Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

1

Sonntag, 9. August 2015, 23:16

S. 2015-091 Amendment to the Federal Election Act


THE PRESIDENT PRO TEMPORE OF CONGRESS

Honorable Members of Congress!

Der Senator for Freeland, Mr Xanathos, hat folgenden Entwurf eingebracht.

Der Antragsteller hat das erste Wort.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



(Clark)
Speaker pro tempore of the House





Amendment to the Federal Election Act

Sec. 1 Revision of Art. I Federal Election Act
Art. I Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:
    "ARTICLE I - FUNDAMENTAL PROVISONS

    Section 1 Purpose and Title of this Act

    (1) Dieses Gesetz regelt die Vorbereitung und die Durchführung von Wahlen auf Bundesebene.
    (2) Zu den Wahlen auf Bundesebene zählen die Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, die Wahlen zum Repräsentantenhaus und die Wahlen zum Senat sowie Nachwahlen während der Amtsperiode.
    (3) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "Federal Election Act".

    Sec. 2 United States Electoral Office
    (1) Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen obliegt dem Bundeswahlamt mit Dienstsitz in Amada (Freeland).
    (2) Das Bundeswahlamt wird von einem Direktor geführt, welcher fachlich an keinerlei Weisungen gebunden ist.
    (3) Der Direktor des Bundeswahlamtes muss die Bedingungen für die Wählbarkeit gem. Sec. 3 erfüllen. Für die Dauer seiner Amtszeit darf er kein anderes Amt der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates bekleiden, ausgenommen der Mitgliedschaft in einem Parlament eines Bundesstaates.
    (4) Der Direktor wird in den Monaten Juni und Dezember unverzüglich nach der Konstitutierung vom Kongress der Vereinigten Staaten gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied des Kongresses. Jeder Kandidat soll vom Kongress angehört werden. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegeben Stimmen beider Kammern des Kongresses erhält. Der Präsident hat den Gewählten unverzüglich zu ernennen und zu vereidigen. Der Direktor kann im Einvernehmen mit dem Sprecher des Repräsentantenhauses und dem Präsidenten des Senates einen Stellvertreter berufen, der vom Präsidenten zu ernennen ist.
    (5) Gegenüber allen Amtsträgern des Bundeswahlamtes wird dem Kongresspräsidium das gleiche Recht aus Art. IV Sec. 1 Ssec. 6 S. 2 US Constitution eingeräumt.

    Section 3 Eligibility
    (1) Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wählbar, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, und am Tag des Beginns der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet hat.
    (2) Bei einer Wahl auf Bundesebene sind State-IDs und Side-IDs wählbar. Mit der Kandidatur ist die zugehörige Federal-ID ausdrücklich anzugeben.
    (3) Niemand darf sich zu einem Wahltermin mit mehr als einer ID um ein Amt oder Mandat auf Bundesebene bewerben.
    (4) Das passive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.

    Section 4 Right to Vote
    (1) Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, am Tag des Beginns der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat.
    (2) Das aktive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.

    Section 5 Electoral Roll
    (1) Vor der Wahl zum Repräsentantenhaus ist durch das Bundeswahlamt ein öffentliches Wählerverzeichnis anzulegen.
    (2) Das Wählerverzeichnis soll am siebten Tage vor Wahlbeginn ausgelegt und nach einhundertzwanzig Stunden geschlossen werden.
    (3) Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist durch die Federal-ID persönlich unter Angabe des Vornamens, des Zunamens und des Staates, in welchem die Federal-ID zum Anbeginn des Monats registriert war, vorzunehmen. Die zusätzliche Angabe weiterer Vornamen, der Initialen oder anderer Bezeichnungen des jeweiligen Bundesstaates ist zulässig.
    (4) Eine Veränderung der Angaben ist unzulässig; eine Korrektur der Angaben soll durch eine erneute Eintragung vorgenommen werden.
    (5) Das Bundeswahlamt prüft bei Schließung des Wählervezeichnisses jede Eintragung lediglich auf die Erfüllung der Erfordernisse aus Ssec. 3 und listet die entsprechenden Eintragungen auf.
    (6) Jedermann kann bis zum Ablauf des Tages der Schließung des Wählerverzeichnisses einen begründeten Widerspruch gegen eine Eintragung öffentlich oder postalisch beim Bundeswahlamt einlegen. Nach dieser Frist genießt das Wählerzeichnis öffentlichen Glauben.
    (7) Ist gegen eine Eintragung Widerspruch eingelegt worden, prüft das Bundeswahlamt die Eintragung auch auf Richtigkeit und streicht eine fehlerhafte Eintragung.

    Section 6 Date of Elections
    (1) Bundesweite Wahlen finden regelmäßig in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November statt.
    (2) Sie sind spätestens am dritten Tage des Wahlmonats öffentlich anzukündigen.
    (3) Die Wahllokale öffnen am ersten Dienstag nach dem 14. Tag des Wahlmonats und schließen am darauf folgenden Sonntag. Nachwahlen und Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden.
    (4) Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in jedem Wahlmonat nach Ssec. 1 statt.
    (5) Wahlen zum Senat finden in den einzelnen Bundesstaaten zeitgleich zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt. Zu diesem Zweck sind die Senatswahlen gemäß der alphabetischen Reihenfolge der Bundesstaaten in drei Gruppen unterteilt:
    a) Gruppe I (Wahlen im Januar und Juli): Assentia; Astoria State.
    b) Gruppe II (Wahlen im März und September): Freeland; Laurentiana.
    c) Gruppe III (Wahlen im Mai und November): New Alcantara; Serena.
    (6) Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten finden in den Monaten Januar, Mai und September zeitgleich zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt.
    (4) Die Wahlergebnisse werden durch die zuständige Behörde innerhalb von drei Tagen nach der Schließung der Wahllokale öffentlich verkündet.

    Section 7 Incompatibilities
    Niemand, der ein exekutives oder judikatives Amt im Dienste der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates bekleidet, soll zur gleichen Zeit Mitglied des Kongresses sein."
Sec. 2 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gem. den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

2

Sonntag, 9. August 2015, 23:55

Mr. Speaker pro tempore,

ich habe mich mit Director Morgan beraten und den folgenden Entwurf ausgearbeitet.
Der erste Artikel des Wahlgesetzes bedurfte einer Überarbeitung, weil im aktuellen manche Dinge einfach nicht mehr den Realitäten entsprechen. Dazu gehört vor allem die Wähler-Stimme-Überprüfung nach der Wahl, die im Cairol-Tool möglich war, als jeder Wähler mit einem Buchstaben-Zahlen-Code ausgestattet wurde, der nur diesem Wähler bekannt war.
Das erfolgt schon seit Jahren nicht mehr. Es ist daher nur sinnvoll, diese überflüssige Regelung abzuschaffen.

Der Rest ist vor allem eine Bereinigung von überflüssigen oder wiederholten Regelungen wie im Fall der Wahlrechtsgrundsätze, die durch ihren Verfassungsrang bereits hinreichend Geltung entfalten.

Die Bestimmung eines stellv. Direktor des Bundeswahlamtes wird in die Hände des Direktors gelegt. Dies fördert die Unabhängigkeit der Behörde und die Eigenregie. Die notwendige Legitimation steht der eines Deputy Director in der sonstigen Exekutive in keiner Weise nach.

Ansonsten erfolgte eine andere Strukturierung des Artikels sowie eine Konkretisierung der Regelungen zum Wählerverzeichnis, deren Mangel der Oberste Gerichtshof kürzlich angemahnt hat.

Ich möchte anmerken, dass ich ebenfalls mit Director Morgan an einer Überarbeitung des Election Appeal Act arbeite, um den Gerichten im Falle einer Wahlanfechtung mehr Spielraum in Bezug auf auftretende Fehler einräumen soll.
Alexander Xanathos
one of a few good men

Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

3

Montag, 10. August 2015, 00:15

Mr President pro tempore,
mir fehlen definitiv Vorschriften zur Vertretung des Directors des USEO für den Fall der Vakanz.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

4

Montag, 10. August 2015, 00:42

Mr. Speaker pro tempore,
der Deputy Director hat nur eine einzige Aufgabe: Den Director vertreten, wenn dieser verhindert ist. Vakanz gehört dazu. ;)
Alexander Xanathos
one of a few good men

Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

5

Montag, 10. August 2015, 00:48

Mr President pro tempore,
es ging mir um Fälle der Vakanz des Deputy Directors. Ebenfalls fehlt die Entfernung aus dem Amt abgesehen durch Impeachment.

Die Bestimmung der Sec. 7 ist übrigens im Administration Act geregelt.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

6

Montag, 10. August 2015, 00:54

Mr. Speaker pro tempore,

ich hielt es für erforderlich, die Unvereinbarkeitsregel in eine eigene Section zu schreiben. Sie passt nicht wirklich an anderer Stelle, da sie weder die Wählbarkeit, noch das Wahlrecht tangiert, sondern einen Status der Ämter untereinander. Dies ist ein Fall der Umstrukturierung.

Was die Entfernung aus dem Amt betrifft, haben Sie absolut Recht: Die Legislative hat ohnehin kein Recht, einen Amtsträger einer anderen Staatsgewalt als der ihren, durch etwas anderes aus dem Amt zu entfernen, als durch die Regeln, die die Verfassung bestimmt hat. Es sei denn, Sie wollen das Bundeswahlamt der Legislative zuschlagen, und im Sitz und Stimme im Kongress einräumen ... ;)
Alexander Xanathos
one of a few good men

Beiträge: 1 157

Beruf: Historiker

Wohnort: Fredericksburg

Bundesstaat: Assentia

What's Up?
Thank you, Astor!
  • Nachricht senden

7

Montag, 10. August 2015, 12:45

Mr. Speaker pro Tempore,

ich halte die Ernennung eines Deputy-Directors durch den Director des Electoral Office für durchaus angebracht.

Allerdings wünsche auch ich mir eine konkrete Regelung, was im Falle einer Vakanz beider Ämter geschieht.

Da der Congress den Director ja wählt, wäre es doch vielleicht angebracht, könnte das Kongresspräsidium für die Zeit der Vakanz einen Acting Director bestellen der solange im Amt bleibt bis der Kongress ihn oder einen anderen Kandidaten bestätigt hat.
47th Vice-President of the United States of Astor
fr. Chairman of the Democratic National Committee
fr. Senator for Assentia
fr. Chairman of the State Assembly of Assentia
fr. Member of the House of Representatives

Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

8

Dienstag, 11. August 2015, 02:37

Mr. Speaker pro tempore,

Ich schlage folgende Sec. 2 Ssec. 4a vor (Nummerierung wird final angepasst):
Sind sowohl der Direktor des Bundeswahlamtes als auch sein Stellvertreter verhindert, so kann der Präsident der Vereinigten Staaten, der Sprecher des Repräsentantenhauses und der Präsident des Senates die Führung des Bundeswahlamtes bis zur Beseitigung des Hindernisses selbst übernehmen oder sie einem einem Bürger der Vereinigten Staaten übertragen.

Es wird keine Ansprache verlangt, sondern nur die Feststellung und dann gilt first come first serve.
Der Tatbestand bleibt ausdrücklich unbestimmt, um Handlungsspielräume zu eröffnen.


Congressman Clark, Sec. 3 Ssec. 7 FAA besagt:
"Niemand, der ein exekutives oder judikatives Amt im Dienste eines Bundesstaates bekleidet, soll zur gleichen Zeit ein Amt nach diesem Gesetz bekleiden."
Sie werden also feststellen, dass die aktuelle Regelung des FEA, die sich auch in meinem Entwurf wiederfindet, weiter geht, als die Regelung des FAA, der lediglich Ämter aus Bundesstaaten mit Ämtern in der Bundesadministration für unvereinbar erklärt.
Alexander Xanathos
one of a few good men

Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

9

Freitag, 14. August 2015, 13:37


THE PRESIDENT PRO TEMPORE OF CONGRESS

Honorable Members of Congress![/size]

Die Aussprachefrist ist abgelaufen. Ich bitte den Antragsteller, eine Endfassung zur Abstimmung vorzulegen.


(Clark)
Speaker pro tempore of the House


David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Alexander Xanathos

seated at the left hand of the Father

Beiträge: 5 400

Beruf: Lawyer

Wohnort: Seaford

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
For Freeland and Freedom.
  • Nachricht senden

10

Freitag, 14. August 2015, 14:22

Mr. Speaker pro tempore,

die folgende Fassung umfasst auch die von mir vorgeschlagene Änderung für den Fall der Vakanz des Directors und des Deputy.

Amendment to the Federal Election Act

Sec. 1 Revision of Art. I Federal Election Act
Art. I Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:
    "ARTICLE I - FUNDAMENTAL PROVISONS

    Section 1 Purpose and Title of this Act

    (1) Dieses Gesetz regelt die Vorbereitung und die Durchführung von Wahlen auf Bundesebene.
    (2) Zu den Wahlen auf Bundesebene zählen die Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, die Wahlen zum Repräsentantenhaus und die Wahlen zum Senat sowie Nachwahlen während der Amtsperiode.
    (3) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "Federal Election Act".

    Section 2 United States Electoral Office
    (1) Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen obliegt dem Bundeswahlamt mit Dienstsitz in Amada (Freeland).
    (2) Das Bundeswahlamt wird von einem Direktor geführt, welcher fachlich an keinerlei Weisungen gebunden ist.
    (3) Der Direktor des Bundeswahlamtes muss die Bedingungen für die Wählbarkeit gem. Sec. 3 erfüllen. Für die Dauer seiner Amtszeit darf er kein anderes Amt der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates bekleiden, ausgenommen der Mitgliedschaft in einem Parlament eines Bundesstaates.
    (4) Der Direktor wird in den Monaten Juni und Dezember unverzüglich nach der Konstitutierung vom Kongress der Vereinigten Staaten gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied des Kongresses. Jeder Kandidat soll vom Kongress angehört werden. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegeben Stimmen beider Kammern des Kongresses erhält. Der Präsident hat den Gewählten unverzüglich zu ernennen und zu vereidigen. Der Direktor kann im Einvernehmen mit dem Sprecher des Repräsentantenhauses und dem Präsidenten des Senates einen Stellvertreter berufen, der vom Präsidenten zu ernennen ist.
    (5) Sind sowohl der Direktor des Bundeswahlamtes als auch sein Stellvertreter verhindert, so kann der Präsident der Vereinigten Staaten, der Sprecher des Repräsentantenhauses und der Präsident des Senates die Führung des Bundeswahlamtes bis zur Beseitigung des Hindernisses selbst übernehmen oder sie einem Bürger der Vereinigten Staaten übertragen.
    (6) Gegenüber allen Amtsträgern des Bundeswahlamtes wird dem Kongresspräsidium das gleiche Recht aus Art. IV Sec. 1 Ssec. 6 S. 2 US Constitution eingeräumt.

    Section 3 Eligibility
    (1) Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wählbar, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, und am Tag des Beginns der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet hat.
    (2) Bei einer Wahl auf Bundesebene sind State-IDs und Side-IDs wählbar. Mit der Kandidatur ist die zugehörige Federal-ID ausdrücklich anzugeben.
    (3) Niemand darf sich zu einem Wahltermin mit mehr als einer ID um ein Amt oder Mandat auf Bundesebene bewerben.
    (4) Das passive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.

    Section 4 Right to Vote
    (1) Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, am Tag des Beginns der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat.
    (2) Das aktive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.

    Section 5 Electoral Roll
    (1) Vor der Wahl zum Repräsentantenhaus ist durch das Bundeswahlamt ein öffentliches Wählerverzeichnis anzulegen.
    (2) Das Wählerverzeichnis soll am siebten Tage vor Wahlbeginn ausgelegt und nach einhundertzwanzig Stunden geschlossen werden.
    (3) Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist durch die Federal-ID persönlich unter Angabe des Vornamens, des Zunamens und des Staates, in welchem die Federal-ID zum Anbeginn des Monats registriert war, vorzunehmen. Die zusätzliche Angabe weiterer Vornamen, der Initialen oder anderer Bezeichnungen des jeweiligen Bundesstaates ist zulässig.
    (4) Eine Veränderung der Angaben ist unzulässig; eine Korrektur der Angaben soll durch eine erneute Eintragung vorgenommen werden.
    (5) Das Bundeswahlamt prüft bei Schließung des Wählervezeichnisses jede Eintragung lediglich auf die Erfüllung der Erfordernisse aus Ssec. 3 und listet die entsprechenden Eintragungen auf.
    (6) Jedermann kann bis zum Ablauf des Tages der Schließung des Wählerverzeichnisses einen begründeten Widerspruch gegen eine Eintragung öffentlich oder postalisch beim Bundeswahlamt einlegen. Nach dieser Frist genießt das Wählerzeichnis öffentlichen Glauben.
    (7) Ist gegen eine Eintragung Widerspruch eingelegt worden, prüft das Bundeswahlamt die Eintragung auch auf Richtigkeit und streicht eine fehlerhafte Eintragung.

    Section 6 Date of Elections
    (1) Bundesweite Wahlen finden regelmäßig in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November statt.
    (2) Sie sind spätestens am dritten Tage des Wahlmonats öffentlich anzukündigen.
    (3) Die Wahllokale öffnen am ersten Dienstag nach dem 14. Tag des Wahlmonats und schließen am darauf folgenden Sonntag. Nachwahlen und Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden.
    (4) Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in jedem Wahlmonat nach Ssec. 1 statt.
    (5) Wahlen zum Senat finden in den einzelnen Bundesstaaten zeitgleich zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt. Zu diesem Zweck sind die Senatswahlen gemäß der alphabetischen Reihenfolge der Bundesstaaten in drei Gruppen unterteilt:
    a) Gruppe I (Wahlen im Januar und Juli): Assentia; Astoria State.
    b) Gruppe II (Wahlen im März und September): Freeland; Laurentiana.
    c) Gruppe III (Wahlen im Mai und November): New Alcantara; Serena.
    (6) Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten finden in den Monaten Januar, Mai und September zeitgleich zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt.
    (4) Die Wahlergebnisse werden durch die zuständige Behörde innerhalb von drei Tagen nach der Schließung der Wahllokale öffentlich verkündet.

    Section 7 Incompatibilities
    Niemand, der ein exekutives oder judikatives Amt im Dienste der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates bekleidet, soll zur gleichen Zeit Mitglied des Kongresses sein."
Sec. 2 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gem. den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Alexander Xanathos
one of a few good men

Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

11

Dienstag, 18. August 2015, 15:08


THE PRESIDENT PRO TEMPORE OF CONGRESS


Honorable Members of Congress!


Das Repräsentantenhaus hat die Bill am 18.08.15 angenommen ([Vote] S. 2015-091 Amendment to the Federal Election Act).




(Clark)
Speaker pro tempore of the House of Representatives


David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

12

Montag, 31. August 2015, 13:15


THE PRESIDENT PRO TEMPORE OF CONGRESS


Honorable Members of Congress!


Der Senat hat die Bill am 26.08.15 angenommen ([Vote] S. 2015-091 Amendment to the Federal Election Act).

Sie ist damit verabschiedet.



(Clark)
Speaker pro tempore of the House of Representatives


David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC