Madam Speaker,
als, zugegebenermaßen, juristischer Laie, stellt auch mir sich die Frage, ob die auf besagter Veranstaltung getätigten Äußerungen sowie die dazugehörige Flaggenverbrennung eine, wenn auch geschmacklose, Meinungsäußerung gewesen ist, die durch die verfassungsmäßig geschützte Meinungsfreiheit gedeckt ist; eine Freiheit, die, wie ich in Vorbereitung auf diese Sitzung gelesen habe, gerade in Astor sehr weit ausgelegt wird.
Hinzu kommt das Agieren der androischen Regierung in der Polkrise, die von verschiedener Seite doch sehr kritisch gesehen wird sowie das Vorgehen androischer Sicherheitskräfte in Almachistan, das, glaubt man den zahlreicher werdenden Berichten, von einer Reihe schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen begleitet zu sein scheint.
Madam Speaker, ich verhehle nicht, dass die Verbrennung von Nationalflaggen ein Zeichen der Missachtung gegenüber einen anderen Staat und ein anderes Staatsvolk nicht nur gewertet werden kann, sondern auch gewertet werden muss. Nicht umsonst haben viele Staaten ihre nationalen Symbole, zu denen ja auch die Nationalflagge gehört, unter einen besonderen - häufig auch strafbewehrten - Schutz gestellt.
Ob die Flaggenverbrennung oder die getätigten Aussagen bereits unter den Begriff des Rassismus - der Jurist würde wohl sagen - subsumiert werden kann, das bezweifle ich. Ist doch Rassismus, wie ich neulich las, eine Ideologie, die „Rasse“ in der biologistischen Bedeutung als grundsätzlichen bestimmenden Faktor menschlicher Fähigkeiten und Eigenschaften deutet.
Madam Speaker, angesichts der Vorwürfe, die gegen die Veranstalter besagter Veranstaltung erhoben wurden, frage ich mich zudem, warum die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet wurde. Ich denke, deren juristisch fundiertes Ermittlungsergebnis dürfte zudem eine solide Basis für weitere legislative Beratungen nicht nur hier, sondern auch auf Bundesebene sein.