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Wenn das Urteil des Supreme Court denn so falsch ist wie behauptet, warum bringt die Präsidentin denn nicht eine Vorlage zur Korrektur ein?
Ich hatte aber schon gesagt, dass die Annihilation nach Art. V Sec. 3 Ssec. 3 nicht an einen so lautenden Antrag gebunden ist, sondern an ein Verfahren, welches nur durch Anrufung eingeleitet werden kann. Wenn sie erforderte, dass dafür eine Rüge der Norm erforderlich sei, würde ihre Anwendung einzig auf die Verfassungsbeschwerde nach Ssec. 1 Pt. 3 beschränkt werden.
Auch die Systematik der Normen spricht dagegen: Ssec. 2 bezieht sich auf Ssec. 1, Ssec. 3 kommt danach. Wären die Ssecs. 2 und 3 vertauscht, könnte man dann durchaus vertreten, dass sich die Anrufung - in der Lesart eines Antrages - auch auf die Annihilation bezieht. So ist es allerdings nicht.
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