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Dienstag, 20. September 2016, 09:15

H.R. 2016-071 -Trade Regulations of Drugs Bill


THE SPEAKER OF THE HOUSE


Honorable Representatives!

The question before the House is whether it shall agree to the motion to be read by the Clerk.

Votes can be entered into the Records of the House by the Yeas and Nays. The presence of a member not voting will also be put into the Records if declared (Present).

An amount of 96 hours without increment is reserved for the entering into the Record. Records will be closed on this motion in the discretion of the Chair, if a majority on the motion is reached or can not be reached.




(Clark)
Speaker of the House



Trade Regulations of Drugs Bill
An Act to support the States in the regulation of drugs and to provide for tariffs thereon.

Section 1 - Definitions
(1) Rauschgifte im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben, sowie abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
(2) Alkohol und Nikotin sind für die Zwecke dieses Gesetzes nicht Wirkstoffe im Sinne der Ssc. 1.

Section 2 - Trade Restrictions
(1) Betäubungsmittel dürfen nur dann über die Grenze eines Bundesstaates in einen anderen Bundesstaat verbracht, ins Ausland ausgeführt, oder aus dem Ausland eingeführt werden, wenn der Besitz und der Handel mit der jeweiligen Substanz im Ausfuhrland oder -bundesstaat, sowie im Einfuhrland oder -bundesstaat nicht unter Strafe steht, oder anderweitige Auflagen bezüglich der Substanz verletzt würden.
(2) Die Vornahme einer in Ssc. 1 genannten Handlung
a) muss den zuständigen Behörden des Bundes angezeigt werden, wenn sie nicht zuvor für den Einzelfall genehmigt wurden und kann aus zu benennenden Gründen untersagt werden,
b) ist nur zulässig, wenn der Händler einen Nachweis über die Herkunft und einen Nachweis über die chemische Reinheit erbringt. Als Nachweis soll dabei in der Regel genügen, dass das Betäubungsmittel durch einen in einem Bundesstaat zugelassenen und überwachten Händler verkauft worden ist.
(3) Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften dieser Section ist der Handel ungesetzlich. Nicht ungesetzlich handeln und ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Bedienstete des Bundes oder der Staaten im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben.
(4) Eine Bestimmung dieses Gesetzes soll nicht so angewendet oder ausgelegt werden, dass eine ärztlich angeordnete Anwendung geeigneter Medikamente im Rahmen einer medizinischen Indikation dadurch untersagt ist.

Section 3 - Tariffs
(1) Betäubungsmittel, die nach Astor eingeführt werden unterliegen einer Abgabe von 5% des Warenwertes beim Einkauf, sofern nicht zwischen den Vereinigten Staaten und dem Ausfuhrland vertragliche Ausnahmeregelungen vereinbart sind.
(2) Der Händler hat den Warenwert über einen geeigneten Beleg nachzuweisen, ansonsten ist der Handel ungesetzlich.

Section 4 - Controls
(1) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes anlassbezogen oder im Rahmen einer koordinierten Maßnahme, insbesondere im Rahmen von Kontrollen an den Außengrenzen der Vereinigten Staaten zu überprüfen.
(2) Soweit ein Anlass dazu besteht, können Stoffe einer Überprüfung der chemischen Reinheit oder der Herkunft durch geeignete Verfahren unterworfen werden. Wird das Einverständnis dazu verweigert, kann diese aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses dennoch durchgeführt oder die Einfuhr untersagt werden.

Section 5 - Penal Provisions
Der ungesetzliche Handel im Sinne dieses Gesetzes ist ein Verbrechen der Klasse C im Sinne des Federal Penal Codes.

Section 6 - Coming-into force
Das Gesetz tritt gemäß den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

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Dienstag, 20. September 2016, 09:16

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David J. Clark (D-NA)

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Dienstag, 20. September 2016, 19:39

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Samstag, 24. September 2016, 16:54


OFFICE OF THE SPEAKER OF THE HOUSE

Honorable Representatives!

The question before the House is decided.

With 0 Votes declared to be present
45 Votes were entered into the Records validly.


By Yeas and Nays:
45x Yea
00x Nay

The Votes of Mr Bryan L. J. Jefferson are invalid.

The question is affirmed to.

Votes not entered into the Records may be added until the end of the reserved time.



(Clark)
Speaker of the House

David J. Clark (D-NA)

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