Ladies and Gentlemen,
der Grund, weshalb die Verkündung so lange gedauert hat, liegt in erneuten Auszählungen aufgrund der Knappheit der Ergebnisse.
Außerdem ist die Problematik erörtert worden, die sich aus dem Ergebnis ergibt:
Das Gesetz sieht bei Gleichstand und damit dem Anrecht mehrerer Listen auf einen Platz keine Regelung vor.
Tatsache ist, dass jede Liste einen garatierten Anspruch auf nur einen Sitz hat.
Auf die zwei letzten haben alle drei Listen gleichen Anspruch (nämlich zu jeweils einem Drittel, also auf 0,67 Sitze).
Erörtert wurde weiterhin die Frage, wie mit einer Einzelkandidatur umzugehen ist.
Die Frage ist, ob es einen Anspruch auf weitere Sitze gibt, obwohl nur einen einzelne Person kandidiert hat,
also, ob eine Einzelperson ein Listenträger vergleichbar einer Personengesellschaft (eine Partei) ist.
Ich habe mich entschieden, Einzelpersonenkandidaturen anders als Partei- oder Initiativlisten zu behandeln.
Der Hauptgrund ist, dass eine Einzelperson nur ein Mandat im Repräsentantenhaus ausüben kann und auch nur dieses eine Mandat will.
Das hat bei der Berechnung zur Folge, dass Einzelpersonenlisten bei der weiteren Stimmverteilung unberücksichtigt bleiben, sobald ein Mandat auf sie entfallen ist. Der weitere Anspruch auf weitere Sitze verfällt mit der Zuteilung des einen anvisierten Sitzes, sodass dann die restlichen zwei Sitze problemlos auf die beiden Parteilisten zu verteilen waren.
Ich bitte den Gesetzgeber, diesbezüglich das Wahlverfahren auch im Gesetzeswortlaut zu ändern,
Und auch Regelungen zu bestimmen, wie im Falle von gleichberechtigten und unvereinbaren Ansprüchen auf einen odere mehrere Sitze umzugehen ist. Ich empfehle hierbei das Losverfahren.