Honorable Deputies,
ich vermag nicht zu erkennen, in welcher Weise genau die konkreten Bestimmungen dieses Gesetzes seinem allgemeinen Zweck dienen sollen?
Der Regierung wird aufgegeben, eine Gefahrenkarte zu erstellen, schön und gut. Aber wie weiter? "Die Behörden erarbeiten geeignete Auflagen und Standards." Was auch immer darunter zu verstehen ist. Im Prinzip wird hiermit im Handstreich das Bauwesen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesetzgebers in jenen der Regierung verschoben, die unter Verweis auf einen "Gummiparagraphen", wie man so schön sagt, das Baurecht nach Gefallen regeln kann. Im heute zur Demokratischen Union gehörenden Heroth hat man einen sehr hässlichen historischen, aus der Zeit des Huber-Regimes stammenden Titel für solche Kompetenzverschiebungen zwischen Legislative und Exekutive: "Ermächtigungsgesetz."
Auch die Zentralisierung der Ausführung des Baurechts bei der Staatsregierung ist wohl kaum zweckmäßig, hier wäre eine Zuständigkeit kommunaler Ordnungsbehörden, die näher an der jeweiligen örtlichen Situation und darum besser mit dieser verraut sind, ungleich sinnvoller.
Ich sehe angesichts der Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf somit faktisch nur aus gravierenden Mängeln besteht, leider keine Möglichkeit, ihm zuzustimmen.