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Beiträge: 1 128

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1

Dienstag, 18. November 2008, 19:51

McBryde vs. Xanathos, U.S. Attorney General




Im Verfahren
McBryde vs. The United States

wurde die folgende Klage eingereicht:

Astoria, Astoria State
November 18, 2008

In dem Rechtsstreit

Caleb McBryde, bei Gericht vertreten durch Jacob A. Wirtz, Attorney, El Conjunto, NA,

gegen

die Vereinigten Staaten von Astor, vertreten durch den Attorney General Alexander Xanathos,

wird beantragt, festzustellen:
1. Das mit dem Election Roll Introducing Act vom 29. Oktober 2008 in Kraft getretene Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung im Repräsentantenhaus widerspricht dem verfassungsmäßigen Grundsatz der gleichen Wahl und ist damit verfassungswidrig.
2. Die Sitzverteilung im Repräsentantenhaus, das vom 12. bis zum 17. November gewählt wurde und am 1. Dezember erstmals zusammentritt, ist damit nach der vor dem Inkrafttreten des Election Roll Introducing Act gültigen Rechtslage zu bestimmen.

Zur Begründung:
Mit dem Inkrafttreten des Election Roll Introducing Act vom 29. Oktober diesen Jahres hat sich auch das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Sitzverteilung im Repräsentantenhaus verändert. Nach der nun geltenden Regelung sollen die Sitzzahlen „nach der Anzahl der Zweitstimmen durch das Höchstzählverfahren, beginnend mit der Division durch 5“ vergeben werden.

Durch dieses Berechnungsverfahren wird der Grundsatz der Gleichheit der Wahl, wie er in Section 3 des Article III der Bundesverfassung für die Wahl der Mitglieder des Repräsentantenhauses bestimmt ist, eklatant verletzt. Beispielhaft ist dies bereits zu erkennen am Wahlergebnis der am 17. November zuende gegangenen Wahlen zum Repräsentantenhaus, wo bei einem Wahlergebnis von 17:13:1, also in Prozentzahlen: 54,8:42:3,2 eine Sitzverteilung von 5:2 entstand, also in Prozentzahlen: 71,4:28:6. Hier ist bereits eine deutliche Verzerrung des Wählerwillens zu sehen, die keineswegs mit den Grundsätzen unserer Verfassung vereinbar sein kann.

Nicht allzu praxisferne Rechenbeispiele zeigen aber noch deutlicher, welch seltsame Konstellationen durch besagte Berechnungsmethode entstehen kann. Wenn das Repräsentantenhaus, wie in manch vergangener Legislaturperiode, nur fünf Sitze besäße und die Wahl zwischen drei Parteien 15:8:8 ausginge, hätte die stärkste der drei Parteien die Mehrheit verfehlt. Nach dem neuen Berechnungsverfahren erhielte sie aber fünf Sitze im Repräsentantenhaus, also nicht nur eine Mehrheit, sondern gleich alle Sitze! Dass das Repräsentantenhaus jedoch zum Einparteienparlament wird, obwohl sich eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gegen besagte Partei und für eine andere Liste entschieden hat, ist mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung unter keinem denkbaren Zusammentreffen von Umständen vereinbar.

Da die neue Berechnungsmethode nicht den Grundsätzen der Verfassung der Vereinigten Staaten genügt, ist sie hinfällig. Die Berechnung der Sitzzahlen ist daher nach dem Verfahren zu bestimmen, das vor dem Inkrafttreten des Election Roll Introducing Act verwendet wurde.


Die Klage wurde der Klagegegnerin, gemäß Section 7 des Federal Administration Acts vertreten durch den Attorney General, ordnungsgemäß zugestellt.
Die Vertreter der Parteien werden aufgefordert, sich in diesem Gerichtssaal unverzüglich anwesend zu melden.

Die Klagegegnerin erhält die Gelegenheit, innerhalb der nächsten 72 Stunden - ausschließlich schriftlich - auf die Klage zu erwiedern, bevor das Gericht über die Zulassung zur Entscheidung beschließen wird. Das Gericht wird für die Entscheidung über die Erteilung eines Writ of Certiorari ausschließlich Einlassungen zu Zulässigkeitsproblemen berücksichtigen. In der Klageerwiederung vorgebrachte Argumente betreffend der Begründetheit der Klage wird das Gericht im Falle der Erteilung des Writs bei der Entscheidung über die Begründetheit der Klage dann selbstverständlich berücksichtigen.
Ulysses S. Finnegan jr.

Former Chief Justice of the United States and of the Free State of New Alcantara
VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General

Jacob A. Wirtz

Attorney at law

Beiträge: 44

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2

Dienstag, 18. November 2008, 20:26

Your Honor,

ich bin anwesend.
Attorney at law
Powell Wirtz Rauhut & Gideon

Alexander Xanathos

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3

Freitag, 21. November 2008, 19:48

Your Honor,

ich bezweifle die Form der Klage.

1. Ein abstraktes Normenkontrollverfahren hat grundsätzlich keinen Gegner, weil das Gesetz überprüft wird, ohne dass jemand es zu verteidigen hätte. Ich bezweifle demnach die Parteifähigkeit der Bundesregierung in dieser Sache wie grundsätzlich bei allen Normenkontrollverfahren.
Wie könnte die Bundesregierung verpflichtet werden, die "Verteidigung" eines Gesetzes zu übernehmen, welches durch den Congress beschlossen wurde? Die bloße Besiegelung durch den Präsidenten reicht hierfür nicht aus,
[edit] zumal in dieser Sache die Bundesregierung in keinster Weise betroffen ist, da es sich um eine Sache handelt, die ausschließlich das Hous of Representatives betrifft.
Wenn ein Normenkontrollverfahren überhaupt gegen eine Institution gerichtet werden kann, dann ausschließlich gegen den Gesetzgeber und das ist der Congress, der in allen Gesetzesfragen das letzte Wort hat.
Und die Vertretung des Congresses steht der Bundesregierung nicht zu, wenn wir den Grundsatz der Gewaltenteilung aufrecht erhalten wollen.[/edit]

2. Ich bezweifle außerdem die Antragsbefugnis des Klägers. Auch wenn hier vordergründig Bezug auf eine mögliche Grundrechtsverletzung genommen wird, so erscheint es mir doch eher als ein Versuch, die Wahl anzufechten, bei welchem sich das Verfahren nach dem Election Appeal Act bestimmt.

Ich beantrage daher, die Writ of Certiorari nicht zu erteilen.
Alexander Xanathos
one of a few good men

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Alexander Xanathos« (23. November 2008, 14:55)


Jacob A. Wirtz

Attorney at law

Beiträge: 44

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4

Montag, 19. Januar 2009, 23:12

Wirtz geht einmal im Gerichtssaal auf und ab.
Attorney at law
Powell Wirtz Rauhut & Gideon

Armin Schwertfeger

Unionspräsident der DU a.D.

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5

Mittwoch, 21. Januar 2009, 21:15

RE: McBryde vs. The United States




Im Verfahren
Caleb McBryde

versus

The United States of Astor

über den

Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari



gerichtet auf
a) die Überprüfung der Vereinbarkeit von Article II Section 3 Subsection 3 des Election of Congress Act in der durch den Election Roll Introducing Act vom 29. Oktober 2008 eingeführten Fassung mit der Constitution of the United States und
b) die Bestimmung der Zusammensetzung des House of Representatives des Congress of the United States nach den Bestimmungen des Election of Congress Act in der vor dem Inkrafttreten des Election Roll Introducing Act vom 29. Oktober 2008 gültigen Fassung

hat das Gericht am 21.01.2009 entschieden:

Die Erteilung eines Writ of Certiorari wird abgelehnt.

So wurde es angeordnet.


Reasons:

1. Das Gericht nimmt die Beschwerde des Antragstellers nicht zur Entscheidung an, da es in diesem Verfahren seine Kompetenz gemäß Article V Section 3 Subsection 1 der Constitution of the United States nicht als gegeben sieht. Der Antragsteller hat in seiner Antragsbegründung nicht dargelegt, welches ihm durch die Bundesverfassung erwachsende Recht durch den Election of Congress Act in der angegriffenen Fassung verletzt ist.

2. Der nach Article V Section 3 Subsection 1 Spiegelstrich 3 der Bundesverfassung mögliche Antrag jedes Bürgers zur konkrete Überprüfung von Gesetzen, Verfügungen oder sonstige Maßnahmen staatlicher Institutionen auf die Verletzung verfassungsmäßige Rechte, setzt die konkrete Benennung des Rechts oder der Rechte voraus, welche verletzt sein sollen. Des Weiteren ist eine persönliche Betroffenheit des Antragstellers Grundvoraussetzung für eine solche Überprüfung. An beiden Grundvoraussetzungen mangelt es in dem hier vorgelegten Antrag.

3. Eine abstrakte Normenkontrolle über die Vereinbarkeit von Bundesgesetzen mit der Bundesverfassung ist weder in der Bundesverfassung noch einem Bundesgesetz explizit vorgesehen. Nach gefestigter Rechtsprechung entscheidet dieses Gerichts jedoch über abstrakte Normenkontrolle in Fällen, die ihm vorgelegt werden und nach seiner Einschätzung von grundsätzlicher Bedeutung sind und einer Entscheidung bedürfen. Hierbei liegt der Schwerpunkt bisher bei Sachverhalten, welche die Staatsgrundsätze und die Grundrechte in der Bundesverfassung berühren.

Astoria City, 21.01.2009

Armin Schwertfeger
Chief Justice
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General


"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)