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Richard D. Templeton

Former U.S. President

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1

Mittwoch, 19. August 2009, 23:06

2009/08/001: United States Diplomacy Bill

The United States of Astor
The Vice President of the Congress

Astoria City, 18th of August, 2009


Honorable Members of Congress,

der vorliegende Entwurf wurde durch einen Einspruch des Präsidenten an den Kongress zurückgeschickt. Aus diesem Grund findet eine erneute Aussprache statt.

Die Aussprache dauert bis Sonntag, den 22.08.2009 - 23:06 Uhr!

sig.


The Vice President of the Congress



United States Diplomacy Bill

ARTICLE I. FUNDAMENTALS AND DEFINITIONS


Sec. 1 - Definitions
(a) Im Sinne dieses Gesetzes gilt als
1. Botschafter jede Person, die von einer anderen Nation in die United States geschickt wurde und vom Präsidenten akkreditiert wurde um in solcher Funktion tätig zu sein.;
2. Staatsgast jede Person aus einem ausländischen Staat, die in ihrem Heimatstaat in einer politisch führenden Position ist und in die Vereinigten Staaten gesandt wurde.;
3. United States Ambassador jede Person, die solcher vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt und vereidigt wurde. U.S. Ambassador sind in ihrer Botschafterfunktion den Weisungen des Department of State unterworfen. Sie gelten formalrechtlich als Vertreter des Präsidenten der Vereinigten Staaten beim Staatsoberhaupt des Empfangsstaates;
4. United States Delegate jede Person, die als Vertreter der Vereinigten Staaen bei einer internationalen Organisation, in der sie Mitglied sind, vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt wurde. Für sie finden, soweit nicht anders bestimmt, die Bestimmungen über Ambassadors Anwendung.
5. United States Minister Resident jede Person, die als solcher vom Department of State entsandt wurde. Sie gelten als Stellvertreter eines Ambassadors. Für die Aufsicht über die Minister Residents ist der Secretary of State oder ein von ihm benannter Angehöriger des Department of State verantwortlich.
(b) Staatsgäste und Botschafter dürfen nicht den Status "Persona non grata" tragen.

Sec. 2 - Diplomatic Immunity
(1) Diplomatische Immunität im Gebiet der Vereinigten Staaten genießen
a) Staatsgäste nach Akkredititerung durch den Secretary of State oder den President of the United States für eine in der Akkreditierung festgelegte Zeitspanne;
b) Botschafter für ihre amtlichen und privaten Handlungen, ebenso wie ihre ständigen Mitarbeiter und ihre Familienmitglieder
(2) Gebäude und Fahrzeuge der diplomatischen Vertretung eines Botschafters genießen einen Sonderstatus. Behörden der Vereinigten Staaten oder ihrer Bundesstaaten haben keine Befugnis, hoheitliche Aufgaben dort wahrzunehmen. Ausnahmen sind durch die betreffende Botschaft zu genehmigen. Ausnahmen sind auch bei Gefahr im Verzug möglich.
(3) Wird ein Staatsgast oder Botschafter während seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten nach geltendem astorischen Recht straffällig so verwirkt er sich somit die diplomatische Immunität.
(4) Der Verlust der Immunität ist durch das Department of State unverzüglich festzustellen.
(5) Auch während einer laufenden Ermittlung gegen einen Staatsgast oder Botschafter kann das Department of State für eine Zeit von nicht über 120 Stunden die diplomatische Immunität aufheben.

Sec. 3 - Restrictions of Diplomatic Immunity
(1) Staatsgäste und Botschafter unterliegen den gesetzlichen Regelungen der Vereinigten Staaten. Sollte ein Regelverstoß in nicht geringem Umfang festgestellt werden, so hat das Department of State die Befugnis,
1. Staatsgäste zum Verlassen der Vereinigten Staaten aufzufordern;
2. Botschaftern die Akkreditierung zu entziehen und beim Sendestaat ihre Abberufung zu verlangen.
(2) Die Rechtsordnung der Vereinigten Staaten im Sinne dieses Gesetzes umfasst die Rechtsordnungen des Bundes und der Bundesstaaten.
(3) Zum Zwecke von Festnahmen von strafrechtlich Gesuchten kann der Secretary of State bei Gericht eine Aufhebung der diplomatischen Immunität eines Gebäudes oder Fahrzeuges gemäß Art. 1, Sec. 2 (2) für bis zu 12 Stunden beantragen. Diese Zeit darf nur zur Festnahme, nicht für andere polizeiliche Maßnahmen, genutzt werden.
(4) Eine Beleidigung oder Herabwürdigung von Verfassungsorganen oder von Mitgliedern von Verfassungsorganen der Vereinigten Staaten oder der Bundesstaaten kann eine Verletzung der Rechtsordnung der Vereinigten Staaten im Sinne dieses Gesetzes darstellen, wenn dies vom Secretary of State festgestellt wird.

Sec. 4 - Diplomatic Corps
(1) Das Diplomatic Corps besteht aus den akkreditierten Botschaftern anderer Staaten in den Vereinigten Staaten. Das Diplomatic Corps kann einen Doyen als offiziellen Vertreter erwählen.
(2) Der Secretary of State ist Vertreter der Vereinigten Staaten im Diplomatic Corps. Bei der Wahl eines Doyens enthält der Secretary of State sich der Stimme.

Sec. 5 - United States Foreign Service
(1) Der Foreign Service besteht aus
1. dem Secretary of State, der den Foreign Service leitet,
2. den Ambassadors,
3. den Delegierten bei internationalen Organisationenen, in denen die Vereinigten Staaten Mitglied sind,
4. den Minister Residents.
(2) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann an den Sitzungen des Foreign Service teilnehmen.
(3) Der Secretary of State kann weitere Mitglieder des Foreign Service berufen.


ARTICLE II. UNITED STATES FOREIGN SERVICE


Sec. 1 - Responsibilities
(1) Ambassadors repräsentieren die Vereinigten Staaten als Nation. Das Ansehen der Vereinigten Staaten ist von dem der Ambassadors abhängig. Es ist ihre höchste Pflicht dieses Ansehen zu mehren.
(2) Die Informationspflichten eines Ambassadors umfassen die Information des Empfangsstaates über
1. Ergebnisse der Präsidentschafts-, Repräsentantenhaus- und Senatswahlen,
2. personelle Veränderungen in den Ämtern des Präsidenten der Vereinigten Staaten, des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten und des Secretary of State,
3. militärische Einsätze der Streitkräfte der Vereinigten Staaten.
Die Ambassadors informieren darüber hinaus über Neuigkeiten, deren Weiterleitung vom Secretary of State angewiesen wurde.
(3) Weitere Berichtspflichten der Ambassadors sowie Regelungen zur Autorisierung von Stellungnahmen können vom Secretary of State bestimmt werden.
(4) Der Nachweis der Weiterleitung ist durch die Ambassadors unaufgefordert zu erbringen.
(5) Die Berichtspflichten eines Ambasadors gegenüber dem Departmenf of State umfassen die
1. Ergebnisse von Wahlen zum Staatsoberhaupt und zum Parlament im Empfangsstaat,
2. Ernennung und Entlassung von Regierungschefs und Außenministern Empfangsstaat,
3. militärischen Operationen des Empfangsstaates,
4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
Die Berichte werden, sofern nicht vom Secretary of State anders angewiesen, im Foreign Service erstattet.
(6) Ist eine Botschaft der Vereinigten Staaten nicht mit einem Botschafter besetzt, gehen die Informationspflichten auf den Minister Resident über. Für Minister Residents besteht keine Nachweis- oder Berichtspflicht.

Sec. 2 - Special Responsibilities of Delegates
(1) Die Berichtspflichten eines Delegates gegenüber dem Departmenf of State umfassen die Information über
1. von anderen Staaten eingebrachte Anträge,
2. Kandidaturen für Ämter,
3. die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen,
4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
(2) Bringt ein ausländischer Staat einen Antrag in die Organisation ein, schlägt der zuständige Delegate dem Secretary of State mit einem Bericht darüber zugleich eine Haltung der Vereinigten Staaten zum Antrag vor.


ARTICLE III. DIPLOMATIC RELATIONS


Sec. 1 - Principles of Foreign Relations
(1) Die Vereinigten Staaten sind um freundlichen und friedlichen Umgang mit allen Nationen bemüht, sofern diese sich ebenfalls dazu bereit zeigen. Vorrang in den diplomatischen Beziehungen genießen alliierte Staaten und solche, mit denen ein Botschafteraustausch stattfindet.
(2) Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten, sofern diese dem internationalem Recht unterliegen.
(3) Mit Staaten, in denen die Menschenrechte nach der Universal Declaration of Human Rights systematisch verletzt werden, schließen die Vereinigten Staaten keine Allianzen. Ziel der Politik der Vereinigten Staaten ist es, aktiv zu einer Verbesserung der Situation beizutragen.

Sec. 2 - Recognition of Foreign States
(1) Es besteht die Möglichkeit, dass der Präsident mit einem ausländischen Staatsoberhaupt einen "Recognition Treaty" abschließt.
(2) Ein solcher Anerkennungsvertrag beinhaltet Rahmenbedingungen der diplomatischen Beziehungen und berechtigen zum gegenseitigen Entsenden von Botschaftern.

ARTICLE IV. FINAL PROVISIONS

Sec. 1 - Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
Former XXV. President of the United States
Former Governor & Senator of the State of Savannah



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2

Donnerstag, 20. August 2009, 12:15

Mr. Speaker,

ich stelle folgenden, unter Berücksichtigung der Einwände des Präsidenten sowie an weiteren Stellen notwendig überarbeiteten Entwurf der United States Diplomacy Bill vor.

Zunächst wurde, wie vom Präsidenten für notwendig befunden, die diplomatische Immunität von Staatsgästen neu geregelt. Staatsgast ist nach dem neuen Entwurf, wer in einem auswärtigen Staat in einer politisch führenden Position tätig ist und auf Einladung oder nach Bestätigung durch die Regierung der Vereinigten Staaten in diese einreist. Er genießt bereits mit seiner Ankunft diplomatische Immunität für die Dauer seines Aufenthaltes.

Weiter wurde auch die Verwirkung der diplomatischen Immunität bei Straffälligkeit gestrichen, und durch die Möglichkeit der Regierung der Vereinigten Staaten ersetzt, einen straffällig gewordenen Diplomaten zur unerwünschten Person zu erklären und auszuweisen. Auch Eingriffsmöglichkeiten in die Unverletzlichkeit diplomatischer Gebäude und Fahrzeuge, die der Entwurf in alter Fassung noch vorbehielt, wurden entfernt.

Schließlich wurde eine Klausel betreffend die automatische Anerkennung der Mitglieder des Rates der Nationen im in der Charta dieser Organisation bestimmten Umfang aufgenommen, sowie Eingriffe in die Entscheidungsfreiheit des Präsidenten in außenpolitischen Angelegenheiten sowie die Souveränität des Kongresses zur Bestätigung oder Ablehnung völkerrechtlicher Verträge und Abkommen beseitigt.

Ich habe den Einspruch des Präsidenten nach sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit für begründet befunden, und in diesem Prozess auch noch andere nachbesserungsbedürftige Passagen gefunden, wie oben dargelegt.

Der überarbeitete Entwurf räumt sämtliche mögliche Bedenken aus, ich bitte darum, diesem zuzustimmen.

United States Diplomacy Bill

ARTICLE I. FUNDAMENTALS AND DEFINITIONS

Sec. 1 - Definitions
(a) Im Sinne dieses Gesetzes gilt als
1. Botschafter jede Person, die von einer anderen Nation in die United States geschickt wurde und vom Präsidenten akkreditiert wurde um in solcher Funktion tätig zu sein.;
2. Staatsgast jede Person aus einem ausländischen Staat, die in ihrem Heimatstaat in einer politisch führenden Position ist und auf Einladung oder mit Bestätigung durch die Regierung der Vereinigten Staaten in die Vereinigten Staaten gesandt wurde.;
3. United States Ambassador jede Person, die solcher vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt und vereidigt wurde. U.S. Ambassador sind in ihrer Botschafterfunktion den Weisungen des Department of State unterworfen. Sie gelten formalrechtlich als Vertreter des Präsidenten der Vereinigten Staaten beim Staatsoberhaupt des Empfangsstaates;
4. United States Delegate jede Person, die als Vertreter der Vereinigten Staaen bei einer internationalen Organisation, in der sie Mitglied sind, vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt wurde. Für sie finden, soweit nicht anders bestimmt, die Bestimmungen über Ambassadors Anwendung.
5. United States Minister Resident jede Person, die als solcher vom Department of State entsandt wurde. Sie gelten als Stellvertreter eines Ambassadors. Für die Aufsicht über die Minister Residents ist der Secretary of State oder ein von ihm benannter Angehöriger des Department of State verantwortlich.
(b) Staatsgäste und Botschafter dürfen nicht den Status "Persona non grata" tragen.

Sec. 2 - Diplomatic Immunity
(1) Diplomatische Immunität im Gebiet der Vereinigten Staaten genießen
a) Staatsgäste;
b) Botschafter für ihre amtlichen und privaten Handlungen, ebenso wie ihre ständigen Mitarbeiter und ihre Familienmitglieder.
(2) Gebäude und Fahrzeuge der diplomatischen Vertretung eines Botschafters genießen einen Sonderstatus. Behörden der Vereinigten Staaten oder ihrer Bundesstaaten haben keine Befugnis, hoheitliche Aufgaben dort wahrzunehmen. Ausnahmen sind durch die betreffende Botschaft zu genehmigen.
(3) Wird ein Staatsgast oder Botschafter während seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten nach geltendem astorischen Recht straffällig, kann ihn die Regierung der Vereinigten Staaten zur unerwünschten Person (persona non grata) erklären und aus den Vereinigten Staaten in sein Herkunftsland ausweisen.

Sec. 3 - Diplomatic Corps
(1) Das Diplomatic Corps besteht aus den akkreditierten Botschaftern anderer Staaten in den Vereinigten Staaten. Das Diplomatic Corps kann einen Doyen als offiziellen Vertreter erwählen.
(2) Der Secretary of State ist Vertreter der Vereinigten Staaten im Diplomatic Corps. Bei der Wahl eines Doyens enthält der Secretary of State sich der Stimme.

Sec. 4 - United States Foreign Service
(1) Der Foreign Service besteht aus
1. dem Secretary of State, der den Foreign Service leitet,
2. den Ambassadors,
3. den Delegierten bei internationalen Organisationenen, in denen die Vereinigten Staaten Mitglied sind,
4. den Minister Residents.
(2) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann an den Sitzungen des Foreign Service teilnehmen.
(3) Der Secretary of State kann weitere Mitglieder des Foreign Service berufen.

ARTICLE II. UNITED STATES FOREIGN SERVICE

Sec. 1 - Responsibilities
(1) Ambassadors repräsentieren die Vereinigten Staaten als Nation. Das Ansehen der Vereinigten Staaten ist von dem der Ambassadors abhängig. Es ist ihre höchste Pflicht dieses Ansehen zu mehren.
(2) Die Informationspflichten eines Ambassadors umfassen die Information des Empfangsstaates über
1. Ergebnisse der Präsidentschafts-, Repräsentantenhaus- und Senatswahlen,
2. personelle Veränderungen in den Ämtern des Präsidenten der Vereinigten Staaten, des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten und des Secretary of State,
3. militärische Einsätze der Streitkräfte der Vereinigten Staaten.
Die Ambassadors informieren darüber hinaus über Neuigkeiten, deren Weiterleitung vom Secretary of State angewiesen wurde.
(3) Weitere Berichtspflichten der Ambassadors sowie Regelungen zur Autorisierung von Stellungnahmen können vom Secretary of State bestimmt werden.
(4) Der Nachweis der Weiterleitung ist durch die Ambassadors unaufgefordert zu erbringen.
(5) Die Berichtspflichten eines Ambasadors gegenüber dem Departmenf of State umfassen die
1. Ergebnisse von Wahlen zum Staatsoberhaupt und zum Parlament im Empfangsstaat,
2. Ernennung und Entlassung von Regierungschefs und Außenministern Empfangsstaat,
3. militärischen Operationen des Empfangsstaates,
4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
Die Berichte werden, sofern nicht vom Secretary of State anders angewiesen, im Foreign Service erstattet.
(6) Ist eine Botschaft der Vereinigten Staaten nicht mit einem Botschafter besetzt, gehen die Informationspflichten auf den Minister Resident über. Für Minister Residents besteht keine Nachweis- oder Berichtspflicht.

Sec. 2 - Special Responsibilities of Delegates
(1) Die Berichtspflichten eines Delegates gegenüber dem Departmenf of State umfassen die Information über
1. von anderen Staaten eingebrachte Anträge,
2. Kandidaturen für Ämter,
3. die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen,
4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
(2) Bringt ein ausländischer Staat einen Antrag in die Organisation ein, schlägt der zuständige Delegate dem Secretary of State mit einem Bericht darüber zugleich eine Haltung der Vereinigten Staaten zum Antrag vor.

ARTICLE III. DIPLOMATIC RELATIONS

Sec. 1 - Recognition of Foreign States
(1) Die Vereinigten Staaten erkennen, im Einklang mit der Charta des Rates der Nationen, jedes Mitglied des Rates als faktisch existierendes, völkerrechtliches Subjekt an.
(2) Darüber hinaus kann der Präsident der Vereinigten Staaten mit ausländischen Regierungen Verträge über die gegenseitige staatliche Anerkennung abschließen.

Sec. 2 - Principles of Foreign Relations
(1) Die Vereinigten Staaten sind um freundlichen und friedlichen Umgang mit allen Nationen bemüht, sofern diese sich ebenfalls dazu bereit zeigen. Vorrang in den diplomatischen Beziehungen genießen alliierte Staaten und solche, mit denen ein Botschafteraustausch stattfindet.
(2) Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten.

ARTICLE IV. FINAL PROVISIONS

Sec. 1 - Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Ines Catarina Boa Vista [Libertarian]
Senator of New Alcantara

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ines Catarina Boa Vista« (20. August 2009, 12:16)


Quinn Michael Wells

Former Head of State

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What's Up?
Astor's dead! Long live Astor!
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3

Donnerstag, 20. August 2009, 12:37

Mr. Speaker,

gehe ich Recht in der Annahme dass in dieser Formulierung Staaten welche nicht dem CoN angehören und noch keinen Vertrag mit den USA geschlossen haben nicht als souveräne Staaten anerkannt werden oder habe ich die entsprechende Passage nur überlesen?

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State


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4

Donnerstag, 20. August 2009, 12:58

Mr. Speaker,

nach dem Gesetzentwurf werden zunächst einmal alle Mitgliedstaaten des Rates der Nationen entsprechend dessen Satzung als "faktisch existierende, völkerrechtliche Subjekte" anerkannt. Ob die Vereinigten Staaten diese darüber hinaus als legitime, souveräne Staaten oder z. B. nur als De-facto-Regimes betrachten, obliegt der Entscheidung der Regierung der Vereinigten Staaten.

Gleichsam obliegt es ihrer Entscheidung, wie sie den Status von Staaten, die nicht dem Rat der Nationen angehören, gegenüber den Vereinigten Staaten sieht. Das Gesetz übernimmt notwendigerweise eine abgegebene völkerrechtliche Selbstverpflichtung der Vereinigten Staaten betreffend ein Mindestmaß der Anerkennung von Mitgliedern des Rates der Nationen. Über die Anerkennung oder Nichtanerkennung anderer Staaten trifft es keine Aussage. Über diese zu entscheiden, ist Sache der jeweiligen Regierung.
Ines Catarina Boa Vista [Libertarian]
Senator of New Alcantara


JVF

Retired Politician

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5

Donnerstag, 20. August 2009, 13:00

:applaus

Mr. Speaker,

die vorgeschlagenen Änderungen von Senator Boa Vista werden meine Unterstützung finden.

Declan Fitch

Governor of Astoria State

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6

Donnerstag, 20. August 2009, 13:02

Mr. Speaker,

ich bin der Ansicht, dass es die Autonomie und Selbstbestimmung Astors untergräbt, wenn unsere Nation gezwungen wird, Staaten anerkennen zu müssen, nur weil ein internationales Gremium dies so diktiert.
Dennoch werde ich den Änderungen der Senatorin nicht im Weg stehen. Grundsätzlich halte ich das Gesetz für sinnvoll, die Einwände des Präsidenten für richtig (wenn auch nicht für elementar) und die Änderungen für akzeptabel. Die oben genannte Einschränkung werde ich im Sinne der Funktionstüchtigkeit dieses Hauses wohl verkraften müssen.
R.I.P.
DECLAN FITCH
1965 - 2009
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7

Donnerstag, 20. August 2009, 13:11

Mr. Speaker,

ich möchte Representative Fitch zu seiner Beruhigung und Bestätigung darauf hinweisen, dass die vom Präsidenten für notwendig befundene Übernahme des Anerkenntnisgebotes der RdN-Charta die Vereinigten Staaten außenpolitisch weniger einschränkt als er offensichtlich besorgt.

Denn insbesondere verlangt die Charta von uns nicht, und auch der Gesetzentwurf tut dies durch die Übernahme ihres Wortlautes nicht, jedes Mitgliedstaat des Rates der Nationen als legitimen und souveränen Staat anzuerkennen. Es verpflichtet uns nur, zur Kenntnis zu nehmen, dass dort eben kein weißer Fleck auf der Landkarte ist, sondern irgend jemand irgendwie in völkerrechtlich relevantem Maße Staatsgewalt ausübt. Das zur Kenntnis zu nehmen, sollte für uns sowieso schon ein Gebot der Klugheit sein.

Eine Aufwertung von De-facto-Regimes o. ä. ist weder mit der Charta des Rates der Nationen, noch mit diesem Gesetz verbunden.
Ines Catarina Boa Vista [Libertarian]
Senator of New Alcantara


Norman Howard Hodges

Elder Statesman

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8

Donnerstag, 20. August 2009, 13:45

Mr. Speaker,

ich unterstütze den vom Senator of New Alcantara vorgelegten Entwurf. Im Nachhinein erscheinen mir die Einwände von President Scriptatore durchaus sinnvoll.

Jenson Wakaby

Senator of Chan-Sen

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9

Donnerstag, 20. August 2009, 19:32

Mr. Speaker,

ich werde den überarbeiteten Entwurf von Senator Boa Vista unterstützen.
sig.
Jenson Wakaby
Shenghei Tigers - ABA-Champions 2007/II and 2008/I
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Richard D. Templeton

Former U.S. President

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10

Donnerstag, 20. August 2009, 20:59

Mr. Speaker,

der überarbeitete Entwurf von Senator Boa Vista findet meine Zustimmung.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
Former XXV. President of the United States
Former Governor & Senator of the State of Savannah



Ulysses Q. Monroe

The 26th U.S. President

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11

Freitag, 21. August 2009, 06:50

Mr. Speaker,

da ich nur Änderungen sehen kann, die ich allesamt bei der letzten Sitzung ebenfalls vorgeschlagen habe, stimme ich dem Vorschlag gerne zu.

Caleb McBryde

Assentian Democrat

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12

Dienstag, 25. August 2009, 00:19

Mr. Speaker,

auch ich kann den Aenderungen so zustimmen. Vielen Dank!

Richard D. Templeton

Former U.S. President

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13

Mittwoch, 26. August 2009, 23:12


The United States of Astor
The Vice President of the Congress

Astoria City, 26th of August 2009


Honorable Members of Congress,

ich beende die Aussprache.

Die Abstimmungen wurden eingeleitet.

sig.


The Vice President of the Congress
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
Former XXV. President of the United States
Former Governor & Senator of the State of Savannah