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George W. Hayes

Ruheständler

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41

Freitag, 13. Oktober 2006, 21:32

Also ich gehe davon aus, dass er so unabhängig ist, wie er sein muss. Und das hat ja auch der Senat so gesehen, sonst hätte er ihn wohl abgelehnt.

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42

Freitag, 13. Oktober 2006, 21:39

Der Senat hat sich anscheinend unbewusst und nicht absichtlich über die Verfassung hinweg gesetzt, wenn man den Satzanfang Article V Section I (2) Die Richter sind unabhängig... dahin gehend interpretiert, dass mit unabhängig auch unparteiisch gemeint ist, so wie es früher in Astor auch gehandhabt wurde.
Scott Adam Cheung
15th and 17th Vice President of the United States of Astor
Former United States Senator for the Republic of Chan Sen

CEO of the Serena Sports Group

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Scott A. Cheung« (13. Oktober 2006, 21:40)


Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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43

Freitag, 13. Oktober 2006, 21:40

War es früher nicht gute Tradition, dass die Richter Parteiämter einfach während ihrer Amtszeit ruhen ließen und gut wars?
Salute
Bastian Vergnon


George W. Hayes

Ruheständler

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44

Freitag, 13. Oktober 2006, 21:49

Zitat

Original von Scott A. Cheung
Der Senat hat sich anscheinend unbewusst und nicht absichtlich über die Verfassung hinweg gesetzt, wenn man den Satzanfang Article V Section I (2) Die Richter sind unabhängig... dahin gehend interpretiert, dass mit unabhängig auch unparteiisch gemeint ist, so wie es früher in Astor auch gehandhabt wurde.


Also unabhängig impliziert für mich nicht unbedingt unparteiisch. Und bislang hat es ja auch niemanden - zumindest öffentlich - gestört.

@Vergnon

Da haben Sie natürlich im Prinzip absolut Recht. Und vielleicht sollte man das wieder so handhaben. Aber mal ehrlich, was ändert das, wenn ein Richter für seine Amtszeit seine Parteimitgliedschaft (und dabei ist es primär egal, welcher er angehört) ruhen lässt?
Glauben Sie, dass das was ändert? Ein "republikanischer" Richter wird seine konservativen Anichten ebenso weiter haben, wie ein "demoktratischer" Richter weiter seine sozialliberaleren Ansichten vertreten wird. Man ändert den Menschen (und seine Meinung) ja nicht, weil man sagt "Hey, für die Dauer Deines Amtes bist Du aber parteilos".
Aber gut: Wir würden uns zumindest diese Diskussion schenken ;).

Ich - ganz persönlich - bin der Auffassung, dass juristische Unabhängigkeit nicht mit Parteimitgliedschaften zu verbinden ist. So lange ein juristisch fähiger und kompetenter Mensch auf eben jenem Amt sitzt, ist es mir egal, welcher Partei er angehört. Weil ich glaube, dass all unsere Juristen unabhängig Urteile erarbeiten und begründen können - egal, welcher politischen Strömung sie folgen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (13. Oktober 2006, 21:56)


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45

Freitag, 13. Oktober 2006, 21:53

Zitat

Original von Lorelai Gilmore
Mensch, John! :) Du hier? Und nicht in Hollywood? :D

Ich war eher auf dem Weg nach Stars Hollow, um dort bei einem gewissen Luke einen guten Kaffee zu bekommen. ;)

Manchmal muss man einfach aus Ratelon raus, Du weißt ja anscheinend, wovon ich spreche. Die ganzen Diven dort sind unerträglich. :smokin
Jonathan F¸rst von Metternich
Unionskanzler a.D.

Harriet P. Armstrong

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46

Freitag, 13. Oktober 2006, 22:51

Zitat

Original von Bastian Vergnon
Ein so großes Geschmackl hat "die Wahl" also nun auch wieder nicht, auch wenn das bisherige bei weitem ausreicht. Zwar ist sie nun formaljuristisch für rechtens erklärt, aber ob sie dem Geist der Verfassung entspricht, bleibt weiterhin offen.


Sie widersprechen sich, Mr. Vergnon. Daraus, dass die Wahl vom Obersten Gerichtshof (der von der Verfassung als höchste und einzige Instanz für die Auslegung ihrer Bestimmungen eingesetzt ist) für rechtens erklärt wurde, folgt zwangsläufig, dass sie im Einklang mit dem Geist der Verfassung steht. Die Erläuterung, weshalb dies so ist bzw. was denn der "Geist der Verfassung" verlangt, macht einen Großteil der Urteilsbegründung aus.
Yours truly,
Harriet P. Armstrong
Former Vice President of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Harriet P. Armstrong« (13. Oktober 2006, 22:52)


Harriet P. Armstrong

Former Vice President of the United States

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47

Freitag, 13. Oktober 2006, 23:06

Zitat

Original von Scott A. Cheung
Der Senat hat sich anscheinend unbewusst und nicht absichtlich über die Verfassung hinweg gesetzt, wenn man den Satzanfang Article V Section I (2) Die Richter sind unabhängig... dahin gehend interpretiert, dass mit unabhängig auch unparteiisch gemeint ist, so wie es früher in Astor auch gehandhabt wurde.


Mit dieser Aussage bekunden Sie ein äußerst rudimentäres, bei weitem zu oberflächliches Rechtsverständnis, Mr. Cheung.

Es gibt keinen Menschen, der vollkommen unparteiisch ist, und wenn es einen gäbe, würde er wohl eine recht armseelige Existenz führen. Jeder Mensch hat und braucht Werte, eine Richtschnur, an der er sich in seinem Handeln orientieren kann: Eine Gesinnung. Sie können einem Richter nicht sein verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Meinungsfreiheit bestreiten; eine Meinung hat er auch dann, wenn er sie nicht öffentlich (etwa durch Mitgliedschaft in einer politischen Partei) dokumentiert.

Chief Justice Finnegan ist in seiner Arbeit mindestens ebenso unabhängig, wie es Chief Justice Muffley war - beide haben ihre Pflicht als Richter ernst genommen und stets allein nach Recht und Gesetz geurteilt.

Im März diesen Jahres wäre es für die Republikaner ein Leichtes gewesen, sich auf ein ähnlich niedriges, populistisches Niveau zu begeben wie Sie, indem wir hätten behaupten können, es sei kein Wunder, das der bekanntlich - auch ohne Parteimitgliedschaft - den Demokraten zuneigende Chief Justice Muffley eine republikanische Wahlbeschwerde abgewiesen und einen Demokraten ins Präsidentenamt gehoben habe. Wir haben es aus guten Gründen und Verantwortungsbewusstsein für das Land und den Rechtsstaat nicht getan; schade, dass man in Ihren Reihen offensichtlich weniger Anstand aufzubringen fähig ist.
Yours truly,
Harriet P. Armstrong
Former Vice President of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Harriet P. Armstrong« (13. Oktober 2006, 23:08)


48

Freitag, 13. Oktober 2006, 23:51

Zitat

Original von Harriet P. Armstrong
Im März diesen Jahres wäre es für die Republikaner ein Leichtes gewesen, sich auf ein ähnlich niedriges, populistisches Niveau zu begeben wie Sie, indem wir hätten behaupten können, es sei kein Wunder, das der bekanntlich - auch ohne Parteimitgliedschaft - den Demokraten zuneigende Chief Justice Muffley eine republikanische Wahlbeschwerde abgewiesen und einen Demokraten ins Präsidentenamt gehoben habe. Wir haben es aus guten Gründen und Verantwortungsbewusstsein für das Land und den Rechtsstaat nicht getan; schade, dass man in Ihren Reihen offensichtlich weniger Anstand aufzubringen fähig ist.


Wieso sollte man das auch erwarten können? Ein Richter ist doch nur so lange unabhängig und unparteiisch, so lange er für das DNC urteilt und nicht gegen sie. Ich finde ein solches Verhalten vor allem in Bezug auf die integre Person von Chief Justice Finnegan jr. und seine unbestrittene Fachkompetenz für vollkommen Fehl am Platz.

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member

49

Mittwoch, 8. November 2006, 15:52

Zitat

Original von Scott A. Cheung
Auffallend ist trotzdem, dass ein demokratischer Wahlleiter dem Volk die Ablehnung eines demokratischen Kandidaten zugesteht. Anderseits steht ein republikanischer Wahlleiter den Astoriern dies nicht zu, wenn ein Republikaner zur Wahl steht.


Um den Sachverhalt nachträglich klarzustellen:

Mr. Adelmar, war damals nicht in klaren ob eine Option der Ablehnung rechtens ist, tendierte aber klar dazu, das dem nicht so ist. Das Zustandekommen der damaligen Nein-Option basiert darauf, dass der demokratische Kandidat ausdrücklich dieser Nein-Option zugestimmt hat, obwohl er dazu nicht verpflichtet war. Dazu muss ich sagen, dass ich Mr. Jann's Entscheidung aus moralischen Gründen zu 100% unterstützt habe, jedoch war mir der rechtliche Sachverhalt damals nicht bewusst.

Als Wahlleiter hatte ich mich jedoch nur am Recht zu orientieren. Ich muss hier klar hervorheben, dass sich meine Rechtsauffassung im September bei der Nein-Option mit der von Mr. Jann und Mr. Adelmar im Mai deckte. Der Unterschied ist wohl, dass ich dem Recht, nach meiner Auffassung, unweigerlich gefolgt bin und bei mir ein Aushandeln einer Nein-Option in Frage gekommen wäre. Ich will hier noch anmerken - auch unter dem Umstand, dass mir dies kaum ein Nicht-Republikaner glauben wird - dass ich zu keinem Zeitpunkt mir dem heutigen Präsidenten oder einem Mitglied seines Teams vor der Wahl über dieses Thema gesprochen hatte und dass diese Entscheidung über eine solche Durchführung der Wahl erst wenige Stunden vor der Wahl zu Stande gekommen ist.

Aus moralischen Gründen und meiner demokratischen Grundüberzeugung, stelle ich einen solchen Wahlvorgang in Frage, doch bin ich anderseits überzeugt, dass meine Entscheidung absolut rechtens war und dies war im Zuge meines Amtes der einzig relevante Punkt.

Beiträge: 944

Beruf: Chief Justice

Wohnort: Hamilton, Freeland

Bundesstaat: -

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50

Mittwoch, 8. November 2006, 21:26

Zitat

Original von Jerome Davenport
Das Zustandekommen der damaligen Nein-Option basiert darauf, dass der demokratische Kandidat ausdrücklich dieser Nein-Option zugestimmt hat, obwohl er dazu nicht verpflichtet war.


Das ist jetzt aber auch eine schwache Argumentation. Wenn eine Ablehnungsoption verfassungswidrig ist - wie es der Supreme Court entschieden hat -, dann kann auch Mr Janns Zustimmung daran nichts ändern. Eine zwingende Verfassungsbestimmung steht nicht zur Disposition der Kandidaten.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

51

Mittwoch, 8. November 2006, 22:22

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Das ist jetzt aber auch eine schwache Argumentation. Wenn eine Ablehnungsoption verfassungswidrig ist - wie es der Supreme Court entschieden hat -, dann kann auch Mr Janns Zustimmung daran nichts ändern. Eine zwingende Verfassungsbestimmung steht nicht zur Disposition der Kandidaten.


Das kommt's noch dicker: es ist gar keine Argumentation, sondern eine Revitalisierung historischer Tatsachen. Ich wüsste nicht, dass ich damit irgend etwas hätte beweisen wollen und dies ist doch eine Bedinung für ein Argument, Mr. prof. dipl. ing. dr. hc. hc. jur.

Beiträge: 42

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52

Samstag, 11. November 2006, 13:47

Zitat

Original von Jerome Davenport
, Mr. prof. dipl. ing. dr. hc. hc. jur.


Amen, Mr. Davenport.
Es gibt einen Gott. Er verleiht Hoffnung und St‰rke. Und so glaubet an ihn - und f¸rchtet Euch nicht.