Mr President,
ich muss dem ehrenwerten Congressman from Sen City hier widersprechen: An verschiedenen Stellen des CA - systematisch nach derzeitiger Gliederung korrekt - findet sich eine Vorgabe für das Handeln des USRO: Es hat unverzüglich zu handeln, so normiert z.B. in Art. II, Sec. 6, Ssc. 1 oder in Art. IV, Sec. 5. In letztem Falle ist sogar eine Regelung zur Ersatzvornahme getroffen. Dass beide Regeln in dem konkreten Fall, der Anlass zu diesem Antrag gibt, nicht eingehalten werden konnten, war ganz offensichtlich
höherer Gewalt geschuldet. Das beheben wir nicht durch zusätzliche, ja redundante Fristenregelungen, die das Ungetüm Citizenship Act noch unübersichtlicher machen würden.
Wie den Anwesenden bekannt ist, wird ohnehin derzeit an einem System gearbeitet, dass auch in der bestehenden Gesetzeslage das Problem von Bearbeitungsfristen reduzieren würde. Kombiniert mit einer Novelle des Gesetzes könnten wir diese sogar ganz aus der Welt schaffen.
Da wir damit
kurzfristig eine Lösung in Aussicht haben, sehe ich persönlich generell keinen Sinn mehr in Nachbesserungen an dieser Stelle.