Honorable State Councilors,
hier nun der nächste Punkt meines vor meiner Wahl zur Gouverneurin angekündigten Programms, ein Gesetz zur Reform des Polizeiwesens unseres Staates.
Bislang bestehen die Regelungen betreffend dieses nur aus einer einzigen Sektion im Public Services Organization Act , die erstens eine etwas seltsam anmutende Organisationsform vorsieht - einerseits eine zentrale Staatspolizei, die aber andererseits der teilweisen Autorität jeweils lokaler Behörden untersteht - und zweitens keinerlei Regelungen betreffend die konkreten Aufgaben und Befugnisse der Polizei vorsieht.
Der vorliegende Gesetzentwurf organisiert die Polizeibehörden unseres Staates demgegenüber konsequent entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip, was einerseits einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Ort sicherstellt, und andererseits durch eine Aufteilung der polizeilichen Befugnisse auf sämtliche Ebenen - Kommunen, Bezirke und Staat - gefährlichen Machtkonzentrationen vorbeugt.
Ebenso sind die genauen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Polizeibehörden nun exakt definiert, um sowohl den Polizeibeamten in Ausübung ihres Dienstes Rechtssicherheit zu verschaffen, als auch Missbräuche und Übergriffe auszuschließen.