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John Nathan Hope

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Sonntag, 27. Februar 2011, 08:30

Presence in Congress

Der Kongress berät derzeit über eine Initiative von Sen. Jameson aus Hybertina. Diese Initiaitve richtet sich auf den ersten Blick auf mehr Aktivität im Kongress. Ein löbliches Ansinnen.

Der Weg, den die Initiaitve vorschlägt, indes verfehlt sein Ziel - ja ich behaupte sogar: Ist schädlich für die Aktivität im Kongress. Sen. Jameson und die Unterstützer haben das völlig vernichtende Bild, dass Aktivität im Kongress gleichbedeutend ist mit Präsenz. Sie wollen die Möglichkeit, sich abwesend zu melden vollkommen ausschließen.

Damit schließen sie all jene aus der Kongressarbeit aus, die hohe Aktivität, viel ENgagament und viel Zeit einsetzen, aber auf die Möglichkeit der Abmeldung zurückgreifen müssen. Diese Möglichkeit gibt es seit Jahren und sie hat sich in meinen Augen bewährt.

Der Versuch ist ein typischer Versuch, ein Problem mit Zwang in den Griff zu bekommen, dass sich mit Zwang nicht in den Griff bekommen lässt. Macht die Kongressarbeit interessant, anspruchsvoll und attraktiv. Dann steigt die Aktivität im Kongress. Baut nicht immer mehr Zwang auf für die Mandatsträger. Dann wird der Kongress zu dem, was Sen. Jameson vorrechnet: Ein Gremium, in dem eine handvoll alter Männer schlafen und lle 10 Tage für drei Buchstaben aufwachen... .

Ich lehne den Gesetzentwurf und die dahinterliegende Grundhaltung Problemlösung durch Zwang ab. Sie ist auch deshalb verwerflich, weil sie den Bürger in seiner souveränen Wahl beeinträchtigt. Wenn mich ein Wähler wiederwählt, obwohl ich die frechheit besessen habe, aktiv im Kongress zu sein aber für über 14 Tage angemeldet abwesend, dann ist das das Recht des Wählers. Und es gibt kein Recht für Sen. Jameson, dem Wähler dieses souveräne Recht zu nehmen und diesen Wähler durch Entzug von Mandaten der Stimme zu berauben..
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John Nathan Hope

Georges Laval

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2

Sonntag, 27. Februar 2011, 10:52

Man kann aber in diese Richtung ebenso argumentieren, dass es überhaupt egal ist wie anwesend jemand im Kongress ist und den momentanen Zustand ebenso als Raub der Souveränität des Wählers betrachten Monsieur Hope.

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Paul Cunningham

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3

Sonntag, 27. Februar 2011, 11:43

Ich unterstütze Mr. Hope in seinem Gesagtem ausdrücklich. Es wird damit argumentiert, dass man u.a. Rechtssicherheit in Bezug auf Unterbrechung der Zählweise der 14 Tage unangekündigter Abwesenheit schaffen will. Das, Ladies and Gentlemen, kann man aber ganz anders handhaben, als einfach Abmeldungen von Parlamentariern zur Gänze zu kippen. Denn seien wir mal realistisch: Jeder von uns beteuert in unregelmäßigen Abständen, dass RL immer vorgehen darf. Und wenn das bei Parlamentariern irgendwann mal der Fall sein sollte, dann ist das eben so. Der Parlamentarier ist zunächst seinem Wähler verpflichtet und der wird bei der nächsten Wahl schon entscheiden können, ob dieser Parlamentarier sein Amt zur Zurfriedenheit ausfüllte oder er einen guten Grund für seine Abwesenheiten hatte oder ob er gar hätte zurücktreten sollen um das Mandat frei zu machen. Dieses Gesetz geht hingegen einen Schritt zu weit.

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Aznar Sandoval

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4

Sonntag, 27. Februar 2011, 12:26

Meine Auffassung zu diesem Thema geht einen wesentlichen Schritt weiter. Nach meiner Überzeugung ist der gesamte Punkt 8 des Artikels V Section 1 Absatz 1 sowie der Absatz 2 des Federal Election Act verfassungsrechtlich höchst problematisch, oder konkreter: verfassungswidrig. Er sollte daher komplett gestrichen werden.

Wir haben in unserer Bundesverfassung festgelegt, nach welchen Prinzipien die Mitglieder des Kongresses, unseres obersten Bundesgesetzgebungsorgans, unserer Volksvertretung bestimmt werden. Auch ist festgeschrieben, wie lange die jeweilige Legislaturperiode dauert. Keine Bestimmungen gibt unsere Verfassung vor, unter welchen Umständen ein Mandatsträger sein Mandat vor Ablauf seiner Funktions-oder Amtsperiode gegen seinen Willen entzogen werden kann. Und dies im Gegensatz zu den führenden Repräsentanten der Exekutive und der Judikative, für welche die Möglichkeiten einer Amtsenthebung in der Bundesverfassung vorgesehen und mehr oder weniger genau beschrieben sind.

Ich gehe daher davon aus, dass die Verfassungsväter dadurch die weitestgehende Unabhängigkeit der Vertreter der Wähler im Kongress sichern wollte. Keine einfachgesetzliche Regelung soll die Möglichkeit schaffen können, das vom Volk direkt erteilte Mandat gegen den Willen des Mandatsträgers zu widerrufen. Widerrufen werden kann ein Mandat nach meiner Überzeugung nur durch das Verweigern der Wiederwahl eines Kongressmitgliedes durch den Wähler selbst. Den Volksvertretern sollen die größtmögliche Freiheit und Unabhängigkeit bei der Ausübung ihres durch den Wähler erteilten Mandats gewährleistet werden. Tja und zu dieser Freiheit der Mandatsausübung gehört meiner festen Überzeugung nach auch die bewusste oder unbewusste Verweigerung der Mitarbeit im Kongress. Darüber zu befinden, ob ein Mandatsträger mit seiner Arbeit im Kongress seinem vom Wähler übertragenen Auftrag nachkommt, hat nur einer, nämlich der Wähler selbst.

Und wenn man diese Freiheit und Unabhängigkeit durch ein einfaches Gesetz, welches von der jeweiligen Mehrheit im Kongress, die noch dazu ständig wechseln kann, einschränkt, verstößt das nach meinem Dafürhalten gegen unsere Bundesverfassung.
Aznar Sandoval
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John Nathan Hope

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Sonntag, 27. Februar 2011, 15:10

Ich hoffe hier (noch) auf die bessere Einsicht der Congressmen. Das wäre mir allemal lieber als jedweder juristischer Streit mit ungewissem Ausgang.
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John Nathan Hope

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Sonntag, 27. Februar 2011, 15:14

Man kann aber in diese Richtung ebenso argumentieren, dass es überhaupt egal ist wie anwesend jemand im Kongress ist und den momentanen Zustand ebenso als Raub der Souveränität des Wählers betrachten Monsieur Hope.

Es ist ein Unterschied: Stört der Abgeordnete durch sein Verhalten bzw. Nicht-Verhalten den Gang der Geschäfte im Kongress bzw die Abrbeitsfähigkeit des Kongresses? Meines Erachtens tut er das wenn er unangemeldet einfach abtaucht. Angemeldet tut er das nicht. Dann wissen ja alle woran sie sind. Deshalb wäre der EIngriff in sein freies Mandat zuviel des Guten.
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Georges Laval

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Sonntag, 27. Februar 2011, 15:16

Wie Monsieur Sandoval eindeutig vorgeführt hat, kann man auch zu der Aufassung kommen, dass es generell diesbezüglich ein Widerspruch zur Verfassung besteht. Insofern obliebt es meines Erachtens nach einem Werturteil des Gesetzgebers festzustellen, was die Geschäfte beziehungsweise die Arbeitsfähigkeit des Kongresses stört.

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Sonntag, 27. Februar 2011, 15:19

Wie Monsieur Sandoval eindeutig vorgeführt hat, kann man auch zu der Aufassung kommen, dass es generell diesbezüglich ein Widerspruch zur Verfassung besteht. Insofern obliebt es meines Erachtens nach einem Werturteil des Gesetzgebers festzustellen, was die Geschäfte beziehungsweise die Arbeitsfähigkeit des Kongresses stört.
In den Schranken der Verfassung she ich das ebenso und hatte daher hier meine Meinung dazu bekundet. Ich glaube aber auch, dass die Schranken auf jeden Fall in Sicht sind.
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Sonntag, 27. Februar 2011, 15:27

Ich muss zugeben ich verstehe nicht ganz.

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Sonntag, 27. Februar 2011, 20:46

Jedem Mensch steht Urlaub zur Erholung oder auch zum "Erhalt der Arbeitskraft" zu. Urlaub ermöglicht, dass der Mensch seinen Geist und seinem Körper eine Pause gönnt und mit aufgefülltem Tank zurückkehrt, um sich seinen Aufgaben mit neuer Frische widmen zu können.

Selbstverständlich stehen Kongressmitglieder in einer besonderen Verantwortung und sollen ihre Pflichten auch gewissenhaft erfüllen. Den vorliegenden Gesetzentwurf erachte ich jedoch als über das Ziel hinausgeschossen, denn es gibt nicht nur den Urlaub als völlig legitmierten Abwesenheitsgrund, sondern auch die manchmal unausweichlichen Krankenhausaufenthalte, die nicht selten mit anschließenden Reha- oder Kurmaßnahmen verbunden sind.

Des weiteren sollen gerade auch unsere Volksvertreter die Möglichkeit haben, sich fortzubilden. Das mag für manche noch nach Feierabend einzurichten sein, manche Bildungsmöglichkeien lassen sich allerdings nur en bloc wahrnehmen.

Nicht zuletzt sollen die Damen und Herren Congressmen auch weiterhin Teil der Gesellschaft und ihrer Familien sein. Dazu gehören verschiedene private und öffentliche festliche Anlässe, genauso wie die Mitarbeit in der jeweiligen Partei, in gesellschaftlichen Initiativen und Vereinen und der Kontakt zu den Wählern.

Sicher: ein Mandat im Kongress darf kein Freifahrtsschein für monatelangen Müßiggang sein. Aber es gibt aus meiner Sicht mehrere sachliche und menschlich nachvollziehbare Gründe, warum eine zu strenge Anwesenheitspflicht nicht gutzuheißen ist.

Gregory Jameson

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Sonntag, 27. Februar 2011, 21:16

Ich werde mir den verfassungsrechtlichen Einwand einmal näher ansehen und prüfen lassen, ich vermute jedoch, der Einwand könnte greifen.

Wasd wären die Optionen?
1. Eine Verkürzung der Amtszeit des Repräsentantenhauses auf 2 Monate, dann könnte der Bürger noch öfter von seinem Recht auf Mitbestimmung durch Wahl Gebrauch machen.
2. Man verkürzt entsprechend im Staatsbürgerschaftsrecht die Frist auf 2 Wochen. Dann sind die Amtsträger passé, wenn sie die Staatsbürgerschaft verlieren. Aber andererseits: Wenn man danach geht, muss man nicht einmal Bürger sein, um in den Kongress gewählt werden zu können, da die Verfassung meines Wissens nirgends bestimmt, dass nur Bürger gewählt werden dürfen. Aber ich lasse mich gern korrigieren, ich bitte sogar eindringlich darum.

John Nathan Hope

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Sonntag, 27. Februar 2011, 21:19

Sen Laval, das lag nicht in meiner Absicht.

Auch aus meiner Sicht soll der Gesetzgeber zunächst einmal selbst regeln, was er für verfahrensmäßig geboten hält. Auf diese WIllensbildung beim Gesetzgeber hatte ich mit meiner Äußerung hier ja auch eingangs Bezug genommen und hierzu eine Position formuliert.

Auch richtig ist allerdings, dass sich der Gestzgeber hierbei im Rahmen der Verfassung bewegen muss. Mein Eindruck ist der, dass der vorliegende Entwurf zumindest in die Nähe dieses Rahmens rückt, ob er noch darin ist oder daneben - das steht mir nicht zu hier abschließend zu bewerten.

Ich setze zunächst aber jenseits aller verfassungsrechtlicher Fragen einfach darauf, dass der Kongress einen sinnvollen und gangbaren Weg beschließen wird. Der Diskussionsansatz von Sen Fox weist in diese Richtung, hierüber bin ich erfreut.
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John Nathan Hope