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Quinn Michael Wells

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Mittwoch, 4. Dezember 2013, 18:36

2013/12/01 - Intoxicants Bill

Honorable Commoners,

zur 96-stündigen Aussprache steht folgender Entwurf:

Intoxicants Bill

Article I - Purpose and Citation
(1) Das Gesetz regelt den Umgang mit Alkohol, Tabak und weiteren Rauschmitteln in Astoria State
(2) Es soll als ASIA zitiert werden.

Article II – Selling and distributing
(1) Die Herstellung von Rauschmitteln bedarf einer staatlichen Lizenz, die das Innenministerium vergibt. Hersteller dürfen Rauschmittel nur an staatliche Abgabestellen, an staatlich zertifizierte Händler und an Unternehmen mit medizinischem oder wissenschaftlichen Nutzungszweck für Rauschmittel abgeben. Unerlaubte Abgabe wird mit Geldstrafe bis zum fünffachen des Verkaufswertes bestraft.
(2) Sonstige Substanzen, die nach diesem Gesetz Rauschmittel sind, dürfen nur in staatlich betriebenen Ausgabestellen ausgegeben und konsumiert werden.
(3) Auf Veranstaltungen darf auf Antrag beim Innenministerium Alkohol ausgeschenkt werden, sofern die sonstigen Bedingungen in diesem Gesetz erfüllt sind.
(4) Medizinische und wissenschaftliche Institute dürfen über staatlich zertifizierte Hersteller Rauschmittel beziehen.
(5) Alkoholische Getränke dürfen durch staatlich zertifizierte Händler abgegeben werden. Die Händler müssen an einem zweitägigen Ausbildungsprogramm des Innenministeriums teilnehmen.

Article III – Alcoholic Beverages
(1) Der Konsum alkoholischer Getränke ist erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt.
(2) Alkoholische Getränke sind all jene Getränke, die Ethanol enthalten.
(4) Wer ohne eine entsprechende Lizenz alkoholische Getränke abgibt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft.
(5) Nicht bestraft wird, wer alkoholische Getränke im Freundeskreis an berechtigte Konsumenten abgibt.
(6) In Gaststätten, Kneipen und Discotheken dürfen staatlich zertifizierte Betreiber und von diesen unterwiesene Personen alkoholische Getränke an berechtigte Konsumenten abgeben.

Article IV – Tobacco and Marijuana
(1) Produkte, welche Bestandteile der Tabakpflanze oder der Cannabispflanze enthalten, dürfen nur an dafür vorgesehenen Orten konsumiert werden. Der Konsum ist erst ab 16 Jahren erlaubt.
(2) Der Konsum in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Fahrzeug bleibt straffrei, sofern kein Dritter geschädigt wird.
(3) Wer Tabakprodukte oder Cannabisprodukte außerhalb der dafür vorgesehenen Orte konsumiert und dabei einen Anderen mit dem dadurch entstehenden Rauch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einer Woche bestraft, wer keinen anderen durch seinen Konsum schädigt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einer Woche oder Geldstrafe bestraft.
(4) Kneipen, Gaststätten und Discotheken dürfen an bis zu zwei Tagen pro Woche das Rauchen in ihren Räumlichkeiten erlauben, sofern sie ausdrücklich darauf hinweisen
(5) Bei Veranstaltungen, in Kneipen, Gaststätten und Discotheken ist während der Dauer der Erlaubnis des Konsums von Tabak- und Cannabisprodukten der Aufenthalt nur Personen über 16 Jahren zu erlauben.
(6) Der Verkauf von Tabak- und Marihuanaprodukten erfolgt nur durch staatlich zertifizierte Händler, die an einem zweitägigen Seminar des Innenministeriums teilgenommen haben. In Verkaufsstellen muss ausreichend Informationsmaterial ausliegen.

Article V – Other Narcotics
(1) In jeder Stadt mit über 5000 Einwohnern richtet die Staatsregierung Verkaufsstellen für Rauschmittel ein.
(2) In diesen Verkaufsstellen wird auf einem ausreichend großen Raum sowie in Einzelzimmern der ungestörte Konsum und das ungestörte Verbringen des Rausches ermöglicht.Der Konsum und das Verbringen des Rausches sind ferner in der eigenen Wohnung gestattet, nicht gestattet ist aber das Verlassen des Konsumortes im berauschten Zustand.
(3) Die staatlichen Verkaufsstellen erwerben die auszugebenden Stoffe nach einer Kontrolle und Zertifizerung durch das Innenministerium bei privaten Anbietern.
(4) Wer es unternimmt, nicht zertifizierte Stoffe abzugeben, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Wochen bestraft.
(5) Wer es unternimmt, Rauschmittel außerhalb der staatlichen Abgabestellen zu verkaufen oder zu konsumieren, oder wer im Rausch die Abgabestelle verlässt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.
(6) Als Rauschmittel zählen alle Stoffe, die das Bewusstsein kurz- oder langfristig beeinträchtigen können und deren Wirkung nicht auf Alkohol oder Tabak basiert.
(7) Eine Liste der in den staatlichen Verkaufsstellen erhältlichen Stoffe veröffentlicht das Innenministerium. Abgabefähig sind nur Stoffe, die nicht zu einer dauerhaften Schädigung des Bewusstseins oder zu einer dauerhaften Gefährdung der Allgemeinheit durch den Konsumenten führen.

Article VI – Education
(1) Jeder Schüler muss in der neunten Jahrgangsstufe seiner Schulausbildung eine von der örtlichen Polizei anzubietende Veranstaltung im Umfang von zwei Wochenstunden besuchen, in welcher ausführlich über die Gefahren von Rauschmitteln hingewiesen wird.
(2) Für Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits nicht mehr die Möglichkeit haben, an der Veranstaltung teilzunehmen, werden entsprechende Wochenendseminare angeboten. Die Seminare sind kostenlos.

Article VII – Rehab
(1) Für Personen, die sich eigenverantwortlich im Entzug befinden, müssen an den staatlichen Verkaufsstellen Ersatzstoffe für die Rauschmittel vorgehalten werden.
(2) Der Preis der Ersatzmittel darf nie höher liegen als der Preis der Rauschmittel.
(3) Bestimmungen zu klinischen Entzugsprogrammen soll ein eigenes Gesetz enthalten.

Article VIII - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft. Der THC Compliance and ASPA Act verliert seine Gültigkeit mit Inkrafttreten dieser Bill.


Das erste Wort hat der Antragssteller. Die Aussprache dauert vorerst bis 08.12.2013, 18:36 Uhr

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Quinn Michael Wells« (5. Dezember 2013, 16:58)


Quinn Michael Wells

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Mittwoch, 4. Dezember 2013, 18:40

Honorable Commoners,

im Groben basiert der Entwurf auf dem letzten Entwurf, der es immerhin zu einem Unentschieden geschafft hat. Folgendes sind die größten Änderungen:

- Die Kursdauer für Händler wurde auf 2 Tage herabgesetzt. Commoner Hashkey hatte andernorts noch darauf hingewiesen, dass auch Kellner an einem entsprechenden Kurs teilnehmen sollten. Das Gesetz gibt Wirten die Möglichkeit, weitere Personen entsprechend den Vorgaben zu unterweisen.
- Privaten Händlern wird die Möglichkeit zur Abgabe von Tabak und Cannabis gewährt, unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
- Ein Konsum in der eigenen Wohnung ist gewährleistet, eine Gefährdung durch den Süchtigen wird dennoch verhindert.
- Es wurde eine Klausel zum Entzug eingeführt. In Zukunft soll ein eigenes Gesetz folgen, das sich dem klinischen Entzug widmen wird. Hierin wird nicht nur der Entzug für Drogensucht, sondern auch für andere Süchte, insbesondere Spielsucht und Sucht nach Medien, behandelt werden. Alles in ein Gesetz zu packen, würde für zu viel Unübersichtlichkeit sorgen.

Generell bleibt zu sagen, dass es Aufgabe des Rechts ist jedem die maximale Freiheit zu gewähren, solange er dadurch der Allgemeinheit keinen Schaden zufügt und nicht die öffentliche Ordnung gefährdet. Wer zu Hause oder in speziell dafür eingerichteten Lokalitäten Rauschmittel konsumiert, mag sich damit selbst schädigen - nicht aber Andere. Wer sich selbst schädigen will, soll das ruhig tun - ihn hiervor zu bewahren ist schlicht nicht Aufgabe des Staates.
Es gilt aber,Rahmenbedingungen zu setzen - dies tut das vorliegende Gesetz, ohne dabei zu weit in die Privatsphäre des Einzelnen einzugreifen. Ich werbe um Ihre Zustimmung.

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Moe Hashkey

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Freitag, 6. Dezember 2013, 10:08

Honorable Commoners,

ich erkenne eine Entwicklung des Gesetzestextes in eine gute Richtung und begrüße auch Ausdrücklich, dass Governor Wells eine meienr Anregungen aufgegriffen hat. Dennoch habe ich bedenken. Die Gleichbehandlung von Tabak und Marijuhana finde ich problematisch. Erstens, weil der Rauschwirkung sich deutlich unterscheidet und zwetens, weil Tabakkonsum - ob wir das jetzt gut finden oder nicht - seit Jahrhunderten einen festen Platz in unserer Gesellschaft hat und der Umgang damit insofern "gelernt" ist.

Sachlich nehme ich darüber hinaus an zwei Details Anstoß:

Der Marihuana-Konsum in Fahrzeugen wird erlaubt.
Ersatzstoffe bei Entzug werden an den gleichen Orten verkauft wie die richtigen Drogen. Das wirkt für mich in etwa so wie das Treffen der AA in einer Kneipe. Es vielleicht nicht ganz zweckdienlich.

Rechtlich habe ich auch noch zwei Punkte:
Was ist mit Drogen, die aus anderen Staaten oder dem AUsland eingeführt werden?
Ich fidne es eigenartig, das ein Gesetz ein anderes Gesetz (bzgl. Entzug) vorsieht. Meines Erachtens kann entweder die Verafssung ein Gesetz vorsehen oder ein Gesetz eine Verordnung, aber nicht ein Gesetz ein Gesetz?

Ich will ganz offen sien. Aktuell neige ich wieder zu einem nay. Aber die Debatte mag mich überraschen.
Moe Hashkey


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Freitag, 6. Dezember 2013, 10:42

Honorable Commoners,

ich möchte gerne auf die Einwände von Commoner Hashkey eingehen.
Was das Gesetz vorsehen in einem Gesetz angeht: Da der Passus ohnehin kaum eine Wirkung hat, könnte man den in meinen Augen streichen: Das Gesetz würde auch dann kommen, da dürfen sich die ehrenwerten Commoner sicher sein. Es handelt sich dabei um eine Aufforderung an die Assembly, die ich ja aber auch so formulieren kann.

Was den Marihuana-Konsum in Autos angeht, so habe ich den Punkt so tatsächlich übersehen. Das würde ich selbst ungern sehen, so dass ich hier eine Anpassung vorzunehmen bereit bin.
Bei den Ersatzstoffen denke ich da ganz einfach: Wer wirklich nicht mehr seinen bisherigen Stoff konsumieren will, wird zu dem Ersatzstoff greifen. Wer das nicht will, würde auch nicht extra zu einem anderen Ort gehen, um an den Ersatzstoff zu gelangen. Bei denen, bei denen die Drogen pathologische Auswirkungen haben, wird dann ohnehin der klinische Entzug greifen - und da werden natürlich keine Rauschmittel mehr abgegeben werden.

Was aus dem Ausland oder einem anderen Staat importierte Mittel angeht, so treffen hier die Klauseln aus Art. V, Sec. 4 und 5 in meinen Augen Bestimmungen, die auch darauf klar anzuwenden sind.
Ich möchte von daher nun den folgenden, entsprechend den Anregungen von Commoner Hashkey überarbeiteten Entwurf präsentieren:

Intoxicants Bill

Article I - Purpose and Citation
(1) Das Gesetz regelt den Umgang mit Alkohol, Tabak und weiteren Rauschmitteln in Astoria State
(2) Es soll als ASIA zitiert werden.

Article II – Selling and distributing
(1) Die Herstellung von Rauschmitteln bedarf einer staatlichen Lizenz, die das Innenministerium vergibt. Hersteller dürfen Rauschmittel nur an staatliche Abgabestellen, an staatlich zertifizierte Händler und an Unternehmen mit medizinischem oder wissenschaftlichen Nutzungszweck für Rauschmittel abgeben. Unerlaubte Abgabe wird mit Geldstrafe bis zum fünffachen des Verkaufswertes bestraft.
(2) Sonstige Substanzen, die nach diesem Gesetz Rauschmittel sind, dürfen nur in staatlich betriebenen Ausgabestellen ausgegeben und konsumiert werden.
(3) Auf Veranstaltungen darf auf Antrag beim Innenministerium Alkohol ausgeschenkt werden, sofern die sonstigen Bedingungen in diesem Gesetz erfüllt sind.
(4) Medizinische und wissenschaftliche Institute dürfen über staatlich zertifizierte Hersteller Rauschmittel beziehen.
(5) Alkoholische Getränke dürfen durch staatlich zertifizierte Händler abgegeben werden. Die Händler müssen an einem zweitägigen Ausbildungsprogramm des Innenministeriums teilnehmen.

Article III – Alcoholic Beverages
(1) Der Konsum alkoholischer Getränke ist erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt.
(2) Alkoholische Getränke sind all jene Getränke, die Ethanol enthalten.
(4) Wer ohne eine entsprechende Lizenz alkoholische Getränke abgibt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft.
(5) Nicht bestraft wird, wer alkoholische Getränke im Freundeskreis an berechtigte Konsumenten abgibt.
(6) In Gaststätten, Kneipen und Discotheken dürfen staatlich zertifizierte Betreiber und von diesen unterwiesene Personen alkoholische Getränke an berechtigte Konsumenten abgeben.

Article IV – Tobacco and Marijuana
(1) Produkte, welche Bestandteile der Tabakpflanze oder der Cannabispflanze enthalten, dürfen nur an dafür vorgesehenen Orten konsumiert werden. Der Konsum ist erst ab 16 Jahren erlaubt.
(2) Der Konsum in der eigenen Wohnung bleibt straffrei, sofern kein Dritter geschädigt wird.
(3) Wer Tabakprodukte oder Cannabisprodukte außerhalb der dafür vorgesehenen Orte konsumiert und dabei einen Anderen mit dem dadurch entstehenden Rauch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einer Woche bestraft, wer keinen anderen durch seinen Konsum schädigt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einer Woche oder Geldstrafe bestraft.
(4) Kneipen, Gaststätten und Discotheken dürfen an bis zu zwei Tagen pro Woche das Rauchen in ihren Räumlichkeiten erlauben, sofern sie ausdrücklich darauf hinweisen
(5) Bei Veranstaltungen, in Kneipen, Gaststätten und Discotheken ist während der Dauer der Erlaubnis des Konsums von Tabak- und Cannabisprodukten der Aufenthalt nur Personen über 16 Jahren zu erlauben.
(6) Der Verkauf von Tabak- und Marihuanaprodukten erfolgt nur durch staatlich zertifizierte Händler, die an einem zweitägigen Seminar des Innenministeriums teilgenommen haben. In Verkaufsstellen muss ausreichend Informationsmaterial ausliegen.

Article V – Other Narcotics
(1) In jeder Stadt mit über 5000 Einwohnern richtet die Staatsregierung Verkaufsstellen für Rauschmittel ein.
(2) In diesen Verkaufsstellen wird auf einem ausreichend großen Raum sowie in Einzelzimmern der ungestörte Konsum und das ungestörte Verbringen des Rausches ermöglicht.Der Konsum und das Verbringen des Rausches sind ferner in der eigenen Wohnung gestattet, nicht gestattet ist aber das Verlassen des Konsumortes im berauschten Zustand.
(3) Die staatlichen Verkaufsstellen erwerben die auszugebenden Stoffe nach einer Kontrolle und Zertifizerung durch das Innenministerium bei privaten Anbietern.
(4) Wer es unternimmt, nicht zertifizierte Stoffe abzugeben, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Wochen bestraft.
(5) Wer es unternimmt, Rauschmittel außerhalb der staatlichen Abgabestellen zu verkaufen oder zu konsumieren, oder wer im Rausch die Abgabestelle verlässt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.
(6) Als Rauschmittel zählen alle Stoffe, die das Bewusstsein kurz- oder langfristig beeinträchtigen können und deren Wirkung nicht auf Alkohol oder Tabak basiert.
(7) Eine Liste der in den staatlichen Verkaufsstellen erhältlichen Stoffe veröffentlicht das Innenministerium. Abgabefähig sind nur Stoffe, die nicht zu einer dauerhaften Schädigung des Bewusstseins oder zu einer dauerhaften Gefährdung der Allgemeinheit durch den Konsumenten führen.

Article VI – Education
(1) Jeder Schüler muss in der neunten Jahrgangsstufe seiner Schulausbildung eine von der örtlichen Polizei anzubietende Veranstaltung im Umfang von zwei Wochenstunden besuchen, in welcher ausführlich über die Gefahren von Rauschmitteln hingewiesen wird.
(2) Für Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits nicht mehr die Möglichkeit haben, an der Veranstaltung teilzunehmen, werden entsprechende Wochenendseminare angeboten. Die Seminare sind kostenlos.

Article VII – Rehab
(1) Für Personen, die sich eigenverantwortlich im Entzug befinden, müssen an den staatlichen Verkaufsstellen Ersatzstoffe für die Rauschmittel vorgehalten werden, ferner muss jede Apotheke entsprechende Stoffe vorhalten.
(2) Der Preis der Ersatzmittel darf nie höher liegen als der Preis der Rauschmittel..

Article VIII - Final Provisions
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Márkusz Varga

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Freitag, 6. Dezember 2013, 19:26

Honorable Commoners,
Abgabefähig sind nur Stoffe, die nicht zu einer dauerhaften Schädigung des Bewusstseins oder zu einer dauerhaften Gefährdung der Allgemeinheit durch den Konsumenten führen.

Bedeutet also faktisch dass gar kein Stoff abgabefähig ist, dass ist doch immerhin begrüssenswert.

Zu Ersatzstoffen: Welchen Sinn soll es machen den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben?

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Freitag, 6. Dezember 2013, 20:38

Honorable Commoners,

Zwei Rückfragen: bitte was und - äh, bitte was?

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Samstag, 7. Dezember 2013, 11:07

Honorable Commoners,

Genau diese Fragen stelle ich mir auch wenn ich den Entwurf durchlese.

Quinn Michael Wells

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Samstag, 7. Dezember 2013, 13:09

Honorable Commoners,

ich fürchte, ich muss Commoner Varga hier auf einen Denkfehler hinweisen:

Während er Freund einer menschenverachtenden, extrem restriktiven Bevormundung des Bürgers ist, und im Gesetz eine reine Möglichkeit zur Machtausübung sieht, versteht sich Astor seit jeher, wie es der Senator von Freeland unlängst ausdrückte, als "Leuchtfeuer der Freiheit". Auch wenn Commoner Varga selbst andere Staaten in ihrer essentieller Freiheit, eine eigene Ordnung aufzubauen, beschneiden möchte, wird Astoria State diesen Pfad genausowenig einschlagen wie es Assentia seinerzeit getan hat, als eine Privatarmee für den Gouverneur angedacht war. Vielleicht sollte Commoner Varga sein generelles Verständnis von der Aufgabe des Staates und den Rechten und Freiheiten des Einzelnen nochmal überdenken und sich genau überlegen, ob die Vereinigten Staaten für ihn der richtige Ort sind - und vor allem ob Astoria State dies ist, ein Staat, der sicher nicht fallen wird solange sein Gouverneur sein Gouverneur bleibt.

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Samstag, 7. Dezember 2013, 15:22

Honnorable Commoners,

ich möchte noch zwei Anmerkungen zu Article V -Other Narcotics machen.

Zum einen sehe ich bei einer Verkaufsstelle in jedem Ort mit mehr als 5000 Einwohnern eine Überversorgung. Hier sollten meiner Meinung nach eher Städte mit 20 000 Einwohnern reichen. Dies macht die Verkaufsstellen wirtschaftlich effizienter und sorgt dafür, dass die gegebenen Anforderungen leichter erfüllt werden können.

Zum anderen möchte ich anregen, die Formulierung in Absatz 2
"Der Konsum und das Verbringen des Rausches sind ferner in der eigenen Wohnung gestattet" in
"Der Konsum und das Verbringen des Rausches sind ferner in der privaten Wohnungen, mit Zustimmung des Eigentümers und ohne Anwesenheit von unter 16 Jährigen, gestattet" abzuändern.

Dies erlaubt den Konsum mit Gästen oder als Gast und schützt Kinder vor der zu frühen Konfrontation mit härteren Drogen.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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Sonntag, 8. Dezember 2013, 09:45

Honorable Commoners,

da die Anmerkungen von Commoner Sanderson durchweg Sinn machen, habe ich mir die Freiheit erlaubt sie - teilweise minimal abgeändert - in den Entwurf einzuarbeiten, in der Hoffnung so einen unter den Freunden der freiheitlichen USA konsensfähigen Entwurf anbieten zu können.

Intoxicants Bill

Article I - Purpose and Citation
(1) Das Gesetz regelt den Umgang mit Alkohol, Tabak und weiteren Rauschmitteln in Astoria State
(2) Es soll als ASIA zitiert werden.

Article II – Selling and distributing
(1) Die Herstellung von Rauschmitteln bedarf einer staatlichen Lizenz, die das Innenministerium vergibt. Hersteller dürfen Rauschmittel nur an staatliche Abgabestellen, an staatlich zertifizierte Händler und an Unternehmen mit medizinischem oder wissenschaftlichen Nutzungszweck für Rauschmittel abgeben. Unerlaubte Abgabe wird mit Geldstrafe bis zum fünffachen des Verkaufswertes bestraft.
(2) Sonstige Substanzen, die nach diesem Gesetz Rauschmittel sind, dürfen nur in staatlich betriebenen Ausgabestellen ausgegeben und konsumiert werden.
(3) Auf Veranstaltungen darf auf Antrag beim Innenministerium Alkohol ausgeschenkt werden, sofern die sonstigen Bedingungen in diesem Gesetz erfüllt sind.
(4) Medizinische und wissenschaftliche Institute dürfen über staatlich zertifizierte Hersteller Rauschmittel beziehen.
(5) Alkoholische Getränke dürfen durch staatlich zertifizierte Händler abgegeben werden. Die Händler müssen an einem zweitägigen Ausbildungsprogramm des Innenministeriums teilnehmen.

Article III – Alcoholic Beverages
(1) Der Konsum alkoholischer Getränke ist erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt.
(2) Alkoholische Getränke sind all jene Getränke, die Ethanol enthalten.
(4) Wer ohne eine entsprechende Lizenz alkoholische Getränke abgibt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft.
(5) Nicht bestraft wird, wer alkoholische Getränke im Freundeskreis an berechtigte Konsumenten abgibt.
(6) In Gaststätten, Kneipen und Discotheken dürfen staatlich zertifizierte Betreiber und von diesen unterwiesene Personen alkoholische Getränke an berechtigte Konsumenten abgeben.

Article IV – Tobacco and Marijuana
(1) Produkte, welche Bestandteile der Tabakpflanze oder der Cannabispflanze enthalten, dürfen nur an dafür vorgesehenen Orten konsumiert werden. Der Konsum ist erst ab 16 Jahren erlaubt.
(2) Der Konsum in der eigenen Wohnung bleibt straffrei, sofern kein Dritter geschädigt wird.
(3) Wer Tabakprodukte oder Cannabisprodukte außerhalb der dafür vorgesehenen Orte konsumiert und dabei einen Anderen mit dem dadurch entstehenden Rauch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einer Woche bestraft, wer keinen anderen durch seinen Konsum schädigt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einer Woche oder Geldstrafe bestraft.
(4) Kneipen, Gaststätten und Discotheken dürfen an bis zu zwei Tagen pro Woche das Rauchen in ihren Räumlichkeiten erlauben, sofern sie ausdrücklich darauf hinweisen
(5) Bei Veranstaltungen, in Kneipen, Gaststätten und Discotheken ist während der Dauer der Erlaubnis des Konsums von Tabak- und Cannabisprodukten der Aufenthalt nur Personen über 16 Jahren zu erlauben.
(6) Der Verkauf von Tabak- und Marihuanaprodukten erfolgt nur durch staatlich zertifizierte Händler, die an einem zweitägigen Seminar des Innenministeriums teilgenommen haben. In Verkaufsstellen muss ausreichend Informationsmaterial ausliegen.

Article V – Other Narcotics
(1) In jeder Stadt mit über 20000 Einwohnern richtet die Staatsregierung Verkaufsstellen für Rauschmittel ein. Eine solche Verkaufsstelle soll ungeachtet der Mindesteinwohnerzahl auch stets in weniger als einer Stunde Autofahrt erreichbar sein.
(2) In diesen Verkaufsstellen wird auf einem ausreichend großen Raum sowie in Einzelzimmern der ungestörte Konsum und das ungestörte Verbringen des Rausches ermöglicht.Der Konsum und das Verbringen des Rausches sind ferner in der privaten Wohnungen, mit Zustimmung des Eigentümers und ohne Anwesenheit von Personen im Alter unter 16 Jahren gestattet, nicht gestattet ist aber das Verlassen des Konsumortes im berauschten Zustand.
(3) Die staatlichen Verkaufsstellen erwerben die auszugebenden Stoffe nach einer Kontrolle und Zertifizerung durch das Innenministerium bei privaten Anbietern.
(4) Wer es unternimmt, nicht zertifizierte Stoffe abzugeben, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Wochen bestraft.
(5) Wer es unternimmt, Rauschmittel außerhalb der staatlichen Abgabestellen zu verkaufen oder zu konsumieren, oder wer im Rausch die Abgabestelle verlässt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.
(6) Als Rauschmittel zählen alle Stoffe, die das Bewusstsein kurz- oder langfristig beeinträchtigen können und deren Wirkung nicht auf Alkohol oder Tabak basiert.
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Sonntag, 8. Dezember 2013, 15:26

Honorable Commoners,

Commoner Wells, Sie scheinen mir etwas verwirrt.

Das Ihnen die Verteidigung der Interessen unseres Landes gegenüber dem Ausland genau so wenig bedeuten wie Mr. Powell dürfte bekannt sein, dass Sie hier aber Themen wild durcheinander mischen erstaunt selbst mich.

der sicher nicht fallen wird solange sein Gouverneur sein Gouverneur bleibt.

Seit Ihrer Erpressungskonferenz haben Sie das letzte bisschen Legitimation verloren. Ganz zu schweigen davon den beinahe selben Entwurf nach seiner Ablehnung wieder einzubringen. Dies ist zwar erlaubt, aber schlechter Stil und alles andere als staatsmännisch. Ich bin zuversichtlich dass die Bevölkerung von Astoria State dies bei den nächsten Wahlen berücksichtigen wird.

Wollen Sie hier eigentlich eine Diktatur aufbauen? So zumindest gebären Sie sich derzeit! Unter diesen Umständen kann ich gut verstehen dass auf den Strassen bereits von einer "Festung der Korruption" und "Sklavenhalterei" gesprochen wird.

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Sonntag, 8. Dezember 2013, 15:30

Honorable Commoners,

wegen eines Verstoßes gegen Article 8, Section 2 der Standing Orders spreche ich hiermit eine VERWARNUNG gegen Commoner Márkusz Varga aus.
Wo Sie übrigens eine Erpressungskonferenz erlebt haben wollen, wie diese in ihren Augen zu einem Wertverlust des Wählervotums führen soll und inwiefern die Forderung nach Freiheit etwas mit Diktatur zu haben soll, das erschließt sich vermutlich nur Ihnen selbst, Commoner Varga. Ich rufe Sie daher eindringlichst zur Ruhe, außer, Sie möchten sich in der Sache zum vorliegenden Entwurf äußern.

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Sonntag, 8. Dezember 2013, 15:55

Honorable Commoners,

Ich beantrage eine Verwarnung gegen Commoner Wells, aufgrund seiner beleidigenden äusserungen gegen meine Person.

Grundlage hierfür ist Article 8, Section 2 der Standing Orders.
2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.

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Sonntag, 8. Dezember 2013, 15:57

Honorable Commoners,

beleidigende Äußerungen lassen sich nicht erkennen, der Antrag ist damit abzuweisen. Im Übrigen finde ich es ganz allgemein sehr traurig, dass es hier Personen gibt die meinen, Parlamentsarbeit komplett ohne inhaltliche Auseinandersetzung betreben zu können.

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Sonntag, 8. Dezember 2013, 18:44

Honorable Commoners,

die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State