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Donnerstag, 30. April 2015, 00:24

H.R. 2015-057 First Federal Judiciary Revision Bill


The Speaker of the House


Honorable Representatives!

Stimmen Sie der Verabschiedung des angehängten Entwurfs zu?

Bitte stimmen Sie mit Yea oder Nay, oder bekunden Sie Ihre Anwesenheit mit Present.

Die Abstimmung dauert gemäß Standing Rules 96 Stunden.
Sie kann vorzeitig beendet werden falls alle Berechtigten ihre Stimme abgegeben haben
oder eine Mehrheit für oder gegen die Beschlussvorlage nicht mehr erreicht werden kann.




_________________________________________________
Clark
President of Congress





First Federal Judiciary Revision Bill
An act to amend the Federal Judiciary Act and to repeal federal laws.

Section 1 - Fixing Federal Courts of Appeal
Chpapter 3, Article I, Section 3 Federal Judiciary Act wird wie folgt neu gefasst:


(1) Die Bundesberufungsgerichte entscheiden in der Besetzung von drei Bundesrichtern.
(2) Den Vorsitz über ein Berufungsverfahren führt derjenige verfügbare Bundesrichter mit der nächsthöheren Ordnungsnummer als jener Bundesrichter unter dessen Vorsitz die angefochtene Entscheidung gefällt wurde, wobei auf den Bundesrichter mit der höchsten wiederum der Bundesrichter mit der niedrigsten Ordnungsnummer folgt.
(3) Als Beisitzer nehmen diejenigen beiden verfügbaren Bundesrichter mit den nächsthöheren Ordnungsnummern als der vorsitzende Bundesrichter an einem Berufungsverfahren teil, wobei auf den Bundesrichter mit der höchsten wiederum der Bundesrichter mit der niedrigsten Ordnungsnummer folgt.
(4) Stehen nicht ausreichend Bundesrichter zur Verfügung oder sind diese verhindert, so besteht das Berufungsgericht ausnahmsweise aus nur zwei Bundesrichtern. Steht nur ein Bundesrichter zur Verfügung, so soll der Vorsitzende Richter nach Anhörung der Parteien entweder
a) einen pensionierten Bundesrichter für die Mitwirkung an dem Verfahren berufen oder
b) eine Person, die zum Bundesrichter ernannt werden könnte bestimmen, die anstelle eines Richters am Verfahren mitwirkt.
(5) Kann kein Bundesrichter bestellt werden, der als Vorsitzender Richter fungiert, so kann der Chief Judge nach Anhörung der Parteien
a) eine Person, die zum Bundesrichter bestellt werden könnte, als Vorsitzenden bestimmen oder
b) das Berufungsgericht für a priori verhindert erklären. Das Verfahren kann dann unmittelbar vor den Obersten Gerichtshof gebracht werden.



Section 2 – Ensuring the functioning of the Federal District Courts
In Chapter 3, Article II, Section 1 Federal Judiciary Act werden die Subsections 3 bis 5 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

(3) Steht kein Bundesrichter zur Verfügung, so soll der Chief Judge nach Anhörung der Parteien einen pensionierten Bundesrichter für die Mitwirkung an dem Verfahren berufen. Steht auch kein pensionierter Bundesrichter zur Verfügung, soll die Federal-ID , die im Bürgerverzeichnis auf die Federal-ID des Beklagten folgt, für dieses Verfahren als Magistrate Judge vereidigt werden und den Vorsitz des Verfahrens vor dem District Court übernehmen.
(4) Erklärt der Magistrate Judge, nicht als solcher zur Verfügung zu stehen oder wird durch eine Partei begründet erklärt, den Magistrate Judge wegen mangelnder fachlicher oder persönlicher Eignung nicht akzeptieren zu können, soll die auf ihn nummerisch folgende Federal-ID zum Magistrate Judge berufen werden. Die Befangenheitsregeln für Bundesrichter gelten entsprechen.
(5) Kann kein Magistrate Judge gefunden werden, soll das Verfahren durch den Chief Justice of the United States, so dieser nicht zur Verfügung steht durch den dienstältesten Associate Justice des Obersten Gerichtshofes entschieden werden. Hat der Supreme Court im Wege einer Berufung über dieses Verfahren zu entscheiden, ist der Richter, der in erster Instanz entschieden hat, verhindert.


Section 3 – Chief Judge Substitution
In Chapter 1, Article II, Section 5 Federal Judiciary Act wird eingefügt:
Ist kein Chief Judge bestimmt, so soll der Oberste Richter der Vereinigten Staaten, bei seiner Verhinderung ein Beigeordneter Richter des Obersten Gerichtshofes alle Maßnahmen treffen, die einer sofortigen Entscheidung bedürfen.


Section 4 – Replacement of Jurors
In Chapter 3, Article II, Section 8, Subsection 4 Federal Judiciary Act wird eingefügt:
Scheidet ein Geschworener im Laufe des Prozesses aus der Jury aus, ohne das ein Ersatzgeschworener zur Verfügung steht, so soll das Gericht nach dem regulären Verfahren, beginnend beim zuletzt berufenen Juror, einen weiteren Ersatzgeschworenen bestimmen.


Section 5 – Contempt of Courts and its orders
(1) In Chapter 4 Federal Judiciary Act wird ein Article III mit einer Section 1 eingefügt:


Section 1 – Contempt of Court
Ein Bundesgericht der Vereinigten Staaten hat die Befugnis, eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehen der Klasse B des Federal Penal Code verhängen, wenn eine Person das Gericht missachtet, indem
a) sie eine rechtmäßige Anordnung des Gerichts missachtet oder sich ihr widersetzt,
b) sie durch Fehlverhalten in den Sitzungssälen oder in unmittelbarer Nähe des Gerichts das Gericht herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft,
c) sie in einer anderen Art und Weise
das Gericht herabwürdigt oder angreift. Ein solcher Angriff muss nicht gegen das Gericht selbst gerichtet sein, er kann auch geahndet werden, wenn seine Ausführung die Tätigkeit des Gerichts beeinträchtigt, seinem Ansehen oder den angemessenen Umgangsformen schadet. Dies gilt insbesondere für die Herabwürdigung Verfahrensbeteiligter.


(2) In Chapter 4, Article III Federal Judiciary Act wird eine Section 2 eingefügt:

Section 2 – Contempt of Court Orders
Ein Bundesgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, dass die Missachtung dieser Anordnung mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehen der Klasse A des Federal Penal Code bestraft wird. Es kann anordnen, dass jeder Verstoß gegen eine Anordnung mit einem Bußgeld oder einer anderen angemessenen Ordnungsstrafe belegt wird.


Section 5 - Preliminary injunction
In Chapter 3, Article II, Section 2, Subsection 3 Federal Judiciary Act wird eingefügt:
Die Billigkeit schließt auch Anträge auf einstweilige Verfügungen ein, die außerhalb konkreter Verfahren entstehen.


Section 6 – Appeals Provision Integration
(1) In Chapter 3, Article I, Section 1, Subsection 1 Federal Judiciary Act wird ergänzt:
In der Berufung findet lediglich eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung statt, keine Tatsachenfeststellung.

(2) In Chapter 3, Article I, Section 3, Subsection 1 Federal Judiciary Act wird ergänzt:
Die Berufungsgerichte entscheiden mit der Mehrheit der befassten Richter, Enthaltungen sind unstatthaft. Werden innerhalb einer angemessenen Frist keine Einwände durch Richter vorgebracht, kann das Urteil ohne Widerspruch getroffen werden. Sondervoten sind zulässig.

(3) In Chapter 3, Article I, Section 2 wird Subsection 3 eingefügt:
Eine Berufung ist innerhalb von einer Woche nach Verkündung des Urteils durch die unterlegene Partei zulässig, sie muss durch das Berufungsgericht zugelassen werden.


Section 7 – Supreme Court Competences and Proceedings
(1) In Chapter 2, Article I, Section 1, Subsection 2 Federal Judiciary Act wird eingefügt:
Der Oberste Gerichtshof entscheidet mit der Mehrheit der befassten Richter, Sondervoten sind zulässig.

(2) In Chapter 2, Article I, Section 1 Federal Judiciary Act wird eine Subsection 4 eingefügt:
Eine Berufung ist innerhalb von einer Woche nach Verkündung des Urteils durch die unterlegene Partei zulässig, sie muss durch den Obersten Gerichtshof zugelassen werden.


Section 8 – Venues
(1) In Chapter 3, Article I, Section 2 Federal Judiciary Act wird eine Subsection 3 eingefügt:
Das angerufene Gericht prüft vor Eröffnung des Verfahrens seine Zuständigkeit.

(2) In Chapter 3, Article II, Section 5 Federal Judiciary Act wird eine Subsection 4 eingefügt:
Das angerufene Gericht prüft vor Eröffnung des Verfahrens seine Zuständigkeit.

(3) In Chapter 3, Article II, Section 6 Federal Judiciary Act wird eine Subsection 5 eingefügt:
Das angerufene Gericht prüft vor Eröffnung des Verfahrens seine Zuständigkeit.


Section 9 - Amicable Arrangement
In Chapter 3, Article II, Section 6 Federal Judiciary Act wird eine Subsection 6 eingefügt:
Das Gericht soll ein Zivilverfahren nur zur Entscheidung annehmen, wenn der Versuch einer außergerichtlichen Einigung erfolglos bleibt. Das Gericht beendet das Verfahren ohne Urteil, wenn eine solche Einigung vor dem Ende der mündlichen Verhandlung erreicht wird.


Section 10 - Judge Retirement fixing
(1) Chapter 1, Article III, Section 7, Subsection 1 Federal Judiciary Act erhält folgende Fassung:
Ein Richter tritt automatisch in den Ruhestand, wenn er die Voraussetzungen zur Bekleidung des Richteramtes nach der ersten Sektion dieses Artikels nicht mehr erfüllt. Der Oberste Richter und die Beigeordneten Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten treten mit Ablauf ihrer Amtszeit automatisch in den Ruhestand. Der Eintritt in den Ruhestand ist zu beurkunden.

(2) Chapter 1, Article III, Section 5, Subsection 4 Federal Judiciary Act wird ersetzt durch:
Ein Oberster Richter der Vereinigten Staaten oder Beigeordneter Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten kann nach dem Ende seiner Amtszeit mit seiner Zustimmung in das Amt eines Bundesrichters eingesetzt werden, ohne dass es einer erneuten Bestätigung durch den Senat bedarf. War der Betroffene vorher Bundesrichter, so ist er auf seinen Antrag hin wieder einzusetzen.


Section 11 - Federal Courts act as State Courts

(1) Article II, Section 2 Federal Judiciary Act wird wie folgt neu gefasst:

Sec. 2 - Federal Courts as State Courts
(1) Ein Bundesstaat kann für seinen Zuständigkeitsbereich, ungeachtet ob ihm die Zuständigkeit durch die Verfassung oder ein Gesetz des Bundes erwächst, die Gerichte des Bundes im Wege der Organleihe als Organe des Staates nutzen und ihnen Aufgaben übertragen. Die Staaten sind verpflichtet, dem Bund alle daraus erwachsenen Kosten zu erstatten und alle aus dem Aufgaben oder durch ihre Ausführung entstehenden Verpflichtungen zu übernehmen.
(2) Die Bundesstaaten können durch Gesetz das gerichtliche Verfahren vor einem Bundesgericht, das als Staatsgericht tätig wird, ordnen. Ihrer Gesetzgebung entzogen sind die Gerichtsverfassung und die Bestellung der Richter. Insbesondere können sie nicht die Zuständigkeit eines anderen Bundesbezirksgerichts oder Bundesberufungsgerichts begründen, als die des für den betreffenden Staat zuständigen. Soweit der Bundesstaat keine eigenen Bestimmungen erlassen hat, gilt das Bundesrecht mit der Maßgabe, dass die Aufgaben der Bundesorgane durch die entsprechenden Organe des Staates wahrgenommen werden können.
(3) Das nach dieser Section als Staatsgericht tätig werdende Bundesgericht kann erklären, die Aufgaben nach dieser Section nicht wahrzunehmen oder eine Verfahrensvorschrift des Bundes anstelle einer solchen eines Staates anzuwenden, wenn die Bestimmungen der Staatengesetzgebung gegen das Recht des Bundes verstoßen oder offensichtlich undurchführbar sind. Gegen eine solche Entscheidung steht den Organen des Staates die Berufung offen. Die Bundesrichterkonferenz kann einen Ausschluss nach Satz 1 dieser Subsection für die Bundesgerichtsbarkeit als ganzes erklären, ein solcher Ausschluss ist nicht anfechtbar. Eine Entscheidung nach dieser Subsection ist zu begründen, damit der betroffene Staat Abhilfe schaffen kann.
(4) Diese Section begrenzt nicht die Wirksamkeit anderer bundesrechtlicher Bestimmungen.


Section 12 – Coming into force
(1) Das Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmung in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten tritt der Constitution of Courts Act außer Kraft.

David J. Clark (D-NA)

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Donnerstag, 30. April 2015, 00:25

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Donnerstag, 30. April 2015, 07:27

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Montag, 4. Mai 2015, 23:56


The Speaker of the House


Honorable Representatives!

Die Abstimmung ist beendet.

Es wurden bei 0 Enthaltungen
61/107 Stimmen
gültig abgegeben


Dabei wurden abgegeben:
33x Yea
28x Nay

Der Antrag ist angenommen.



________________________________________________________
Clark
President of Congress


David J. Clark (D-NA)

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