1. Die Kriterien auf der Suche nach geeigneten Kandidaten sind einfach: Bevorzugt sollten sie bereits in einem juristischen Beruf gearbeitet haben und somit über die notwendige Erfahrung verfügen. Sym- oder Antipathie stellen selbstverständlich kein Auswahlkritierium dar. Allerdings - aber das hat die Debatte der vergangenen Tage ja gezeigt - ist und bleibt es sehr wohl ein Kritierum, ob ein Kandidat in der Lage ist die Neutralität die ein solches Amt gebietet wird gewährleisten können.
2. Die Suche nach geeigneten Kandidaten dauert an. Der Rückzug Mr Schwertfegers ist bedauerlich, aber nicht änderbar. Das Weiße Haus ist der Umstand, dass es auf dem Gebiet der Rechtssprechung in Astor an erfahrenen Juristen mangelt, wohl bewusst. Leider wird heutzutage von beiden Seiten der großen Parteien auch immer der Vorbehalt der Befangenheit in die Diskussionen über mögliche Kandidaten eingebunden. Das macht es umso schwerer einen geeigneten Kandidaten zu finden. Im Grunde geht es darum den Kandidaten zu finden, der sich mit der Verfassung und den Gesetzen Astors wie kein zweiter auskennt und zudem in der Lage ist dieses Recht in Prozessen anzuwenden. Da gäbe es nach Ansicht des Weißen Hauses mehrere Personen - die aber entweder durch andere Ämter verhindert sind oder die durch eines der beiden politischen Lager durchweg abgelehnt werden würden, weil die Nase nicht gefällt. Kurzum: Es steht noch kein Kandidat fest und das Weiße Haus ist derzeit nicht in der Lage einen festen Zeitpunkt zu benennen.
3. Die Damen und Herren Congressmen und Senatoren wissen inzwischen worum es sich handelte und nein, den Gerüchten ist nicht glauben zu schenken.