Eine Wahl, die keine ist, kann auch keinen Schaden anrichten, Mrs. Morgan.
Genau das Problem stand und steht immernoch im Raum.
Wie Sie aus den sicherlich lückenlos angefertigten Listen Ihrer Behörde zweifelsfrei ermitteln konnten, habe ich tatsächlich teilgenommen.
Korrekt.
Der größere Schaden wäre sicherlich gewesen, wenn Laurentiana wegen dieses Disputes keinen oder einen rechtlich umstrittenen Gouverneur bekommen hätte.
Mein Reden, aber ganz neue Töne aus IHREM Munde.
Im Übrigen wundere ich mich, wie gekonnt Sie Ihre amtlich erworbenen Kenntnisse in der öffentlichen Diskussion zu nutzen wissen, Mrs. Morgan.
Immernoch eine Miss ...
Sie können mir nun wirklich nicht verdenken, nachdem Sie mich und meine Behörde rechtlich angegriffen bzw. dies in Aussicht gestellt haben, dass ich Sie aus rechtstaktischen Gründen frage, wie Sie es NUN mit Ihrer Aussage von vor der Wahl halten. Darüber hinaus bin ich eine
Tochter dieses Staates bzw. einer Stadt in diesem Staat und wollte es auch so einmal wissen, wie Sie es nach der Wahl mit Ihren Aussagen von vor der Wahl halten.
Ihr Bekenntnis zur Rechtfertigung beruhigt mich als Behördenleiterin sehr. So kann die nun folgende Debatte um die Wahlverzichtsklausel n der Politik bleiben und muss nicht vor Gericht gehen.