Honorable State Councilors,
die Sicherstellung einer qualitativ soliden Schulbildung seiner jungen Bürger gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Staates.
Der vorliegende Gesetzentwurf verbindet dabei zwei elementare Prinzipien - die Wahlfreiheit der Eltern schulpflichtiger Kinder einer-, sowie das Subsidiaritätsprinzip und die örtliche Selbstverwaltung unterhalb der Ebene des Gesamtstaates andererseits - sowohl miteinander, als auch mit der Gewährleistung eines gebotenen Mindeststandards in der Ausbildung aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in unserem Staat.
Die Bezirke unseres Staates erhalten mit diesem Gesetz die Aufgabe, mit finanzieller Unterstützung des Staates ein öffentliches Schulsystem zu unterhalten und durch zu diesem Zweck geschaffene besondere lokale Organe zu verwalten. Das Gesetz etabliert dabei einen staatsweit mindestens einzuhaltenden qualitativen Basisrahmen, innerhalb dessen jeder Bezirk, und innerhalb jedes Bezirks wiederum jede Schule, die genauen Einzelheiten selbstständig gestalten kann.
Eltern schulpflichtiger Kinder wiederum erhalten das Recht, in eigener Verantwortung zu entscheiden, in welcher Form ihre Kinder die verpflichtende Schulbildung erhalten sollen. Dazu werden Schulgutscheine ausgegeben, die wahlweise an einer öffentlichen oder privaten Schule, oder für den Kauf von Materialien für Hausunterricht eingelöst werden können.
Die Einlösung der Bildungsgutscheine an der für den Wohnsitz einer Familie örtlich zuständigen öffentlichen Schule deckt dabei sämtliche Kosten des Schulbesuchs ab, bei Einlösung an einer Privatschule oder zur Materialbeschaffung für Hausunterricht bewirken sie einen Zuschuss zu den entstehenden Kosten in gleicher Höhe.
Für Privatschulen sowie Hausunterricht gelten dabei die gleichen qualitativen Mindeststandards wie für die öffentlichen Schulen in Trägerschaft der Bezirke, um für alle schulpflichtigen Kinder unabhängig vom Wohnort innerhalb des Staates und der Wahl ihrer Eltern eine einheitliche und vernünftige Basisqualität ihrer Schulbildung sicherzustellen.
Besonderes Augenmerk legt das Gesetz schließlich auf die Chancengleichheit aller Schüler, unabhängig von Geschlecht und ethnischer Zugehörigkeit, sowie von Schülern mit Behinderungen und nichtbehinderten Schülern.