Your Honor,
ich bezweifle die Form der Klage.
1. Ein abstraktes Normenkontrollverfahren hat grundsätzlich keinen Gegner, weil das Gesetz überprüft wird, ohne dass jemand es zu verteidigen hätte. Ich bezweifle demnach die Parteifähigkeit der Bundesregierung in dieser Sache wie grundsätzlich bei allen Normenkontrollverfahren.
Wie könnte die Bundesregierung verpflichtet werden, die "Verteidigung" eines Gesetzes zu übernehmen, welches durch den Congress beschlossen wurde? Die bloße Besiegelung durch den Präsidenten reicht hierfür nicht aus,
[edit] zumal in dieser Sache die Bundesregierung in keinster Weise betroffen ist, da es sich um eine Sache handelt, die ausschließlich das Hous of Representatives betrifft.
Wenn ein Normenkontrollverfahren überhaupt gegen eine Institution gerichtet werden kann, dann ausschließlich gegen den Gesetzgeber und das ist der Congress, der in allen Gesetzesfragen das letzte Wort hat.
Und die Vertretung des Congresses steht der Bundesregierung nicht zu, wenn wir den Grundsatz der Gewaltenteilung aufrecht erhalten wollen.[/edit]
2. Ich bezweifle außerdem die Antragsbefugnis des Klägers. Auch wenn hier vordergründig Bezug auf eine mögliche Grundrechtsverletzung genommen wird, so erscheint es mir doch eher als ein Versuch, die Wahl anzufechten, bei welchem sich das Verfahren nach dem Election Appeal Act bestimmt.
Ich beantrage daher, die Writ of Certiorari nicht zu erteilen.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Alexander Xanathos« (23. November 2008, 14:55)