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JVF

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1

Freitag, 8. Februar 2008, 14:40

Enthaltungen / Nicht abgegebene Stimmen

Da die Diskussion dazu im Kongress schon geschlossen wurde, hier noch mein Senf dazu:

Zitat

Senator Scriptatore
..
Nicht abgegebene Stimmen zählen gar nichts. Weder als Ja, noch als Nein, noch als Enthaltung. Denn alle drei Abstimmungsoptionen stehen einem Congressmen zur Verfügung.
..

Eine Enthaltung zählt ebenso weder als Aye noch als Nay, ist also in dem Sinn nicht als Stimme zu werten, da sich bewusst der Stimme enthalten (= zählt nicht als abgegebene Stimme) wird.

Ein nicht abgeben der Stimme hat also die selben Auswirkungen wie eine Enthaltung.

Ein Beispiel:
8 Senatoren = 3x Aye, 2x Nay, 3 Nicht abgegebene Stimmen
d.h. es gibt 5 Stimmen die für das Ergebnis von Belang sind: 3x Aye, 2x Nay = 3/5 Mehrheit.

2. Beispiel:
8 Senatoren = 3x Aye, 2x Nay, 3x Abstention
und wieder nur 5 Stimmen die für das Ergebnis von Belang sind: 3x Aye, 2x Nay = 3/5 Mehrheit.

3. Beispiel:
8 Senatoren = 3x Aye, 2x Nay, 1x Abstention, 2x Nicht abgegeben
wieder können nur 5 Stimmen gewertet werden: 3x Aye, 2x Nay = 3/5 Mehrheit


Fallen uns bei diesen Beispielen Ähnlichkeiten auf?
Aber kommen wir zum eigentlichen Punkt, warum ich das ganze anspreche:

Zitat

Constitution, Article VI, Section 3 (1):

"Es können neue Staaten und Territorien in den Bund aufgenommen werden, wozu ein Gesetz mit Zustimmung von je zwei Dritteln der Mitglieder beider Kammern des Kongresses der Vereinigten Staaten ergehen soll."


und das Ergebnis der Abstimmung zur St. Laurence and the Hybertines Bill im Senat:

4 Aye, 1 Nay, 1 Abstention (2x keine Abgabe der Stimme)

-> 5 zu wertende Stimmen: 4x Aye, 1x Nay = 4/5 Mehrheit > 2/3 Mehrheit UND NICHT 4/8!!

Enthaltungen und nicht abgegebene Stimmen dürfen beim Feststellen des Ergebnisses NICHT gewertet werden, das würde das Ergebnis verfälschen! Würden sie nämlich gewertet, wie hier von Senator Scriptatore (4/8 = keine 2/3 Mehrheit), hätte eine Enthaltung oder ein nicht abgeben der Stimme die gleiche Bedeutung wie ein Nay und das würde eine Enthaltung ad-absurdum führen!


Ich bitte um Berichtigung, sollte ich hier komplett auf dem Holzweg sein.

Shana Jefferson

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2

Freitag, 8. Februar 2008, 16:21

RE: Enthaltungen / Nicht abgegebene Stimmen

Zitat

Original von Jeffrey Fillmore
Enthaltungen und nicht abgegebene Stimmen dürfen beim Feststellen des Ergebnisses NICHT gewertet werden, das würde das Ergebnis verfälschen! Würden sie nämlich gewertet, wie hier von Senator Scriptatore (4/8 = keine 2/3 Mehrheit), hätte eine Enthaltung oder ein nicht abgeben der Stimme die gleiche Bedeutung wie ein Nay und das würde eine Enthaltung ad-absurdum führen!


Sie sind dann zu werden, wenn in einer Abstimmung die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder (oder eine andere qualifizierte Mehrheit) eines oder beider Häuser des Kongresses für den Erfolg einer Abstimmung erforderlich sind. Solche Astimmungen erfordern, unabhängig von der Zahl der tatsächlich abstimmenden Mitglieder, immer mindestens vier Stimmen im Repräsentantenhaus, und fünf im Senat.

Richtig sind die Überlegungen für Abstimmungen, welche lediglich eine einfache Mehrheit erfordern.
Shana Alexandra Jefferson
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3

Freitag, 8. Februar 2008, 16:28

8o - ich habe die gleiche Meinung wie Jefferson....Wollen wir feiern ? ;)

Mitglieder der Kammern nicht Mehrheit der abgegebenen Stimmen oder Mehr Ja- auf Nein-lautenden Stimmen - gibt's alles...
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Shana Jefferson

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4

Freitag, 8. Februar 2008, 16:32

Zitat

Original von Ronald D. Crane
8o - ich habe die gleiche Meinung wie Jefferson....Wollen wir feiern ? ;)


Damit warten wir, bis Deutschland im Sommer Fußball-Europameister geworden ist ;)

Oder bist du seit Mittwochabend ewa der Meinung, sie werden es doch nicht...? 8o Ich glaube es trotzdem und immer noch :D
Shana Alexandra Jefferson
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JVF

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5

Freitag, 8. Februar 2008, 17:14

d.h. wenn die Mehrheit einer Kammer gefordert ist, wäre eine Abstention praktisch gesehen ein Nay?

Shana Jefferson

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6

Freitag, 8. Februar 2008, 17:15

So ist es, ja.
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Alexander Xanathos

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7

Freitag, 8. Februar 2008, 21:12

8o *bekommt definitiv heute Paranoia ... fühlt sich von der Enthaltungs-Diskussion durch vier Nationen verfolgt* X(
Alexander Xanathos
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John E. Prescott

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8

Freitag, 8. Februar 2008, 21:29

Die Diskussion ist so alt wie die MNs. Dabei dreht es sich um zwei Dinge.

1. Wie ist eine Enthaltung zu werten, damit sie keine faktische Nein Stimme wird und

2. im vorliegenden Fall viel wichtiger: Wie sieht es bei niedriger Wahlbeteiligung aus, was in MNs ja durch Ausfälle und Inaktivitäten viel öfter vorkommt als RL.

Ergebnis dieser Debatten war stets, daß bezogen auf 1. Enthaltungen wie nicht abgegebene Stimmen zu werten sind. Das heißt bei einem Ergebnis 2 Ja, 1 Nein und 8 Enthaltungen wäre ein Antrag dennoch angenommen.

Das Problem, was besonders im Bezug auf 2. eine Rolle spielt, ist, daß gerade früher viele Verfassungen und Gesetze vom RL abgeschrieben wurden. Diese berücksichtigten natürlich i.d.R. nicht, daß von z.B. 11 Parlamentsmitgliedern auch mal 7 inaktiv sein können. Damit waren diese Parlamente bei orginalgetreuer Gesetzesauslegung z.T. handlungsunfähig und konnten diese Handlungsunfähigkeit nicht einmal durch Selbstauflösung beenden.

Daher wurde - auch in Astor - mal die Regelung eingeführt, daß sich Mehrheitsbestimmungen IMMER auf die abgegebenen Stimmen, nicht auf die Mehrheit der Mitglieder eines Hauses beziehen. Darum war ich auch zunächst überrascht, daß der Antrag als abgelehnt gewertet wurde.

Das Problem im vorliegenden Fall ist jedoch, daß diese von mir angesprochene Bestimmung durch die Verfassungsreform vor einigen Jahren verloren ging. Also ist es nach der geltenden Gesetzeslage in Astor korrekt, die Abstimmungsergebnisse auf die Mehrheit der Mitglieder des Hauses und nicht auf die Abstimmungsteilnehmer zu beziehen, da dies so explizit in der Verfassung steht.

Bei allen anderen Abstimmungen, wo dies nicht der Fall ist, sind einfach Mehrheiten ausreichend, egal ob sich die anderen Abgeordneten enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen.

*so* RL läuft es im Bundestag genauso. Dort sind ja auch oft viele Abgeordnete nicht da und es reicht eine einfach Mehrheit der Anwesenden. Ich meine sogar, daß die Fraktionen sich manchmal absprechen, daß bei unwichtigen Themen eine proportional geringere Menge an Abgeordneten der Fraktionen erscheinen und dann z.B. mit 70-60 Stimmen abgestimmt wird. Es gibt aber eben Abstimmungen, besonders die Kanzlerwahl, bei der die "Mehrheit der Mitglieder des Bundestages" erforderlich ist. Und das sind dann eben 308 Ja Stimmen, egal ob die anderen mit Nein oder mit Enthaltung stimmen, oder gar nicht da sind *so*

Im Grunde ist es eine schwierige Frage, ob man zu der Regel zurückkehren sollte, daß sich die Mehrheiten immer auf abgebene Stimmen beziehen. Dafür spricht, daß einigen Inaktiven besonders große Mehrheiten quasi nicht erreicht werden können. (z.B. hätte der Fusionsantrag einstimmig mit allen sechs Stimmen angenommen werden müssen, um die 2/3 Hürde zu passieren). Andererseits wäre es auch schlecht, wenn z.B. nur drei aktive Parlamentarier nach Lust und Laune die Verfassung ändern könnten.

Vielleicht wäre eine Lösung, daß bei der Verabschiedung von Verfassungszusätzen mind. die Hälfte der Mitglieder eines Hauses abstimmen müssen und gleichzeitig eine 2/3 Mehrheit erreicht werden muss.
John E. Prescott [D-FL]
Member of the U.S. House of Representatives


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John E. Prescott« (8. Februar 2008, 21:36)


Alexander Xanathos

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9

Freitag, 8. Februar 2008, 21:51

Man unterscheidet:

1. relative Mehrheit (min. einer mehr dafür als dagegen, Enthaltungen egal) - für alle normalen Gesetze
2. absolute Mehrheit (mehr dafür als dagegen sein könnten) - hohe Hürde, für Regierung(ab)berufung
3. relative 2/3-Mehrheit (min. doppelt so viele dafür als dagegen, Enthaltungen egal) - höhere Hürde, für Verteidigungsfall
4. absolute 2/3-Mehrheit (min. doppelt so viele dafür, als dagegen sein könnten) - höchste Hürde, für Verfassungsänderungen
[5. Konsens (keiner dagegen) gibt es innerhalb der Staaten nicht mehr, nur im Weltsicherheitsrat unter den Ständigen Fünf bei Sanktionen und Eingriffen]

Wer sich enthält, macht deutlich, dass er keine Entscheidung herbeiführen wird, sondern diese den anderen überlässt.
Bei einer Mehrheit der Mitglieder (Nr. 2) geht es um die bekennenden Unterstützer einer Sache. Wer hier nicht explizit dafür ist, ist dagegen. Es geht hier wirklich um das Eintreten für eine Sache, nicht um "is mir egal".
Alexander Xanathos
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10

Samstag, 9. Februar 2008, 09:37

Zitat

Original von John E. Prescott
Andererseits wäre es auch schlecht, wenn z.B. nur drei aktive Parlamentarier nach Lust und Laune die Verfassung ändern könnten.

Das wäre mir persönlich lieber, als wenn jede versuchte Änderung schon im Keim erstickt wird, weil die Hälfte der Parlametarier inaktiv ist.


Zitat

Vielleicht wäre eine Lösung, daß bei der Verabschiedung von Verfassungszusätzen mind. die Hälfte der Mitglieder eines Hauses abstimmen müssen und gleichzeitig eine 2/3 Mehrheit erreicht werden muss.

Wäre wie ich finde eine gute Lösung. Das Problem ist: Ein Admendement in den Kongress einzubringen ist wohl sinnlos, weil die 2/3-Hürde niemals geschafft werden kann wenn auch nur zB 2 Senatoren der Abstimmung fern bleiben.


Zitat

Original von Alexander Xanathos
Es geht hier wirklich um das Eintreten für eine Sache, nicht um "is mir egal".

Dann sollte es die Option "Enthaltung" aber meiner Meinung nach auch nicht geben.

John E. Prescott

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11

Samstag, 9. Februar 2008, 15:35

Das Problem im Senat ist m.E. auch, daß 8 Mitglieder eine wirklich unglückliche Zahl ist. Mr. Finnegan hat zwar darauf hingewiesen, daß eine grade Zahl auch interessant ist, weil sie einen Patt ermöglicht, aber 8 ist eben durchaus kritisch. Um eine Mehrheit zu erreicht braucht man 5 von 8 Stimmen, was aber nicht 51%, sondern gar 62,5% sind. Da das noch keine 2/3 Mehrheit ist, braucht man für eine solche 6 von 8 Stimmen, was aber gleichzeitig eine Dreiviertelmehrheit ist.

Nochmal zu den Enthaltungen: RL kann m.A. nach eine "Mehrheit der der Mitglieder" schon Sinn machen. Man siehe wieder das Beispiel Kanzlerwahl. Hier geht es eben darum, daß eine Mehrheit des Bundestages den Kanzler wirklich unterstützt. (wobei es glaube ich bei Kanzlerwahlen ohnehin selten Enthaltungen gibt, weil die Opposition dann wohl mit nein stimmt. M.E. hat sich aber z.B. die Union bei Schröders Afgahnistan-Vertrauensfrage enthalten)
John E. Prescott [D-FL]
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