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Daryll K. Sanderson

Senator for Astoria State

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1

Donnerstag, 13. November 2014, 17:07

H.R. 2014-117 Federal Penal Code Amendment Bill (Defamation)




Honorable Members of Congress!

Der Congressman from Astoria State, Mr. Sam Santala, hat den angehängten Entwurf eingebracht.
Der Antragsteller hat das erste Wort.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



Daryll K. Sanderson
Vice-President of Congress


Federal Penal Code Amendment Bill (Defamation)

Section 1 - Introducing of an Amendment to the Federal Penal Code
Dieses Gesetz ergänzt den Federal Penal Code um den Straftatbestand der Ehrverletzung.

Section 2 - Amendment to the Federal Penal Code
Dem Federal Penal Code wird neu in Ch. 2 Art. VI als Sec. 3 (Defamation) folgendes hinzugefügt:

    (1) Ehrverletzung ist eine nicht auf belegbaren Fakten basierende Herabwürdigung einer natürlichen oder juristischen Person in Wort und Schrift, sowie anderweitigen Darstellungsformen.
    (2) Ehrverletzung ist ein Vergehen der Klasse D.


Die bisherige Section 3 steigt entsprechend in der Nummerierung.

Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



U.S Senator for Astoria State | President of the Senate

2

Donnerstag, 13. November 2014, 22:37

Mr. speaker,
mit dem vorliegenden Amendment schliessen wir ein klaffendes Loch in unserem Strafrecht. Bisher können ehrverletzende Herabwürdigungen einzig über den Straftatbestand der Verleumdung geahndet werden, und auch dies nur in Ausnahmesituationen. Das Diskussionsklima in den Vereinigten Staaten ist seit jeher ein raues, doch ist es leider in der jüngsten Vergangenheit zu beobachten, dass das Argument je länger je mehr durch die Ehrverletzung ersetzt wird. Dem gilt es einen Riegel vorzuschieben und somit die Ehre, ein wichtiges Gut eines jeden Menschen, zu schützen.

Vereinzelt wurde im Vorfeld bereits behauptet dieses Amendment schränke die Meinungsfreiheit ein, dies ist jedoch absurd. Jeder Bürger wird auch künftig seine Meinung kundtun können, dies aber in einer die Ehre seines Gegenübers achtenden Art und Weise.

Ich bitte die werten Kollegen daher um Zustimmung.
Sam Santala
Congressman
Lieutenant of the Astorian State Police

Natalie Holland

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3

Donnerstag, 13. November 2014, 22:55

Mr. President,

dieser Gesetzesvorschlag ist und bleibt offensichtlich verfassungswidrig. Unsere Verfassung gewährleistet jedem Bürger das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Über wen oder was auch immer er will und in welcher Weise auch immer er will.

Dem steht keinerlei Bestimmung der Verfassung gegenüber aus welcher sich ein Recht oder Anspruch darauf konstruieren ließe, die Meinung eines anderen über einen selbst nicht hören zu müssen, weil sie einem nach Inhalt oder Form nicht gefällt.

Eine Beleidigung richtet keinerlei objektivierbaren Schaden an und es muss ja auch niemand hinhören was ein anderer meint über einen selbst zu sagen zu haben.

Eine Verleumdung bedarf zu ihrer Erfüllung dreier klarer und objektiver Kriterien: Es muss eine kreditgefährdene Tatsache über einen anderen behauptet werden, die behauptete Tatsache muss falsch sein und wer sie behauptet muss wissen dass sie falsch ist. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, lässt sich rational prüfen und entscheiden.

Ob sich jemand von einer ihn betreffenden Meinungsäußerung gekränkt fühlt, ist rein subjektiv und willkürlich. Das erste und wichtigste aller Bürgerrechte würde rein persönlichen Emotionen und Empfindlichkeiten geopfert. So was wäre der Freifahrtschein in die Zensur.

Unsere Verfassung verbietet derlei Machenschaften aus gutem Grund. Wem nicht gefällt, was ein anderer über einen selbst zu sagen hat, der muss weghören. Dieses Recht hat er gemäß der Verfassung, und das kann ihm keiner nehmen. Ebensowenig wie er einem anderen das Recht nehmen kann, seine Meinung zu äußern und zwar so, wie dieser es will.
U.S. Senator for Serena


Steve McQueen

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4

Freitag, 14. November 2014, 15:07

Mr President,

ich stimme Senator Holland in ihren Ausführungen zu.
Das Gesetz dient im Zweifelsfall dazu, dass neuste Pet der Präsidentin zu schützen.

Ich werde den Entwurf daher ablehnen.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


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McQueen Petroleum

5

Freitag, 14. November 2014, 19:47

Mr. President,

dieser Gesetzesvorschlag ist und bleibt offensichtlich verfassungswidrig. Unsere Verfassung gewährleistet jedem Bürger das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Über wen oder was auch immer er will und in welcher Weise auch immer er will.

Dem steht keinerlei Bestimmung der Verfassung gegenüber aus welcher sich ein Recht oder Anspruch darauf konstruieren ließe, die Meinung eines anderen über einen selbst nicht hören zu müssen, weil sie einem nach Inhalt oder Form nicht gefällt.

Eine Beleidigung richtet keinerlei objektivierbaren Schaden an und es muss ja auch niemand hinhören was ein anderer meint über einen selbst zu sagen zu haben.

Eine Verleumdung bedarf zu ihrer Erfüllung dreier klarer und objektiver Kriterien: Es muss eine kreditgefährdene Tatsache über einen anderen behauptet werden, die behauptete Tatsache muss falsch sein und wer sie behauptet muss wissen dass sie falsch ist. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, lässt sich rational prüfen und entscheiden.

Ob sich jemand von einer ihn betreffenden Meinungsäußerung gekränkt fühlt, ist rein subjektiv und willkürlich. Das erste und wichtigste aller Bürgerrechte würde rein persönlichen Emotionen und Empfindlichkeiten geopfert. So was wäre der Freifahrtschein in die Zensur.

Unsere Verfassung verbietet derlei Machenschaften aus gutem Grund. Wem nicht gefällt, was ein anderer über einen selbst zu sagen hat, der muss weghören. Dieses Recht hat er gemäß der Verfassung, und das kann ihm keiner nehmen. Ebensowenig wie er einem anderen das Recht nehmen kann, seine Meinung zu äußern und zwar so, wie dieser es will.


Mr. President,
wäre die in der Verfassung garantiert Meinungsfreiheit tatsächlich so grenzen- und schrankenlos, wie uns Congresswoman Holland darzulegen versucht, wäre auch die Strafrechtsbestimmung der Verleumdung verfassungswidrig. Dass dieses Recht aber nicht grenzen- und schrankenlos ist, zeigt die Tatsache, dass die Verleumdung bereits unter Strafe gestellt wurde. Tatsächlich ist die Meinungsfreiheit also nicht grenz- und schrankenlos zu verstehen, sondern findet dort ihre Schranken, wo andere Personen in ihren Rechten verletzt werden. Eine solche Rechtsverletzung ist bislang nur durch den Straftatbestand der Verleumdung abgedeckt.
Der eingebrachte Entwurf soll eine Lücke schließen und gleichzeitig Rechtsklarheit schaffen: wer anderen eine Rechtsverletzung zufügt - und die Ehre ist ein Rechtsgut; ob es einigen hier gefällt oder nicht - der gehört in die Schranken verwiesen. Und zwar nicht mit Hilfe der Selbstjustiz, sondern mit Hilfe des Strafrechts und der Gerichte.

Die Antwort von Congresswoman Holland: wer sich aufgrund ehrverletzender Äußerungen in seiner Ehre verletzt fühlt, ist halt ein Sensibelchen, das keinen Rechtsschutz verdient, kann und darf nicht die Antwort eines Rechtsstaates sein, der den Rechtsfrieden herstellen und sichern will.

Zum Schluss: der vorliegende Entwurf schränkt die Meinungsfreiheit auch nicht ein, denn dass man andere nicht beleidigt, dass ist ein so elementarer Grundsatz menschlichen Zusammenlebens, dass ich mich ernsthaft frage, ob die Einwände von Congresswoman Holland nicht doch eher aus einer fundamentaloppositionellen Haltung heraus erfolgt statt ernsthafter Zweifel.
Sam Santala
Congressman
Lieutenant of the Astorian State Police

6

Freitag, 14. November 2014, 19:48

Mr President,

ich stimme Senator Holland in ihren Ausführungen zu.
Das Gesetz dient im Zweifelsfall dazu, dass neuste Pet der Präsidentin zu schützen.

Ich werde den Entwurf daher ablehnen.


Mr. President,
ich wäre dem Senator aus New Alcantara sehr verbunden, wenn er dies näher begründen würde.
Sam Santala
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7

Freitag, 14. November 2014, 19:57

Mr Speaker,
Geeralklauseln wie diese im Strafrecht sind abzulehnen. Hier kann nun wirklich so gut wie alles rein interpretiert werden.

David J. Clark (D-NA)

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Steve McQueen

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8

Freitag, 14. November 2014, 20:00

Mr President,

einzig Mister Ford würde von solch einer schwachsinnigen Regelung profitieren, dass meine ich mit "Pet der Präsidentin".
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9

Freitag, 14. November 2014, 20:49

Mr. President,

der Congressman aus Astoria State ist sicherlich nicht auf der falschen Spur wenn er davon spricht, dass die Rechte zweier Personen miteinander kollidieren können und in diesem Fall eine Abwägung zu treffen ist wessen Recht worauf Vorrang hat.

Auf der einen Seite haben wir hier die Meinungsfreiheit - so etwas wie die Mutter aller Bürgerrechte und das wichtigste öffentliche Recht des Bürgers einer demokratischen Gesellschaft. Aus ihr entspringen weitere Rechte wie die Presse-, Versammlungs- und Petitionsfreiheit. Und auch das Wahlrecht ist letztlich ein Ausfluss der Meinungsfreiheit.

Und auf der anderen Seite steht die vom Congressman aus Astoria State angeführte "Ehre." Ein "Recht auf Ehre" kennt unsere Verfassung nicht. Wie sollte sie auch? Sie geht vom Recht jedes Menschen aus, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden so lange er keinem anderen schadet, und die Freiheit zu haben nach dem zu Streben, was er erreichen will. Ist das "Ehre" im Sinne persönlicher Anerkennung seiner Mitbürger, dann hat er sie sich durch sein Verhalten und seine Leistungen zu verdienen.

Aus nichts in der Verfassung lässt sich ein vermeintliches "Recht" darauf ableiten, von einem anderen geehrt zu werden oder nicht ins Gesicht gesagt zu bekommen, dass dieser den eigenen Charakter oder das eigene Verhalten missbilligt. Denn der andere hat nun einmal das Recht, seine Meinung über was und wen er will und wie er will frei zu äußern, und einem selbst entsteht keinerlei objektiver und messbarer Schaden dadurch.

Eine Verleumdung ist etwas völlig anderes. Eine Verleumdung ist kein Wert- oder Geschmacksurteil, sondern eine tatsächliche Behauptung. Von der derjenige der sie aufstellt weiß, dass sie nicht der objektiv feststellbaren Wahrheit entspricht. Und die tatsächlich messbar geeignet ist, verfassungsgemäß geschützte Rechte eines anderen - sein wirtschaftliches Fortkommen, seinen politischen Einfluss, sein Privat- und Familienleben - zu beschädigen.

Eine Verleumdung ist eine bewusste Lüge, die nur in der Absicht erfunden und verbreitet wurde, einem anderen in seinen verfassungsgemäß geschützten Rechten zu schaden. Hier ist die Kollision zwischen der Meinungsfreiheit des einen und den persönlichen, politischen und wirtschaftlichen Rechten des anderen ganz einfach aufzulösen.

Eine herabsetzende Meinungsäußerung jedoch richtet keinerlei nachvollziehbaren Schaden kann. Dass ein anderer eine negative Meinung über einen selbst hat und äußert, muss jeder als Preis seiner eigenen Meinungsfreiheit in Kauf nehmen.
U.S. Senator for Serena


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10

Freitag, 14. November 2014, 23:45

Handlung:applaudiert der Senatorin und nickt häufig zustimmend

David J. Clark (D-NA)

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Sonntag, 16. November 2014, 19:59

Eine herabsetzende Meinungsäußerung jedoch richtet keinerlei nachvollziehbaren Schaden kann. Dass ein anderer eine negative Meinung über einen selbst hat und äußert, muss jeder als Preis seiner eigenen Meinungsfreiheit in Kauf nehmen.


Mr. Speaker,

die Kollegin aus Serena trifft mit diesem Satz den Kern meiner Meinung zu diesem Entwurf. Ich werde ihn daher ablehnen.

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Daryll K. Sanderson

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12

Dienstag, 18. November 2014, 19:08




Honorable Members of Congress!

Die Aussprache ist beendet, die Abstimmungen werden in Kürze eingeleitet.


Daryll K. Sanderson
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