Mr. Chairman,
ich begrüße die Initiative. Wie ich an anderer Stelle schon einmal gesagt habe, möchte ich gerne eine neue Verfassung erarbeiten, die wohlmöglich aus Auswirkungen auf die Geschäftsordnung haben könnte. Insofern fidne ich es gut, wenn wir zunächst die bestehende Geschäftsordnung ergänzen und keine volle Neufassung anstreben.
Auf den ersten Blick sind einige sinnvolle Änderungen zu erkennen. Allerdings bin ich mir unschlüssig, ob der gewählte Chairman seinen (dauerhaften) Vertreter selbst bestimmen sollte.
Ich schlage eher vor, das Amt des Chairman nach einer gewissen Zeit der Vernachlässigung der Amtspflichten - zwei Wochen sind meines Erachtens ein guter Standard - vakant fallen zu lassen, sodass es zu einer regulären Neuwahl kommen müsste. Die Vertretung ist ja bisher durch den Governor vorgesehen - eine immernoch recht pragmatische Lösung. Warum behalten wir das nicht bis auf Weiteres bei?