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Beiträge: 1 056

Beruf: Rechtsanwältin

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21

Samstag, 13. Februar 2010, 13:42

Da hier mitunter lapidar die mutwillige Vernichtung des elementarsten aller Menschenrechte, auf dem jedwede Rechtsordnung überhaupt erst aufbaut, gebilligt und gutgeheißen wird, nehme ich mir entgegen meines ursprünglichen Vorsatzes doch die Zeit, noch einmal eindringlich an Gewissen, Verstand und Menschlichkeit der Todesstrafenbefürworter in diesem Hohen Haus zu appellieren:

Ich denke, der ehrenwerte Senator von Assentia hat das Dilemma - wenn auch unfreiwillig - aufgezeigt, indem er als todeswürdigem Verbrechen davon sprach, einem anderen Menschen geplant das Leben zu nehmen. Mitnichten bestimmt aber das Gesetz, dass jeder, der dieses Verbrechen begeht, mit dem Tode zu bestrafen ist! Es droht die Todesstrafe vielmehr nur fakultativ an. Von zwei Tätern, die beide aus dem gleichen ethisch niedrigsten Beweggrund ein menschliches Leben auslöschen, stirbt vielleicht der eine, während der andere am Leben bleibt und nur inhaftiert wird. Begründet wird das dann mit unausweichlich angesichts der gravierenden Differenz der verhängten Strafmaße unerträglich perversen Abwägungen, wessen Bewggrund in seiner konkreten Situation vielleicht doch noch einen Tick niedrigere Bewggründe hatte, oder doch noch etwas grausamer oder brutaler vorgegangen ist. Der Anlass beider Taten ist der gleiche, ein Gut, das in keinerlei Verhältnis zum Wert des menschlichen Lebens steht wurde in eigener Machtvollkommenheit des Täters über dieses gestellt, das Leben eines einzigartigen Menschen ausgelöscht, er dabei vielfach grauenhaften Erlebnissen wie Schmerz, Angst oder der Gewissheit des nahenden Todes ausgesetzt.

Letztlich nur nuancenhafte Gewichtungen begründen dann die Entscheidung über Leben und Tod des Täters. Ob er die höchste, absolute und einzig irreversible Strafe verdient hat, wird nicht davon abhängig gemacht, was er getan hat, sondern letztlich davon, wie oder warum er es getan hat! Über Leben und Tod entscheiden Faktoren wie für wie viele Sekunden sich das Opfer zwischen Beginn und Vollendung der Tat dessen bewusst war, was mit ihm geschah. Oder wie präzise der Täter seinem Opfer die schließlich tödlichen Verletzungen beigebracht hat.

Es lassen sich die widerwärtigsten und krankesten Szenarien konstruieren, wovon die Entscheidung zwischen Leben und Tod eines Schuldigen abzuhängen hat: verdient eher der Schonung, der sein Opfer schnell, professionell und schmerzlos tötet? Oder gebietet gerade das seinen Tod, eben auf Grund der Profession, mit der er menschliches Leben vernichtet? Ist dem Täter, der sein Opfer nicht aus Sadismus, sondern mangelndem "handwerklichem Geschick" und Scheu vor der Zufügung der entscheidenden tödlichen Verletzungen langsam zu Tode gequält gerade diese Hemmnis und "Unerfahrenheit" als Killer positiv zu Gute zu halten? Oder muss er sterben angesichts der unnötigen Qualen, die er seinem Opfer zugefügt hat?

Sie sehen, eine rationale, tat- und schuldangemessene Anwendung der Todesstrafe ist nicht ohne die Konstruktion unerträglicher Widersprüche möglich, die den essenziellen Grundanspruch jedweder Strafjustiz, Gerechtigkeit gegenüber Opfer wie Täter walten zu lassen, ad absurdum führen.

Was immer im Ergebnis auch herauskommt, es hat insbesondere nichts mehr mit den philosophisch bemäntelten Argumenten der Todesstrafenbefürworter rund um Schuld und Sühne zu tun. Es ist eine perverse Todeslotterie, die nach hanebüchenen Kriterien bestimmt, wer einem aufklärerisch und humanitär fragwürdigen Vergeltungsethos geopfert wird, und wer geschont wird, damit der sich selbst zum Richter über Leben und Tod aufschwingende Staat nicht seinen Anspruch der Rationalität und Vernunftbestimmung verliert, und nur noch als rasende Todesmaschinerie dasteht.

Gentlemen, wir können diesem barbarischen Treiben, dass die großartigen Ansprüche unseres freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesens besudelt und die Werte und Prinzipien unserer Verfassung pervertiert jetzt ein Ende setzen!

Rücken wir ab von wirren und verquasten Theorien, nach denen irgendeine kosmische Rechtsordnung nur durch Blutopfer gewahrt werden kann, und kehren wir zurück auf den Boden der Sachlichkeit, Vernunft und Humanität. Schaffen wir die Todesstrafe ab!
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

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22

Samstag, 13. Februar 2010, 16:25

Ich muss zugeben, dass diese Disskusion wie das Damoklesschwert ist: Denn nimmt man mein eigenes Argument, kann man sagen, dass sich der Staat genau so einem Mord schuldig macht. Dass ich damit mein eigenes Argument untergrabe, ist mir vollkommen klar und bringt mich in ein gewaltiges Dilemma. Darf sich der Staat zum Bestimmer über Leben und Tod machen?

Wer entscheidet, wann ein Mord ein geplanter Mord war? Was ist mit Todschlag im Affekt? Wan handelt überhaupt ein Mann im Affekt und wann kann man davon sprechen, dass es einen Plan zu der Tat gab? Jemand der einigermaßen intelligent ist, wird natürlich sagen, dass er im Affekt gehandelt hat und es wird schwierig, ihm diese Tat nachzuweisen. Selbst wenn man wirklich ein Dokument findet, indem der Täter ankündigt, das Opfer zu töten, kann der sich noch immer darauf berufen, schlussendlich im Affekt gehandelt zu haben.
Yours sincerely,
Roger Ebert

What Would Andrej Kapinsky Do?

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23

Samstag, 13. Februar 2010, 16:55

Das sind überaus gewichtige Fragen, die mir noch kein Befürworter der Todesstrafe jemals schlüssig zu beantworten wusste.

Wenn ich sage: wer unrechtmäßig das Leben eines Menschen nimmt, der muss sterben - wie kann ich dabei nicht nur des Totschlags, der Körperverletzung mit Todesfolge und der fahrlässigen Tötung Schuldige außen vor lassen, deren Taten für das Opfer und dessen Angehörige das gleiche Ergebnis haben wie ein Mord, mitunter für das Opfer einen ebenso brutalen, grausamen und schmerzhaften Tod bedeuten, wie ein Mord, nein, wie kann ich, wie bereits ausgeführt, selbst manche Mörder von dieser ultimativen Sanktion ausnehmen, weil in ihrer Persönlichkeit, ihren Motiven, ihrem Vorgehen bei der Tat oder worin auch immer irgendwas begründet liegt, das gebietet, ihn doch nicht zum Ausgleich für seine Tat ebenfalls zu töten?

Effektiv wird nach dem Recht der Vereinigten Staaten nicht ein Leben für ein Leben genommen - philosophische Betrachtungen dieses Verfahrens können somit sogar außen vor bleiben. Denn in den Vereinigten Staaten gilt: einigen Auserwählte, die ein Leben genommen haben, wird dafür ihr Leben genommen, weil sie sich nach den Gesamtumständen ihrer Taten und Persönlichkeiten gerade dafür eignen, an ihnen eine Vergeltung nach dem Prinzip "Leben für Leben" quasi symbolisch durchzuexerzieren!

Was das noch mit Recht und Gerechtigkeit zu tun hat, lässt sich auch dann nicht begründen, wenn man den Tod als adäquate Sanktion für die Vernichtung eines Menschenslebens sieht...
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

Samantha Cunningham

Former First Lady of the United States

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24

Samstag, 13. Februar 2010, 17:39

Madam Speaker,

es mag mir nicht zustehen, aber ich möchte sowohl die Speaker of the House, als auch den ehrenwerten Senator von Assentia daraufhinweisen, dass sie sich an die Anredeformen der Standing Orders halten sollten.

Darüber hinaus sind die aufgeworfenen Fragestellungen den politischen Umständen zuzusprechen. Ginge es nach Befürwortern der Todesstrafe würde sicherlich weit umfangreichere Regeln und Begleitumstände zur Verhängung eingeführt werden. Allerdings ist und war das unter den vorherrschenden und vergangen politischen Färbungen des Kongresse nie möglich.

Allerdings besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einer Person, die wissentlich, willentlich und mit voller Absicht einen Menschen umgebracht hat und jener, die dies im Affekt oder "aus Versehen" tat. Das die ehrenwerte Speaker das anders darzustellen versucht schulde ich der Heftigkeit ihrer Ablehnung, kann es jedoch nicht nachvollziehen.

Es bleibt bei meiner Meinung. Wer einen Menschen wissentlich, geplant und aus niederen Gründen zum Tode bringt, der hat sämtliches Recht auf ein Weiterleben auf Kosten des Steuerzahlers verbüßt.

Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

Beiträge: 5 538

Wohnort: Stars Hollow, N.A.

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25

Samstag, 13. Februar 2010, 18:18

Madam Speaker,

so wäre die geschätzte Kollegin aus Hybertina also, wenn man ihrer eigenen Logik folgt, für die Todesstrafe als automatische Bestrafung bei Mord? Die Rigidität ihrer Ausführungen lässt keinen anderen Schluss zu, als dass sie die derzeitige Gesetzeslage noch für zu weich hält.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Beiträge: 1 056

Beruf: Rechtsanwältin

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26

Samstag, 13. Februar 2010, 21:07

Madam Senator Cunningham,

die Standing Orders ließen mir in meinem ersten Redebeitrag einer Debatte, sowie wann immer ich mich nicht ausdrücklich an ein bestimmtes anderes Mitglied des Kongresses richte nur die Wahl, mich selbst anzureden. Und das erschiene, mit Verlaub, lächerlich und mit Sicherheit nicht von den Standing Orders gewollt.

Im Übrigen vermag ich Ihrer Erwiderung auf meine Anklage wider den Charakter der Todesstrafe als willkürlicher und hilfloser Symbolik nicht folgen zu können.

Einmal sagen Sie:
    "Ginge es nach Befürwortern der Todesstrafe, würden sicherlich weit umfangreichere Regeln und Begleitumstände zur Verhängung eingeführt werden."
Derzeit kann die Todesstrafe nach dem US Penalty Code in jedem Falle eines Schuldspruchs wegen Mordes verhängt werden. Die von Ihnen als wünschenswert angesprochenen "weit umfangreicheren Regeln und Begleitumstände" könnten also einzig den Effekt haben, genau jenen Zustand auszuweiten, der für mich das grundsätzliche Festhalten an der Todesstrafe bereits in die Absurdität führt, indem ihre Anwendung noch weiter eingeschränkt würde, auf Fälle mit noch enger gefassten qualifizierenden Tatbestandsmerkmalen, womit sie noch weiter von dem von mir ethisch zwar entschieden abgelehnten, aber logisch zumindest als stringent anerkannten Prinzip "Ein Leben für ein Leben" abrücken würde.

Dann wiederum sagen Sie jedoch:
    "Wer einen Menschen wissentlich, geplant und aus niederen Gründen zum Tode bringt, der hat sämtliches Recht auf ein Weiterleben auf Kosten des Steuerzahlers verbüßt."
Diese Ansicht steht nun in diametralem Gegensatz zu Ihrem zuvor geäußerten Ruf nach "weit umfangreicheren Regeln und Begleitumständen" zur Verhängung der Todesstrafe, und dürfte selbst bei der Mehrheit der Todestrafenbefürworter in dieser Absolutheit auf Widerspruch stoßen, da sie jede individuelle Betrachtung und Berwertung der Persönlichkeit und Motivationslage des Täters, seines Vorgehens, seines Verhaltens nach der Tat und dergleichen ausschließt.

Sie sehen also, auch Sie können das von mir aufgezeigte Dilemma der Todesstrafe nicht auflösen: entweder, man richtet unterschiedslos jeden Mörder hin - "ein Leben für ein Leben". Das ist für einen Rechtsstaat unmöglich tragbar, da selbst im Falle des schwerstmöglichen Verbrechens die individuelle Schuld des Täters in Anhängigkeit zahlreicher Faktoren variieren kann. Oder aber, man beschränkt die Todesstrafe auf bestimmte, qualifizierte Fälle des Mordes. Damit rückt man aber wiederum von dem Prinzip des "ein Leben für ein Leben ab", und macht die Todesstrafe zur bloßen Symbolik, indem man einige ausgewählte Mörder hinrichtet, weil man Mord zwar grundsätzlich für ein todeswürdiges Verbrechen hält, aber natürlich die rechtsstaatlich gebotene Notwendigkeit zur Differenzierung nach individuellem Schuldgehalt anerkennt.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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27

Montag, 15. Februar 2010, 21:22

The United States of Astor
The President of Congress

Astoria City | February 15th, 2010

Honorable Members of Congress,

die Aussprache ist beendet, da der für diese festgesetzte Zeitraum abgelaufen ist. Die Abstimmung wird eingeleitet

signed


President of the United States Congress
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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