Miss Walken,
falls Sie mich nicht kennen, ich bin Luciano Marani, Mitglied des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten und Gouverneur des Staates, in dem Sie sich aufhalten, wie dies Art. V Ssec. 1 des
United States National Symbols Act ausdrücklich besagt. ...
Niemand - am wenigsten ich selbst - bezweifelt, dass das Leben kostbar ist und dass nicht nur, aber schon allein aus verfassungsrechtlichen Gründen Eingriffe in dieses die absolute Ausnahme sein müssen.
Die Tötung eines Menschen ist grundsätzlich mit Strafe bedroht. Grundsätzlich heißt, dass es auch Ausnahmen gibt. Um straffällig zu werden, muss die Tötung tatbestandlich, rechtswidrig und schuldhaft erfolgen. Der Tatbestand mag erfüllt sein, aber wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, wird es einen Rechtfertigungsgrund schaffen. (Gesetzliche) Rechtfertigungsgründe sind ja allseits anerkannt:
Der Vollzugsbeamte, der eine Todesstrafe vollstreckt, begeht tatbestandlich eine Tötung, ist aber aufgrund eines Gesetzes gerechtfertigt. Der Polizeibeamte, der eine Festnahme vornimmt, beraubt den Betroffenen der tatbestandlich der Freiheit, ist aber aufgrund eines Gesetzes gerechtfertigt. Der Mensch, der einen anderen tötet, um diesen von einem Angriff gegen sich selbst abzuwehren, handelt tatbestandlich ist aber aufgrund eines Gesetzes gerechtfertigt. Das Kind, welches auf Anweisung seines Vaters aus Nachbars Garten Kirschen stiehlt, handelt tatbestandlich und rechtswidrig, aber ohne Schuld, weil es nicht schuldfähig ist. Dies sind nur einige Beispiele.
Ich halte es für bedenklich, wenn der Präsident in einem Profilierungsversuch rechtliche Bedenken streut, die ich leider für absolut angebracht und schlicht falsch erachte. Natürlich darf der Präsident eine Meinung zu diesem Thema haben und zu meiner im Gegensatz stehen. Ich hätte mir aber gewünscht, wenn der Präsident, der ja vor seiner Präsidentschaft bereits Bürger war, sich bereits vor der Abstimmung öffentlich oder durch einen Assemblyman seines Vertrauens in die Diskussion eingebracht hätte.