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1

Dienstag, 24. September 2013, 18:14

[2013-022] Minimum Wage Bill

State Council of Serena



"Impavidi progrediamur"

[Debate] 2013-023 Minimum Wage Bill

Honorable State Councilors!

State Councilor Mickey Rosenfeld hat den angehängten Entwurf zur Debatte eingebracht.

Die Dauer der Aussprache wird auf zunächst 96 Stunden festgesetzt, und kann auf entsprechenden Antrag verlängert oder verkürzert werden.

Dem Antragsteller steht die erste Wortmeldung zur Begründung zu.
Minimum Wage Bill

Section 1 - Purpose and Citation
(1) Ziel des Gesetzes ist es, den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Festsetzung eines Mindestlohns als unterste Grenze des Arbeitsentgelts ein ihre Existenz sicherndes Einkommen zu gewährleisten und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben zu ermöglichen.
(2) Es soll zitiert werden als Minimum Wage Act.

Section 2 – Impressions
(1) Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer mindestens den auf der Grundlage dieses Gesetzes festgesetzten Mindestlohn zu zahlen.
(2) Andere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen auf Grund anderer Gesetze sind nur zulässig, wenn sie ein höheres Arbeitsentgelt als den Mindestlohn vorsehen.

Section 3 – Assessment of Minimum Wage
(1) Der Mindestlohn wird als Bruttoarbeitsentgelt für eine Zeitstunde festgesetzt.
(2) Der Mindestlohn beläuft sich auf mindestens 10,50 USD brutto je Zeitstunde für das gesamte Gebiet Serenas.

Section 4 – Offense
Vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen dieses Gesetz kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend US-Dollar bestraft werden.

Section 5 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt entsprechen der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Melissa Brandenburg (D)
Governor of Serena

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Melissa Brandenburg« (24. September 2013, 18:24)


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2

Mittwoch, 25. September 2013, 12:03

Madam Chairman pro tempore,

der eingebrachte Entwurf soll den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Serenas zukünftig einen gesetzlich vorgeschriebenen Stundenlohn garantieren. Ein großer Teil der Erwerbstätigen Serenas lebt trotz Arbeit unter dem Existenzminimum oder muss, daraus resultierend, einem zweiten oder dritten Job nachgehen. Arbeit muss sich lohnen, liebe Kollegen! Daher bitte ich sie, dem in Serena stetig wachsenden Niedriglohnsektor den Kampf anzusagen und diesem Entwurf zuzustimmen!
Mickey Rosenfeld

Marya Salvatore

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3

Mittwoch, 25. September 2013, 12:14

Madam Chairman pro tempore,

die Festlegung eines Mindestlohnes genießt meine volle Unterstützung. Ich frage mich jedoch, warum der Betrag so "krumm" erscheint. Wir sollten in Gesetzen nur ganze Dollar festlegen. Ich wäre also für 10 oder gar 12 Dollar, weil man bei 12 Dollar besser durch 60 Minuten teilen kann.

Wir sollten außerdem festlegen, dass Arbeit während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen besser zu entlohnen ist.
Ich denke da an Aufschläge von 25 % bei Nacht (22 bis 6 Uhr) und 25 % an Sonn- und Feiertagen (22 Uhr am Vortag bis 6 Uhr am Nachtag) und natürlich einen kumulativen Aufschlag aus beiden für sonntägliche Nachtarbeit.
Marya Salvatore

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4

Mittwoch, 25. September 2013, 15:50

Honorable State Councilors,

ich halte diesen Gesetzentwurf für sinnvoll.

Wer einen Arbeitnehmer beschäftigt, und somit aus dessen Arbeitskraft einen Gewinn erzielt, der muss ihn auch ausreichend entlohnen, so dass sein angemessener Lebensstandard sichergestellt ist. Es kann nicht sein, dass ein Arbeitgeber die Produktivität seiner Arbeitnehmer für sich privatisiert, ihre Lebenshaltungskosten aber sozialisiert, indem er sie sich für Lebensmittelmarken anstellen lässt.

Erhöhte Mindestlöhne für bestimmte Tage oder gar Tageszeiten halte ich aber für übertrieben. Man kann und sollte gesetzlich regeln, wie viele Stunden am Tag, und wie viele Tage pro Woche ein Arbeitnehmer beschäftigt werden darf. Und wie lange die Ruhezeit zwischen zwei Schichten zu sein hat. Aber innerhalb dieses Rahmens sollten die Beschäftigungszeiten ebenso der freien Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlassen bleiben, wie die Höhe des Arbeitslohnes im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Melissa Brandenburg (D)
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5

Mittwoch, 25. September 2013, 15:51

Madam Chairman pro tempore,

der Betrag erscheint nur runtergrechnet so "krumm". Tatsächlich ergibt er bei einer regulären Arbeitswoche (8 Stunden pro Tag a 40 Stunden pro Woche) ein monatliches Bruttogehalt von 1680.00 $. Das ist in etwa der Betrag, den verschiedene Studien, Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände als Existenzminimum ausgewiesen haben.

Weiterreichende Vorschriften, wie etwas zur Sonn-und Feiertagsarbeit, lehne ich hingegen ab. Wir sollten als Gesetzgeber nur in Außnahmefällen in das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingreifen und dieses Feld auch weiterhin den üblichen Tarifparteien überlassen.
Mickey Rosenfeld

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6

Mittwoch, 25. September 2013, 23:05

Madam Chairman pro tempore,

Ich begrüsse die grundsätzliche Stossrichtung des Entwurfes von Councilor Rosenfeld, allerdings sehe ich doch einige Schwächen darin.

Der Mindestlohn soll, wenn ich das richtig verstanden habe, nur für Vollzeitbeschäftigte gelten? Das erscheint mir wenig sinnvoll, sind doch Teilzeitarbeitskräfte weit häufiger von verhältnismässig tiefen Löhnen betroffen. Zu dem fehlt eine Definition davon wer als vollbeschäftigt gilt.

Auch halte ich es nicht für sinnvoll quer über alle Branchen hinweg einen einheitlichen Mindestlohn vorzuschreiben. Eine Lösung welche auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Branche Rücksicht nimmt scheint mir weitaus zweckdienlicher und fairer.
Jonathan James Bowler


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7

Donnerstag, 26. September 2013, 12:56

Madam Chairman pro tempore,

Councilor Bowler irrt, wenn er davon ausgeht, dass der vorgeschlagene Mindestlohn nur bei Vollzeitbeschäftigung gelten soll. Er soll für alle Arbeitnehmer Sereans gelten, egal ob Voll- oder Teilzeitbeschäftigte. Ewtas Derartiges lässt sich, aus meiner Sicht, weder aus dem Entwurf selbst, noch aus der bisherigen Debatte ableiten.

Von einer individuellen Rücksichtnahme für verschiedene Branchen halte ich nichts. Der Mindestlohn bildet die gesetzliche Untergrenze. Individuelle Bedürfnisse darüber hinaus sollten von den Tarifparteien der jeweiligen Branchen vereinbart werden.
Mickey Rosenfeld

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8

Donnerstag, 26. September 2013, 16:21

Honorable State Councilors,

es geht dem vorliegenden Gesetzentwurf ja nicht darum festzusetzen, was eine angemessene Entlohnung für welche genaue Tätigkeit ist.

Er soll lediglich sicherstellen, dass ein Arbeitnehmer - so er in Vollzeit berufstätig ist - zumindest ein Arbeitsentgelt erhält, von dem er angemessen leben kann.

Wollte man nach Branchen ausdifferenzieren, welche Tätigkeit fairerweise wie zu entlohnen ist, müsste man im nächsten Schritt logischerweise auch noch Differenzierungen nach Qualifikation, Position usw. vornehmen.

Ergebnis wäre ein Gesetz, das haarklein vorschreibt, wer in welcher Stellung wie viel zu verdienen hat, und das ginge zu weit.

Wer einen Arbeitnehmer beschäftigt, muss diesen mindestens so gut bezahlen, dass er von seinem Arbeitslohn leben kann. Alles darüber hinaus obliegt der freien Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Melissa Brandenburg (D)
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Marya Salvatore

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9

Donnerstag, 26. September 2013, 16:30

Madam Chairman pro tempore,

ich möchte anmerken, dass es unwichtig ist, ob jemand in Vollzeit beschäftigt oder ob es eine Nebentätigkeit ist, denn die Person gibt einem anderen Freizeit und Energie gegen Entlohnung. Für gewöhnlich bekommt ein Nebenjobber weniger Geld als ein Hauptangestellter; er muss für gewöhnlich auch nicht so lange arbeiten wie der Hauptangestellte.
Die Frage, ob es sich um eine Festanstellung, eine Vollzeitbeschäftigung, einen Neben-, Ferien- oder Aushilfsjob handelt, ist aus Sicht des Betroffenen keine Frage des Stundenlohnes, sondern eine der Lebensplanung.
Marya Salvatore

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10

Donnerstag, 26. September 2013, 23:33

Madam Chariman pro tempore,

Liest man den Text der Bill wird im ersten Satz explizit von "Vollzeitbeschäftigten" gesprochen, jedoch wird nirgendwo definiert wer darunter fällt. Wie verhält es sich bei Leuten welchen Hauptberuflich einem Dienst in einer Religionsgemeinschaft nachgehen? Soll dort dass selbe gelten obwohl es nicht nur Beruf sondern Berufung ist?
Jonathan James Bowler


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Freitag, 27. September 2013, 12:47

Madam Chairman pro tempore,

ich lehne den vorligeneden Entwurf ab. Er greift ein in die Freiheit von Arbeitgeber udn Arbeitnehmer, ihren Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen auszuhandeln. Ein gesetzlicher Mindestlohn wird Schwarzarbeit fördern, Arbeitslosigkeit erhöhen und Bürokratie bringen. Er wird nicht zu mehr angemessen bezahlten Beschäftigungsverhältnissen führen.
Butterfly Blue

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12

Freitag, 27. September 2013, 13:18

Honorable State Councilors,

die Beobachtung des ehrenwerten Councilors Bowler kann ich bestätigen, der Entwurf grenzt seinen Geltungsbereich tatsächlich auf Vollzeitbeschäftigte ein. Hier empfehle ich dem Antragsteller eine entsprechende Nachbesserung.

Und was die Frage nach den Angestellten von Religionsgemeinschaften betrifft: Ich lehne jedwede gesetzliche Sonderbehandlung von Religionsgemeinschaften - ob nun zu deren Vor- oder Nachteil - ab. Für sie gelten die gleichen Gesetze wie für alle anderen auch, an diese zu haben sie sich zu halten wie alle anderen auch, und so lange sie das tun, können sie im Übrigen machen was sie wollen, wie alle anderen auch. ;)
Melissa Brandenburg (D)
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13

Samstag, 28. September 2013, 13:20

Honorable State Councilors,

ich änder den Entwurf wie folgt:

Minimum Wage Bill

Section 1 - Purpose and Citation
(1) Ziel des Gesetzes ist es, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Festsetzung eines Mindestlohns als unterste Grenze des Arbeitsentgelts ein ihre Existenz sicherndes Einkommen zu gewährleisten und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben zu ermöglichen.
(2) Es soll zitiert werden als Minimum Wage Act.

Section 2 – Impressions
(1) Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer mindestens den auf der Grundlage dieses Gesetzes festgesetzten Mindestlohn zu zahlen.
(2) Andere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen auf Grund anderer Gesetze sind nur zulässig, wenn sie ein höheres Arbeitsentgelt als den Mindestlohn vorsehen.

Section 3 – Assessment of Minimum Wage
(1) Der Mindestlohn wird als Bruttoarbeitsentgelt für eine Zeitstunde festgesetzt.
(2) Der Mindestlohn beläuft sich auf mindestens 10,50 USD brutto je Zeitstunde für das gesamte Gebiet Serenas.

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Mickey Rosenfeld

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Samstag, 28. September 2013, 13:28

Madam Chairman pro tempore,

Wie stellt sich der ehrenwerte Councilor Rosenfeld vor Entschädigungen welche der Arbeitnehmer in Naturalien erhält, also etwa Kost und Logis oder ein Dienstfahrzeug zur freien Benutzung, in die Berechnung des Mindestlohnes einfliessen zu lassen?
Jonathan James Bowler


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15

Samstag, 28. September 2013, 15:50

Honorable State Councilors,

um die Frage des ehrenwerten Councilor zu beantworten: Eventuelle Entschädigungen sind mit Bedacht nicht in diesem Gesetz geregelt. Alles darüber hinaus, und Entschädigungen zähle ich dazu, obliegt der freien Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Mickey Rosenfeld

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Samstag, 28. September 2013, 16:08

Madam Chairman pro tempore,

Wenn eine Firma oder auch eine religiöse Gemeinschaft ihren Mitarbeitern Wohnungen und Verpflegung zur Verfügung stellt, oder auch ein Fahrzeug welches sie privat nutzen dürfen, so denke ich schon dass dies berücksichtigt werden muss. Wenn die Angestellten diese Dinge selbst finanzieren müssten, würden ihnen daraus teils erhebliche Mehrkosten erwachsen. Ich erachte es daher als ein Gebot der Fairness solches zu berücksichtigen. Ohne eine Berücksichtigung solcher Mehrleistungen kann ich diesem Gesetz leider nicht zustimmen.
Jonathan James Bowler


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17

Samstag, 28. September 2013, 18:48

Honorable State Councilors,

ich denke, die von dem ehrenwerten State Councilor Bowler beschriebene Situation können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch ganz unkompliziert lösen. Nämlich, indem sie in den Arbeitsvertrag mit aufnehmen, welche Sachleistungen dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gegen eine Abgeltungspauschale gestellt werden, und dass der Arbeitnehmer sich mit deren Verechnung mit seinem Arbeitslohn einverstanden erklärt.
Melissa Brandenburg (D)
Governor of Serena

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18

Donnerstag, 10. Oktober 2013, 15:16

State Council of Serena



"Impavidi progrediamur"

[Debate] 2013-022 Minimum Wage Bill


Honorable State Councilors!

Die Aussprache ist wegen Fristablauf beendet. Die Abstimmung wird eingeleitet.

Mickey Rosenfeld
Mickey David Rosenfeld
Chairman of the State Council
Mickey Rosenfeld