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Gregory Jameson

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Montag, 24. Januar 2011, 12:56

S. 2011-026 Writ of Organisation: Executive Office of the U.S. President (February 2011)




Honorable Members of Congress:

Der designierte Präsident der Vereinigten Staaten
hat den angefügten Organisationserlass eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 120 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



Vice President of the United States Congress




Writ of Organisation
The White House, February 2011


Der Präsident der Vereinigten Staaten,
gewillt seine ihm durch die Verfassung zustehenden Rechte für die Einrichtung von Behörden und Ämtern zu nutzen,
und somit die Verwaltung auf Bundesebene der Vereinigten Staaten zu strukturieren,
erlässt nachfolgenden
Organisationserlass.


Section 1 Name and basically Assignments
(1) Dieser Organisationserlass dient der Errichtung einer Bundesbehörde.
(2) Die durch diesen Organisationserlass eingerichtete Bundesbehörde trägt den Namen: "Executive Office of the United States President".
(3) Das Executive Office hat die folgenden, grundlegenden Aufgaben:
a) Die Beratung und Unterstützung des Präsidenten der Vereinigten Staaten bei seinen täglichen Aufgaben;
b) Die Koordination der Kommunikation zwischen dem White House und den anderen Bundesbehörden, sowie zwischen Bundesbehörde zu Bundesbehörde.
c) Die Oberaufsicht über die dem Executive Office untergeordneten Behörden und Ämter. Dabei nimmt das Executive Office eine Vorgesetztenfunktion ein. Es hat die Arbeit der nachgeordneten Behörden zu überwachen und für die ordentliche Erledigung der diesen Behörden zugeordneten Aufgaben zu sorgen.

Section 2 Further Assignments
Das Executive Office ist für die Regelung des Tagesgeschäfts des Präsidenten der Vereinigten Staaten zuständig. Darunter fallen unter anderem Terminsachen, Zugang zum Präsidenten, Koordination von Veranstaltungen, Kabinettssitzungen, Meetings mit dem Generalstab oder den Geheimdiensten.

Section 3 Head and Appointment Procedure
(1) Behördenleiter ist der Chief of Staff of the White House.
(2) Der Chief of Staff wird durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt und vereidigt, ohne das es eine Bestätigung des Senats Bedarf.

Section 4 Senior Department
Das Executive Office untersteht als Bundesbehörde direkt der Person des Präsidenten der Vereinigten Staaten.

Section 5 Junior Departments
Dem Executive Office werden folgende Behörden nachgeordnet:
a) White House Press Press Office
b) Central Intelligence Services
c) National Intelligence Council

Section 6 Subordinated office holder
(1) Behördenleiter des White House Press Office ist der Press Secretary. Ist kein Press Secretary ernannt, leitet der Chief of Staff das Office.
(2) Behördenleiter des Central Intelligence Services ist der Director of the Central Intelligence Services. Ist kein Director benannt, leitet der Chief of Staff das Office.
(3) Behördenleiter des National Intelligence Council ist der National Security Adviser. Ist kein Adviser ernannt, leitet der Chief of Staff die Behörde.

Section 7 Other subordinated offices
Der Präsident der Vereinigten Staaten darf auf der Organisationsebene unter den in diesem Organisationserlass benannten Junior Departments weitere Behörden zur Unterstützung der durch die Junior Departments zu leistenden Aufgaben errichten, die nicht der Zustimmung des Kongress bedürfen. Dafür hat er dem Kongress der Vereinigten Staaten die Einrichtung dieser Behörde vorher anzuzeigen. Er darf die Behörde ohne zustimmungspflichtigen Organsisationserlass jedoch erst einrichten, wenn binnen achtundvierzig Stunden nach der Anzeige kein Kongressmitglied eine Zustimmung gemäß dem Federal Administration and Authority Act verlangt.

Section 8 Others
(1) Das White House Press Office hat folgende, grundlegende Aufgaben:
a) Die Planung und Durchführung von Presseerklärungen für das Weiße Haus
b) Die Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Medien des Landes sicherstellen
c) Als Hauptansprechpartner für das Journalistencorps des White House dienen
d) Die tägliche Presse beobachten und den Präsidenten darüber unterrichten
(2) Der National Intelligence Council hat folgende, grundlegende Aufgaben:
a) Der National Intelligence Council ist das oberste Beratungsgremium des Präsidenten der Vereinigten Staaten in sämtlichen Fragen der Nationalen Sicherheit und der Geheimdienste.
b) Er ermittelt potenzielle Bedrohungen für die nationale Sicherheit und erarbeitet Vorschläge für ihre Behebung.
c) Dem Council gehören die Leiter der folgenden Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden der Vereinigten Staaten an:
- Director of the Central Intelligence Services
- Director of the U.S. Marshals Service
- Director of the Federal Bureau of Investigations
d) Ständige Mitglieder sind zudem:
- der Präsident der Vereinigten Staaten
- der Vizepräsident der Vereinigten Staaten
- der Secretary of Defense
- National Security Adviser
e) Sämtliche Angelegenheiten des Council unterliegen der Geheimhaltung. Sie sind als Staatsgeheimnisse zu betrachten.
f) Die Mitglieder des Council sind zum Stillschweigen über sämtliche Informationen, Daten und Tatsachen, welche ihnen aufgrund ihrer Funktion als Mitglieder des NIC zur Kenntnis gelangen, verpflichtet.
g) Die Veröffentlichung von Informationen, Daten, Tatsachen und Dokumenten des NIC kann nicht ohne Ermächtigung des Präsidenten erfolgen.
(3) Die Aufgaben des Central Intelligence Services werden in einem eigenen Organisationserlass beschrieben.

Section 9 Entry into force
Dieser Organisationserlass erlangt Wirkung, wenn er durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, nach erfolgter Genehmigung des Erlasses durch den Kongress der Vereinigten Staaten, unterschrieben und veröffenticht wurde.


Signature


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The President of the United States

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Mittwoch, 26. Januar 2011, 17:28

Mr. Speaker,

Section 1 Name and basically Assignments
(3) Das Executive Office hat die folgenden, grundlegenden Aufgaben:
c) Die Oberaufsicht über die dem Executive Office untergeordneten Behörden und Ämter. Dabei nimmt das Executive Office eine Vorgesetztenfunktion ein. Es hat die Arbeit der nachgeordneten Behörden zu überwachen und für die ordentliche Erledigung der diesen Behörden zugeordneten Aufgaben zu sorgen.

Das EO sollte überhaupt keine unterstellten Behörden haben, wenn der Senat dem Präsidenten schon die Einsetzung des Stabschefs ohne Anhörung und Bestätigung zubilligt.

Section 7 Other subordinated offices
Der Präsident der Vereinigten Staaten darf auf der Organisationsebene unter den in diesem Organisationserlass benannten Junior Departments weitere Behörden zur Unterstützung der durch die Junior Departments zu leistenden Aufgaben errichten, die nicht der Zustimmung des Kongress bedürfen. Dafür hat er dem Kongress der Vereinigten Staaten die Einrichtung dieser Behörde vorher anzuzeigen. Er darf die Behörde ohne zustimmungspflichtigen Organsisationserlass jedoch erst einrichten, wenn binnen achtundvierzig Stunden nach der Anzeige kein Kongressmitglied eine Zustimmung gemäß dem Federal Administration and Authority Act verlangt.

Dem kann ich nicht zustimmen, sollte der Chief of Staff ohne Billigung des Senates ernannt werden dürfen. Entweder das eine oder das andere, sprich: Entweder Bestätigungsfreiheit, dafür aber keine nachgeordneten Behörden, die über die Koordinationsaufgaben eines politischen Stabes hinausgehen, oder umgekehrt.

Wie bereits angesprochen, heißt es im Organisationserlass des CIS:

Section 3 Head and Appointment Procedure
(1) Behördenleiter ist der Director of the Central Intelligence Service.
(2) Der Director wird auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten nach Zustimmung durch den Senat der Vereinigten Staaten, gemäß Constitution der Vereinigten Staaten, Article III, Section 6, ernannt und vereidigt.

Section 4 Senior Department
Der Central Intelligence Service untersteht als Bundesbehörde dem Executive Office of the White House in Person des Chief of Staff.


Ich finde es seltsam, dass der Behördenleiter des Geheimdienstes vom Senat bestätigt werden soll, sein unmittelbarer Vorgesetzter, der Stabschef des WH aber nicht, ohne dass der Senat im Senate Hearing Procedure Act selbst eine solche Bestätigung einfordert.

Außerdem würde das EO of the WH zu einer obersten Bundesbehörde, wenn es außer Aufgaben der Koordination und der Arbeitserleichterung für den Schriftkram des Präsidenten Dienstaufsichtsaufgaben wahrnehmen soll.
Gregory Jameson M.D.
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3

Freitag, 28. Januar 2011, 17:32

Mr. Speaker,

der CIS wurde vom EOoUSP entkoppelt. Neben der Koordination zwischen WH und den Behörden, sowie der Pressearbeit und der Bündelung des Beraterstabes des Präsidenten, soll das EOoUSP derzeit keine weiteren Kompetenzen erhalten.

Jedoch ist weiterhin eine Nichtbestätigung des Senats für den Posten des Chief of Staff vorgesehen, da dieser als oberster Berater des Präsidenten eine Sonderfunktion unter den Amtsträgern einnimmt.

Ich bitte den folgenden Entwurf als neue Diskussionsgrundlage heran zu ziehen.



Writ of Organisation
The White House, February 2011


Der Präsident der Vereinigten Staaten,
gewillt seine ihm durch die Verfassung zustehenden Rechte für die Einrichtung von Behörden und Ämtern zu nutzen,
und somit die Verwaltung auf Bundesebene der Vereinigten Staaten zu strukturieren,
erlässt nachfolgenden
Organisationserlass.


Section 1 Name and basically Assignments
(1) Dieser Organisationserlass dient der Errichtung einer Bundesbehörde.
(2) Die durch diesen Organisationserlass eingerichtete Bundesbehörde trägt den Namen: "Executive Office of the United States President".
(3) Das Executive Office hat die folgenden, grundlegenden Aufgaben:
a) Die Beratung und Unterstützung des Präsidenten der Vereinigten Staaten bei seinen täglichen Aufgaben;
b) Die Koordination der Kommunikation zwischen dem White House und den anderen Bundesbehörden, sowie zwischen Bundesbehörde zu Bundesbehörde.
c) Die Oberaufsicht über die dem Executive Office untergeordneten Behörden und Ämter. Dabei nimmt das Executive Office eine Vorgesetztenfunktion ein. Es hat die Arbeit der nachgeordneten Behörden zu überwachen und für die ordentliche Erledigung der diesen Behörden zugeordneten Aufgaben zu sorgen.

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Section 3 Head and Appointment Procedure
(1) Behördenleiter ist der Chief of Staff of the White House.
(2) Der Chief of Staff wird durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt und vereidigt, ohne das es eine Bestätigung des Senats Bedarf.

Section 4 Senior Department
Das Executive Office untersteht als Bundesbehörde direkt der Person des Präsidenten der Vereinigten Staaten.

Section 5 Junior Departments
Dem Executive Office werden folgende Behörden nachgeordnet:
a) White House Press Office

Section 6 Subordinated office holder
Behördenleiter des White House Press Office ist der Press Secretary. Ist kein Press Secretary ernannt, leitet der Chief of Staff das Office. Er wird vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt und vereidigt, ohne das es eine Bestätigung des Senats Bedarf.

Section 7 Other subordinated offices
None.

Section 8 Others
Das White House Press Office hat folgende, grundlegende Aufgaben:
a) Die Planung und Durchführung von Presseerklärungen für das Weiße Haus
b) Die Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Medien des Landes sicherstellen
c) Als Hauptansprechpartner für das Journalistencorps des White House dienen
d) Die tägliche Presse beobachten und den Präsidenten darüber unterrichten

Section 9 Entry into force
Dieser Organisationserlass erlangt Wirkung, wenn er durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, nach erfolgter Genehmigung des Erlasses durch den Kongress der Vereinigten Staaten, unterschrieben und veröffentlicht wurde.


Signature


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*22. März 1947 +09.05.2011



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Samstag, 29. Januar 2011, 11:15




Honorable Members of Congress:

Ich erkenne weiteren Aussprachebedarf.
Die Aussprachedauer wird um 96 Stunden ab jetzt verlängert.



Vice President of the United States Congress

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Sonntag, 30. Januar 2011, 10:14

Mr. Speaker,

ich danke dem designierten Präsidenten, dass er in dieser Sache entgegenkommt. Doch leider behebt die Änderung immer noch nicht das Problem.

Die Bestimmung über die senatliche (Nicht-) Bestätigung gehört hier nicht hin.
Sie ist weiterhin soweit verfassungswidrig, da das Recht des Senates eingeschränkt ist, allein über evtl. Erleichterungen bei der Personalberufung zu bestimmen.

Ich kann Ihnen versichern, Mr. President-elect, dass ich im Senat jede Regelung unterstützen werde, die für den Stabschef des WH als eben engsten Vertrauten des Präsidenten ein Verfahren in Eigenregie zur Berufung vorsieht. Dies war bereits beim ersten Entwurf aus meiner Feder so, als auch beim letzten und auch beim aktuell im Senat diskutierten.

Doch dem Organisationserlass kann ich dadurch aber immer noch nicht zustimmen.
Der Organisationserlass soll Struktur und das erforderliche Personal bestimmen - wenn man will auch das Verfahen zu seiner Berufung, sofern es (administrationsintern) Vorschlag, Ernennung und Entlassung betrifft.
Nicht jedoch kann der OrgE bestimmen, ob der Senat zustimmt oder nicht; dies kann nur der Senat allein tun. Dies ist keine politische Angelegenheit, sondern eine verfassungsrechtlich gebotene.

Ich bitte, dies zu beachten.
Gregory Jameson M.D.
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Sonntag, 30. Januar 2011, 12:17

Mr. Speaker,

ich danke dem Senatoren von Hybertina für seine Unterstützung bei der Einführung einer Ausnahmeregelung bei der Ernennung des White House Chief of Staff als engsten Vertrauten des Präsidenten. Ich würde mich freuen, wenn der Senat dies so bald als möglich umzusetzen weiß. Darüber hinaus würde ich mich über eine Diskussionsrunde außerhalb dieses Hohen Hauses freuen, bei der die Senatsmitglied mit dem Weißen Haus zusammen grundsätzlich klären können, welche Amtsträger von einer senatlichen Bestätigung auch ausgenommen werden könnten. Ich denke aber, dass dies nicht mit der Ausnahme für den Chief of Staff gekoppelt werden muss, damit diese so bald als möglich vonstatten gehen kann.

Darüber hinaus wurde die Ernennung des Press Secretary dem Chief of Staff als Behördenleiter übertragen. Ich hoffe, dass man da keine Probleme sieht, bitte ansonsten aber um Rückmeldung.

Ich bitte nun den folgenden Entwurf als neue Diskussionsgrundlage heran zu ziehen.



Writ of Organisation
The White House, February 2011


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Dieser Organisationserlass erlangt Wirkung, wenn er durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, nach erfolgter Genehmigung des Erlasses durch den Kongress der Vereinigten Staaten, unterschrieben und veröffentlicht wurde.


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XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paul Cunningham« (30. Januar 2011, 12:17)


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Montag, 31. Januar 2011, 14:08

Mr. Speaker,

ich kann dem Organisationserlass in dieser Form nun zustimmen, da die aus meiner Sicht kritischen Stellen behoben sind.

Die Initiative zum Gespräch mit den Senatoren begrüße ich, möchte aber anregen, künftig Organisationserlasse bereits vor der Diskussion im Kongress an geeigneter Stelle mit Kongressmitgliedern beider Häuser zu besprechen. Dies dient nicht der Ausschaltung parlamentarischer Debatten, sondern ist dem besonderen verfassungsrechtlichen Umstand geschuldet, dass dem Präsidenten nicht ohne Beschluss beider Häuser die Aufenthaltserlaubnis und das Rederecht im Kongress erteilt werden kann.

Des Weiteren rufe ich alle Mitglieder des Kongresses zur Mitarbeit auf.
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Mittwoch, 2. Februar 2011, 23:23




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache ist beendet, die Abstimmungen werden eingeleitet.



(Warren Byrd)
President of Congress

WARREN BYRD
30th President of the US
former Vice President | former Speaker
former Chairman of the Grand Old Party