Madam Speaker,
ich möchte den Schritt von Chief Justice Schwertfeger, ein Moratorium bezüglich der Erstellung von Gutachten zu verhängen, inhaltlich nicht weiter bewerten. Er hat eine Schwachstelle des Gesetzes ausgenutzt, wie ihm das zusteht, wie sie aber in meinen Augen vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt worden ist. Aus diesem Grund möchte ich eine Klarstellung der entsprechenden Passage bewirken.
Es ist bekannt und - mit Ausnahme des geschätzten Kollegen aus Astoria State, Senator Pierponts - in diesem Haus unumstritten, dass die juristische Kapazität des Supreme Court im Prozess der Gesetzgebung ein wirkungsvolles Mittel sein kann, um Verfassungsverstöße gar nicht erst geschehen zu lassen. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber die Gutachtenoption vorgesehen und ich halte das, unabhängig eines anhängigen Rechtsprozesses, auch für vernünftig.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Abs. 3 meines Entwurfes eine zentrale Kompetenz des Supreme Courts beibehält: Er ist durch ein Gutachten nicht gebunden. Ein solches Schriftstück ist immer nur eine Empfehlung, aber nie ein Ersatz für ein Urteil. Wenn das Oberste Bundesgericht sich widersprechen will, hat es jederzeit die Freiheit, das und genau das zu tun.
Ich bitte somit um Zustimmung zu diesem Entwurf, der den astorischen Gesetzgebungsprozess rechtssicherer und für die Bürger zuverlässiger machen soll. Vielen Dank.