.
    (c) Das Nichtantworten auf eine Befragung durch den Befragten innerhalb der entsprechenden Frist ist eine grobe Vernachlässigung seiner Dienstpflichten gemäß Art. IV, Sec. 6 der Verfassung der Vereinigten Staaten.

    Section 3 - Exceptions
    (a) Den Mitgliedern der Federal Administration ist es erlaubt die Beantwortung einzelner Fragen zu verweigern, wenn die Beantwortung die Nationale Sicherheit oder laufende, geheimdienstliche Unternehmungen gefährden würden.
    (b) Die Mitglieder der Federal Administration müssen die Beantwortung von Fragen verweigern, wenn sie ansonsten gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würden.

    Section 4 – Executive Privilege
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist jederzeit berechtigt, eine Befragung gemäß diesem Artikel, welche in den Kernbereich der Exekutive eingreifen würde, abzulehnen. Der Eingriff in den Kernbereich der Exekutive ist zu begründen.
    (2) Mitglieder der Exekutive sind in diesem Falle nicht berechtigt, die Frage vor dem Kongress zu beantworten.
    (3) Der Kongress hat das Recht, die Berufung auf das Executive Privilege im Wege des Trial Organstreitverfahrens anzufechten.

Sec. 3 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Claire Olivia Gerard
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Claire Gerard« (10. Dezember 2012, 14:50) aus folgendem Grund: Geschäftsnummer eingefügt. CG


Claire Gerard

Out of Congress

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2

Montag, 10. Dezember 2012, 12:26

Mr. Speaker,

dieser Entwurf behandelt ein Thema, dass ich bereits vor einigen Monaten im Kongress zur Sprache gebracht habe. Derzeit sieht der Congressional Investigations and Questioning Act keinerlei Sanktionen für die Nichtbeantwortung von Regierungsanfragen vor. Dennoch gibt es andererseits eine Beantwortungspflicht von Anfragen. In der letzten Debatte zu diesem Thema wurde deutlich, dass das gesamte System von Regierungsanfragen zu ändern ist, was ich mit diesem Gesetzesentwurf versucht habe.

Ich habe dabei größtenteil jene Änderungen übernommen, die bereits in der vergangenen Debatte zur Sprache kamen und die ich jetzt nochmal zusammenfassen möchte:

1. Anfragen können zukünftig nicht mehr an die Administration als Ganzes, sondern nur an einzelne Amtsträger gestellt werden. Grundsätzlich liegen zwei Probleme vor, wenn Anfragen an die gesamte Administration zugelassen werden. Zum einen gibt es niemanden, der speziell zur Beantwortung verpflichtet wird, zum anderen kann dann auch niemand spezielles für die Nichtbeantwortung verantwortlich gemacht werden.

2. Die Unsicherheiten bezüglich der Fristen werden geklärt. Zukünftig ist festgelet, dass das Kongresspräsidium den Befragten umgehend über die Fragen unterrichten muss. Die Beantwortungsfrist beginnt mit der Zustellung der Fragen.

3. Der zentrale Punkt sind die Konsequenzen für die Nichtbeantwortung. Eine solche soll in Zukunft als grobe Vernachlässigung der Dienstpflichten behandelt und damit zum Impeachment des Befragten führen.

Einen vierten Punkt findet man noch nicht in meinem Grundentwurf. Diesen möchte ich aber selbst einfügen: Anfragen müssen sich auf den Tätigkeitsbereich des Befragten beziehen. So kann zum Beispiel der Attorney General nicht zu Themen befragt werden, die die exklusiven Aufgaben der Streitkräfte betreffen.

Wie immer hoffe ich auf eine konstruktive Debatte und bitte um die Unterstützung der Kongressmitglieder für diesen Entwurf.
Claire Olivia Gerard
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3

Montag, 10. Dezember 2012, 13:29

Mr. Speaker,

der Antrag wird meine Zustimmung erhalten.

Jerry Cotton

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4

Montag, 10. Dezember 2012, 14:07

Madam President,

die Intention dieses Antrags findet meine Zustimmung. Ich habe aber eine Frage, die hoffentlich beantwortet wird.

" Der Präsident der Vereinigten Staaten ist jederzeit berechtigt, eine Befragung gemäß diesem Artikel, welche in den Kernbereich der Exekutive eingreifen würde, abzulehnen."

Könnten Sie mir zur Verdeutlichung dieses Artikels ein Beispiel geben?

Vielen Dank

Elizabeth Hamilton

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5

Montag, 10. Dezember 2012, 14:07

Mr. Speaker,

Ich begrüße die Initiative der ehrenwerten Senatorin aus Serena sehr! Die Art, wie in junger Verganhenheit mit dem Kongress umgegangen worden ist hat bewiesen, dass wir Sanktionsmechanismen etablieren müssen. Der vorliegende Antrag, sowie der von Senator Gerard in ihrer Begründungsrede angedachte vierte Punkt finden meine Zustimmung.


Deputy Chairwoman of the Republican National Comittee


Claire Gerard

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6

Montag, 10. Dezember 2012, 14:45

Mr. Speaker,

gerne beantworte ich die Frage des Congressman aus Assentia, wobei angemerkt werden muss, dass das Exekutivprivileg bereits Bestandteil des bestehenden Congressional Investigations and Questioning Act ist und - sofern ich den Absatz als Nichtjuristin richtig verstehe - grundsätzlich Abwägungssache des Präsidenten ist.

In jedem Fall dient das Exekutivprivileg als Instrument des Präsidenten, seine Rolle als letzte Entscheidungsinstanz der Exekutive und damit die checks and balances zu stärken. Wäre ich Präsidentin, was ich keinesfalls anstrebe, würde ich mich zum Beispiel auf das Exekutivprivileg berufen, wenn es eine Befragung meines Secretary of State gäbe, bei der er zu bestimmten Details über Verhandlungen zu bi- oder multilateralen Verträgen befragt würde. Die Aushandlung von Verträgen ist ureigenstes Recht des Präsidenten und der Kongress hat nicht zu entscheiden, ob er gut oder schlecht verhandelt hat, sondern ob der letztlich dadurch entstandene Vertrag den Vereinigten Staaten mehr Vorteile als Nachteile bringt.

Vielleicht zum besseren Verständnis: Es ist zum Beispiel das Privileg des Kongresses ein Veto des Präsidenten endgültig überstimmen zu dürfen, da der Kongress, und nicht der Präsident die Legislative bildet.
Claire Olivia Gerard
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Jerry Cotton

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7

Montag, 10. Dezember 2012, 15:00

Madam, President,

ich danke für die Beantwortung meiner Frage.

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8

Montag, 10. Dezember 2012, 15:01

Mr Speaker,
im Gegensatz zum in der letzten Legislaturperiode eingebrachten Entwurf halte ich diesen Entwurf für gelungen und werde ihm zustimmen.

David J. Clark (D-NA)

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Bob O'Neill

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9

Montag, 10. Dezember 2012, 19:31

Mr. Speaker,

grundsätzlich begrüße ich eine Reform, damit künftige Administrationen eine parlamentarische Anfrage nicht nochmals aussitzen werden. Der aktuelle Fehler im System liegt an der fehlenden Sanktionsmöglichkeit einer unterlassenen Beantwortung und diesen Fehler sehe ich mit der Bill behoben.

Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass meines Erachtens das Instrument einer Anfrage "an die Administration" bislang immer einen tieferen Sinn hatte: Nämlich den, Fragen zu verschiedenen Themen und Ressorts zu stellen und dafür eben die Administration als Ganzes anzusprechen. Da ich es ablehne, das aktuelle Recht eines Abgeordneten oder Senators derart einzuschränken, eine Anfrage auf ein Ressort zu beschränken, müssen wir hier meines Erachtens noch eine Lösung finden. Es kann nicht sein, dass die Mitglieder des Kongresses ihre Aufgaben als eine Kontrollinstanz der Regierung künftig schlechter ausüben können, weil sie nur einmal wöchentlich ein einziges Ressort befragen können.

Grundsätzlich bieten sich hier meines Erachtens zwei Alternativen an:

1. Ein Congressman oder Senator kann maximal einmal alle sieben Tagen eine Anfrage an die selbe Person stellen.
2. Ein Congressman oder Senator kann wöchentlich maximal eine Anfrage stellen. Zur Beantwortung kann der Fragesteller dabei insgesamteine Person oder aber für eine oder mehrere Einzelfragen jeweils eine Person zur Beantwortung benennen.

Ich würde hier eindeutig die zweite Alternative befürworten.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Sookie Stackhouse

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10

Montag, 10. Dezember 2012, 22:59

Madam President,

dieser Vorschlag zu einer Ergänzung des Gesetzes betreffend an die Administration mag rein juristisch betrachtet sicherlich seinen Sinn haben, praktisch aber nicht.

Denn ich vermag nicht zu erkennen, welche tatsächliche politische Bedeutung dieses Instrument in der Vergangenheit hatte?

Wenn überhaupt, kam es am ehesten noch zum Einsatz, um eine Administration mit ziemlich sinnbefreiten Anfragen zu schikanieren, die zu beantworten im ungünstigsten Fall zeitliche Ressourcen auffressen könnte, die später dann für die substanzielle Regierungsarbeit fehlen.

Betrachtet man sich einmal die vorgesehenen Fristen, merkt man eigentlich schnell, dass es schon für eine nicht zu große Kongressfraktion ein Leichtes wäre, eine Administration mit im Wortsinne hirnlosen Anfragen - Was macht der Außenminister gerade? Was plant der Außenminister für die nächste Woche? Was macht der Wirtschaftsminister gerade? Was plant der Wirtschaftsminister für nächste Woche? usw, und in der folgenden Woche dann wieder das gleiche Spiel von vorn - regelrecht zu bombadieren.

Zu so einem Kasperletheater stünden die dann angedrohten Sanktionen in einem offensichtlich krassen Missverhältnis.

Wenn man Anfragen eine solch hohe Bedeutung beimessen will, dann muss man sie auch mit entsprechenden Hürden ausstatten. Ich denke da etwa an Fragerechte für (kammerübergreifende) Fraktionen anstatt einzelne Kongressmitglieder. Wobei parteilose Abgeordnete, die sich auch zu diesem Zweck mit keiner Fraktion kurzschließen können oder wollen, mit einer Ausnahmeregelung mit entsprechend längeren Wartefristen zwischen zwei Anfragen zu berücksichtigen wären.

Ebenso wie an eine Spezifizierung - wie diese zu formulieren wäre, müsste man noch ausknobeln - dass nur substanzielle Informationen erfragt werden können, aber keine allgemeinen Planungs-, Tätigkeits- und Stimmungsberichte.

In seiner vorliegenden Form jedenfalls schießt der Entwurf weit über sein Ziel hinaus.
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

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11

Montag, 10. Dezember 2012, 23:24

Mr. Speaker,

der Kongress hat auch die Aufgabe, ungeeignete und ihren Aufgaben nicht nachkommende Mitglieder der Administration des Amtes zu entheben. Um die Voraussetzungen dafür festzustellen, kann eine Anfrage und deren Beantwortung helfen. Derzeit beispielsweise wäre ich sehr daran interessiert, vom Secretary of State und seinem Wirken zu hören.

Ebenfalls hat der Kongress die Aufgabe, die Administration ganz allgemein zu überwachen. Wir nennen das checks & balances. Wir Abgeordneten müssen daher wissen, wofür die Steuergelder ausgegeben werden, die wir bewilligt haben. Die Senatoren müssen wissen, ob bestätigte Amtsträger ihre Ankündigungen einhalten, und daraus ihre Schlüsse ziehen. Alle Mitglieder des Kongresses müssen wissen, wie die Gesetze angewandt werden, die wir beschlossen haben. Denn wir müsen sie ändern können, wenn die Administration sie nicht so ausführt, wie es gedacht ist.

Die Senatorin für Laurentiana meint, sie dürfe als Attorney General schalten und walten, wie sie will. Wenn der Kongress sie dazu befragen wolle, dann sei das Schikane und "Kasperletheater", gleichzeitig aber politisch nicht bedeutend. Dem ist aber nicht so.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Sookie Stackhouse

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12

Montag, 10. Dezember 2012, 23:55

Madam President,

wenn der ehrenwerte Representative aus meinem Heimatstaat der Meinung ist, es stellte ihn rechtlich auf eine Stufe - und darauf liefe die vorgeschlagene Ergänzung des Congressional Investigations and Questioning Act letztlich hinaus - mit Verrätern und Betrügern, wenn es ihm als Mitglied einer Administration, das er vielleicht irgendwann noch einmal wird, irgendwann zu dumm wird, im Zwei- bis Drei-Tages-Takt Anfragen der Güteklasse: "Was machen Sie gerade? Was planen Sie für nächste Woche? Was planen Sie für übernächste Woche?" usw. zu beantworten, dann nehme ich ihm das schlicht nicht ab.

Wir haben in diesem Land ein Zweiparteiensystem, was bedeutet, die beiden relevanten politischen Kräfte wechseln sich mehr oder weniger regelmäßig in der exekutiven Verantwortung ab.

Was der Congressman heute als ein nützliches Instrument sieht, eine demokratische Administration zu tyrannisieren, kann schon nach der nächsten oder übernächsten Wahl ebenso eine republikanische Administration behindern bis schlicht lahmlegen. Dazu bräuchten die Demokraten nicht mal ihre gegenwärtige Personalstärke in beiden Kammern des Kongresses, das ginge schon mit erheblich weniger Abgeordneten.

Ich halte es für ausgesprochen sinnbefreit, hier jetzt zwischen den beiden Parteien "Hase und Igel" spielen zu wollen - die Rollen werden in Zukunft noch öfter wechseln.

Besser ist es entsprechend, eine faire und zweckmäßige Regelung zu schaffen, mit der beide Seiten sowohl innerhalb als auch außerhalb der exekutiven Verantwortung leben können.
Sookie Stackhouse (D)


Claire Gerard

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13

Dienstag, 11. Dezember 2012, 00:33

Mr. Speaker,

mir ist noch nicht ganz klar geworden, wie die Senatorin für Laurentiana zu dem Entwurf steht, den ich eingebracht habe, da ich bislang noch nicht entschieden habe, ob ich die Änderungswünsche des Congressman aus Laurentiana zu übernehmen gedenke. Denn ich gehe durchaus mit der Senatorin für Laurentiana konform, dass eine Anfrage an die Administration oft substanziell nur wenig hergibt.

Auch nehme ich bei der Sanktionierung im Falle der Nichtbeantwortung den Vorschlag der Senatorin für Laurentiana auf, die Einleitung des Impeachmentverfahren zu ermöglichen. Ich denke, dass es Konsens sein sollte, eine Nichtbeantwortung zu sanktionieren. Alles andere würde das gesamte Gesetz ins Leere laufen lassen.

Zuletzt sei angemerkt, dass ich versuche einer möglichen Substanzlosigkeit von Anfragen vorzubeugen, indem Nachfragen auf die Tätigkeitsbereiche des Befragten beschränkt sind. Sonst könnte man ja auf die Idee kommen, den Attorney General über außenpolitische Vorgänge zu befragen, schließlich sitzt dieser ja mit am Kabinettstisch. Allerdings bezweifle ich, dass es möglich ist, eine praktikable Regelung dafür zu findenohne massive Ermessensspielräume für einen der Verantwortlichen zu schaffen; denn entweder muss das Kongresspräsidium entscheiden, was "substanziell" ist und was nicht und die Anfrage ablehnt, oder der Befragte, der die Beantwortung verweigert. Vielleicht sollte ein Präsident einfach mal versuchen, das Exekutivprivileg zu nutzen, wenn eine solche Anfrage gestellt wird, um zu zeigen, wie widersinnig solche Anfragen eigentlich sind.

Die letzten Sätze dürften auch dem Congressman aus Laurentiana klar gemacht haben, dass in keinem Fall Befragungen an die gesamte Administration möglich sein sollen. Und auch die beiden Alternativvorschläge stoßen bei mir kaum auf Sympathie:

1. Ein Congressman oder Senator kann maximal einmal alle sieben Tagen eine Anfrage an die selbe Person stellen.


Hierbei stimme ich der Senatorin für Laurentiana zu, dass in einer Phase höherem politischem Dissenses, wie zu Beginn der Amtszeit von Präsident Cunningham, dies die gesamte Regierungsarbeit lahmlegen kann und die Administrationsmitglieder mehr im Kogress anwesend sind, als in ihren eigenen Behörden. Die in meinem Entwurf festgesetzten Regelungen reichen meines Erachtens aus, um die Kongressmitglieder umfassend über die Regierungsarbeit informieren können und im Zweifel immer noch den Weg über die Presse oder die Öffentlichkeit gehen können. Da besteht zugegebenermaßen keine Berichtspflicht, aber eine Nichtbeantwortung dort dürfte bereits Bände sprechen.

2. Ein Congressman oder Senator kann wöchentlich maximal eine Anfrage stellen. Zur Beantwortung kann der Fragesteller dabei insgesamteine Person oder aber für eine oder mehrere Einzelfragen jeweils eine Person zur Beantwortung benennen.


Dieser Vorschlag kommt für mich überhaupt nicht in Frage, artet es doch schnell in einem Hearing der gesamten Administration aus, bei dem zum jetzigen Zeitpunkt sämtliche Leiter der obersten Bundesbehörden einberufen werden können. Ich habe kein Interesse daran, dass der Secretary of State, der Secretary of Defense, der Secretary of Commerce und der Attorney General - also die gesamte Administration - sich im Kongress versammeln müssen und dann immer noch eine weitere Frage eingereicht werden kann. Vielleicht kommt dann ja noch der Director des CIS oder der Commissioner der Customs and Border Protection dazu. Das wäre nichts anderes als eine große Farce, inszeniert von einem Kongressmitglied, das in blindem Eifer glaubt, die checks and balances zu seinen Gunsten ausweiten zu müssen.

Ich halte daher vorerst an meinem Entwurf fest.
Claire Olivia Gerard
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Bob O'Neill

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14

Dienstag, 11. Dezember 2012, 11:22

Mr. Speaker,

dann werde ich einen Änderungsantrag vorbereiten, denn einer Verschlechterung der Befragungsmöglichkeiten werde ich nicht zustimmen.

Im Übrigen weise ich die Unterstellung der Senatorin für Laurentiana zurück, ich würde pflichtwidrig handelnde Mitglieder der Administration mit Verrätern und Betrügern gleich stellen. Sie handeln pflichtwidrig und das sollte sanktioniert werden.

Die parlamentarische Anfrage als reines Instrument parteipolitisch motivierter Sabotage darzustellen halte ich für schlichtweg zynisch.
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15

Dienstag, 11. Dezember 2012, 19:02

Madame President, ich werde auf den Änderungsantrag von Congressman O'Neill warten.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


Marines never die, they just go to hell to regroup.

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16

Dienstag, 11. Dezember 2012, 19:36

Mr Speaker,
ich schließe mich Senator McQueen an.

David J. Clark (D-NA)

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17

Dienstag, 11. Dezember 2012, 23:03

Madam President,

ich habe den Antrag noch einmal eingehend überprüft, und bin dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser verfassungswidrig ist.

Er verweist auf Article IV, Section 6, der Verfassung, welche besagt:
    "Der Präsident, der Vizepräsident und jeder andere Bundesbeamte oder Amtsträger der Vereinigten Staaten, ausgenommen die Kongressmitglieder, kann aufgrund eines schweren Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten aus seinem Amt entfernt werden. Dazu bedarf es eines formellen Antrags im Kongress, der von mindestens einem Mitglied jeder Kammer unterstützt werden muss. Eine Amtsenthebung soll nur vollzogen werden, wenn beide Kammern des Kongresses mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder die vorgebrachten Anschuldigungen als bewiesen anerkennen. Ist besagtes Verfahren gegen den Präsidenten oder den Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten eingeleitet worden, so soll der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs mit der Sitzungsleitung betraut sein."
Schauen wir uns dabei zunächst Satz 3 an, so erfahren wir, dass der Kongress Tatrichter darüber ist, ob eine Handlung oder Unterlassung eines Amtsträgers oder Beamten des Bundes ein schweres Verbrechen oder eine Vernachlässigung seiner Dienstpflichten nach Satz 1 war.

Schreibt dieser Kongress nun in ein Gesetz, dass die Nichtbeantwortung einer Anfrage durch ein Mitglied der Administration eine grobe Vernachlässigung dessen Dienstpflichten im Sinne dieser Verfassungsnorm sei, dann entzieht er damit allen künftigen Kongressen die Kompetenz zur freien tatrichterlichen Würdigung dieses Ereignisses.

Faktisch beginge dann jedes Kongressmitglied, das in einer Abstimmung über eine Amtsenthebung nach Satz 3 gegen diese Maßnahme votiert, eine zumindest versuchte Rechtsbeugung und Strafvereitelung, da es entgegen der kraft Gesetzes als unwiderlegbar als wahr zu geltenden Tatsache, dass ein Amtsträger oder Beamter des Bundes eine gröbliche Vernachlässigung seiner Amtspflichten begangen hat, gegen die Verhängung und Vollstreckung der dafür vorgesehenen Sanktion handelt.

Zu beachten ist auch, dass das Quorum für die Feststellung, dass eine Handlung oder Unterlassung eines Amtsträgers oder Beamten des Bundes eine grobe Vernachlässigung dessen Amstpflichten ist, nach der Verfassung eine Mehrheit von zwei Dritteln in beiden Kammern erfordert.

Das soll nun unterlaufen werden, indem der Kongress in einem einfachen Bundesgesetz - das zu seiner Annahme nur einer je einfachen Mehrheit in beiden Kammern bedarf - für die Zukunft eine einzelne Handlungsweise generalklauselartig zu einer unwiderlegbar festgestellten Erfüllung dieses Tatbestandes erklärt, und alle folgenden Kongresse zunächst daran bindet.

Ich kann diesem Gesetzentwurf daher unmöglich zustimmen.
Sookie Stackhouse (D)


Claire Gerard

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18

Sonntag, 16. Dezember 2012, 16:27

Mr. Speaker,

ich ziehe auch diesen Entwurf zurück und muss mir ernsthaft überlegen, ob ich mich erneut darum bemühe, dass der Congressional Investigations and Questioning Act auch wirksame Sanktionsmechanismen bekommt, wenn dies von Seiten der Administration offensichtlich nicht erwünscht ist.
Claire Olivia Gerard
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Jerry Cotton

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Sonntag, 16. Dezember 2012, 16:43


Office of the Speaker

Der Antrag wird vom Antragssteller zurückgezogen. Damit schließe ich die Aussprache.


Jerry Cotton
President of Congress