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1

Sonntag, 23. April 2006, 16:19

[Discussion] BA 2006/04/004: Armed Forces Act

Der Represantative, Bastian Vergnon, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Kongress ein:


Zitat

Armed Forces Act


Article 1 Fundamentals of the Armed Forces

Section 1 Armed Forces
(1) Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Astor haben den Namen ÑUS Armed Forces".
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Continental Army (Heer), Continental Fleet (Marine) und Air Service (Luftwaffe). Das Marine Landing Corps (Marineinfanterie) ist Teil der Continental Fleet, aber von deren Kommando unabhängig.
(3) Die Teilstreitkräfte sind in Unified Commandos gegliedert. Sie umfassen die Truppen der Teilstreitkräfte in den Gebieten nach ß 5 bis ß 8. Die Marines (Marineinfanterie) unterstehen dem United States Marine Commando (USMC).

Section 2 Soldiers
(1) Die Armed Forces haben eine Gesamtstärke, die 800.000 Soldaten nicht unterschreiten soll.
(2) Zusätzlich besteht eine Selected Reserve von wenigstens 300.000 Mann.
(3) Das Department of Defense hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung.
(4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur durch eine ƒnderung dieses Gesetzes möglich.

Section 3 Emergency Conditions
(1) Die Armed Forces verfügen über Emercency Conditions (EMERGCON)
(2) Die konkreten Bestimmungen zu den Emergency Conditions werden in einem Erlass geregelt.
(3) Jede Alarmstufe kann vom Präsidenten nach Beratung mit dem High Command ausgerufen werden.
(4)Sie muss nach zwei Wochen vom Kongress mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern verlängert werden und kann jederzeit vom Kongress mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern aufgehoben werden.

Article 2 Structure of the Armed Forces

Section 1 High Command
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist das High Command zuständig.
(2) Es besteht aus den Oberbefehlshabern der Unified Commands und des MLC.
(3) Die Mitgliedes des High Command werden vom Präsidenten ernannt.

Section 2 Unified Commands
(1) Den Unified Commandos steht ein General oder Admiral vor.
(2) Diese besitzen in ihren Kommandobereichen die Verwaltungshoheit und oberste Befehlsgewalt über die dort stationierten Truppen.
(3) Eine Ausnahme bilden die Truppen des MLC, die einem eigenen Befehlshaber unterstehen. Dieser hat über das MLC dieselbe Kommandogewalt wie in einem Unified Commando.
(4) Die vier Unified Commands sind:
∑ North Astor Commando (NORTHASC)
∑ West Astor Commando (WESTASC)
∑ South Astor Commando (SOUTHASC)
∑ East Astor Commando (EASTASC)

Section 3 NORTHASC
(1) Das NORTHASC hat sich sein Hauptquartier in Sun Valley (Assentien).
(2) Ihm unterstehen das Northern Air Command in Freeland, das Second Fleet Headquarter in Freyburg (Assentien) und das Northern Field Army Command in New Barnstorvia (Freeland).
(3) Das NORTHASC ist zuständig für die Bundesstaaten Assentia und Freeland, das Gebiet des Astorischen Kontinents nördlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.

Section 4 WESTASC
(1) Das WESTASC hat sein Hauptquartier in Greenville (Astoria State).
(2) Ihm unterstehen das West Air Command in den Southern Territories, das Fifth Fleet Headquarter den Southern Territories und das West Field Army Command in Astoria State.
(3) Das WESTASC ist zuständig für die Bundesstaaten Astoria State und Southern Territories, das Gebiet westlich der astorischen Grenze und die dazugehörigen Gewässer.

Section 5 SOUTHASC
(1) Das SOUTHASC hat sein Hauptquartier in Port Virginia (Hybertinia).
(2) Ihm unterstehen das Southern Air Command in New Alcantara, das Eigth Fleet Headquarter in Hybertinia und das Southern Field Army Command in New Alcantara.
(3) Das SOUTHASC ist zuständig für die Bundesstaaten Hybertinia und New Alcantara sowie das Gebiet südlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.

Section 6 EASTASC
(1) Das EASTASC hat sein Hauptquartier in Hong Nam (Chan-Sen).
(2) Ihm unterstehen das East Air Command in Peninsula, das Ninth Fleet Headquarter in Chan-Sen und das East Field Army Command in Peninsula.
(3) Es ist zuständig für die Bundestaaten Chan-Sen und Peninsula sowie das Gebiet östlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.

Section 7 Marine Landing Corps (MLC)
(1) Das MLC hat sein Hauptquartier in Astoria City (Astoria State).
(2) Es ist zuständig für den Objektschutz von Bundeseinrichtungen im In- und Ausland, den Personenschutz von hohen Mitarbeitern der Vereinigten Staaten von Astor im In- und Ausland und Spezielle Operationen.

Section 8 Entry Intro Force
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
(2) Es ersetzt das ÑGesetz über die Streitkräfte und Sicherheitsorgane der Vereinigten Staaten" vom 16.9.2004.



Die Aussprache dauert bis Freitag, den 28.04.2006 - 17 Uhr!

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member

2

Donnerstag, 27. April 2006, 20:23

Honourable Members of Congress,

ich möchte es mir nicht nehmen lassen, mich zu diesem Entwurf zu äußern. Ein für die Vereinigten Staaten wichtiges Projekt steht hier zur Debatte und ich kann nur alle gewählten Mitglieder dieses Hauses darum bitten sich ihrer Arbeit bewusst zu werden und kräftig an den Gesetzen unserer Nation zu feilen und diese mitzugestalten. Sonst passiert es irgendwann, dass irgendwelche Abstrusitäten ohne Kommentar durch den Congress marschieren.


Zitat

Armed Forces Act


In Bezug auf den folgenden Art. 1, Sec.1 (1) halte ich United States Armed Forces Act als Titel angemessener und präziser.


Zitat

(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Continental Army (Heer), Continental Fleet (Marine) und Air Service (Luftwaffe). Das Marine Landing Corps (Marineinfanterie) ist Teil der Continental Fleet, aber von deren Kommando unabhängig.


Wieso wird hier versucht Bezeichnungen einzuführen, mit denen man die einzelnen Teilstreitkräfte nicht in Verbindung bringt? Ich halte es für absolut unverständlich von den alten Begriffen abzuweichen. Das Heer ist die US Army, die Marine die US Navy, die Luftwaffe die US Air Force. So wurden Sie schon im alten Gesetz -wenn auch auf ratelonisch -bezeichnet. Und so sollte es auch bleiben! Vor allem die Bezeichnung Air Service härt sich eher wie eine Brigade Stewardessen an, denn wie eine militärischen Teilstreitkraft.

Zitat

(3) Die Teilstreitkräfte sind in Unified Commandos gegliedert. Sie umfassen die Truppen der Teilstreitkräfte in den Gebieten nach ß 5 bis ß 8. Die Marines (Marineinfanterie) unterstehen dem United States Marine Commando (USMC).


1. Sehe ich nirgendwo ß5 bis ß8, die sich mit Truppen der Teilstreitkräfte beschäftigen.
2. Halte ich es für nicht notwendig, ein United States Marine Commando einzuführen, wenn dieses Teil der Continental Fleet ist -ein eigener Befehlshaber mit Büro im Navyhauptquartier tut es alle mal.
3. Zu den Unified Commandos später mehr


Zitat

Section 3 Emergency Conditions
(1) Die Armed Forces verfügen über Emercency Conditions (EMERGCON)
(2) Die konkreten Bestimmungen zu den Emergency Conditions werden in einem Erlass geregelt.
(3) Jede Alarmstufe kann vom Präsidenten nach Beratung mit dem High Command ausgerufen werden.
(4)Sie muss nach zwei Wochen vom Kongress mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern verlängert werden und kann jederzeit vom Kongress mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern aufgehoben werden.


Absolute Ablehnung. Es kann nicht sein, dass eine fundamental wichtige Eigenschaft der Streitkräfte -nämlich in diesem Fall ihre Alarmzustände und die daraus folgenden Ereignisse -per Erlass einfach so bestimmt werden. Mit so einer Klausel öffnen wir dem Schindluder Tür und Tor. Diese Regelung gehört fest und fix in dieses Gesetz geschrieben. Es darf nicht sein, dass der Präsident -wer auch immer es ist -durch einfachen Erlass die Armee in Zustände versetzt, die vielleicht ausreichen könnten gegen persönliche Gegner im eigenen Land vorzugehen.

Zum Zweiten bin ich mit der zwei Wochen Frist absolut nicht einverstanden. Das die Regierung in besonderen Situationen schnell reagieren und ohne Verzögerung die Armee in Alarm versetzen muss steht außer Frage. Allerdings muss unmittelbar danach der Congress informiert werden. Und dieser muss sofort danach in im Zweifel außerordentlichen Sitzungen über den Beschluss der Regierung beraten und ihn gegebenenfalls Rückgängig machen.


Zitat

Section 1 High Command
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist das High Command zuständig.
(2) Es besteht aus den Oberbefehlshabern der Unified Commands und des MLC.
(3) Die Mitgliedes des High Command werden vom Präsidenten ernannt.


1. Eine Ernennung durch den Präsidenten halte ich für riskant -auch hier können vertrauensvolle Personen vom Staatsoberhaupt in wichtige Positionen gebracht werden. Ich denke der Kongress sollte die Mitglieder auf Vorschlag des Präsidenten ernennen. Mit anderen Worten: Ich halte eine Kontrolle des Congress an dieser Stelle für angebracht.

2. Ebenso fehlt mir eine Regelung über den Oberbefehlshaber -es ist nicht festgelegt, wer den Oberbefehl über die Kommandierenden der Unified Commandos hat.


Zitat

Section 2 Unified Commands
(1) Den Unified Commandos steht ein General oder Admiral vor.
(2) Diese besitzen in ihren Kommandobereichen die Verwaltungshoheit und oberste Befehlsgewalt über die dort stationierten Truppen.
(3) Eine Ausnahme bilden die Truppen des MLC, die einem eigenen Befehlshaber unterstehen. Dieser hat über das MLC dieselbe Kommandogewalt wie in einem Unified Commando.
(4) Die vier Unified Commands sind:
ï North Astor Commando (NORTHASC)
ï West Astor Commando (WESTASC)
ï South Astor Commando (SOUTHASC)
ï East Astor Commando (EASTASC)


1. Wo ist festgelegt, was ein General oder Admiral ist? Wo ist die Struktur der Dienstgrade an sich festgelegt? Was für ein General oder Admiral ist es? Vier Sterne, einer, drei? Sie können hier nicht einfach wild irgendwelche nicht definierten Dienstgrade benutzen.

2. Die Abkürzungen kann man deutlich einfacher gestalten: NAC, WAC, SAC, EAC

Zitat

Section 3 -Section 6
[...]


Ich halte es für umständlich und nicht zweckmäßig die genaue Ortsverteilung und geographischen Merkmale der Umgebung in ein Gesetz zu schreiben -es ist absoluter Humbug. Solche Sachen gehören in eine Verordnung, aber nicht in ein Gesetz. Was wenn ein Hauptquartier mal seinen Standort wechselt, weil es größere Gebäude bezieht, die den Staat womöglich Geld einsparen können? Muss dann das ganze Gesetz wieder geändert werden? Die Arbeit in allen Ehren, aber das gehört nicht hier hin.

Zitat

Section 7 Marine Landing Corps (MLC)
(1) Das MLC hat sein Hauptquartier in Astoria City (Astoria State).
(2) Es ist zuständig für den Objektschutz von Bundeseinrichtungen im In- und Ausland, den Personenschutz von hohen Mitarbeitern der Vereinigten Staaten von Astor im In- und Ausland und Spezielle Operationen.


Was versteht man hier unter Spezielle Operationen? Geheime Einsätze in Kriegsgebieten? Anschläge, Hilfsmaßnahmen, Erkundung? Wieso fehlen an den Stellen, wo es unbedingt nötig ist die genauen Definitionen?

Abschließend sei noch gesagt, dass der Entwurf einige Rechtschreib-, sowie Tippfehler aufweist und an manchen Stellen Wörter fehlen oder zu viel vorhanden sind. Das muss natürlich korrigiert werden.

Ich bitte den Antragsteller umgehend auf meine Fragen und Anmerkungen einzugehen und beantrage vorsorglich eine Verlängerung der Aussprache damit alles geklärt werden kann.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

13th and 24th President of the United States of Astor

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3

Donnerstag, 27. April 2006, 21:39

Ich befürworte eine Verlängerung der Aussprache.
Zachary Buchanan

Andrew Madison

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Bundesstaat: Astoria State

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4

Freitag, 28. April 2006, 21:46

Ich werde mich dazu auch noch am Wochenende äußern.
Andrew Madison
Former President of the United States

5

Samstag, 29. April 2006, 01:39

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 29th of April 2006


Die Aussprache wird bis auf weiteres verlängert. Zunächst bis zum Mittwoch, den 03.05.2006 - 22Uhr, um vor allem dem Antragsteller Zeit zur Erwiderung der bisher zu dem Antrag vorgebrachten Punkte zu geben.

13th and 24th President of the United States of Astor

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6

Samstag, 29. April 2006, 14:14

Ich möchte anmerken, dass die Einwände von Herrn Scriptatore richtig sind. Ich sehe es ähnlich, dass eine Gefahr besteht Teile der Armee in die Hand von nur ganz wenigen zu legen. Dies darf nicht sein. Daher mehr Kontrolle vom Kongress über diese Vorgänge.
Charles Kevin Darling
Former-Governor of the State of Peninsula




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7

Sonntag, 30. April 2006, 17:58

Ich kann den Einwänden von Representative Scriptatore nur zustimmen. Insbesondere die Regelung des Art. 1, Sect. 3 scheint mir doch mehr als bedenklich.
The Reverend Robert E. Crue

Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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8

Dienstag, 2. Mai 2006, 13:21

Hier meine Antworten in aller gebotener Kürze:

1. Stilistisches
1.1. Der Titel kann gerne geändert werden, auch wenn ich das nicht unbedingt für wichtig halte.
1.2. Was die Bezeichnungen angeht habe ich die ursprünglichen Namen genommen, die die Teilstreitkräfte bei ihrer *so*RL*so* Gründung trugen. *so* Und da bei einem frühren Entwurf die zu große RL-ƒhnlichkeit bemängelt wurde.*so*
1.3. Bei den Bezeichnungen zu den Unified Commandos halte ich die bisherigen Bezeichnungen für sinnvoller, da sie sich schneller aussprechen lassen und Bezeichnungen wie "SAC" und "EAC" eher unsere Streitkräfte lächerlich machen würden.

2. Organisatorisches
2.1. Die Organisation der Marines als faktisch unabhäniger Teil der Fleet ist historisch gewachsen, worauf mich ihr Kollege Madison hinwies und ich dies beibehielt.
2.2. Der Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist laut Verfassung der Präsident und ich denke, dass es auch sinnvoll ist, wenn er dies bleibt.
2.3. Die genauen Ortsangaben können rausgestrichen werden, da sie nicht den Kern des Gesetzes berühren.
2.4. Ich bin davon ausgegangen, dass laut Verfassung jede Ernennung des Präsidenten durch den Senat genehmigt werden muss, also ebenso die Generäle.
2.5. Die Struktur der Dienstgrade würde das Gesetz meines Erachtens nur unnötig aufblähen. Von daher plädiere ich dafür, es wie in Albernia in ein eigenes Gesetz zu schreiben.

3. Grundsätzliches
Anscheinend haben einige ehrenwerte Kongressmen den entsprechenden Artikel nicht richtig gelesen, aber der Kongress kann mit diesem Gesetz jeder Zeit eine Bereitschaftsstufe rückgängig machen.
Salute
Bastian Vergnon


9

Mittwoch, 3. Mai 2006, 20:19

Honourable Congressmen,

ich danke für die Erwiderungen und gehe im folgenden noch einmal darauf ein:

Zitat

Original von Bastian Vergnon
1.1. Der Titel kann gerne geändert werden, auch wenn ich das nicht unbedingt für wichtig halte.


Ich halte es jedoch für sehr wichtig. Es muss ein eindeutiger Bezug darauf geben, dass es sich um die Armed Forces des Bundes handelt -schließlich können sich auch die Länder Gesetze über ihre Armed Forces (Nationalgarden) geben und den Titel verwenden.


Zitat

1.2. Was die Bezeichnungen angeht habe ich die ursprünglichen Namen genommen, die die Teilstreitkräfte bei ihrer *so*RL*so* Gründung trugen. *so* Und da bei einem frühren Entwurf die zu große RL-ƒhnlichkeit bemängelt wurde.*so*


Ich möchte Sie noch einmal dazu auffordern Ihren Standpunkt in dieser Angelegenheit zu überdenken. Vor allem die Bezeichnung Air Services hat keinen, aber auch gar keinen, Bezug zu einer militärischen Streitkraft und ist absolut inakzeptabel.


Zitat

1.3. Bei den Bezeichnungen zu den Unified Commandos halte ich die bisherigen Bezeichnungen für sinnvoller, da sie sich schneller aussprechen lassen und Bezeichnungen wie "SAC" und "EAC" eher unsere Streitkräfte lächerlich machen würden.


Das ist doch hanebüchener Unsinn. Wie kann sich ein langes Wort schneller aussprechen lassen, als ein kurzes. Und wenn Sie mal ne Sekunde in sich gehen und die Abkürzungen so aussprechen wie sie dies mit C-I-A oder F-B-I täten (*so* simschweinerei, sorry *so*) würden auch Sie einsehen, dass diese Abkürzungen sinnvoller sind als Ihre Wortmonster.


Zitat

2.1. Die Organisation der Marines als faktisch unabhäniger Teil der Fleet ist historisch gewachsen, worauf mich ihr Kollege Madison hinwies und ich dies beibehielt.


Wie ich schon sagte täte es ein Oberkommandierender im Navy HQ allemal, kann aber auch mit einer eigenständigen Einheit leben.


Zitat

2.2. Der Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist laut Verfassung der Präsident und ich denke, dass es auch sinnvoll ist, wenn er dies bleibt.


Es hat auch nie jemand behauptet, dass er dies nicht ist, oder? Allerdings gibt es in jeder guten Armee einen General oder Admiral, der die Befehlsgewalt über alle anderen inne hat und quasi als verlängerter Arm des Präsidenten (oder anderen Oberbefehlshaber) fungiert.


Zitat

2.3. Die genauen Ortsangaben können rausgestrichen werden, da sie nicht den Kern des Gesetzes berühren.


Sehr schön.


Zitat

2.4. Ich bin davon ausgegangen, dass laut Verfassung jede Ernennung des Präsidenten durch den Senat genehmigt werden muss, also ebenso die Generäle.

Ausnahmen bestätigen die Regel. In Anbetracht der von mir vorgebrachten Brisanz, sollte ganz klar aufgeführt werden, dass der Präsident vorschlägt, der Congress aber darüber abstimmt, ob der Vorgeschlagene zum Kommandeur o.ä. ernannt wird.


Zitat

2.5. Die Struktur der Dienstgrade würde das Gesetz meines Erachtens nur unnötig aufblähen. Von daher plädiere ich dafür, es wie in Albernia in ein eigenes Gesetz zu schreiben.


Dann sollte so ein Gesetz schnellst möglich ausgefertigt werden. Aber das klärt nur die eine Seite der Medaille. Was ist mit: Was für ein General oder Admiral ist es? Vier Sterne, einer, drei? Auch wenn es noch keine genaue Regelung der Dienstgrade gibt darf an dieser Stelle nicht einfach von einem General oder Admiral gesprochen werden -denn so wird jeder General/Admiral -egal welchen Dienstgrad er inne hat -angesprochen.

Zitat

Anscheinend haben einige ehrenwerte Kongressmen den entsprechenden Artikel nicht richtig gelesen, aber der Kongress kann mit diesem Gesetz jeder Zeit eine Bereitschaftsstufe rückgängig machen.


Okay, die Kontrollfunktion des Kongresses ist somit gewährleistet. Warum aber soll eine absolute Mehrheit darüber entscheiden müssen? Um es dem Präsidenten so leicht wie möglich zu machen seine Emergency Conditions so lang wie möglich aufrecht erhalten zu können? Mister Secretary das kann es nicht sein. Auch gehört hier eindeutig hineingeschrieben, dass der Präsident nach Ausrufen einer Alarmbereitschaft den Kongresspräsidenten zu informieren hat, damit dieser den Kongress über die Lage informieren kann.


Ich danke dem sehr ehrenwerten Representative für seine Erwiderungen, bin jedoch nicht zufrieden. Mister Vergnon, Sie haben einige meiner Anfragen zum Entwurf gänzlich außer acht gelassen und ich bitte höflichst auch hierzu Stellung zu nehmen:

Zitat

Zitat

Section 7 Marine Landing Corps (MLC)
(1) Das MLC hat sein Hauptquartier in Astoria City (Astoria State).
(2) Es ist zuständig für den Objektschutz von Bundeseinrichtungen im In- und Ausland, den Personenschutz von hohen Mitarbeitern der Vereinigten Staaten von Astor im In- und Ausland und Spezielle Operationen.


Was versteht man hier unter Spezielle Operationen? Geheime Einsätze in Kriegsgebieten? Anschläge, Hilfsmaßnahmen, Erkundung? Wieso fehlen an den Stellen, wo es unbedingt nötig ist die genauen Definitionen?


Zitat

Zitat

(3) Die Teilstreitkräfte sind in Unified Commandos gegliedert. Sie umfassen die Truppen der Teilstreitkräfte in den Gebieten nach ß 5 bis ß 8. Die Marines (Marineinfanterie) unterstehen dem United States Marine Commando (USMC).


Ich sehe nirgendwo ß5 bis ß8, die sich mit Truppen der Teilstreitkräfte beschäftigen.

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10

Mittwoch, 3. Mai 2006, 20:23

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 3rd of May 2006


Die Aussprache wird bis auf weiteres, gemäß Standing Orders of Congress, Section IV, Art. 7 (3) verlängert. Zunächst bis zum Montag, den 08.05.2006 - 22Uhr.

Es hat sich gezeigt, dass die Diskussion um den Entwurf noch nicht beendet ist und noch weitere Erwiderungen ausstehen.

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (3. Mai 2006, 20:23)


Bastian Vergnon

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11

Freitag, 5. Mai 2006, 13:04

Um die Diskussion abzukürzen, lege ich einen überarbeiteten Entwurf vor, ƒnderungen sind fett markiert. Nicht geändert wurden einige Formulierungen und die Hierarchie, da keine Sterne für Generäle und Admiräle geplant sind, um die Gefahr einer Wasserkopfarmee zu begrenzen:

Zitat

United States Armed Forces Act


Article 1 Fundamentals of the Armed Forces

Section 1 Armed Forces
(1) Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Astor haben den Namen ÑUS Armed Forces".
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Continental Army (Heer), Continental Fleet (Marine) und Air Service (Luftwaffe). Das Marine Landing Corps (Marineinfanterie) ist Teil der Continental Fleet, aber von deren Kommando unabhängig.
(3) Die Teilstreitkräfte sind in Unified Commandos gegliedert. Sie umfassen die Truppen der Teilstreitkräfte in den Gebieten nach Article 2 Section 3 bis 6. Die Marines (Marineinfanterie) unterstehen dem United States Marine Commando (USMC).

Section 2 Soldiers
(1) Die Armed Forces haben eine Gesamtstärke, die 800.000 Soldaten nicht unterschreiten soll.
(2) Zusätzlich besteht eine Selected Reserve von wenigstens 300.000 Mann.
(3) Das Department of Defense hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung.
(4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur durch eine ƒnderung dieses Gesetzes möglich.

Section 3 Emergency Conditions
(1) Die Armed Forces verfügen über Emercency Conditions (EMERGCON)
(2) Die konkreten Bestimmungen zu den Emergency Conditions werden in einem Erlass geregelt.
(3) Jede Alarmstufe kann vom Präsidenten nach Beratung mit dem High Command ausgerufen werden.
(4)Sie muss nach zwei Wochen vom Kongress mit einfacher Mehrheit in beiden Kammern verlängert werden und kann jederzeit vom Kongress mit einfacher Mehrheit in beiden Kammern aufgehoben werden.

Article 2 Structure of the Armed Forces

Section 1 High Command
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist das High Command zuständig.
(2) Es besteht aus den Oberbefehlshabern der Unified Commands und des MLC.
(3) Die Mitgliedes des High Command werden vom Präsidenten ernannt.

Section 2 Unified Commands
(1) Den Unified Commandos steht ein General oder Admiral vor.
(2) Diese besitzen in ihren Kommandobereichen die Verwaltungshoheit und oberste Befehlsgewalt über die dort stationierten Truppen.
(3) Eine Ausnahme bilden die Truppen des MLC, die einem eigenen Befehlshaber unterstehen. Dieser hat über das MLC dieselbe Kommandogewalt wie in einem Unified Commando.
(4) Die vier Unified Commands sind:
∑ North Astor Commando (NORTHASC)
∑ West Astor Commando (WESTASC)
∑ South Astor Commando (SOUTHASC)
∑ East Astor Commando (EASTASC)

Section 3 NORTHASC
(1) Das NORTHASC hat sich sein Hauptquartier in Sun Valley (Assentien).
(2) Das NORTHASC ist zuständig für die Bundesstaaten Assentia und Freeland, das Gebiet des Astorischen Kontinents nördlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.

Section 4 WESTASC
(1) Das WESTASC hat sein Hauptquartier in Greenville (Astoria State).
(2) Das WESTASC ist zuständig für die Bundesstaaten Astoria State und Southern Territories, das Gebiet westlich der astorischen Grenze und die dazugehörigen Gewässer.

Section 5 SOUTHASC
(1) Das SOUTHASC hat sein Hauptquartier in Port Virginia (Hybertinia).
(2) Das SOUTHASC ist zuständig für die Bundesstaaten Hybertinia und New Alcantara sowie das Gebiet südlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.

Section 6 EASTASC
(1) Das EASTASC hat sein Hauptquartier in Hong Nam (Chan-Sen).
(2) Es ist zuständig für die Bundestaaten Chan-Sen und Peninsula sowie das Gebiet östlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.

Section 7 Marine Landing Corps (MLC)
(1) Das MLC hat sein Hauptquartier in Astoria City (Astoria State).
(2) Es ist zuständig für den Objektschutz von Bundeseinrichtungen im In- und Ausland, den Personenschutz von hohen Mitarbeitern der Vereinigten Staaten von Astor im In- und Ausland sowie seegestütze Operationen.

Section 8 Entry Intro Force
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
(2) Es ersetzt das ÑGesetz über die Streitkräfte und Sicherheitsorgane der Vereinigten Staaten" vom 16.9.2004.
Salute
Bastian Vergnon


12

Samstag, 6. Mai 2006, 18:20

Mister Vergnon,

war nicht die Rede davon, dass die Ortsangaben entfernt werden?

13th and 24th President of the United States of Astor

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13

Samstag, 6. Mai 2006, 19:22

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Mister Vergnon,

war nicht die Rede davon, dass die Ortsangaben entfernt werden?


Korrekt, Mr. Scriptatore.
Aber die Frage des Hauptquartiers sollte meines Erachtens geklärt sein.
Salute
Bastian Vergnon


14

Montag, 8. Mai 2006, 22:47

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 8th of May 2006


Die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmungen werden eingeleitet.

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