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Beiträge: 944

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Donnerstag, 31. August 2006, 15:56

Ich schließe mich der Vorrednerin an: In Deutschland wäre die Klage der Ehefrau auch abgewiesen worden. Zwar mit anderer Begründung (nicht die "Kein Recht auf Sex"-Hypothese, sondern weil kein rechtlich relevanter Schaden vorliegt), aber mit gleichem Ergebnis.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)