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Freitag, 6. Juni 2014, 18:05

Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices

Mr Speaker,
ich beantrage Aussprache und Abstimmung über folgenden Entwurf:


Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill

Section 1 – Purpose and citation
(1) Zweck des Gesetzes ist die grundlegende Regulation des Handels mit Schusswaffen, zerstörerischem Gerät und militärischem Gerät.
(2) Das Gesetz soll zitiert werden als „Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Act“.

Section 2 – Definitions
Im Sinne dieses Gesetzes ist
- eine Schusswaffe
a) jede Waffe, die gebaut oder geeignet ist, ein Projektil oder einen Gegenstand, der einem Projektil ähnlich ist, mittels einer Explosion abzufeuern,
b) der Rahmen oder das Gehäuse einer solchen Waffe,
c) ein Schalldämpfer für solche Waffen,
d) eine Zerstörungsvorrichtung.
- ein zerstörerisches Gerät
a) jedes explodierende, aufheizende oder giftige Gas
b) jede Waffe, die, ohne eine Schusswaffe zu sein, das gedacht oder geeignet ist, ein Projektil auszustoßen,
c) Gegenstände oder Bauteile, die dafür gedacht sind, einen Gegenstand in ein gefährliches Gerät umzuwandeln,
d) jeder Gegenstand, den der Attorney General als vergleichbar zu den vorgenannten einstuft,
nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als Waffe erklärt oder die lediglich für kulturelle Zwecke gebraucht werden sollen,

- ein militärisches Gerät
a) jede atomare, biologische oder chemische Waffe,
b) eine Bombe, Granate, Rakete, Mine oder ein Geschoss,
c) bewaffnetes Fluggerät, bewaffnete Schiffe oder Panzer, bewaffnete Fahrzeuge oder schwer gepanzerte Fahrzeuge für militärische Einsatzzwecke,
d) Raketenwerfer,
e) Artillerie, Minen,
f) vollautomatische Schusswaffen, Flammen- oder Granatwerfer, Handgranaten, Streumunition,
g) Torpedos und Bomben,
h) panzerbrechende Waffen,
i) jede andere Waffe die oder jedes andere Gerät das die der Attorney General für gleichwertig zu den vorgenannten hält oder Munition für oben genannte Waffen ist,
nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als militärisches Gerät erklärt.

- die "Einfuhr" jeder Transport von Gütern von außerhalb der Vereinigten Staaten in ebendiese, jedoch ausgenommen solche Transporte, die eine Wiedereinfuhr darstellen,
- die "Wiedereinfuhr" jeder Transport von Gütern in die Vereinigten Staaten, sofern diese Güter - urkundlich durch die Zollbehörde bestätigt - zu einem früheren Zeitpunkt und mit der Intention der Wiedereinfuhr aus dem Gebiet ausgeführt wurden.
- die "Ausfuhr" jeder Transport von Gütern von innerhalb der Vereinigten Staaten in das Ausland , jedoch ausgenommen solche Transporte, die eine Wiederausfuhr
darstellen,
- die "Wiederausfuhr" jeder Transport von Gütern aus den Vereinigten Staaten,
sofern diese Güter - urkundlich durch die Zollbehörde bestätigt - zu
einem früheren Zeitpunkt und mit der Intention der Wiederausfuhr in das Gebiet eingeführt wurden.
- die "Verbringung über die Grenze eines Staates" jeder Transport von Gütern über die Grenze eines Bundesstaates in einen anderen Bundesstaat der Vereinigten Staaten, jedoch nur, sofern dabei nicht die Außengrenzen der Vereinigten Staaten überschritten werden. Die Gesetzgebung der Staaten kann vorsehen, dass eine Verbringung über die Grenzen eines Staates auch vorliegt, wenn bei der Ein- oder Ausreise in die Vereinigten Staaten im Falle der Wiederein- oder -ausfuhr das Gebiet dieses Staates betreten wird, ohne, dass die zugehörige Aus- oder Einfuhrhandlung ebenfalls dort stattfand.

Section 3 – Comerce
(1) Die Einfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät in die Vereinigten Staaten bedarf der Erlaubnis oder Lizenzierung des Handelsministeriums, die Einfuhr von militärischem Gerät in die Vereinigten Staaten ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts kann auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt werden.
(2) Die Ausfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem oder militärischem Gerät aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung des Handelsministeriums.
(3) Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Geräten über die
Grenze eines Staates ist den zuständigen Behörden des Bundes und,
sofern die Gesetze eines beteiligten Staates es erfordern, diesem
anzuzeigen. Sofern nicht die Behörden eines Staates oder die zuständige
Bundesbehörde die Verbringung untersagen, gilt sie als genehmigt. Die Verbringung von militärischen Geräten über die Grenzen eines Staates ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder
die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Ist die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt, so ist die Verbringung nur zur Verwendung durch die Streitkräfte der Vereinigten Staaten zulässig.

Section 4 – Unlawful actions
Eine Ein- oder Ausfuhr oder Verbringung über die Grenzen eines Staates im Sinne von Section 3 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Lizenz oder Genehmigung oder entgegen eines Verbots geschieht. Sie ist ein Vergehen der Klasse B im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches, im Falle von militärischem Gerät ein Verbrechen der Klasse C.

Section 5 – Coming into force
Das Gesetz tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

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Dienstag, 17. Juni 2014, 14:20

Mr Speaker,
wie bereits in der Debatte erklärt, bringe ich den veränderten Entwurf erneut ein.


Basic Regulation of Military Devices Bill

Section 1 – Purpose and citation
(1) Zweck des Gesetzes ist die grundlegende Regulation des Handels mit militärischem Gerät.
(2) Das Gesetz soll zitiert werden als "Basic Regulation of Military Devices Act".

Section 2 – Definitions
Im Sinne dieses Gesetzes ist
- ein militärisches Gerät
a) jede atomare, biologische oder chemische Waffe,
b) eine Bombe, Granate, Rakete, Mine oder ein Geschoss,
c) bewaffnetes Fluggerät, bewaffnete Schiffe oder Panzer, bewaffnete Fahrzeuge oder schwer gepanzerte Fahrzeuge für militärische Einsatzzwecke,
d) Raketenwerfer,
e) Artillerie, Minen,
f) vollautomatische Schusswaffen, Flammen- oder Granatwerfer, Handgranaten, Streumunition,
g) Torpedos und Bomben,
h) panzerbrechende Waffen,
i) jede andere Waffe die oder jedes andere Gerät das die der Attorney General für gleichwertig zu den vorgenannten hält oder Munition für oben genannte Waffen ist,
nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als militärisches Gerät erklärt.

- die "Einfuhr" jeder Transport von Gütern von außerhalb der Vereinigten Staaten in ebendiese, jedoch ausgenommen solche Transporte, die eine Wiedereinfuhr darstellen,
- die "Wiedereinfuhr" jeder Transport von Gütern in die Vereinigten Staaten, sofern diese Güter - urkundlich durch die Zollbehörde bestätigt - zu einem früheren Zeitpunkt und mit der Intention der Wiedereinfuhr aus dem Gebiet ausgeführt wurden.
- die "Ausfuhr" jeder Transport von Gütern von innerhalb der Vereinigten Staaten in das Ausland , jedoch ausgenommen solche Transporte, die eine Wiederausfuhr
darstellen,
- die "Wiederausfuhr" jeder Transport von Gütern aus den Vereinigten Staaten,
sofern diese Güter - urkundlich durch die Zollbehörde bestätigt - zu
einem früheren Zeitpunkt und mit der Intention der Wiederausfuhr in das Gebiet eingeführt wurden.
- die "Verbringung über die Grenze eines Staates" jeder Transport von Gütern über die Grenze eines Bundesstaates in einen anderen Bundesstaat der Vereinigten Staaten, jedoch nur, sofern dabei nicht die Außengrenzen der Vereinigten Staaten überschritten werden. Die Gesetzgebung der Staaten kann vorsehen, dass eine Verbringung über die Grenzen eines Staates auch vorliegt, wenn bei der Ein- oder Ausreise in die Vereinigten Staaten im Falle der Wiederein- oder -ausfuhr das Gebiet dieses Staates betreten wird, ohne, dass die zugehörige Aus- oder Einfuhrhandlung ebenfalls dort stattfand.

Section 3 – Comerce
(1) Die Einfuhr von militärischem Gerät in die Vereinigten Staaten ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts kann durch Exekutiverlass oder Gesetz auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt werden.
(2) Die Ausfuhr von militärischem Gerät aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung des Handelsministeriums.
(3) Die Verbringung von militärischen Geräten über die Grenzen eines Staates ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Ist die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt, so ist die Verbringung nur zur Verwendung durch die Streitkräfte der Vereinigten Staaten zulässig.

Section 4 – Unlawful actions
(1) Der Besitz von militärischen Geräten ist, ausgenommen für Sicherheitsbehörden des Staaten oder des Bundes, ungesetzlich und ein Verbrechen der Klasse C des Bundesstrafgesetzbuchs. Eine Ein- oder Ausfuhr oder Verbringung über die Grenzen eines Staates im Sinne von Section 3 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Genehmigung oder entgegen eines Verbots geschieht. Sie ist ein ein Verbrechen der Klasse D.
(2) Ist die Verwendung von militärischem Gerät auf die Streitkräfte des Bundes beschränkt, so ist eine Handlung nach Subsection 1 als Verbrechen der Klasse C, ausgenommen für die Streitkräfte des Bundes.

Section 5 – Coming into force
Das Gesetz tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

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