Mr. Speaker,
gemäß Sec. 3, SSec. 2 des
State of the Union Report Act wird der "Erwidernde [...] durch eine gemeinsame Abstimmung beider Häuser des Kongresses bestimmt". In dem Falle, dass "kein zur Wahl stehender die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen" kann, gilt die Erwiderung als abgeschlossen.
Ich lobe daher ausdrücklich die Vorgehensweise des Kongresspräsidiums. Die von mir zitierte Passage ist - in Bezug auf den ersten Satz - im Wortlaut sicherlich nicht mit der Verfassung in Übereinstimmung. Sie ist allerdings verfassungskonform auslegbar und zwar derart, dass eine gleichzeitige, gemeinsame Abstimmung beider Häuser stattzufinden hat. Dies ist allerdings nachweislich geschehen.
Die Ergebnisfestellung ist meines Erachtens jedoch gesetzeswidrig, da von der "Mehrheit der Stimmen" die Rede ist, nicht von der Mehrheit in beiden Häusern. Die Verfassung nur vor, wie abstimmen ist - getrennt in jedem Hause -, nicht allerdings dass die Stimmen separat zu zählen sind. Der State of the Union Report Act regelt insofern ausdrücklich, wie diese zu zählen und zu werten sind.
Das Ergebnis, dass Senator Ashley Fox die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt hat und damit zum Erwiderer der State of the Union Adress bestimmt worden ist, bleibt somit noch festzustellen. Ich bitte dies zeitnah und rechtzeitig nachzuholen.