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Allison Rose

The Hon'ble

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1

Donnerstag, 27. August 2009, 03:06

Angloamerikanisierung unseres Supreme Court

Habe jetzt bei der Vorbereitung des aktuellen SCOTUS Verfahrens ein paar Sachen entdeckt, die nicht so ganz zum angloamerikanischen Recht passen.
Schwertfeger hat ja das Verfahren eröffnet, und mitgeteilt, dass das Gericht keine Beweise erheben wird, sondern nur die von den Parteien vorgetragenen berücksichtigt. Der SCOTUS Act sagt mir jetzt aber z.B. in Article V Section 6:
"(1) Das Gericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis."

Das ist das Inquisitionsprinzip, wie es auch das deutsche Strafrecht kennt.
Ich habe mich jetzt einfach mal dafür entschieden, das Verfahren nicht danach fortzuführen; eventuell werd ich die Section auch noch für teilweise ungültig erklären. Denn sie entspricht ja eigenlich nicht dem Grundgedanken unseres Supreme Court, der nicht selbst nach der Wahrheit suchen soll, sondern eben aus den Argumenten der vorgetragenen Parteien Recht befinden soll, ohne sich selbst von der Sache einnehmen zu lassen.


Gibt da btw. auch noch ein paar andere Sachen die mir aufgefallen sind. z.B. dass es keine Regeln zur Vereidigung gibt, auch keine Eidesformel. Und dass nicht (so kenne ich es zumindest aus amerikanischen Gerichtsserien :D ) jeder im Zeugenstand vereidigt wird, sondern der Penalty Code nach uneidlicher Falschaussage und Meineid unterscheidet.


Wollte euch das eigentlich nur mal mitgeteilt haben ;)
The Hon. Allison Rose
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Platzmeister

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2

Donnerstag, 27. August 2009, 09:00

Da ist wohl bei der Erarbeitung des SCOTUS Act, ein wenig deutsches Recht eingeflossen. Das sollte sich aber ändern lassen.

Eine Änderung der Section des SCOTUS Act sollte jedoch am besten der Gesetzgeber selbst vornehmen. Alternativ wäre auch eine Klage vor dem Supreme Court möglich.

Eine teilweise Ungüligkeitserklärung auf Eigeninitiative des Supreme Court wäre dagegen höchst problematisch. Da wäre wieder auf Article V Section 3 Subsection 2 der Constitution zu verweisen: "In jedem Fall soll der Oberste Gerichtshof nur auf Anrufung und nicht durch Eigeninitiative tätig werden."

Na und zu den Problemen der Vereidigung von Zeugen sei zu sagen, dass es bisher eben (außer den wenigen Regeln nach Article VIII des SCOTUS Act) noch kein umfassendes Strafprozessrecht gibt. So bleibt die Entscheidung, ob und wann ein Zeuge vereidigt wird derzeit halt noch beim vorsitzenden Richter eines Verfahrens. Aber auch damit kann man sicher ganz gut leben.

Quinn Michael Wells

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3

Donnerstag, 27. August 2009, 09:09

Es muss ja nicht alles wie in den realen USA sein. Wobei ich zustimme dass eine einheitliche Vereidigungsformel anzuraten wäre, da müsste man sich mal was überlegen. Würde dir da empfehlen mit Fillmore zu sprechen.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Allison Rose

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4

Donnerstag, 27. August 2009, 10:39

Zitat

Original von Platzmeister

Eine teilweise Ungüligkeitserklärung auf Eigeninitiative des Supreme Court wäre dagegen höchst problematisch. Da wäre wieder auf Article V Section 3 Subsection 2 der Constitution zu verweisen: "In jedem Fall soll der Oberste Gerichtshof nur auf Anrufung und nicht durch Eigeninitiative tätig werden."


Ich wär mit einer Änderung durch den Gesetzgeber auch zufriedener.
Aber den Article I Section 4 Absatz 3 kann man sich schon so hin schustern, dass es ginge:
"(3) Der Supreme Court kann in jedem Urteil eine Anordnung gemäß Article V Section 3 Subsection 3 der Verfassung treffen. Er soll sich jedoch bei seiner Prüfung auf solche Gesetze und Maßnahmen begrenzen, welche unmittelbare Bedeutung für die Entscheidung des Verfahrens haben oder bei denen eine solche Feststellung Gegenstand des Verfahrens ist."

Ich bin auch nicht dafür, das Ganze komplett in Common Law und Equity umzustellen; schon allein, weil ich glaube dass niemand hier ist, der sich genügend damit auskennt.
Aber so ein paar Grundzüge sind doch ganz schnieke ;)
The Hon. Allison Rose
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